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Sitzung vom 30.06.2009 (95 KB) - .PDF - Gemeinde Achau

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Achau</strong><br />

Am <strong>30.06.2009</strong> in <strong>Achau</strong>, Hauptstraße 23<br />

Am <strong>30.06.2009</strong> in <strong>Achau</strong>, Hauptstraße 23<br />

V e r h a n d l u n g s s c h r i f t<br />

über die SITZUNG des<br />

GEMEINDERATES<br />

Beginn 19,00 Uhr Die Einladung erfolgte am 24. 06. 2009<br />

Ende 19,46 Uhr durch Kurrende und e-mail<br />

Anwesend waren:<br />

Bürgermeister: Josef Brunner<br />

Vizebürgermeister: Rudolf Moser<br />

die Mitglieder des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />

1. GGR Gabriele Würtz 8. GR Hans Georg Leeb<br />

2. GGR Mario Brunner 9. GR Dr. Robert Sagl<br />

3. GGR Ing. Wilhelm Radlinger 10. GR Theresia Svoboda<br />

4. GGR Michael Koudela 11. GR Roland Epple<br />

5. GR Herbert Tauscher 12. GR Othmar Würstl<br />

6. GR Franz Würtz 13. GR Karl Friedl<br />

7. GR Manfred Posch<br />

Schriftführer: Gertrude Weber<br />

Entschuldigt abwesend waren: GR Mag. Monika Zacherl, GGR Ing. Robert Swoboda, GR Karl<br />

Grabner, GR Erich Grabner<br />

Vorsitzender: Bürgermeister Josef Brunner<br />

Die <strong>Sitzung</strong> war öffentlich und beschlussfähig.<br />

Der Bürgermeister eröffnet um 19,00 h die heutige <strong>Gemeinde</strong>ratsitzung, stellt fest, dass die<br />

<strong>Sitzung</strong> ordnungsgemäß eingeladen wurde, öffentlich und beschlussfähig ist.<br />

1


T A G E S O R D N U N G<br />

Pkt. 1) Genehmigung des Protokolls der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung <strong>vom</strong> 28.04.2009<br />

Pkt. 2) Gebarungsprüfung 29. Juni 2009<br />

Pkt. 3) Annahme Förderungsmittel aus dem NÖ Wasserwirtschaftsfonds �<br />

Beschlussfassung<br />

Pkt. 4) Retentionsbecken Krottenbach � Grundsatzbeschluss<br />

Pkt. 5) Subvention Pfarre für Fronleichnamsfest � Beschlussfassung<br />

Pkt. 6) Kanalsanierung Hintausgründe � Auftragsvergabe<br />

Pkt. 7) Vergabe Architektenleistungen Erweiterung Kindergarten �<br />

Auftragsvergabe<br />

Pkt. 8) Übernahme Gst.Nr. 798/2 in Eigentum der <strong>Gemeinde</strong> - Beschlussfassung<br />

Pkt. 9) Stellungnahme �UVP Pottendorfer Linie� � Beschlussfassung<br />

Pkt. 10) Straßenbezeichnung Privatstraße �Wildenhofer� � Genehmigung<br />

Nicht öffentlicher Teil<br />

Pkt. 11) Änderung Dienstvetrag DNr. 4009 � Beschlussfassung<br />

Der Bürgermeister stellt den Dringlichkeitsantrag, den Punkt 12) �Resolution Hochwasserschutz<br />

<strong>Achau</strong>� auf die Tagesordnung zu nehmen.<br />

Beschluss: Der Antrag wird angenommen<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />

Die Bürgerliste <strong>Achau</strong> stellt den Dringlichkeitsantrag, den Punkt 13) �Hochwasserschutz� auf die<br />

Tagesordnung zu nehmen.<br />

Beschluss: Der Antrag wird angenommen<br />

Der Bürgermeister bestimmt, dass die Punkte 12) �Resolution Hochwasserschutz <strong>Achau</strong>� und 13)<br />

�Hochwasserschutz� nach Punkt 10) behandelt werden.<br />

2


Pkt.1) Genehmigung des Protokolls der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung <strong>vom</strong> 28.04.2009<br />

