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Sitzung vom 11. 08. 2009 (77 KB) - .PDF - Gemeinde Achau

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Achau</strong><br />

Am <strong>11.</strong><strong>08.</strong><strong>2009</strong> in <strong>Achau</strong>, Hauptstraße 23<br />

V e r h a n d l u n g s s c h r i f t<br />

über die SITZUNG des<br />

GEMEINDERATES<br />

Beginn 20,30 Uhr Die Einladung erfolgte am 05. <strong>08.</strong> <strong>2009</strong><br />

Ende 21,02 Uhr durch Kurrende und e-mail<br />

Anwesend waren:<br />

Bürgermeister: Josef Brunner<br />

Vizebürgermeister: Rudolf Moser<br />

die Mitglieder des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />

1. GGR Gabriele Würtz 9. GR Dr. Robert Sagl<br />

2. GGR Mario Brunner 10. GR Theresia Svoboda<br />

3. GGR Ing. Robert Swoboda <strong>11.</strong> GR Roland Epple<br />

4. GGR Ing. Wilhelm Radlinger 12. GR Karl Grabner<br />

5. GR Herbert Tauscher 13. GR Mag. Monika Zacherl<br />

6. GR Franz Würtz 14. GR Othmar Würstl<br />

7. GR Manfred Posch 15. GR Erich Grabner<br />

8. GR Hans Georg Leeb 16. GR Karl Friedl<br />

Schriftführer: Gertrude Weber<br />

Entschuldigt abwesend waren: GGR Michael Koudela<br />

Vorsitzender: Bürgermeister Josef Brunner<br />

Die <strong>Sitzung</strong> war öffentlich und beschlussfähig.<br />

Der Bürgermeister eröffnet um 20,30 h die heutige <strong>Gemeinde</strong>ratsitzung, stellt fest, dass die<br />

<strong>Sitzung</strong> ordnungsgemäß eingeladen wurde, öffentlich und beschlussfähig ist.<br />

1


T A G E S O R D N U N G<br />

Pkt. 1) Genehmigung des Protokolls der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung <strong>vom</strong> 30.06.<strong>2009</strong><br />

Pkt. 2) Gebarungseinschau durch das Amt d. NÖ Landesregierung<br />

Pkt. 3) Annahme Förderungsvertrag WVAA BA 5 - Beschlussfassung<br />

Pkt. 4) Änderung Pachtvertrag Orange – Beschlussfassung<br />

Pkt. 5) Änderung der Wasserabgabenordnung Beschlussfassung<br />

Nicht öffentlicher Teil<br />

Pkt. 6) Dienstvertrag Pers.Nr. 4019 – Beschlussfassung<br />

Pkt.1) Genehmigung des Protokolls der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung <strong>vom</strong> 30.06.<strong>2009</strong><br />

Das Protokoll der <strong>Gemeinde</strong>ratsitzung <strong>vom</strong> 30. Juni <strong>2009</strong> wurde den Fraktionen zugestellt.<br />

Das Protokoll wird einstimmig beschlossen.<br />

Pkt. 2) Gebarungseinschau durch das Amt d. NÖ Landesregierung<br />

Der Bürgermeister berichtet von der stattgefundenen Gebarungseinschau durch das Amt d. NÖ<br />

Landesregierung und verliest die Stellungnahme an das Amt d. NÖ Landesregierung (liegt dem<br />

Protokoll bei).<br />

Pkt. 3) Annahme Förderungsmittel aus dem NÖ Wasserwirtschaftsfonds – Beschlussfassung<br />

Sachverhalt: Mit Schreiben <strong>vom</strong> 30. Juni <strong>2009</strong> hat das Bundesministerium für Land- und<br />

Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft mitgeteilt, dass die Förderung der WVA BA 5<br />

bewilligt wurde. Dieser Fördervertrag muss von der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Achau</strong> angenommen werden. Die<br />

Förderung beträgt 15 % der förderbaren Investitionskosten, das sind nach der derzeitigen<br />

Kostenschätzung € 14.860,00.<br />

Antrag: Der Bürgermeister stellt den Antrag, zu beschließen, dass der Fördervertrag WVA<br />

BA 5 angenommen wird.<br />

Beschluss: Der Antrag wird angenommen<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />

Pkt. 4) Änderung Pachtvertrag Orange – Beschlussfassung<br />

Sachverhalt: Die Fa. Orange Austria Telecommunication GmbH hat mitgeteilt, dass der Standort in<br />

