Vorlage - Lindenberg
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Amt / Sachgebiet<br />
Hauptamt / Öffentliche Ordung und Soziales<br />
zur Beratung im<br />
Stadtrat<br />
Betreff<br />
Stadt <strong>Lindenberg</strong> i. Allgäu<br />
Aktenzeichen<br />
Sitzungsvorlage<br />
(Nr. 03-2011)<br />
Status<br />
öffentlich<br />
Sachbearbeiter(in)<br />
Thomas Geiger<br />
Sitzungsdatum<br />
24.01.2011<br />
Anlagen<br />
Datum<br />
09.12.2010<br />
Freigabe (HAL/BM)<br />
Zulassung von Radverkehr im Stadtpark und auf der Rampe zur Radwegunterführung<br />
Sachverhalt<br />
In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 01.12.2010 wurde die Bitte<br />
vorgetragen, auf der Rampe zur Radwegunterführung der Sedanstraße Radverkehr<br />
zuzulassen. Es wurde daraufhin festgelegt, dass über die generelle Zulassung von<br />
Radverkehr im Stadtpark in einer der nächsten Stadtratssitzungen diskutiert und entschieden<br />
werden soll.<br />
Die bisherige Regelung ist die, dass der Hauptweg durch den Stadtpark als Teil des<br />
überörtlichen Radwegekonzeptes als gemeinsamer Fuß- und Radweg ausgewiesen<br />
ist. Voraussetzung hierfür ist, dass der Weg mindestens 2,50 m breit ausgebaut sein<br />
muss, was im vorliegenden Fall gegeben ist. Die Zubringerwege hingegen sind nur<br />
2,00 m breit und nur für Fußgänger freigegeben.<br />
Nach der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung kann die Benutzung<br />
des Fußweges durch Radfahrer durch das Zusatzschild „Radfahrer frei“ gestattet<br />
werden. Eine bestimmte Mindestbreite ist dabei nicht vorgeschrieben. Allerdings<br />
kommt eine Freigabe nur dann in Betracht, wenn dem straßenrechtliche Bestimmungen<br />
nicht entgegen stehen, die Interessen der Radfahrer dies notwendig machen<br />
und wenn dies nach den örtlichen Gegebenheiten und unter Berücksichtigung der<br />
Belange der Fußgänger, insbesondere der älteren Menschen, der Kinder und der<br />
Rad fahrenden Kinder, im Hinblick auf die Verkehrssicherheit vertretbar erscheint.<br />
Den Belangen der Fußgänger kommt dabei ein besonderes Gewicht zu.<br />
Die Zugänge zum Stadtpark sind – im Gegensatz zum Radweg – weniger breit und<br />
geschwungener ausgebaut. Diese Wege dienen als Flaniermeile, auf denen auch<br />
einmal Kinder spielen, Mütter mit Kinderwägen sich unterhalten können und sich<br />
auch ältere Parkbesucher sicher fühlen sollen. Aus diesen Gründen wurden die Zugänge<br />
zum Stadtpark als Fußgängerweg ausgewiesen.<br />
Anmerkung: Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr dürfen Gehwege immer mit<br />
dem Fahrrad benutzen.
Für die Rampe zur Radwegunterführung der Sedanstraße wurde ein Sonderweg für<br />
Fußgänger angeordnet, weil dies aus Gründen der Verkehrssicherheit dringend erforderlich<br />
erschien. Die Rampe ist 2,00 m breit, sie ist abschüssig und es gibt keine<br />
Ausweichmöglichkeiten. Bei einem Zusammenstoß besteht die Gefahr, dass der<br />
Radfahrer über das Geländer stürzt. Auch nach Ansicht der Polizei ist es aus Sicherheitsgründen<br />
nicht verantwortbar, die Rampe zur Benutzung für Radfahrer freizugeben.<br />
Beschlussvorschlag<br />
Es bleibt für die Wege im Stadtpark und für die Rampe zur Radwegunterführung der<br />
Sedanstraße bei der bestehenden Verkehrsregelung.