Das Protokoll der <strong>Gemeinde</strong>ratsitzung <strong>vom</strong> 28. April 2009 wurde den Fraktionen zugestellt.<br />

Das Protokoll wird einstimmig beschlossen.<br />

Pkt. 2) Gebarungsprüfung 29. Juni 2009<br />

Der Bürgermeister erteilt der Vorsitzenden-Stellvertreterin des Prüfungsausschusses GR Theresia<br />

Svoboda das Wort.<br />

GR Theresia Svoboda berichtet von der am 29.06.2009 stattgefundenen angesagten<br />

Gebarungsprüfung, bei welcher der Bauhof überprüft wurde.<br />

Pkt. 3) Annahme Förderungsmittel aus dem NÖ Wasserwirtschaftsfonds � Beschlussfassung<br />

Sachverhalt: Mit Schreiben <strong>vom</strong> 7. Mai 2009 hat der NÖ Wasserwirtschaftsfonds mitgeteilt, dass<br />

die Förderung der Erstellung eines Leitungskatasters für die Abwasserentsorgungsanlage bewilligt<br />

wurde. Dieser Fördervertrag muss von der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Achau</strong> angenommen werden.<br />

Antrag: Der Bürgermeister stellt den Antrag, zu beschließen, dass der Fördervertrag PABA<br />

BA 6 für die Erstellung eines Leitungskatasters für die Abwasserentsorgungsanlage<br />

angenommen wird.<br />

Beschluss: Der Antrag wird angenommen<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />

Pkt. 4) Retentionsbecken Krottenbach � Grundsatzbeschluss<br />

Sachverhalt: Im Zuge des Ausbaus der Pottendorfer Linie kann im Bereich der Spange mit der<br />

Aspangbahn ein Retentionsbecken errichtet werden. Dies würde von der ARGE Krottenbach nach<br />

dem gültigen Mitgliederschlüssel laut Statuten (<strong>Achau</strong> 11,3 %) finanziert.<br />

Antrag des Bürgermeisters: Der <strong>Gemeinde</strong>rat möge der Errichtung eines Retentionsbeckens<br />

grundsätzlich zustimmen.<br />

Beschluss: Der Antrag wird angenommen.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />

Pkt. 5) Subvention Pfarre für Fronleichnamsfest � Beschlussfassung<br />

Sachverhalt: Mit Schreiben <strong>vom</strong> 3. Juni 2009 hat die Pfarre <strong>Achau</strong> um Subvention für die Musik<br />

anlässlich des Fronleichnamsfestes angesucht. Die Tribuswinkler Blasmusik kostet � 600,00.<br />

Antrag des Bürgermeister: Der <strong>Gemeinde</strong>rat möge einer Subvention in Höhe der Hälfte der Kosten<br />

für die Musik, das sind � 300,--, zustimmen.<br />

Beschluss: Der Antrag wird angenommen.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />

3


Pkt. 6) Kanalsanierung Hintausgründe � Auftragsvergabe<br />

Sachverhalt: Die Fa. STRABAG AG hat eine Kamera TV-Befahrung der Hintausgründe<br />

durchgeführt, um die Schäden am Kanalstrang festzustellen. Aufgrund dieser Befahrung wurde eine<br />

Schadensbeurteilung durchgeführt und die notwendigen Sanierungsmaßnahmen ausgeschrieben. Die<br />

eingelangten Angebote wurden von der Fa. ÖSTAP geprüft.<br />

Folgende Angebote sind eingelangt:<br />

DDS Rohrsanierungs GmbH, Wels � 59.142,00 exkl. Ust<br />

STRABAG AG, Loosdorf � 59.745,05 exkl. Ust<br />

Swietelsky-Faber Kanalsanierungs-<br />

GmbH, Linz � 67.927,67 exkl. Ust<br />

Rohrsanierungs GmbH, Müllendorf � 68.499,18 exkl. Ust<br />

Braumann Tiefbau GmbH, Wien � 77.161,51 exkl. Ust<br />

Rabmer Rohrtechnik GmbH & � 103.786,25 exkl. Ust<br />

CO KG, Altenberg<br />

Die Fa. ÖSTAP hat als Bestbieter die Fa. DDS Rohrsanierungs GmbH, Wels mit einer<br />

