Sitzung vom 30.06.2009 (95 KB) - .PDF - Gemeinde Achau
Sitzung vom 30.06.2009 (95 KB) - .PDF - Gemeinde Achau
Sitzung vom 30.06.2009 (95 KB) - .PDF - Gemeinde Achau
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Achau</strong><br />
Am <strong>30.06.2009</strong> in <strong>Achau</strong>, Hauptstraße 23<br />
Am <strong>30.06.2009</strong> in <strong>Achau</strong>, Hauptstraße 23<br />
V e r h a n d l u n g s s c h r i f t<br />
über die SITZUNG des<br />
GEMEINDERATES<br />
Beginn 19,00 Uhr Die Einladung erfolgte am 24. 06. 2009<br />
Ende 19,46 Uhr durch Kurrende und e-mail<br />
Anwesend waren:<br />
Bürgermeister: Josef Brunner<br />
Vizebürgermeister: Rudolf Moser<br />
die Mitglieder des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />
1. GGR Gabriele Würtz 8. GR Hans Georg Leeb<br />
2. GGR Mario Brunner 9. GR Dr. Robert Sagl<br />
3. GGR Ing. Wilhelm Radlinger 10. GR Theresia Svoboda<br />
4. GGR Michael Koudela 11. GR Roland Epple<br />
5. GR Herbert Tauscher 12. GR Othmar Würstl<br />
6. GR Franz Würtz 13. GR Karl Friedl<br />
7. GR Manfred Posch<br />
Schriftführer: Gertrude Weber<br />
Entschuldigt abwesend waren: GR Mag. Monika Zacherl, GGR Ing. Robert Swoboda, GR Karl<br />
Grabner, GR Erich Grabner<br />
Vorsitzender: Bürgermeister Josef Brunner<br />
Die <strong>Sitzung</strong> war öffentlich und beschlussfähig.<br />
Der Bürgermeister eröffnet um 19,00 h die heutige <strong>Gemeinde</strong>ratsitzung, stellt fest, dass die<br />
<strong>Sitzung</strong> ordnungsgemäß eingeladen wurde, öffentlich und beschlussfähig ist.<br />
1
T A G E S O R D N U N G<br />
Pkt. 1) Genehmigung des Protokolls der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung <strong>vom</strong> 28.04.2009<br />
Pkt. 2) Gebarungsprüfung 29. Juni 2009<br />
Pkt. 3) Annahme Förderungsmittel aus dem NÖ Wasserwirtschaftsfonds �<br />
Beschlussfassung<br />
Pkt. 4) Retentionsbecken Krottenbach � Grundsatzbeschluss<br />
Pkt. 5) Subvention Pfarre für Fronleichnamsfest � Beschlussfassung<br />
Pkt. 6) Kanalsanierung Hintausgründe � Auftragsvergabe<br />
Pkt. 7) Vergabe Architektenleistungen Erweiterung Kindergarten �<br />
Auftragsvergabe<br />
Pkt. 8) Übernahme Gst.Nr. 798/2 in Eigentum der <strong>Gemeinde</strong> - Beschlussfassung<br />
Pkt. 9) Stellungnahme �UVP Pottendorfer Linie� � Beschlussfassung<br />
Pkt. 10) Straßenbezeichnung Privatstraße �Wildenhofer� � Genehmigung<br />
Nicht öffentlicher Teil<br />
Pkt. 11) Änderung Dienstvetrag DNr. 4009 � Beschlussfassung<br />
Der Bürgermeister stellt den Dringlichkeitsantrag, den Punkt 12) �Resolution Hochwasserschutz<br />
<strong>Achau</strong>� auf die Tagesordnung zu nehmen.<br />
Beschluss: Der Antrag wird angenommen<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />
Die Bürgerliste <strong>Achau</strong> stellt den Dringlichkeitsantrag, den Punkt 13) �Hochwasserschutz� auf die<br />
Tagesordnung zu nehmen.<br />
Beschluss: Der Antrag wird angenommen<br />
Der Bürgermeister bestimmt, dass die Punkte 12) �Resolution Hochwasserschutz <strong>Achau</strong>� und 13)<br />
�Hochwasserschutz� nach Punkt 10) behandelt werden.<br />
2
Pkt.1) Genehmigung des Protokolls der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung <strong>vom</strong> 28.04.2009<br />
Das Protokoll der <strong>Gemeinde</strong>ratsitzung <strong>vom</strong> 28. April 2009 wurde den Fraktionen zugestellt.<br />
