Stadt Wuppertal Bebauungsplan Nr. 1132
Stadt Wuppertal Bebauungsplan Nr. 1132
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Begründung zum <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>1132</strong> -Vogelsangstraße / Wilhelm-Raabe-Weg-<br />
2.2. Entwicklungsziele<br />
Mit dem <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>1132</strong> -Vogelsangstraße / Wilhelm-Raabe-Weg- werden insbesondere<br />
folgende Ziele verfolgt:<br />
• Umnutzung der Gartenflächen der ehemaligen Villa durch die Errichtung einer<br />
hochwertigen Wohnbebauung mit insgesamt ca. 14 freistehenden Einzelhäusern<br />
(einschließlich der vorhandenen Villa) auf Grundstücken von jeweils mehr<br />
als 500 qm Größe;<br />
• Anpassung der Bebauung an die Übergangssituation zu den angrenzenden<br />
Freibereichen unter Berücksichtigung der topographischen Situation;<br />
• Erschließung des Wohngebietes über eine private Erschließungsstraße, die an<br />
die Vogelsangstraße angebunden wird<br />
• Berücksichtigung ausreichender Abstände zum Naturdenkmal „Schluchttal des<br />
Vogelsangbachs“ und den Straßenbäumen entlang der Vogelsangstraße.<br />
3. Planungsrechtliche Situation<br />
3.1. Landes- und Regionalplanung<br />
Der Gebietsentwicklungsplan (GEP 99) stellt für den Planbereich „Allgemeiner Siedlungsbereich“<br />
dar.<br />
3.2. Flächennutzungsplan<br />
Der wirksame Flächennutzungsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Wuppertal</strong> enthält für den betreffenden<br />
Geltungsbereich die Darstellung von Wohnbauflächen. Damit kann der <strong>Bebauungsplan</strong><br />
<strong>Nr</strong>. <strong>1132</strong> aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes entwickelt werden; eine<br />
Änderung ist nicht erforderlich.<br />
3.3. Landschaftsplan<br />
Der Geltungsbereich des <strong>Bebauungsplan</strong>es unterliegt nicht der Landschaftsschutzverordnung<br />
oder den Regelungen eines Landschaftsplanes. Angrenzend ist der Bereich<br />
des Mirker Hains im Landschaftsplan <strong>Wuppertal</strong>-Nord als Landschaftsschutzgebiet<br />
festgesetzt.<br />
3.4. Bebauungspläne<br />
Für das Plangebiet bestehen derzeit keine rechtskräftigen Bebauungspläne. Für die<br />
geplante Nutzung ist es erforderlich, den in Rede stehenden <strong>Bebauungsplan</strong> aufzustellen.<br />
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