Gesamtangebotssumme von � 59.142,00 exkl. Ust festgestellt.<br />

Antrag: Der Bürgermeister stellt den Antrag, die Firma DDS Rohrsanierungs GmbH, Wels, gemäß<br />

Prüfbericht der Fa. ÖSTAP mit der Sanierung der Mischwasserkanalisation in den Hintausgründen<br />

� Neue Siedlung zu beauftragen.<br />

Beschluss: Der Antrag wird angenommen<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />

Pkt. 7) Vergabe Architektenleistungen Erweiterung Kindergarten � Auftragsvergabe<br />

Sachverhalt: Bei der Verhandlung mit Vertretern der NÖ Landesregierung wurde die Erweiterung<br />

des Landeskindergartens auf drei Gruppen genehmigt. Das Büro Zivilingenieure für Hochbau<br />

Chromy + Schneider haben ein Angebot für die Generalplanerleistung in Höhe von � 64.890,00<br />

exkl. Ust gelegt.<br />

Antrag: Der Bürgermeister stellt den Antrag, das Büro Zivilingenieure für Hochbau Chromy +<br />

Schneider mit der Generalplanerleistung in Höhe von � 64.890,00 exkl. Ust gemäß Angebot zu<br />

beauftragen.<br />

Beschluss: Der Antrag wird angenommen<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />

Pkt. 8) Übernahme Gst.Nr. 798/2 in Eigentum der <strong>Gemeinde</strong> � Beschlussfassung<br />

Sachverhalt: Mit Schreiben <strong>vom</strong> 12. Mai 2009 hat das Amt der NÖ Landesregierung mitgeteilt, dass<br />

gegen die Übertragung einer Teilfläche des Gst. 798/2 (öffentliches Wassergut) an die <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Achau</strong> kein Einwand besteht, da die gegenständliche Fläche in der Natur eine Verkehrsfläche mit<br />

einer Grünfläche darstellte. Daher könne aus wasserbaulicher Sicht diese Teilfläche aus dem<br />

Öffentlichen Wassergut ausgeschieden werden. Voraussetzung für die Eigentumsübertragung ist aber<br />

die Erstellung eines Teilungsplanes auf Kosten der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Achau</strong>.<br />

4


Antrag: Der Bürgermeister stellt den Antrag, der Übernahme einer Teilfläche des Grundstückes<br />

798/2 in das öffentliche Gut der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Achau</strong> zuzustimmen und einen entsprechenden<br />

Teilungsplan erstellen zu lassen.<br />

Beschluss: Der Antrag wird angenommen<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />

Pkt. 9) Stellungnahme �UVP Pottendorfer Linie� � Beschlussfassung<br />

Sachverhalt: In der Zeit von 25. 5. 2009 bis 10. 7. 2009 liegen die Unterlagen für den zweigleisigen<br />

Ausbau der Pottendorfer Linie zur Einsicht auf. Während dieser Zeit können von Parteien schriftlich<br />

Einwendungen erhoben werden.<br />

Antrag: Der Bürgermeister stellt den Antrag, nachfolgende Stellungnahme zu beschließen und RA<br />

Dr. Vana mit der Vertretung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Achau</strong> beim UVP-Verfahren zu bevollmächtigen:<br />

