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Vorlage - Lindenberg

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Für die Rampe zur Radwegunterführung der Sedanstraße wurde ein Sonderweg für<br />

Fußgänger angeordnet, weil dies aus Gründen der Verkehrssicherheit dringend erforderlich<br />

erschien. Die Rampe ist 2,00 m breit, sie ist abschüssig und es gibt keine<br />

Ausweichmöglichkeiten. Bei einem Zusammenstoß besteht die Gefahr, dass der<br />

Radfahrer über das Geländer stürzt. Auch nach Ansicht der Polizei ist es aus Sicherheitsgründen<br />

nicht verantwortbar, die Rampe zur Benutzung für Radfahrer freizugeben.<br />

Beschlussvorschlag<br />

Es bleibt für die Wege im Stadtpark und für die Rampe zur Radwegunterführung der<br />

Sedanstraße bei der bestehenden Verkehrsregelung.

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