Sitzung vom 11. 08. 2009 (77 KB) - .PDF - Gemeinde Achau
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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Achau</strong><br />
Am <strong>11.</strong><strong>08.</strong><strong>2009</strong> in <strong>Achau</strong>, Hauptstraße 23<br />
V e r h a n d l u n g s s c h r i f t<br />
über die SITZUNG des<br />
GEMEINDERATES<br />
Beginn 20,30 Uhr Die Einladung erfolgte am 05. <strong>08.</strong> <strong>2009</strong><br />
Ende 21,02 Uhr durch Kurrende und e-mail<br />
Anwesend waren:<br />
Bürgermeister: Josef Brunner<br />
Vizebürgermeister: Rudolf Moser<br />
die Mitglieder des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />
1. GGR Gabriele Würtz 9. GR Dr. Robert Sagl<br />
2. GGR Mario Brunner 10. GR Theresia Svoboda<br />
3. GGR Ing. Robert Swoboda <strong>11.</strong> GR Roland Epple<br />
4. GGR Ing. Wilhelm Radlinger 12. GR Karl Grabner<br />
5. GR Herbert Tauscher 13. GR Mag. Monika Zacherl<br />
6. GR Franz Würtz 14. GR Othmar Würstl<br />
7. GR Manfred Posch 15. GR Erich Grabner<br />
8. GR Hans Georg Leeb 16. GR Karl Friedl<br />
Schriftführer: Gertrude Weber<br />
Entschuldigt abwesend waren: GGR Michael Koudela<br />
Vorsitzender: Bürgermeister Josef Brunner<br />
Die <strong>Sitzung</strong> war öffentlich und beschlussfähig.<br />
Der Bürgermeister eröffnet um 20,30 h die heutige <strong>Gemeinde</strong>ratsitzung, stellt fest, dass die<br />
<strong>Sitzung</strong> ordnungsgemäß eingeladen wurde, öffentlich und beschlussfähig ist.<br />
1
T A G E S O R D N U N G<br />
Pkt. 1) Genehmigung des Protokolls der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung <strong>vom</strong> 30.06.<strong>2009</strong><br />
Pkt. 2) Gebarungseinschau durch das Amt d. NÖ Landesregierung<br />
Pkt. 3) Annahme Förderungsvertrag WVAA BA 5 - Beschlussfassung<br />
Pkt. 4) Änderung Pachtvertrag Orange – Beschlussfassung<br />
Pkt. 5) Änderung der Wasserabgabenordnung Beschlussfassung<br />
Nicht öffentlicher Teil<br />
Pkt. 6) Dienstvertrag Pers.Nr. 4019 – Beschlussfassung<br />
Pkt.1) Genehmigung des Protokolls der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung <strong>vom</strong> 30.06.<strong>2009</strong><br />
Das Protokoll der <strong>Gemeinde</strong>ratsitzung <strong>vom</strong> 30. Juni <strong>2009</strong> wurde den Fraktionen zugestellt.<br />
Das Protokoll wird einstimmig beschlossen.<br />
Pkt. 2) Gebarungseinschau durch das Amt d. NÖ Landesregierung<br />
Der Bürgermeister berichtet von der stattgefundenen Gebarungseinschau durch das Amt d. NÖ<br />
Landesregierung und verliest die Stellungnahme an das Amt d. NÖ Landesregierung (liegt dem<br />
Protokoll bei).<br />
Pkt. 3) Annahme Förderungsmittel aus dem NÖ Wasserwirtschaftsfonds – Beschlussfassung<br />
Sachverhalt: Mit Schreiben <strong>vom</strong> 30. Juni <strong>2009</strong> hat das Bundesministerium für Land- und<br />
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft mitgeteilt, dass die Förderung der WVA BA 5<br />
bewilligt wurde. Dieser Fördervertrag muss von der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Achau</strong> angenommen werden. Die<br />
Förderung beträgt 15 % der förderbaren Investitionskosten, das sind nach der derzeitigen<br />
Kostenschätzung € 14.860,00.<br />
Antrag: Der Bürgermeister stellt den Antrag, zu beschließen, dass der Fördervertrag WVA<br />
BA 5 angenommen wird.<br />
Beschluss: Der Antrag wird angenommen<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />
Pkt. 4) Änderung Pachtvertrag Orange – Beschlussfassung<br />
Sachverhalt: Die Fa. Orange Austria Telecommunication GmbH hat mitgeteilt, dass der Standort in<br />
<strong>Achau</strong> nicht wirtschaftlich wäre. Sollte die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Achau</strong> jedoch einer Reduktion des<br />
Mietpreises von derzeit € 3.127,84 exkl. Ust auf € 2.350,00 exkl. Ust zustimmen, wäre die Fa.<br />
Orange Austria Telecommunication GmbH bereit, den Standort zu erhalten.<br />
2
Antrag des Bürgermeisters: Der <strong>Gemeinde</strong>rat möge beschließen, der Reduktion des Mietpreises<br />
nicht zuzustimmen.<br />
Beschluss: Der Antrag wird angenommen.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />
Pkt. 5) Änderung der Wasserabgabenordnung Beschlussfassung<br />
Sachverhalt: Für die Fa. Wildenhofer wird ein Wasserzähler mit 100 m³ Nennleistung benötigt. In<br />
der Wasserabgabenordnung ist diese Größe bisher nicht vorgesehen, weshalb die<br />
Wasserabgabenordnung geändert werden muss.<br />
Antrag des Bürgermeisters: Der <strong>Gemeinde</strong>rat möge der Änderung der Wasserabgabenordnung wie<br />
folgt zustimmen:<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Achau</strong><br />
hat in seiner <strong>Sitzung</strong> am <strong>11.</strong> August <strong>2009</strong> beschlossen:<br />
WASSERABGABENORDNUNG<br />
für die öffentliche <strong>Gemeinde</strong>wasserleitung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Achau</strong><br />
In der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Achau</strong> werden folgende Wasserversorgungsabgaben und Wassergebühren<br />
erhoben:<br />
a) Wasseranschlussabgaben<br />
b) Ergänzungsabgaben<br />
c) Sonderabgaben*<br />
d) Wasserbezugsgebühren<br />
e) Bereitstellungsgebühren<br />
§ 1<br />
§ 2<br />
Wasseranschlussabgabe<br />
(1) Der Einheitssatz zur Berechnung der Wasseranschlussabgabe für den Anschluss an die<br />
öffentliche <strong>Gemeinde</strong>wasserleitung wird gemäß § 6 Abs. 5 des NÖ <strong>Gemeinde</strong>wasserleitungsgesetzes<br />
1978 mit € 6,00 festgesetzt.<br />
(2) Gemäß § 6 Abs. 5 und 6 des NÖ <strong>Gemeinde</strong>wasserleitungsgesetzes 1978 wird für die<br />
Ermittlung des Einheitssatzes eine Baukostensumme von € 959.200,00 und eine Gesamtlänge<br />
des Rohrnetzes von 8.000 lfm zu Grunde gelegt.<br />
3
§ 3<br />
Vorauszahlungen<br />
Der Prozentsatz für die Vorauszahlungen beträgt gemäß § 6a des NÖ <strong>Gemeinde</strong>-<br />
wasserleitungsgesetzes 1978 80 % jenes Betrages, der unter Zugrundelegung des in § 2<br />
festgesetzten Einheitssatzes als Wasseranschlussabgabe zu entrichten ist. Für die Ermittlung<br />
des Einheitssatzes sind die im § 2 angeführten Berechnungsgrundlagen maßgeblich.<br />
§ 4<br />
Ergänzungsabgabe<br />
Bei Änderung der Berechnungsfläche für eine angeschlossene Liegenschaft wird eine<br />
Ergänzungsabgabe auf Grund der Bestimmungen des § 7 des NÖ<br />
<strong>Gemeinde</strong>wasserleitungsgesetzes 1978 berechnet.<br />
§ 5<br />
Sonderabgabe*<br />
(1) Eine Sonderabgabe gemäß § 8 des NÖ <strong>Gemeinde</strong>wasserleitungsgesetzes 1978 ist zu<br />
entrichten, wenn wegen der Zweckbestimmung der auf der anzuschließenden Liegenschaft<br />
errichteten Baulichkeit ein über den ortsüblichen Durchschnitt hinausgehender<br />
Wasserverbrauch zu erwarten ist und die <strong>Gemeinde</strong>wasserleitung aus diesem Grunde<br />
besonders ausgestaltet werden muss.<br />