An das<br />

Bundesministerium für Verkehr<br />

Innovation und Technologie<br />

Radetzkystraße 2<br />

1030 Wien<br />

Per Telefax: 01 / 711 62 56 22 99<br />

Per E-Mail: Sch2@bmvit.gv.at<br />

BMVIT-820.301/0013-IV/SCH2/2009<br />

Zweigeleisiger Ausbau der Pottendorfer Linie<br />

Standortgemeinde: <strong>Gemeinde</strong> <strong>Achau</strong><br />

Hauptstraße 23<br />

2481 <strong>Achau</strong><br />

Rechtsanwalt<br />

Verteidiger in Strafsachen<br />

akademischer<br />

Europarechtsexperte<br />

MAS Mediation &<br />

Konfliktmanagement<br />

in Wirtschaft, Verwaltung<br />

Taborstraße 10, Stiege 2<br />

A-1020 Wien<br />

Tel. +43 1 2147710-40<br />

Fax. +43 1 2147710-16<br />

vana@vana.cc<br />

www.vana.cc<br />

vertreten durch: Mag. Marina Breitenecker<br />

Dr. Christine Kolbitsch<br />

Dr. Heinrich Vana<br />

Taborstraße 10/2<br />

1020 Wien<br />

Vollmacht mit <strong>Gemeinde</strong>ratsbeschluss <strong>vom</strong><br />

30. Juni 2009 erteilt<br />

Wien, 30|06|2009<br />

4lc138/09<br />

5


EINWENDUNGEN<br />

der Standortgemeinde<br />

Mit Kundmachung <strong>vom</strong> 20.05.2009 wurde für das Vorhaben zweigleisiger Ausbau der<br />

Eisenbahn�Hochleistungsstrecke Wien-Pottendorf-Wr. Neustadt (Pottendorfer Linie) die<br />

Auflagefrist (25.05.2009 bis 10.07.2009) festgelegt.<br />

Innerhalb offener Frist werden von der Standortgemeinde <strong>Achau</strong> folgende<br />

erhoben:<br />

1. Prognose:<br />

EINWENDUNGEN<br />

Dem Projekt wird eine Kapazität der künftigen Hochleistungsstrecke von insgesamt<br />

366 Zügen zugrunde gelegt,<br />

- wobei laut Prognose ein Großteil der Güterzüge am Abend (19:00 bis 22:00) und<br />

überwiegend in der Nacht (22:00 bis 06:00)<br />

verkehren sollen.<br />

Im Hinblick darauf, dass derzeit<br />

- nach 22:00 bis 05:00 in der Früh im Regelfall kein Zugverkehr gegeben ist, befürchtet<br />

die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Achau</strong> durch den zweigleisigen Ausbau und die dadurch wesentlich<br />

gestiegene Zugsfrequenz � insbesondere durch Güterzüge in der Nacht � eine Belastung<br />

der Bevölkerung durch Lärmimmissionen und Erschütterungen.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> macht geltend, dass das Projekt nur dann umweltverträglich im Sinne des<br />

UVP-G ist, wenn die Lebensqualität der Bevölkerung erhalten bleibt.<br />

Um diese Frage ausreichend beurteilen zu können, ist es erforderlich, dass<br />

- die �gesamte mögliche �Kapazität� des zweigleisigen Ausbaus der Pottendorfer Linie<br />

der Beurteilung des Projekts zugrunde gelegt wird, wobei<br />

- dafür der Prognosehorizont 2025, wie er sich im Projekt findet � nicht ausreichend ist.<br />

Ausreichend ist aus Sicht der Standortgemeinde <strong>Achau</strong> lediglich eine Betrachtung, die eine<br />

�technisch mögliche Auslastung� der Betrachtung der Umweltauswirkungen zugrunde legt.<br />

Dies deshalb, da<br />

- das Projekt selbst als Hauptzweck des zweigleisigen Ausbaus der Pottendorfer Linie die<br />

�Entlastung der Südbahn� nennt und<br />

- die �Umleitung von Güterzügen von der Südbahn auf die Pottendorfer Linie�.<br />

6


Dies ist<br />

- ebenso wie der Bau der Pottendorfer Linie von mehr als 100 Jahren<br />

- ein �Jahrhundertprojekt�, sodass<br />

- auch der Prognosezeitraum entsprechend zu bemessen ist.<br />

2. Lärm:<br />

Die Hauptsorge der Standortgemeinde <strong>Achau</strong> ist der Schutz der Bevölkerung vor Bahnlärm.<br />

Dabei ist bei der<br />

- humanmedizinischen Beurteilung des Projekts<br />

zu berücksichtigen, dass derzeit kein Bahnlärm in der Nacht besteht, sodass<br />

- insbesondere die Auswirkung des prognostizierten Lärms auf den Schlaf<br />

zu berücksichtigen ist.<br />

Die Standortgemeinde <strong>Achau</strong> macht geltend, dass das Projekt nur dann umweltverträglich ist,<br />

wenn zumindest<br />

- die �Nightnoise Guidelines for Europe� der WHO (2007a) eingehalten werden, die<br />

bekanntlich<br />

- bis zu einem nächtlichen Pegel von 40 dB (außen) die mögliche Störung des Schlafes<br />

für gering erachten,<br />

- es jedoch nicht ausschließen, dass empfindliche Bevölkerungsgruppen in einem<br />

gewissen Ausmaß betroffen sind.<br />

In einem Bereich von 40 � 55 dB kommt es laut WHO zu einem deutlichen Anstieg der<br />

negativen Auswirkungen auf die Gesundheit (WHO 2007a).<br />

Die Standortgemeinde <strong>Achau</strong> macht daher geltend, dass für die Nacht eine<br />

