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Vorlage - Lindenberg

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Amt / Sachgebiet<br />

Hauptamt / Öffentliche Ordung und Soziales<br />

zur Beratung im<br />

Stadtrat<br />

Betreff<br />

Stadt <strong>Lindenberg</strong> i. Allgäu<br />

Aktenzeichen<br />

Sitzungsvorlage<br />

(Nr. 03-2011)<br />

Status<br />

öffentlich<br />

Sachbearbeiter(in)<br />

Thomas Geiger<br />

Sitzungsdatum<br />

24.01.2011<br />

Anlagen<br />

Datum<br />

09.12.2010<br />

Freigabe (HAL/BM)<br />

Zulassung von Radverkehr im Stadtpark und auf der Rampe zur Radwegunterführung<br />

Sachverhalt<br />

In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 01.12.2010 wurde die Bitte<br />

vorgetragen, auf der Rampe zur Radwegunterführung der Sedanstraße Radverkehr<br />

zuzulassen. Es wurde daraufhin festgelegt, dass über die generelle Zulassung von<br />

Radverkehr im Stadtpark in einer der nächsten Stadtratssitzungen diskutiert und entschieden<br />

werden soll.<br />

Die bisherige Regelung ist die, dass der Hauptweg durch den Stadtpark als Teil des<br />

überörtlichen Radwegekonzeptes als gemeinsamer Fuß- und Radweg ausgewiesen<br />

ist. Voraussetzung hierfür ist, dass der Weg mindestens 2,50 m breit ausgebaut sein<br />

muss, was im vorliegenden Fall gegeben ist. Die Zubringerwege hingegen sind nur<br />

2,00 m breit und nur für Fußgänger freigegeben.<br />

Nach der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung kann die Benutzung<br />

des Fußweges durch Radfahrer durch das Zusatzschild „Radfahrer frei“ gestattet<br />

werden. Eine bestimmte Mindestbreite ist dabei nicht vorgeschrieben. Allerdings<br />

kommt eine Freigabe nur dann in Betracht, wenn dem straßenrechtliche Bestimmungen<br />

nicht entgegen stehen, die Interessen der Radfahrer dies notwendig machen<br />

und wenn dies nach den örtlichen Gegebenheiten und unter Berücksichtigung der<br />

Belange der Fußgänger, insbesondere der älteren Menschen, der Kinder und der<br />

Rad fahrenden Kinder, im Hinblick auf die Verkehrssicherheit vertretbar erscheint.<br />

Den Belangen der Fußgänger kommt dabei ein besonderes Gewicht zu.<br />

Die Zugänge zum Stadtpark sind – im Gegensatz zum Radweg – weniger breit und<br />

geschwungener ausgebaut. Diese Wege dienen als Flaniermeile, auf denen auch<br />

einmal Kinder spielen, Mütter mit Kinderwägen sich unterhalten können und sich<br />

auch ältere Parkbesucher sicher fühlen sollen. Aus diesen Gründen wurden die Zugänge<br />

zum Stadtpark als Fußgängerweg ausgewiesen.<br />

Anmerkung: Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr dürfen Gehwege immer mit<br />

dem Fahrrad benutzen.


Für die Rampe zur Radwegunterführung der Sedanstraße wurde ein Sonderweg für<br />

Fußgänger angeordnet, weil dies aus Gründen der Verkehrssicherheit dringend erforderlich<br />

erschien. Die Rampe ist 2,00 m breit, sie ist abschüssig und es gibt keine<br />

Ausweichmöglichkeiten. Bei einem Zusammenstoß besteht die Gefahr, dass der<br />

Radfahrer über das Geländer stürzt. Auch nach Ansicht der Polizei ist es aus Sicherheitsgründen<br />

nicht verantwortbar, die Rampe zur Benutzung für Radfahrer freizugeben.<br />

Beschlussvorschlag<br />

Es bleibt für die Wege im Stadtpark und für die Rampe zur Radwegunterführung der<br />

Sedanstraße bei der bestehenden Verkehrsregelung.

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