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eXplorer BandContest - Verbandsgemeinde Bad Marienberg

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Wäller Blättchen 12 Nr. 19/2011<br />

Der Bauhof hat diese Kritiker verstummen lassen.<br />

In den nächsten Wochen werden die Ruhebänke rund um Hahn<br />

instandgesetzt.<br />

Ein neuer Anstrich im Eingangsbereich der Friedhofshalle ist eine<br />

weitere Aufgabe für die Bauhof-Mitglieder.<br />

■■ Hundekot - ein leidiges Thema in der Gemeinde<br />

Die Beschwerden über Hundekot auf Gehwegen und in Wiesen<br />

nehmen zu. Viele Hundebesitzer denken nicht im Traum daran, die<br />

Hinterlassenschaft ihrer Vierbeiner einzusammeln.<br />

Werden die Hundebesitzer daraufhin angesprochen, reagieren<br />

diese sofort gereizt und zeigen kaum Einsicht.<br />

Die Bite an die Hundebesitzer bzw. Hundeführer:<br />

Nehmen Sie eine Plastiktüte mit und sammeln Sie den Hundekot<br />

ein und entsorgen ihn zu Hause.<br />

So ersparen Sie sich jeden Ärger.<br />

Roland Reis, Ortsbürgermeister<br />

Hardt<br />

■<br />

■ Haushaltssatzung der Gemeinde Hardt<br />

für das Jahr 2011<br />

vom 04.05.2011<br />

Der Gemeinderat hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz<br />

(GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S.<br />

153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Oktober 2010 (GVBl.<br />

S. 319), am 01.03.2011 folgende Haushaltssatzung beschlossen:<br />

§ 1 - Ergebnis- und Finanzhaushalt<br />

Festgesetzt werden<br />

1. im Ergebnishaushalt<br />

der Gesamtbetrag der Erträge auf ........................ 374.338,00 Euro<br />

der Gesamtbetrag der<br />

Aufwendungen auf ................................................. 327.830,00 Euro<br />

Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag ...................... 46.508,00 Euro<br />

2. im Finanzhaushalt<br />

die ordentlichen Einzahlungen auf ........................ 345.138,00 Euro<br />

die ordentlichen Auszahlungen auf ....................... 282.515,00 Euro<br />

der Saldo der ordentlichen Ein- und<br />

Auszahlungen auf .................................................... 62.623,00 Euro<br />

die außerordentlichen Einzahlungen auf .......................... 0,00 Euro<br />

die außerordentlichen Auszahlungen auf ......................... 0,00 Euro<br />

der Saldo der außerordentlichen Ein- und<br />

Auszahlungen auf ............................................................. 0,00 Euro<br />

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf .............. 800,00 Euro<br />

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf .......... 4.255,00 Euro<br />

der Saldo der Ein- und Auszahlungen<br />

aus Investitionstätigkeit auf ....................................... -3.455,00 Euro<br />

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf ............. 0,00 Euro<br />

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf ... 59.168,00 Euro<br />

der Saldo der Ein- und Auszahlungen<br />

aus Finanzierungstätigkeit auf ................................ -59.168,00 Euro<br />

der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf ............... 345.938,00 Euro<br />

der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf .............. 345.938,00 Euro<br />

die Veränderung des Finanzmittelbestands<br />

im Haushaltsjahr auf ......................................................... 0,00 Euro<br />

§ 2 - Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite<br />

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />

werden nicht veranschlagt.<br />

§ 3 - Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen<br />

Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren<br />

voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden<br />

müssen, werden nicht veranschlagt.<br />

§ 4 - Steuersätze<br />

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern<br />

werden wie folgt festgesetzt:<br />

- Grundsteuer A ................................................................... 285 v.H.<br />

- Grundsteuer B ................................................................... 338 v.H.<br />

- Gewerbesteuer .................................................................. 350 v.H.<br />

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes<br />

gehalten werden<br />

- für den ersten Hund ...................................................... 50,00 Euro<br />

- für den zweiten Hund ................................................... 85,00 Euro<br />

- für jeden weiteren Hund ............................................. 110,00 Euro<br />

- für den ersten gefährlichen Hund ............................... 550,00 Euro<br />

- für den zweiten gefährlichen Hund .......................... 1.100,00 Euro<br />

- für jeden weiteren gefährlichen Hund ...................... 1.600,00 Euro<br />

§ 5 - Eigenkapital<br />

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals beträgt zum<br />

31.12.2009: ..........................................................1.081.269,18 Euro<br />