Richtwert von 40 dB in möglichst großen Teilen der <strong>Gemeinde</strong> anzustreben ist, andernfalls<br />

aufgrund der Gesundheitsbelastung der Bevölkerung das Projekt nicht umweltverträglich im<br />

Sinne des UVP-G ist.<br />

Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass<br />

- bei Darstellung der Messergebnisse durch die TAS im Bestand �Spitzenpegel�<br />

berücksichtigt werden, jedoch<br />

- eine solche Betrachtung hinsichtlich der Prognose nicht vorliegt.<br />

Gerade im Bahnbetrieb ist jedoch zur Beurteilung der Auswirkungen auch die Betrachtung<br />

der �Spitzenpegel� geboten.<br />

7


3. Belastung der Bevölkerung durch zusätzlichen Straßenlärm (Verschwenkung<br />

der B11 � Mödlingerstraße:<br />

Gegenstand des Projekts ist auch die<br />

- niveaufreie Querung der Pottendorfer-Linie durch die B11, die<br />

- im Ortsgebiet <strong>Achau</strong> �auftaucht�.<br />

Durch dieses neue Verkehrsbauwerk wird die<br />

- Wohnbevölkerung durch zusätzlichen Straßenlärm belastet.<br />

Die Standortgemeinde <strong>Achau</strong> macht geltend, dass<br />

- das Projekt nur dann umweltverträglich im Sinne des UVP-G ist, wenn<br />

- einerseits der zusätzliche Straßenlärm und die zusätzliche Belastung durch den<br />

Bahnlärm gemeinsam betrachtet werden und<br />

- wirksame Maßnahmen getroffen werden, damit die oben genannten Grenzwerte<br />

eingehalten werden können.<br />

4. Erschütterungen:<br />

Die Standortgemeinde <strong>Achau</strong> macht geltend, dass das Projekt nur dann umweltverträglich<br />

im Sinne des UVP-G ist, wenn<br />

- die Erschütterungen soweit hintangehalten werden, dass<br />

- sie für die betroffene Bevölkerung �nicht spürbar� sind.<br />

5. Ortentwicklung:<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Achau</strong> macht geltend, dass<br />

- die Verlegung der B11 Mödlingerstraße einen massiven Eingriff in das Ortsbild und die<br />

Ortsentwicklung darstellt, sodass<br />

- das Projekt nur dann umweltverträglich ist, wenn entsprechende Ausgleichsmaßnahmen<br />

getroffen werden.<br />

Zur Ortsentwicklung wird von der Standortgemeinde ausdrücklich gerügt, dass<br />

- im Rahmen der Projektdarstellung zwar<br />

- Regional- und Eilzugsverkehr vorgesehen sind, jedoch<br />

- kein Schnellbahnverkehr.<br />

Die Standortgemeinde <strong>Achau</strong> macht geltend, dass<br />

- der unzweifelhaften massiven Belastung der <strong>Gemeinde</strong> durch den Ausbau der<br />

Pottendorfer Linie<br />

- ein entsprechender Nutzen im Sinne des Bahnverkehrs<br />

entgegenstehen muss.<br />

8


Zur Erfüllung der Ziele der Ortsentwicklung, aber auch ausdrücklich als Ausgleich für die<br />

gestiegene Umweltbelastung macht die Standortgemeinde <strong>Achau</strong> geltend, dass das Projekt nur<br />

dann umweltverträglich im Sinne des UVP-G ist, wenn<br />

- ein ausreichender Anschluss an den öffentlichen Verkehr, insbesondere auch die<br />