Das Protokoll wird einstimmig beschlossen.<br />
Pkt. 2) Gebarungsprüfung 29. Juni 2009<br />
Der Bürgermeister erteilt der Vorsitzenden-Stellvertreterin des Prüfungsausschusses GR Theresia<br />
Svoboda das Wort.<br />
GR Theresia Svoboda berichtet von der am 29.06.2009 stattgefundenen angesagten<br />
Gebarungsprüfung, bei welcher der Bauhof überprüft wurde.<br />
Pkt. 3) Annahme Förderungsmittel aus dem NÖ Wasserwirtschaftsfonds � Beschlussfassung<br />
Sachverhalt: Mit Schreiben <strong>vom</strong> 7. Mai 2009 hat der NÖ Wasserwirtschaftsfonds mitgeteilt, dass<br />
die Förderung der Erstellung eines Leitungskatasters für die Abwasserentsorgungsanlage bewilligt<br />
wurde. Dieser Fördervertrag muss von der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Achau</strong> angenommen werden.<br />
Antrag: Der Bürgermeister stellt den Antrag, zu beschließen, dass der Fördervertrag PABA<br />
BA 6 für die Erstellung eines Leitungskatasters für die Abwasserentsorgungsanlage<br />
angenommen wird.<br />
Beschluss: Der Antrag wird angenommen<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />
Pkt. 4) Retentionsbecken Krottenbach � Grundsatzbeschluss<br />
Sachverhalt: Im Zuge des Ausbaus der Pottendorfer Linie kann im Bereich der Spange mit der<br />
Aspangbahn ein Retentionsbecken errichtet werden. Dies würde von der ARGE Krottenbach nach<br />
dem gültigen Mitgliederschlüssel laut Statuten (<strong>Achau</strong> 11,3 %) finanziert.<br />
Antrag des Bürgermeisters: Der <strong>Gemeinde</strong>rat möge der Errichtung eines Retentionsbeckens<br />
grundsätzlich zustimmen.<br />
Beschluss: Der Antrag wird angenommen.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />
Pkt. 5) Subvention Pfarre für Fronleichnamsfest � Beschlussfassung<br />
Sachverhalt: Mit Schreiben <strong>vom</strong> 3. Juni 2009 hat die Pfarre <strong>Achau</strong> um Subvention für die Musik<br />
anlässlich des Fronleichnamsfestes angesucht. Die Tribuswinkler Blasmusik kostet � 600,00.<br />
Antrag des Bürgermeister: Der <strong>Gemeinde</strong>rat möge einer Subvention in Höhe der Hälfte der Kosten<br />
für die Musik, das sind � 300,--, zustimmen.<br />
Beschluss: Der Antrag wird angenommen.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />
3
Pkt. 6) Kanalsanierung Hintausgründe � Auftragsvergabe<br />
Sachverhalt: Die Fa. STRABAG AG hat eine Kamera TV-Befahrung der Hintausgründe<br />
durchgeführt, um die Schäden am Kanalstrang festzustellen. Aufgrund dieser Befahrung wurde eine<br />
Schadensbeurteilung durchgeführt und die notwendigen Sanierungsmaßnahmen ausgeschrieben. Die<br />
eingelangten Angebote wurden von der Fa. ÖSTAP geprüft.<br />
Folgende Angebote sind eingelangt:<br />
DDS Rohrsanierungs GmbH, Wels � 59.142,00 exkl. Ust<br />
STRABAG AG, Loosdorf � 59.745,05 exkl. Ust<br />
Swietelsky-Faber Kanalsanierungs-<br />
GmbH, Linz � 67.927,67 exkl. Ust<br />
Rohrsanierungs GmbH, Müllendorf � 68.499,18 exkl. Ust<br />
Braumann Tiefbau GmbH, Wien � 77.161,51 exkl. Ust<br />
Rabmer Rohrtechnik GmbH & � 103.786,25 exkl. Ust<br />
CO KG, Altenberg<br />
Die Fa. ÖSTAP hat als Bestbieter die Fa. DDS Rohrsanierungs GmbH, Wels mit einer<br />
Gesamtangebotssumme von � 59.142,00 exkl. Ust festgestellt.<br />
Antrag: Der Bürgermeister stellt den Antrag, die Firma DDS Rohrsanierungs GmbH, Wels, gemäß<br />
Prüfbericht der Fa. ÖSTAP mit der Sanierung der Mischwasserkanalisation in den Hintausgründen<br />