<strong>Achau</strong> nicht wirtschaftlich wäre. Sollte die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Achau</strong> jedoch einer Reduktion des<br />

Mietpreises von derzeit € 3.127,84 exkl. Ust auf € 2.350,00 exkl. Ust zustimmen, wäre die Fa.<br />

Orange Austria Telecommunication GmbH bereit, den Standort zu erhalten.<br />

2


Antrag des Bürgermeisters: Der <strong>Gemeinde</strong>rat möge beschließen, der Reduktion des Mietpreises<br />

nicht zuzustimmen.<br />

Beschluss: Der Antrag wird angenommen.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />

Pkt. 5) Änderung der Wasserabgabenordnung Beschlussfassung<br />

Sachverhalt: Für die Fa. Wildenhofer wird ein Wasserzähler mit 100 m³ Nennleistung benötigt. In<br />

der Wasserabgabenordnung ist diese Größe bisher nicht vorgesehen, weshalb die<br />

Wasserabgabenordnung geändert werden muss.<br />

Antrag des Bürgermeisters: Der <strong>Gemeinde</strong>rat möge der Änderung der Wasserabgabenordnung wie<br />

folgt zustimmen:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Achau</strong><br />

hat in seiner <strong>Sitzung</strong> am <strong>11.</strong> August <strong>2009</strong> beschlossen:<br />

WASSERABGABENORDNUNG<br />

für die öffentliche <strong>Gemeinde</strong>wasserleitung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Achau</strong><br />

In der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Achau</strong> werden folgende Wasserversorgungsabgaben und Wassergebühren<br />

erhoben:<br />

a) Wasseranschlussabgaben<br />

b) Ergänzungsabgaben<br />

c) Sonderabgaben*<br />

d) Wasserbezugsgebühren<br />

e) Bereitstellungsgebühren<br />

§ 1<br />

§ 2<br />

Wasseranschlussabgabe<br />

(1) Der Einheitssatz zur Berechnung der Wasseranschlussabgabe für den Anschluss an die<br />

öffentliche <strong>Gemeinde</strong>wasserleitung wird gemäß § 6 Abs. 5 des NÖ <strong>Gemeinde</strong>wasserleitungsgesetzes<br />

1978 mit € 6,00 festgesetzt.<br />

(2) Gemäß § 6 Abs. 5 und 6 des NÖ <strong>Gemeinde</strong>wasserleitungsgesetzes 1978 wird für die<br />

Ermittlung des Einheitssatzes eine Baukostensumme von € 959.200,00 und eine Gesamtlänge<br />

des Rohrnetzes von 8.000 lfm zu Grunde gelegt.<br />

3


§ 3<br />

Vorauszahlungen<br />

Der Prozentsatz für die Vorauszahlungen beträgt gemäß § 6a des NÖ <strong>Gemeinde</strong>-<br />

wasserleitungsgesetzes 1978 80 % jenes Betrages, der unter Zugrundelegung des in § 2<br />

festgesetzten Einheitssatzes als Wasseranschlussabgabe zu entrichten ist. Für die Ermittlung<br />

des Einheitssatzes sind die im § 2 angeführten Berechnungsgrundlagen maßgeblich.<br />

§ 4<br />

Ergänzungsabgabe<br />

Bei Änderung der Berechnungsfläche für eine angeschlossene Liegenschaft wird eine<br />

Ergänzungsabgabe auf Grund der Bestimmungen des § 7 des NÖ<br />

<strong>Gemeinde</strong>wasserleitungsgesetzes 1978 berechnet.<br />

§ 5<br />

Sonderabgabe*<br />

(1) Eine Sonderabgabe gemäß § 8 des NÖ <strong>Gemeinde</strong>wasserleitungsgesetzes 1978 ist zu<br />

entrichten, wenn wegen der Zweckbestimmung der auf der anzuschließenden Liegenschaft<br />

errichteten Baulichkeit ein über den ortsüblichen Durchschnitt hinausgehender<br />

Wasserverbrauch zu erwarten ist und die <strong>Gemeinde</strong>wasserleitung aus diesem Grunde<br />

besonders ausgestaltet werden muss.<br />

(2) Eine Sonderabgabe ist aber auch dann zu entrichten, wenn die auf einer an die<br />

<strong>Gemeinde</strong>wasserleitung angeschlossenen Liegenschaft bestehenden Baulichkeiten durch Neu-<br />