Einrichtung des Schnellbahnverkehrs<br />

gegen ist.<br />

6. Güterwegenetz:<br />

Während der ganzen Projektabwicklung (Bauphase) müssen die Wege als Zu- und Abfahrt zu<br />

den einzelnen Parzellen befahrbar und offen bleiben.<br />

• Bei Parzelle Nr. 329/1: Derzeit ist eine Durchfahrt in diesem Bereich nicht möglich.<br />

Nach Beendigung des Projektes soll dies ebenfalls nicht möglich sein: Vorschlag:<br />

Schranken mit Schlüssel.<br />

• Querung des Weges über den Krottenbach: Derzeitiges Brückenbauwerk für große<br />

Tonnagen (z.B.: Baufahrzeuge) nicht geeignet. Bei Neuerrichtung zumindest<br />

gleichwertige Bauart (Tonnage, Breite, Durchfluss) herstellen.<br />

• Verschwenkung des Weges unmittelbar südlich der Krottenbachgüterwegbrücke: Weg<br />

unterliegt in diesem Bereich einer Steigung/Gefälle (7,2%). Sollte der Weg nur mit<br />

einer Beschüttung befestigt werden, ist eine ordnungsgemäße Zufahrt zu nördlichen<br />

Grundstücken nur mehr bedingt mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen möglich (ergibt<br />

eine Verschlechterung der Situation). Daher in diesem Bereich eine Befestigung<br />

wählen, die der Traktion der Räder behilflich ist, oder als Alternative den Weg<br />

unmittelbar westlich des Bauwerkes auf Ackerniveau weiterführen.<br />

• Neue Querung mit Aspangbahn: Durchgang muss für große Fahrzeuge gewährleistet<br />

sein.<br />

• Neue Querung mit Güterweg südlich der Ortschaft: Durchgang muss für große<br />

Fahrzeuge gewährleistet sein.<br />

• Neue Querung mit Güterweg-Haidweg: Durchgang muss für große Fahrzeuge<br />

gewährleistet sein. Der Unterführungsbereich ist im Falle von Regen,<br />

Schnee/Verwehungen oder Hochwasser durch geeignete Maßnahmen <strong>vom</strong><br />

Wasser/Schnee zu befreien (ist gleichzeitig eine Ausweichroute für Einsatzfahrzeuge,<br />

sollten Hochwässer die B16 sperren). Durchfahrt mit geeignetem Bodenbelag<br />

befestigen.<br />

7. Umwelt:<br />

Die Standortgemeinde <strong>Achau</strong> macht geltend, dass das Projekt nur dann umweltverträglich im<br />

Sinne des UVP-G ist, wenn<br />

- nicht nur die Auswirkungen auf den Menschen, sondern<br />

- auch die Auswirkungen auf die gesamte Umwelt<br />

verträglich gehalten werden.<br />

Dies gilt im Gebiet der Standortgemeinde <strong>Achau</strong> insbesondere für<br />

- die �<strong>Achau</strong>er Flussfluren� und<br />

- insbesondere das Naturdenkmal �Mühlbach�.<br />

9


Die Standortgemeinde <strong>Achau</strong> stellt daher den<br />

ANTRAG<br />

das gegenständliche Projekt Pottendorfer Linie nur dann als umweltverträglich zu<br />

genehmigen, wenn im Sinne der Einwendungen der Standortgemeinde <strong>Achau</strong> entsprechende<br />

Auflagen erteilt werden.<br />

Beschluss: Der Antrag wird angenommen<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />

Pkt. 10) Straßenbezeichnung Privatstraße �Wildenhofer� � Genehmigung<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Achau</strong><br />

Sachverhalt: Mit Schreiben <strong>vom</strong> 9. Juni 2009 hat die Fa. Wildenhofer um Genehmigung angesucht,<br />

die Privatstraße auf ihrem Grundstück Nr. 292/1 als Wildenhofer Straße bezeichnen zu dürfen.<br />

Antrag: Der Bürgermeister stellt den Antrag, die Bezeichnung Wildenhofer Straße für die<br />

Privatstraße auf dem Grundstück Nr. 292/1 zu genehmigen.<br />

Beschluss: Der Antrag wird angenommen<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />

Pkt. 12) Resolution �Hochwasserschutz <strong>Achau</strong>� - Beschlussfassung<br />