� Neue Siedlung zu beauftragen.<br />
Beschluss: Der Antrag wird angenommen<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />
Pkt. 7) Vergabe Architektenleistungen Erweiterung Kindergarten � Auftragsvergabe<br />
Sachverhalt: Bei der Verhandlung mit Vertretern der NÖ Landesregierung wurde die Erweiterung<br />
des Landeskindergartens auf drei Gruppen genehmigt. Das Büro Zivilingenieure für Hochbau<br />
Chromy + Schneider haben ein Angebot für die Generalplanerleistung in Höhe von � 64.890,00<br />
exkl. Ust gelegt.<br />
Antrag: Der Bürgermeister stellt den Antrag, das Büro Zivilingenieure für Hochbau Chromy +<br />
Schneider mit der Generalplanerleistung in Höhe von � 64.890,00 exkl. Ust gemäß Angebot zu<br />
beauftragen.<br />
Beschluss: Der Antrag wird angenommen<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />
Pkt. 8) Übernahme Gst.Nr. 798/2 in Eigentum der <strong>Gemeinde</strong> � Beschlussfassung<br />
Sachverhalt: Mit Schreiben <strong>vom</strong> 12. Mai 2009 hat das Amt der NÖ Landesregierung mitgeteilt, dass<br />
gegen die Übertragung einer Teilfläche des Gst. 798/2 (öffentliches Wassergut) an die <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Achau</strong> kein Einwand besteht, da die gegenständliche Fläche in der Natur eine Verkehrsfläche mit<br />
einer Grünfläche darstellte. Daher könne aus wasserbaulicher Sicht diese Teilfläche aus dem<br />
Öffentlichen Wassergut ausgeschieden werden. Voraussetzung für die Eigentumsübertragung ist aber<br />
die Erstellung eines Teilungsplanes auf Kosten der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Achau</strong>.<br />
4
Antrag: Der Bürgermeister stellt den Antrag, der Übernahme einer Teilfläche des Grundstückes<br />
798/2 in das öffentliche Gut der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Achau</strong> zuzustimmen und einen entsprechenden<br />
Teilungsplan erstellen zu lassen.<br />
Beschluss: Der Antrag wird angenommen<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />
Pkt. 9) Stellungnahme �UVP Pottendorfer Linie� � Beschlussfassung<br />
Sachverhalt: In der Zeit von 25. 5. 2009 bis 10. 7. 2009 liegen die Unterlagen für den zweigleisigen<br />
Ausbau der Pottendorfer Linie zur Einsicht auf. Während dieser Zeit können von Parteien schriftlich<br />
Einwendungen erhoben werden.<br />
Antrag: Der Bürgermeister stellt den Antrag, nachfolgende Stellungnahme zu beschließen und RA<br />
Dr. Vana mit der Vertretung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Achau</strong> beim UVP-Verfahren zu bevollmächtigen:<br />
An das<br />
Bundesministerium für Verkehr<br />
Innovation und Technologie<br />
Radetzkystraße 2<br />
1030 Wien<br />
Per Telefax: 01 / 711 62 56 22 99<br />
Per E-Mail: Sch2@bmvit.gv.at<br />
BMVIT-820.301/0013-IV/SCH2/2009<br />
Zweigeleisiger Ausbau der Pottendorfer Linie<br />
Standortgemeinde: <strong>Gemeinde</strong> <strong>Achau</strong><br />
Hauptstraße 23<br />
2481 <strong>Achau</strong><br />
Rechtsanwalt<br />
Verteidiger in Strafsachen<br />
akademischer<br />
Europarechtsexperte<br />
MAS Mediation &<br />
Konfliktmanagement<br />
in Wirtschaft, Verwaltung<br />
Taborstraße 10, Stiege 2<br />
A-1020 Wien<br />
Tel. +43 1 2147710-40<br />
Fax. +43 1 2147710-16<br />
vana@vana.cc<br />
www.vana.cc<br />
vertreten durch: Mag. Marina Breitenecker<br />
Dr. Christine Kolbitsch<br />
Dr. Heinrich Vana<br />
Taborstraße 10/2<br />