31.12.2010: .............................................................983.031,18 Euro<br />

31.12.2011: ..........................................................1.029.539,18 Euro<br />

§ 6 - Wertgrenze für Investitionen<br />

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 5.000,00 Euro sind einzeln<br />

im Teilfinanzhaushalt darzustellen.<br />

§ 7 - Über- und außerplanmäßige Aufwendungen<br />

und Auszahlungen<br />

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen<br />

gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im<br />

Einzelfall 5.000,00 Euro überschritten werden.<br />

Gemeinde Hardt Ursula Martain<br />

Hardt, 04.05.2011 Ortsbürgermeister<br />

Hinweis:<br />

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 1 GemO der Aufsichtsbehörde<br />

mit Schreiben vom 01.04.2011 angezeigt worden. Sie enthält<br />

keine genehmigungspflichtigen Teile.<br />

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 16.05.2011 bis<br />

24.05.2011 während der allgemeinen Dienststunden bei der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />

<strong>Bad</strong> <strong>Marienberg</strong>, Kirburger Straße 4,<br />

Zimmer 307, öffentlich aus.<br />

In der genannten Zeit kann der Haushaltsplan auch während der<br />

Dienststunden des Ortsbürgermeisters in Hardt eingesehen werden.<br />

Der Gemeinderat hat beschlossen, den Reinertrag aus der Jagdnutzung<br />

2011 nicht auszuzahlen; er ist im Haushaltsplan 2011 veranschlagt.<br />

Hardt, 04.05.2011 Ursula Martain, Ortsbürgermeister<br />

Hof<br />

■■ Ärger, der nicht sein muss!!<br />

Die Beschwerden der Bürgerschaft über manche Zeitgenossen, die<br />

mit ihren Hunden Verunreinigungen und Schäden an und in den<br />

neuen Grünanlagen der Gemeinde verursachen, nehmen berechtigter<br />

Weise ständig zu.<br />

Aber nicht nur Hunde sorgen für Ärgernis, sondern auch Kinder und<br />

Jugendliche mit Fahrrädern und Mopeds, und auch junge PKW Fahrer<br />

benutzen die neu bepflanzten und eingesäten Flächen als<br />

Übungsplatz.<br />

Um Letzteres zu unterbinden, bitte ich die Eltern auf ihre Sprößlinge<br />

einzuwirken, solches Tun zu unterlassen.<br />

Was das Ärgernis mit den Hunden anbetrifft so kann ich nur an die<br />

Vernunft der in Rede stehenden Hundehalter appellieren, dafür<br />

Sorge zu tragen, dass die Hunde beim Ausführen ihr „Geschäft“, ob<br />

klein oder groß, nicht in den Grünanlagen erledigen.<br />

An dieser Stelle mache ich darauf aufmerksam, dass Zuwiderhandlungen<br />

zukünftig ohne Ansehen der Person, zur Anzeige gebracht<br />

werden. Ich hoffe sehr, dass es nicht soweit kommt.<br />

Hof, den 4.4.2011 Horst Brecher, Ortsbürgermeister<br />

■■ Friedhofsangelegenheit/Wiesengräber<br />

Im Zusammenhang mit der Pflege der Wiesengräber habe ich die<br />

dringende Bitte an die Verfügungsberechtigten der Grabstätten,<br />

dafür Sorge zu tragen, dass der § 16 der Friedhofssatzung beachtet<br />

wird. Wörtlich lautet der § 16, Abs. 4: “ Die Anlage und Unterhaltung<br />

der Rasenfläche obliegt ausschließlich der Gemeinde. Der Verfügungsberechtigte<br />

hat den anlässlich der Bestattung anfallenden<br />

Grabschmuck innerhalb von 2 Monaten zu entfernen.<br />

Weiterer Grabschmuck, wie z.B. zum Geburtstag oder sonstigen<br />

Anlässen, ist nicht gestattet“.<br />

Die Beachtung dieser Festlegung erleichtert die Arbeit des Friedhofswärters<br />

nicht unwesentlich.<br />

In diesem Zusammenhang bitte ich die Verfügungsberechtigten<br />

auch, möglichst zeitnah die vorgesehene Grabplatte in der Größe<br />

von 60x40x8 cm der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.<br />

Hof, den 4.4.2011 Horst Brecher, Ortsbürgermeister<br />

Kirburg<br />

■■ Wir gratulieren<br />

Am 15. Mai 2011 vollendet<br />

Frau Rita Benner, Neuwiese 14<br />

ihr 80. Lebensjahr.

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