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Stadt Wuppertal Bebauungsplan Nr. 1132

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Begründung zum <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>1132</strong> -Vogelsangstraße / Wilhelm-Raabe-Weg-<br />

2.2. Entwicklungsziele<br />

Mit dem <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>1132</strong> -Vogelsangstraße / Wilhelm-Raabe-Weg- werden insbesondere<br />

folgende Ziele verfolgt:<br />

• Umnutzung der Gartenflächen der ehemaligen Villa durch die Errichtung einer<br />

hochwertigen Wohnbebauung mit insgesamt ca. 14 freistehenden Einzelhäusern<br />

(einschließlich der vorhandenen Villa) auf Grundstücken von jeweils mehr<br />

als 500 qm Größe;<br />

• Anpassung der Bebauung an die Übergangssituation zu den angrenzenden<br />

Freibereichen unter Berücksichtigung der topographischen Situation;<br />

• Erschließung des Wohngebietes über eine private Erschließungsstraße, die an<br />

die Vogelsangstraße angebunden wird<br />

• Berücksichtigung ausreichender Abstände zum Naturdenkmal „Schluchttal des<br />

Vogelsangbachs“ und den Straßenbäumen entlang der Vogelsangstraße.<br />

3. Planungsrechtliche Situation<br />

3.1. Landes- und Regionalplanung<br />

Der Gebietsentwicklungsplan (GEP 99) stellt für den Planbereich „Allgemeiner Siedlungsbereich“<br />

dar.<br />

3.2. Flächennutzungsplan<br />

Der wirksame Flächennutzungsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Wuppertal</strong> enthält für den betreffenden<br />

Geltungsbereich die Darstellung von Wohnbauflächen. Damit kann der <strong>Bebauungsplan</strong><br />

<strong>Nr</strong>. <strong>1132</strong> aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes entwickelt werden; eine<br />

Änderung ist nicht erforderlich.<br />

3.3. Landschaftsplan<br />

Der Geltungsbereich des <strong>Bebauungsplan</strong>es unterliegt nicht der Landschaftsschutzverordnung<br />

oder den Regelungen eines Landschaftsplanes. Angrenzend ist der Bereich<br />

des Mirker Hains im Landschaftsplan <strong>Wuppertal</strong>-Nord als Landschaftsschutzgebiet<br />

festgesetzt.<br />

3.4. Bebauungspläne<br />

Für das Plangebiet bestehen derzeit keine rechtskräftigen Bebauungspläne. Für die<br />

geplante Nutzung ist es erforderlich, den in Rede stehenden <strong>Bebauungsplan</strong> aufzustellen.<br />

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