1020 Wien<br />
Vollmacht mit <strong>Gemeinde</strong>ratsbeschluss <strong>vom</strong><br />
30. Juni 2009 erteilt<br />
Wien, 30|06|2009<br />
4lc138/09<br />
5
EINWENDUNGEN<br />
der Standortgemeinde<br />
Mit Kundmachung <strong>vom</strong> 20.05.2009 wurde für das Vorhaben zweigleisiger Ausbau der<br />
Eisenbahn�Hochleistungsstrecke Wien-Pottendorf-Wr. Neustadt (Pottendorfer Linie) die<br />
Auflagefrist (25.05.2009 bis 10.07.2009) festgelegt.<br />
Innerhalb offener Frist werden von der Standortgemeinde <strong>Achau</strong> folgende<br />
erhoben:<br />
1. Prognose:<br />
EINWENDUNGEN<br />
Dem Projekt wird eine Kapazität der künftigen Hochleistungsstrecke von insgesamt<br />
366 Zügen zugrunde gelegt,<br />
- wobei laut Prognose ein Großteil der Güterzüge am Abend (19:00 bis 22:00) und<br />
überwiegend in der Nacht (22:00 bis 06:00)<br />
verkehren sollen.<br />
Im Hinblick darauf, dass derzeit<br />
- nach 22:00 bis 05:00 in der Früh im Regelfall kein Zugverkehr gegeben ist, befürchtet<br />
die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Achau</strong> durch den zweigleisigen Ausbau und die dadurch wesentlich<br />
gestiegene Zugsfrequenz � insbesondere durch Güterzüge in der Nacht � eine Belastung<br />
der Bevölkerung durch Lärmimmissionen und Erschütterungen.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> macht geltend, dass das Projekt nur dann umweltverträglich im Sinne des<br />
UVP-G ist, wenn die Lebensqualität der Bevölkerung erhalten bleibt.<br />
Um diese Frage ausreichend beurteilen zu können, ist es erforderlich, dass<br />
- die �gesamte mögliche �Kapazität� des zweigleisigen Ausbaus der Pottendorfer Linie<br />
der Beurteilung des Projekts zugrunde gelegt wird, wobei<br />
- dafür der Prognosehorizont 2025, wie er sich im Projekt findet � nicht ausreichend ist.<br />
Ausreichend ist aus Sicht der Standortgemeinde <strong>Achau</strong> lediglich eine Betrachtung, die eine<br />
�technisch mögliche Auslastung� der Betrachtung der Umweltauswirkungen zugrunde legt.<br />
Dies deshalb, da<br />
- das Projekt selbst als Hauptzweck des zweigleisigen Ausbaus der Pottendorfer Linie die<br />
�Entlastung der Südbahn� nennt und<br />
- die �Umleitung von Güterzügen von der Südbahn auf die Pottendorfer Linie�.<br />
6
Dies ist<br />
- ebenso wie der Bau der Pottendorfer Linie von mehr als 100 Jahren<br />
- ein �Jahrhundertprojekt�, sodass<br />
- auch der Prognosezeitraum entsprechend zu bemessen ist.<br />
2. Lärm:<br />
Die Hauptsorge der Standortgemeinde <strong>Achau</strong> ist der Schutz der Bevölkerung vor Bahnlärm.<br />
Dabei ist bei der<br />
- humanmedizinischen Beurteilung des Projekts<br />
zu berücksichtigen, dass derzeit kein Bahnlärm in der Nacht besteht, sodass<br />
- insbesondere die Auswirkung des prognostizierten Lärms auf den Schlaf<br />
zu berücksichtigen ist.<br />
Die Standortgemeinde <strong>Achau</strong> macht geltend, dass das Projekt nur dann umweltverträglich ist,<br />
wenn zumindest<br />
- die �Nightnoise Guidelines for Europe� der WHO (2007a) eingehalten werden, die<br />
bekanntlich<br />
- bis zu einem nächtlichen Pegel von 40 dB (außen) die mögliche Störung des Schlafes<br />
für gering erachten,<br />
- es jedoch nicht ausschließen, dass empfindliche Bevölkerungsgruppen in einem<br />
gewissen Ausmaß betroffen sind.<br />
In einem Bereich von 40 � 55 dB kommt es laut WHO zu einem deutlichen Anstieg der<br />
