Vorlage - Lindenberg
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Für die Rampe zur Radwegunterführung der Sedanstraße wurde ein Sonderweg für<br />
Fußgänger angeordnet, weil dies aus Gründen der Verkehrssicherheit dringend erforderlich<br />
erschien. Die Rampe ist 2,00 m breit, sie ist abschüssig und es gibt keine<br />
Ausweichmöglichkeiten. Bei einem Zusammenstoß besteht die Gefahr, dass der<br />
Radfahrer über das Geländer stürzt. Auch nach Ansicht der Polizei ist es aus Sicherheitsgründen<br />
nicht verantwortbar, die Rampe zur Benutzung für Radfahrer freizugeben.<br />
Beschlussvorschlag<br />
Es bleibt für die Wege im Stadtpark und für die Rampe zur Radwegunterführung der<br />
Sedanstraße bei der bestehenden Verkehrsregelung.