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29. Bericht über das Jahr 1958 der Zentralbibliothek Solothurn

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14<br />

28. März 1944:<br />

9. Juni 1944:<br />

12. Mai 1945:<br />

25. April 1946:<br />

27. Mai 1947:<br />

1948/1949:<br />

27. Dezember 1949:<br />

15. Februar 1951:<br />

31. Juli 1951:<br />

10. Oktober 1951:<br />

Frühling 1952:<br />

Die Bibliothekskommission nimmt von dieser plötzlichen und<br />

ungeahnten Wendung in <strong>der</strong> Angelegenheit Neubau Kenntnis.<br />

Die Kommission prüft die Frage, ob <strong>das</strong> Patrizierhaus in Verbindung<br />

mit Erweiterungsbauten sich für eine mo<strong>der</strong>ne, zweckmässig<br />

organisierte Gebrauchsbibliothek eigne. Die Frage wird<br />

bejaht und die Bibliothekskommission erklärt sich bereit, die<br />

Liegenschaft Zetter zu <strong>über</strong>nehmen.<br />

Die Gemeindeversammlung <strong>der</strong> Einwohnergemeinde <strong>der</strong> Stadt<br />

<strong>Solothurn</strong> beschliesst, <strong>das</strong> Zettergut zu erwerben und es <strong>der</strong><br />

Stiftung ZBS zur Verfügung zu stellen.<br />

Die Architekturfirma Gebrü<strong>der</strong> Pfister, Zürich, wird mit <strong>der</strong><br />

Ausarbeitung eines neuen Projektes für den Neubau <strong>der</strong> ZBS<br />

auf dem Areal <strong>der</strong> Zetterschen Liegenschaft beauftragt.<br />

Genehmigung des Projektes Pfister.<br />

Einsprache <strong>der</strong> Erbschaft Zetter gegen <strong>das</strong> Bauvorhaben, da<br />

durch die Beseitigung des Querbaues und die Verän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />

Gartenanlage die testamentarische Verfügung verletzt sei.<br />

Neue Ueberprüfung des Projektes Pfister. Langwierige Verhandlungen<br />

mit <strong>der</strong> Erbschaft.<br />

Genehmigung des neuen Bauprojektes. Es bringt eine Lösung,<br />

die viel harmonischer und zweckmässiger und zugleich <strong>der</strong><br />

Stadt und <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>en Lage des Bauplatzes angepasst ist.<br />

Der umstrittene Vorbau bleibt erhalten und <strong>das</strong> Patrizierhaus<br />

wird in die Gesamtorganisation miteinbezogen. Das Bücherhaus<br />

liegt auf <strong>der</strong> Westseite des Areals und springt gegen die<br />

Bielstrasse vor.<br />

Die Einwohnergemeinde <strong>der</strong> Stadt <strong>Solothurn</strong> stimmt dem Bauvertrag<br />

zu und stellt die entsprechenden finanziellen Mittel zur<br />

Verfügung.<br />

Der Regierungsrat des Kantons <strong>Solothurn</strong> genehmigt die Botschaft<br />

an den Kantonsrat, worin die Dringlichkeit des Bauvorhabens<br />

begründet, <strong>das</strong> Neubauprojekt erläutert und die Rechtsund<br />

Finanzfragen abgeklärt sind.<br />

Genehmigung des Bauvertrages durch den Kantonsrat.<br />

Kulturelle Werbung im Gebiet des Kantons <strong>Solothurn</strong> durch<br />

eine repräsentative Wan<strong>der</strong>ausstellung, betitelt: «Bücher aus<br />

acht <strong>Jahr</strong>hun<strong>der</strong>ten und 200 <strong>Jahr</strong>e solothurnische Graphik».

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