negativen Auswirkungen auf die Gesundheit (WHO 2007a).<br />
Die Standortgemeinde <strong>Achau</strong> macht daher geltend, dass für die Nacht eine<br />
Richtwert von 40 dB in möglichst großen Teilen der <strong>Gemeinde</strong> anzustreben ist, andernfalls<br />
aufgrund der Gesundheitsbelastung der Bevölkerung das Projekt nicht umweltverträglich im<br />
Sinne des UVP-G ist.<br />
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass<br />
- bei Darstellung der Messergebnisse durch die TAS im Bestand �Spitzenpegel�<br />
berücksichtigt werden, jedoch<br />
- eine solche Betrachtung hinsichtlich der Prognose nicht vorliegt.<br />
Gerade im Bahnbetrieb ist jedoch zur Beurteilung der Auswirkungen auch die Betrachtung<br />
der �Spitzenpegel� geboten.<br />
7
3. Belastung der Bevölkerung durch zusätzlichen Straßenlärm (Verschwenkung<br />
der B11 � Mödlingerstraße:<br />
Gegenstand des Projekts ist auch die<br />
- niveaufreie Querung der Pottendorfer-Linie durch die B11, die<br />
- im Ortsgebiet <strong>Achau</strong> �auftaucht�.<br />
Durch dieses neue Verkehrsbauwerk wird die<br />
- Wohnbevölkerung durch zusätzlichen Straßenlärm belastet.<br />
Die Standortgemeinde <strong>Achau</strong> macht geltend, dass<br />
- das Projekt nur dann umweltverträglich im Sinne des UVP-G ist, wenn<br />
- einerseits der zusätzliche Straßenlärm und die zusätzliche Belastung durch den<br />
Bahnlärm gemeinsam betrachtet werden und<br />
- wirksame Maßnahmen getroffen werden, damit die oben genannten Grenzwerte<br />
eingehalten werden können.<br />
4. Erschütterungen:<br />
Die Standortgemeinde <strong>Achau</strong> macht geltend, dass das Projekt nur dann umweltverträglich<br />
im Sinne des UVP-G ist, wenn<br />
- die Erschütterungen soweit hintangehalten werden, dass<br />
- sie für die betroffene Bevölkerung �nicht spürbar� sind.<br />
5. Ortentwicklung:<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Achau</strong> macht geltend, dass<br />
- die Verlegung der B11 Mödlingerstraße einen massiven Eingriff in das Ortsbild und die<br />
Ortsentwicklung darstellt, sodass<br />
- das Projekt nur dann umweltverträglich ist, wenn entsprechende Ausgleichsmaßnahmen<br />
getroffen werden.<br />
Zur Ortsentwicklung wird von der Standortgemeinde ausdrücklich gerügt, dass<br />
- im Rahmen der Projektdarstellung zwar<br />
- Regional- und Eilzugsverkehr vorgesehen sind, jedoch<br />
- kein Schnellbahnverkehr.<br />
Die Standortgemeinde <strong>Achau</strong> macht geltend, dass<br />
- der unzweifelhaften massiven Belastung der <strong>Gemeinde</strong> durch den Ausbau der<br />
Pottendorfer Linie<br />
- ein entsprechender Nutzen im Sinne des Bahnverkehrs<br />
entgegenstehen muss.<br />
8
Zur Erfüllung der Ziele der Ortsentwicklung, aber auch ausdrücklich als Ausgleich für die<br />
gestiegene Umweltbelastung macht die Standortgemeinde <strong>Achau</strong> geltend, dass das Projekt nur<br />
dann umweltverträglich im Sinne des UVP-G ist, wenn<br />
- ein ausreichender Anschluss an den öffentlichen Verkehr, insbesondere auch die<br />
Einrichtung des Schnellbahnverkehrs<br />
gegen ist.<br />
6. Güterwegenetz:<br />
Während der ganzen Projektabwicklung (Bauphase) müssen die Wege als Zu- und Abfahrt zu<br />
den einzelnen Parzellen befahrbar und offen bleiben.<br />
• Bei Parzelle Nr. 329/1: Derzeit ist eine Durchfahrt in diesem Bereich nicht möglich.<br />
