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01/2012 - Markt Triefenstein

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Gemeindebücherei<br />

Unsere Gemeindebücherei in Lengfurt ist ab dem 09.<strong>01</strong>.12 wieder zu den gewohnten Zeiten (Montag 15.00 – 16.30 Uhr,<br />

Mittwoch 17.30 – 19.00 Uhr) geöffnet.<br />

Zeit für Helden in <strong>Triefenstein</strong> 2<strong>01</strong>2<br />

Auch in diesem Jahr (13.-15.07.2<strong>01</strong>2) findet wieder die Jugendaktion „Zeit für Helden“ statt. Hierbei haben Jugendgruppen<br />

oder –abteilungen die Möglichkeit, in ihrem Ort ein Projekt für die Allgemeinheit zu verwirklichen. Es wäre schön, wenn<br />

sich auch in diesem Jahr wieder Jugendliche mit Unterstützung von Vereinen beteiligen würden.<br />

Interessierte Gruppierungen dürfen sich gerne bei Bürgermeister Norbert Endres, Tel. 09395 / 97 <strong>01</strong> 22 oder unter<br />

bgm@triefenstein.bayern.de melden. Eine erste Informationsveranstaltung zu dieser Aktion findet am 25. Januar 2<strong>01</strong>2 um<br />

19.30 Uhr im Feuerwehrhaus in Karlstadt, Würzburger Str. 1, statt.<br />

Neuregelung der Anzeige einer öffentlichen Vergnügung<br />

Ab sofort ist der <strong>Markt</strong> <strong>Triefenstein</strong> nicht mehr verpflichtet, Veranstaltungen an die GEMA zu melden. Wir bitten somit alle<br />

Veranstalter, die Anzeige nun selbst vorzunehmen. Entsprechende Vordrucke sind im Internet unter www.gema.de<br />

erhältlich.<br />

Aus diesem Grund hat sich auch die Anzeige einer öffentlichen Vergnügung gem. § 19 LStVG geändert, der neue<br />

Vordruck kann auf der Homepage www.markt-triefenstein.de heruntergeladen werden oder ist im Rathaus, Zimmer 1<br />

erhältlich.<br />

Bei Fragen setzen Sie sich bitte mit unserer Mitarbeiterin Frau Schork unter Tel.: 09395 / 97 <strong>01</strong> 12 bzw.<br />

ewo@triefenstein.bayern.de in Verbindung.<br />

Laub- / Abfallentsorgung<br />

Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass Laub, Gartengehölz oder sonstiger Abfall nicht auf hinterliegende<br />

Nachbargrundstücke entsorgt werden darf. Nutzen Sie dazu bitte die zahlreichen offiziellen Entsorgungsmöglichkeiten.<br />

Räum- und Streudienst im <strong>Markt</strong> <strong>Triefenstein</strong><br />

Der Gemeindebauhof führt wie bisher auf den Gemeindestraßen einen eingeschränkten Räum- und Streudienst durch.<br />

Wegen der Vielzahl der Straßenflächen wird der Räum- und Streudienst wie folgt durchgeführt:<br />

• Straßen, auf denen Busse des Personennahverkehrs fahren, einschließlich Bushaltestellen<br />

• Straßen mit stärkerem Fahrverkehr (nur Gefällstrecken)<br />

• Sonstige Straßen in den Wohngebieten (nur Gefällstrecken).<br />

Aus Gründen des Umweltschutzes wird nur eingeschränkt gestreut. Wir haben an besonders steilen Stellen Behälter mit<br />

Streusalz / Splitt aufgestellt. Dieses Salz kann bei Glätte für diese Steilstellen (nur für die Fahrbahn) verwendet werden.<br />

Eine Entnahme für den privaten Bedarf (z.B. Privatgrundstücke) ist verboten.<br />

Wir weisen auf die Räum- und Streupflicht aller Anlieger und Hinterlieger in den Innerortsbereichen hin. Insbesondere an<br />

unbebauten Grundstücken wird diese Pflicht oft nicht beachtet. Die Räum- und Streupflicht besteht an Werktagen ab 7.00<br />

Uhr, an Sonn- und Feiertagen ab 8.00 Uhr, jeweils bis mindestens 20.00 Uhr. Räum- und Streuflächen sind: Gehsteige in<br />

der gesamten Länge der Anliegergrundstücke; falls keine Gehsteige vorhanden sind, Gehbahnen am Straßenrand von<br />

1,00 m Breite, ebenfalls in der gesamten Länge der Anliegergrundstücke. Räum- und Streupflicht besteht auch an<br />

öffentlichen Gehwegen. Das Räumgut (Schnee, Eis, Matsch) ist neben der Gehbahn so zu lagern, dass der Fahrverkehr<br />

und die Einsatzdienste (Notarzt, Feuerwehr, Müllabfuhr) nicht gefährdet oder erschwert werden.<br />

Als Streumittel sollen nur abstumpfende Stoffe (z.B. Sand, Splitt), notfalls auch Tausalz verwendet werden. Weitere<br />

Einzelheiten entnehmen Sie bitte unserer „Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen,<br />

Wege und Plätze sowie über die Räum- und Streupflicht bei Schnee und Glatteis im <strong>Markt</strong> <strong>Triefenstein</strong>“ die im Rathaus<br />

oder auf unserer Homepage unter www.markt-triefenstein.de, Rubrik Satzungen, eingesehen werden kann.<br />

Aus dem Fundbüro<br />

Im Theodora-Brand-Tierheim in Wertheim wurde vor kurzem ein kleines Kätzchen abgegeben. Die Katze wurde in<br />

Trennfeld gefunden. Wir bitten den/die Eigentümer/in, sich in unserem Bürgerservicebüro im Rathaus I, Rathausstraße 2,<br />

97855 <strong>Triefenstein</strong>, Tel. 09395 / 97 <strong>01</strong> 12, Mail: ewo@triefenstein.bayern.de, zu melden.<br />

M i t t e i l u n g e n a n d e r e r B e h ö r d e n u n d I n s t i t u t i o n e n<br />

Probealarm zur Erprobung der Funktionsfähigkeit der Sirenen<br />

Am Samstag, 07.<strong>01</strong>.2<strong>01</strong>2 werden jeweils ab 12.05 Uhr die Sirenen auf ihre Funktionsfähigkeit überprüft. Hierzu wird in der<br />

vorgenannten Zeit in allen Gemeindeteilen Probealarm ausgelöst.<br />

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