Sachverhalt: Mit Bescheid <strong>vom</strong> 14.9.1993 wurde der Umbau der Kaiserablässe wasserrechtlich<br />

bewilligt. Aufgrund dieses Bescheides wurde das Ausführungsprojekt von DI Dr. Neukirchen<br />

ausgearbeitet. Wesentlicher Bestandteil dieses Projektes war der Abtrag der Dämme für eine<br />

Überströmstrecke bis zu einer Länge von 200 m vor den Kaiserablässen und nach den<br />

Kaiserablässen rechtsufrig der Triesting. Diese Dammabsenkung wurde bis heute nicht<br />

durchgeführt.<br />

10


Antrag: Der Bürgermeister stellt den Antrag, nachfolgende Resolution zu beschließen:<br />

Amt der NÖ Landesregierung<br />

z.Hdn. Herrn Landesrat<br />

Dr. Stephan Pernkopf<br />

Landhausplatz 1<br />

3109 St. Pölten<br />

Betreff: Hochwasserschutz <strong>Achau</strong> - Kaiserablässe<br />

Sehr geehrter Herr Landesrat,<br />

<strong>Achau</strong>, 1. Juli 2009<br />

der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Achau</strong> hat in seiner <strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong> 30. Juni 2009 nachfolgende<br />

Resolution einstimmig beschlossen:<br />

RESOLUTION DER GEMEINDE ACHAU<br />

Sachverhalt: Mit Bescheid <strong>vom</strong> 14.9.1993 wurde der Umbau der Kaiserablässe<br />

wasserrechtlich bewilligt. Aufgrund dieses Bescheides wurde von Prof. DI H. Neukirchen ein<br />

Projekt zur Umsetzung des Umbaus der Kaiserablässe ausgearbeitet. Ein wesentlicher<br />

Bestandteil dieses Projektes, welches in einem Detailplan ersichtlich ist, ist ein Abtrag der<br />

Dämme für eine Überströmstrecke bis zu einer Länge von 200 m vor den Kaiserablässen und<br />

nach den Kaiserablässen rechtsufrig der Triesting. Die landwirtschaftlichen Flächen zwischen<br />

den <strong>Gemeinde</strong>n <strong>Achau</strong> und Himberg waren seit jeher Überschwemmungsgebiete und wurden<br />

als Retentionsflächen ausgewiesen.<br />

Bemerkt wird, dass hinsichtlich dieser gezielten Überströmstrecken die <strong>Gemeinde</strong> Himberg<br />

bereits einen geeigneten Hochwasserschutz fertig gestellt hat. Weiters wurde die B 15 von<br />

<strong>Achau</strong> Richtung Himberg als Flutbrücken ausgeführt, um das Wasser der überfluteten<br />

Flächen ableiten zu können.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Achau</strong> fordert daher eine rasche Umsetzung der im Plan ersichtlichen<br />

Überstromstrecken. Durch diese gezielten Überströmstrecken ist im Hochwasserfall eine<br />

wesentliche Erleichterung der Hochwassersituation gegeben. Aufgrund dieser Maßnahmen<br />

wird im Katastrophenfall das <strong>Gemeinde</strong>gebiet samt seiner Bevölkerung wesentlich besser<br />

geschützt.<br />

Beilage: Plan Umbau Kaiserablässe<br />

Für den <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

Josef Brunner<br />

Bürgermeister<br />

Beschluss: Der Antrag wird angenommen<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />

11


Pkt. 13) Hochwasserschutz<br />

Sachverhalt: Die Bürgerliste fordert, dass umgehend eine ARGE Hochwasser <strong>Sitzung</strong><br />

einberufen wird, um die neuen Erkenntnisse des Hochwassers sofort zu verarbeiten um<br />

weitere Verbesserungen zu erzielen.<br />

Antrag: Der Bürgermeister stellt den Antrag, der Einberufung einer ARGE Hochwasser<br />

<strong>Sitzung</strong> zuzustimmen.<br />

Beschluss: Der Antrag wird angenommen<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />

Der Bürgermeister schließt um 19,46 h die öffentliche <strong>Sitzung</strong>.<br />

Dieses <strong>Sitzung</strong>sprotokoll wurde in der <strong>Sitzung</strong> am genehmigt<br />

Bürgermeister Schriftführer<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

12

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