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4<br />
FAMILIE<br />
Was hat sich zum Jahreswechsel geändert?<br />
Das neue Elterngeld<br />
In der Silvesternacht 2006/2007 wurde es für werdende Eltern in den Kreißsälen der<br />
Republik besonders spannend. Denn für alle Kinder, die noch vor dem Feuerwerk das<br />
Licht der Welt erblickten, gilt die bisherige Regelung zum Erziehungsgeld, dagegen<br />
kommen die Eltern von Kindern, die das Feuerwerk verpasst haben, in den Genuss<br />
des neuen Elterngeldes.<br />
W<br />
ährend das bisherige Erziehungsgeld<br />
für alle Eltern unterhalb<br />
bestimmter Einkommensgrenzen<br />
gleichermaßen für 24 Monate 300 €<br />
monatlich (wahlweise auch 12 Monate<br />
lang 450 €) beträgt, bemisst sich das<br />
neue Elterngeld am Einkommen der<br />
Eltern, steigt also mit höherem Einkom-<br />
men an. Diese für eine Sozialleistung<br />
ungewöhnliche Dynamik erklärt sich mit<br />
dem politisch gewollten Ziel, auch für<br />
„Besserverdienende“ einen Anreiz zu<br />
setzen, sich für ein Kind zu entscheiden<br />
und dafür im Job zu pausieren, indem<br />
der Einkommensverlust zum Teil ausgeglichen<br />
wird.<br />
02/2007