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Sachgerechte Beseitigung<br />

von Pflanzenschutzmittelresten und -behältnissen<br />

Leere Behältnisse und Reste von Pflanzenschutzmitteln sind Abfälle und <strong>unter</strong>liegen daher den Bestimmungen des<br />

Abfallbeseitigungsgesetzes. Da es sich bei Pflanzenschutzmitteln <strong>zu</strong>m teil um gefahrstoffe handelt, kann die Abfallbeseitigung<br />

problematisch sein. Daher sind hierfür spezielle Regelungen der Kommunen und Bundesländer <strong>zu</strong> beachten.<br />

� größere Mengen chemischer Pflanzenschutzmittel müssen <strong>zu</strong>r Entsorgung direkt in der Sondermüllbeseitigungsanlage<br />

angeliefert werden.<br />

� Kleinere Mengen können bei der haushaltschemikaliensammelstelle der gemeinden abgegeben werden.<br />

� Vollständig entleertes (ausgespültes) Verpackungsmaterial der Wertstoffsammlung beigeben.<br />

� Länderspezifische Regelungen beachten.<br />

� Mittel mit abgelaufener Zulassung dürfen nicht mehr vertrieben werden; sie sind sachgemäß <strong>zu</strong> entsorgen!<br />

� Befinden sich beim Anwender noch Mittel mit abgelaufener Zulassung, so darf er sie nachfolgend noch bis <strong>zu</strong>m Ende<br />

des 2. vollen Jahres verbrauchen, soweit keine Anwendungsverbote bestehen.<br />

� Auskünfte <strong>zu</strong>r Sondermüllentsorgung bei den kommunalen Verwaltungen erfragen.<br />

� Spritzflüssigkeitsreste stark verdünnt (1:10) auf bereits behandelte und ausreichend abgetrocknete Flächen ausbringen!<br />

� nur soviel wie nötig ansetzen (vorherige Wassersprit<strong>zu</strong>ng)!<br />

Generell sind die Empfehlungen auf den Gebrauchsanleitungen der Produkte <strong>zu</strong> beachten, da sie produktspezifisch die für<br />

die Anwendung <strong>zu</strong> beachtenden Vorschriften und Vorsichtsmaßnahmen enthalten. Insbesondere die folgenden Angaben müssen<br />

unbedingt beachtet werden:<br />

� Aufwandmenge (Dosierung), Anwendungszeit<br />

� Anzahl der Anwendungen<br />

� Wartezeiten<br />

� Bienengefährlichkeit<br />

� Wasserschutzgebietsauflage<br />

� Vorsichtsmaßnahmen bei der Anwendung

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