Nach Beendigung des Projektes soll dies ebenfalls nicht möglich sein: Vorschlag:<br />
Schranken mit Schlüssel.<br />
• Querung des Weges über den Krottenbach: Derzeitiges Brückenbauwerk für große<br />
Tonnagen (z.B.: Baufahrzeuge) nicht geeignet. Bei Neuerrichtung zumindest<br />
gleichwertige Bauart (Tonnage, Breite, Durchfluss) herstellen.<br />
• Verschwenkung des Weges unmittelbar südlich der Krottenbachgüterwegbrücke: Weg<br />
unterliegt in diesem Bereich einer Steigung/Gefälle (7,2%). Sollte der Weg nur mit<br />
einer Beschüttung befestigt werden, ist eine ordnungsgemäße Zufahrt zu nördlichen<br />
Grundstücken nur mehr bedingt mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen möglich (ergibt<br />
eine Verschlechterung der Situation). Daher in diesem Bereich eine Befestigung<br />
wählen, die der Traktion der Räder behilflich ist, oder als Alternative den Weg<br />
unmittelbar westlich des Bauwerkes auf Ackerniveau weiterführen.<br />
• Neue Querung mit Aspangbahn: Durchgang muss für große Fahrzeuge gewährleistet<br />
sein.<br />
• Neue Querung mit Güterweg südlich der Ortschaft: Durchgang muss für große<br />
Fahrzeuge gewährleistet sein.<br />
• Neue Querung mit Güterweg-Haidweg: Durchgang muss für große Fahrzeuge<br />
gewährleistet sein. Der Unterführungsbereich ist im Falle von Regen,<br />
Schnee/Verwehungen oder Hochwasser durch geeignete Maßnahmen <strong>vom</strong><br />
Wasser/Schnee zu befreien (ist gleichzeitig eine Ausweichroute für Einsatzfahrzeuge,<br />
sollten Hochwässer die B16 sperren). Durchfahrt mit geeignetem Bodenbelag<br />
befestigen.<br />
7. Umwelt:<br />
Die Standortgemeinde <strong>Achau</strong> macht geltend, dass das Projekt nur dann umweltverträglich im<br />
Sinne des UVP-G ist, wenn<br />
- nicht nur die Auswirkungen auf den Menschen, sondern<br />
- auch die Auswirkungen auf die gesamte Umwelt<br />
verträglich gehalten werden.<br />
Dies gilt im Gebiet der Standortgemeinde <strong>Achau</strong> insbesondere für<br />
- die �<strong>Achau</strong>er Flussfluren� und<br />
- insbesondere das Naturdenkmal �Mühlbach�.<br />
9
Die Standortgemeinde <strong>Achau</strong> stellt daher den<br />
ANTRAG<br />
das gegenständliche Projekt Pottendorfer Linie nur dann als umweltverträglich zu<br />
genehmigen, wenn im Sinne der Einwendungen der Standortgemeinde <strong>Achau</strong> entsprechende<br />
Auflagen erteilt werden.<br />
Beschluss: Der Antrag wird angenommen<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />
Pkt. 10) Straßenbezeichnung Privatstraße �Wildenhofer� � Genehmigung<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Achau</strong><br />
Sachverhalt: Mit Schreiben <strong>vom</strong> 9. Juni 2009 hat die Fa. Wildenhofer um Genehmigung angesucht,<br />
die Privatstraße auf ihrem Grundstück Nr. 292/1 als Wildenhofer Straße bezeichnen zu dürfen.<br />
Antrag: Der Bürgermeister stellt den Antrag, die Bezeichnung Wildenhofer Straße für die<br />
Privatstraße auf dem Grundstück Nr. 292/1 zu genehmigen.<br />
Beschluss: Der Antrag wird angenommen<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />
Pkt. 12) Resolution �Hochwasserschutz <strong>Achau</strong>� - Beschlussfassung<br />
Sachverhalt: Mit Bescheid <strong>vom</strong> 14.9.1993 wurde der Umbau der Kaiserablässe wasserrechtlich<br />
bewilligt. Aufgrund dieses Bescheides wurde das Ausführungsprojekt von DI Dr. Neukirchen<br />
