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Sachgerechte Beseitigung<br />
von Pflanzenschutzmittelresten und -behältnissen<br />
Leere Behältnisse und Reste von Pflanzenschutzmitteln sind Abfälle und <strong>unter</strong>liegen daher den Bestimmungen des<br />
Abfallbeseitigungsgesetzes. Da es sich bei Pflanzenschutzmitteln <strong>zu</strong>m teil um gefahrstoffe handelt, kann die Abfallbeseitigung<br />
problematisch sein. Daher sind hierfür spezielle Regelungen der Kommunen und Bundesländer <strong>zu</strong> beachten.<br />
� größere Mengen chemischer Pflanzenschutzmittel müssen <strong>zu</strong>r Entsorgung direkt in der Sondermüllbeseitigungsanlage<br />
angeliefert werden.<br />
� Kleinere Mengen können bei der haushaltschemikaliensammelstelle der gemeinden abgegeben werden.<br />
� Vollständig entleertes (ausgespültes) Verpackungsmaterial der Wertstoffsammlung beigeben.<br />
� Länderspezifische Regelungen beachten.<br />
� Mittel mit abgelaufener Zulassung dürfen nicht mehr vertrieben werden; sie sind sachgemäß <strong>zu</strong> entsorgen!<br />
� Befinden sich beim Anwender noch Mittel mit abgelaufener Zulassung, so darf er sie nachfolgend noch bis <strong>zu</strong>m Ende<br />
des 2. vollen Jahres verbrauchen, soweit keine Anwendungsverbote bestehen.<br />
� Auskünfte <strong>zu</strong>r Sondermüllentsorgung bei den kommunalen Verwaltungen erfragen.<br />
� Spritzflüssigkeitsreste stark verdünnt (1:10) auf bereits behandelte und ausreichend abgetrocknete Flächen ausbringen!<br />
� nur soviel wie nötig ansetzen (vorherige Wassersprit<strong>zu</strong>ng)!<br />
Generell sind die Empfehlungen auf den Gebrauchsanleitungen der Produkte <strong>zu</strong> beachten, da sie produktspezifisch die für<br />
die Anwendung <strong>zu</strong> beachtenden Vorschriften und Vorsichtsmaßnahmen enthalten. Insbesondere die folgenden Angaben müssen<br />
unbedingt beachtet werden:<br />
� Aufwandmenge (Dosierung), Anwendungszeit<br />
� Anzahl der Anwendungen<br />
� Wartezeiten<br />
� Bienengefährlichkeit<br />
� Wasserschutzgebietsauflage<br />
� Vorsichtsmaßnahmen bei der Anwendung