, Zu- oder Umbau so geändert werden, dass die im Abs. 1 angeführten Voraussetzungen<br />

zutreffen.<br />

(3) Die Sonderabgabe darf den durch die besondere Inanspruchnahme erhöhten Bauaufwand<br />

nicht übersteigen.<br />

§ 6<br />

Bereitstellungsgebühren<br />

(1) Der Bereitstellungsbetrag wird mit € 10,00 pro m³/h festgesetzt.<br />

4


(2) Die Bereitstellungsgebühr ist das Produkt der Nennbelastung des Wassermessers (in m³/h)<br />

mal dem Bereitstellungsbetrag. Daher beträgt die jährliche Bereitstellungsgebühr:<br />

Wassermesser-<br />

Nennbelastung in<br />

m³/h<br />

Bereitstellungsbetrag in<br />

€ pro m³/h<br />

Bereitstellungsgebühr in €<br />

(Spalte 1 mal Spalte 2 = Spalte 3)<br />

3 10 30<br />

7 10 70<br />

10 10 100<br />

20 10 200<br />

80 10 800<br />

100 10 1.000<br />

§ 7<br />

Grundgebühr zur Berechnung der Wasserbezugsgebühr<br />

(1) Die Grundgebühr gemäß § 10 Abs. 5 des NÖ <strong>Gemeinde</strong>wasserleitungsgesetzes 1978<br />

wird für 1 m³ Wasser mit € 1,20 festgesetzt.<br />

§ 8<br />

Ablesungszeitraum<br />

Entrichtung der Wasserbezugsgebühr<br />

und der Bereitstellungsgebühr<br />

(1) Die Wasserbezugsgebühr wird auf Grund einer einmaligen Ablesung im Kalenderjahr<br />

gemäß § 11 Abs. 1 und 2 des NÖ <strong>Gemeinde</strong>wasserleitungsgesetzes 1978 berechnet. Der<br />

Ablesungszeitraum beträgt daher zwölf Monate. Er beginnt am 1. Oktober und endet mit 30.<br />

September<br />

(2) Für die Bezahlung der so berechneten Wasserbezugsgebühr werden vier<br />

Teilzahlungszeiträume wie folgt festgelegt:<br />

1. von 1. Oktober bis 31. Dezember<br />

2. von 1. Jänner bis 31. März<br />

3. von 1. April bis 30. Juni<br />

4. von 1. Juli bis 30. September<br />

Die auf Grund der einmaligen Ablesung festgesetzte Wasserbezugsgebühr wird auf die<br />

Teilzahlungszeiträume zu gleichen Teilen aufgeteilt. Die einzelnen Teilbeträge sind jeweils<br />

am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Die Abrechnung der<br />

festgesetzten Teilzahlungen mit der auf Grund der Ablesung errechneten<br />

Wasserbezugsgebühr erfolgt im 4. Teilzahlungsraum jeden Kalenderjahres und werden die<br />

Teilbeträge für die folgenden Teilzahlungsräume neu festgesetzt.<br />

(3) Die jährliche Bereitstellungsgebühr ist in gleichen Teilbeträgen gleichzeitig mit den<br />

Teilzahlungen für die Wasserbezugsgebühr zu entrichten.<br />

5


§ 9<br />

Umsatzsteuer<br />

Zusätzlich zu sämtlichen Abgaben und Gebühren nach dieser Wasserabgabenordnung gelangt<br />

die gesetzliche Umsatzsteuer aufgrund des Umsatzsteuergesetztes 1994, in der jeweils<br />

geltenden Fassung, zur Verrechnung.<br />

§ 10<br />

Inkrafttreten<br />

Diese Verordnung tritt mit dem Monatsersten, der dem Ablauf der zweiwöchigen<br />

Kundmachungsfrist zunächst folgt, in Kraft. Auf Abgabentatbestände, die vor dem<br />

Inkrafttreten dieser Verordnung verwirklicht wurden, ist der bisher geltende Abgabensatz<br />

anzuwenden.<br />

Beschluss: Der Antrag wird angenommen.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />

Der Bürgermeister schließt um 21,02 h die öffentliche <strong>Sitzung</strong>.<br />

Dieses <strong>Sitzung</strong>sprotokoll wurde in der <strong>Sitzung</strong> am genehmigt<br />

Bürgermeister Schriftführer<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

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