ausgearbeitet. Wesentlicher Bestandteil dieses Projektes war der Abtrag der Dämme für eine<br />
Überströmstrecke bis zu einer Länge von 200 m vor den Kaiserablässen und nach den<br />
Kaiserablässen rechtsufrig der Triesting. Diese Dammabsenkung wurde bis heute nicht<br />
durchgeführt.<br />
10
Antrag: Der Bürgermeister stellt den Antrag, nachfolgende Resolution zu beschließen:<br />
Amt der NÖ Landesregierung<br />
z.Hdn. Herrn Landesrat<br />
Dr. Stephan Pernkopf<br />
Landhausplatz 1<br />
3109 St. Pölten<br />
Betreff: Hochwasserschutz <strong>Achau</strong> - Kaiserablässe<br />
Sehr geehrter Herr Landesrat,<br />
<strong>Achau</strong>, 1. Juli 2009<br />
der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Achau</strong> hat in seiner <strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong> 30. Juni 2009 nachfolgende<br />
Resolution einstimmig beschlossen:<br />
RESOLUTION DER GEMEINDE ACHAU<br />
Sachverhalt: Mit Bescheid <strong>vom</strong> 14.9.1993 wurde der Umbau der Kaiserablässe<br />
wasserrechtlich bewilligt. Aufgrund dieses Bescheides wurde von Prof. DI H. Neukirchen ein<br />
Projekt zur Umsetzung des Umbaus der Kaiserablässe ausgearbeitet. Ein wesentlicher<br />
Bestandteil dieses Projektes, welches in einem Detailplan ersichtlich ist, ist ein Abtrag der<br />
Dämme für eine Überströmstrecke bis zu einer Länge von 200 m vor den Kaiserablässen und<br />
nach den Kaiserablässen rechtsufrig der Triesting. Die landwirtschaftlichen Flächen zwischen<br />
den <strong>Gemeinde</strong>n <strong>Achau</strong> und Himberg waren seit jeher Überschwemmungsgebiete und wurden<br />
als Retentionsflächen ausgewiesen.<br />
Bemerkt wird, dass hinsichtlich dieser gezielten Überströmstrecken die <strong>Gemeinde</strong> Himberg<br />
bereits einen geeigneten Hochwasserschutz fertig gestellt hat. Weiters wurde die B 15 von<br />
<strong>Achau</strong> Richtung Himberg als Flutbrücken ausgeführt, um das Wasser der überfluteten<br />
Flächen ableiten zu können.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Achau</strong> fordert daher eine rasche Umsetzung der im Plan ersichtlichen<br />
Überstromstrecken. Durch diese gezielten Überströmstrecken ist im Hochwasserfall eine<br />
wesentliche Erleichterung der Hochwassersituation gegeben. Aufgrund dieser Maßnahmen<br />
wird im Katastrophenfall das <strong>Gemeinde</strong>gebiet samt seiner Bevölkerung wesentlich besser<br />
geschützt.<br />
Beilage: Plan Umbau Kaiserablässe<br />
Für den <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
Josef Brunner<br />
Bürgermeister<br />
Beschluss: Der Antrag wird angenommen<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />
11
Pkt. 13) Hochwasserschutz<br />
Sachverhalt: Die Bürgerliste fordert, dass umgehend eine ARGE Hochwasser <strong>Sitzung</strong><br />
einberufen wird, um die neuen Erkenntnisse des Hochwassers sofort zu verarbeiten um<br />
weitere Verbesserungen zu erzielen.<br />
Antrag: Der Bürgermeister stellt den Antrag, der Einberufung einer ARGE Hochwasser<br />
<strong>Sitzung</strong> zuzustimmen.<br />
Beschluss: Der Antrag wird angenommen<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />
Der Bürgermeister schließt um 19,46 h die öffentliche <strong>Sitzung</strong>.<br />
Dieses <strong>Sitzung</strong>sprotokoll wurde in der <strong>Sitzung</strong> am genehmigt<br />
Bürgermeister Schriftführer<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
12