(2) Eine Sonderabgabe ist aber auch dann zu entrichten, wenn die auf einer an die<br />
<strong>Gemeinde</strong>wasserleitung angeschlossenen Liegenschaft bestehenden Baulichkeiten durch Neu-<br />
, Zu- oder Umbau so geändert werden, dass die im Abs. 1 angeführten Voraussetzungen<br />
zutreffen.<br />
(3) Die Sonderabgabe darf den durch die besondere Inanspruchnahme erhöhten Bauaufwand<br />
nicht übersteigen.<br />
§ 6<br />
Bereitstellungsgebühren<br />
(1) Der Bereitstellungsbetrag wird mit € 10,00 pro m³/h festgesetzt.<br />
4
(2) Die Bereitstellungsgebühr ist das Produkt der Nennbelastung des Wassermessers (in m³/h)<br />
mal dem Bereitstellungsbetrag. Daher beträgt die jährliche Bereitstellungsgebühr:<br />
Wassermesser-<br />
Nennbelastung in<br />
m³/h<br />
Bereitstellungsbetrag in<br />
€ pro m³/h<br />
Bereitstellungsgebühr in €<br />
(Spalte 1 mal Spalte 2 = Spalte 3)<br />
3 10 30<br />
7 10 70<br />
10 10 100<br />
20 10 200<br />
80 10 800<br />
100 10 1.000<br />
§ 7<br />
Grundgebühr zur Berechnung der Wasserbezugsgebühr<br />
(1) Die Grundgebühr gemäß § 10 Abs. 5 des NÖ <strong>Gemeinde</strong>wasserleitungsgesetzes 1978<br />
wird für 1 m³ Wasser mit € 1,20 festgesetzt.<br />
§ 8<br />
Ablesungszeitraum<br />
Entrichtung der Wasserbezugsgebühr<br />
und der Bereitstellungsgebühr<br />
(1) Die Wasserbezugsgebühr wird auf Grund einer einmaligen Ablesung im Kalenderjahr<br />
gemäß § 11 Abs. 1 und 2 des NÖ <strong>Gemeinde</strong>wasserleitungsgesetzes 1978 berechnet. Der<br />
Ablesungszeitraum beträgt daher zwölf Monate. Er beginnt am 1. Oktober und endet mit 30.<br />
September<br />
(2) Für die Bezahlung der so berechneten Wasserbezugsgebühr werden vier<br />
Teilzahlungszeiträume wie folgt festgelegt:<br />
1. von 1. Oktober bis 31. Dezember<br />
2. von 1. Jänner bis 31. März<br />
3. von 1. April bis 30. Juni<br />
4. von 1. Juli bis 30. September<br />
Die auf Grund der einmaligen Ablesung festgesetzte Wasserbezugsgebühr wird auf die<br />
Teilzahlungszeiträume zu gleichen Teilen aufgeteilt. Die einzelnen Teilbeträge sind jeweils<br />
am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Die Abrechnung der<br />
festgesetzten Teilzahlungen mit der auf Grund der Ablesung errechneten<br />
Wasserbezugsgebühr erfolgt im 4. Teilzahlungsraum jeden Kalenderjahres und werden die<br />
Teilbeträge für die folgenden Teilzahlungsräume neu festgesetzt.<br />
(3) Die jährliche Bereitstellungsgebühr ist in gleichen Teilbeträgen gleichzeitig mit den<br />
Teilzahlungen für die Wasserbezugsgebühr zu entrichten.<br />
5
§ 9<br />
Umsatzsteuer<br />
Zusätzlich zu sämtlichen Abgaben und Gebühren nach dieser Wasserabgabenordnung gelangt<br />
die gesetzliche Umsatzsteuer aufgrund des Umsatzsteuergesetztes 1994, in der jeweils<br />
geltenden Fassung, zur Verrechnung.<br />
§ 10<br />
Inkrafttreten<br />
Diese Verordnung tritt mit dem Monatsersten, der dem Ablauf der zweiwöchigen<br />
Kundmachungsfrist zunächst folgt, in Kraft. Auf Abgabentatbestände, die vor dem<br />
Inkrafttreten dieser Verordnung verwirklicht wurden, ist der bisher geltende Abgabensatz<br />
anzuwenden.<br />
Beschluss: Der Antrag wird angenommen.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />
Der Bürgermeister schließt um 21,02 h die öffentliche <strong>Sitzung</strong>.<br />
Dieses <strong>Sitzung</strong>sprotokoll wurde in der <strong>Sitzung</strong> am genehmigt<br />
Bürgermeister Schriftführer<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
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