eXplorer BandContest - Verbandsgemeinde Bad Marienberg
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Wäller Blättchen 12 Nr. 19/2011<br />
Der Bauhof hat diese Kritiker verstummen lassen.<br />
In den nächsten Wochen werden die Ruhebänke rund um Hahn<br />
instandgesetzt.<br />
Ein neuer Anstrich im Eingangsbereich der Friedhofshalle ist eine<br />
weitere Aufgabe für die Bauhof-Mitglieder.<br />
■■ Hundekot - ein leidiges Thema in der Gemeinde<br />
Die Beschwerden über Hundekot auf Gehwegen und in Wiesen<br />
nehmen zu. Viele Hundebesitzer denken nicht im Traum daran, die<br />
Hinterlassenschaft ihrer Vierbeiner einzusammeln.<br />
Werden die Hundebesitzer daraufhin angesprochen, reagieren<br />
diese sofort gereizt und zeigen kaum Einsicht.<br />
Die Bite an die Hundebesitzer bzw. Hundeführer:<br />
Nehmen Sie eine Plastiktüte mit und sammeln Sie den Hundekot<br />
ein und entsorgen ihn zu Hause.<br />
So ersparen Sie sich jeden Ärger.<br />
Roland Reis, Ortsbürgermeister<br />
Hardt<br />
■<br />
■ Haushaltssatzung der Gemeinde Hardt<br />
für das Jahr 2011<br />
vom 04.05.2011<br />
Der Gemeinderat hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz<br />
(GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S.<br />
153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Oktober 2010 (GVBl.<br />
S. 319), am 01.03.2011 folgende Haushaltssatzung beschlossen:<br />
§ 1 - Ergebnis- und Finanzhaushalt<br />
Festgesetzt werden<br />
1. im Ergebnishaushalt<br />
der Gesamtbetrag der Erträge auf ........................ 374.338,00 Euro<br />
der Gesamtbetrag der<br />
Aufwendungen auf ................................................. 327.830,00 Euro<br />
Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag ...................... 46.508,00 Euro<br />
2. im Finanzhaushalt<br />
die ordentlichen Einzahlungen auf ........................ 345.138,00 Euro<br />
die ordentlichen Auszahlungen auf ....................... 282.515,00 Euro<br />
der Saldo der ordentlichen Ein- und<br />
Auszahlungen auf .................................................... 62.623,00 Euro<br />
die außerordentlichen Einzahlungen auf .......................... 0,00 Euro<br />
die außerordentlichen Auszahlungen auf ......................... 0,00 Euro<br />
der Saldo der außerordentlichen Ein- und<br />
Auszahlungen auf ............................................................. 0,00 Euro<br />
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf .............. 800,00 Euro<br />
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf .......... 4.255,00 Euro<br />
der Saldo der Ein- und Auszahlungen<br />
aus Investitionstätigkeit auf ....................................... -3.455,00 Euro<br />
die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf ............. 0,00 Euro<br />
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf ... 59.168,00 Euro<br />
der Saldo der Ein- und Auszahlungen<br />
aus Finanzierungstätigkeit auf ................................ -59.168,00 Euro<br />
der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf ............... 345.938,00 Euro<br />
der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf .............. 345.938,00 Euro<br />
die Veränderung des Finanzmittelbestands<br />
im Haushaltsjahr auf ......................................................... 0,00 Euro<br />
§ 2 - Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite<br />
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />
werden nicht veranschlagt.<br />
§ 3 - Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen<br />
Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren<br />
voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden<br />
müssen, werden nicht veranschlagt.<br />
§ 4 - Steuersätze<br />
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern<br />
werden wie folgt festgesetzt:<br />
- Grundsteuer A ................................................................... 285 v.H.<br />
- Grundsteuer B ................................................................... 338 v.H.<br />
- Gewerbesteuer .................................................................. 350 v.H.<br />
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes<br />
gehalten werden<br />
- für den ersten Hund ...................................................... 50,00 Euro<br />
- für den zweiten Hund ................................................... 85,00 Euro<br />
- für jeden weiteren Hund ............................................. 110,00 Euro<br />
- für den ersten gefährlichen Hund ............................... 550,00 Euro<br />
- für den zweiten gefährlichen Hund .......................... 1.100,00 Euro<br />
- für jeden weiteren gefährlichen Hund ...................... 1.600,00 Euro<br />
§ 5 - Eigenkapital<br />
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals beträgt zum<br />
31.12.2009: ..........................................................1.081.269,18 Euro<br />
31.12.2010: .............................................................983.031,18 Euro<br />
31.12.2011: ..........................................................1.029.539,18 Euro<br />
§ 6 - Wertgrenze für Investitionen<br />
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 5.000,00 Euro sind einzeln<br />
im Teilfinanzhaushalt darzustellen.<br />
§ 7 - Über- und außerplanmäßige Aufwendungen<br />
und Auszahlungen<br />
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen<br />
gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im<br />
Einzelfall 5.000,00 Euro überschritten werden.<br />
Gemeinde Hardt Ursula Martain<br />
Hardt, 04.05.2011 Ortsbürgermeister<br />
Hinweis:<br />
Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 1 GemO der Aufsichtsbehörde<br />
mit Schreiben vom 01.04.2011 angezeigt worden. Sie enthält<br />
keine genehmigungspflichtigen Teile.<br />
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 16.05.2011 bis<br />
24.05.2011 während der allgemeinen Dienststunden bei der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />
<strong>Bad</strong> <strong>Marienberg</strong>, Kirburger Straße 4,<br />
Zimmer 307, öffentlich aus.<br />
In der genannten Zeit kann der Haushaltsplan auch während der<br />
Dienststunden des Ortsbürgermeisters in Hardt eingesehen werden.<br />
Der Gemeinderat hat beschlossen, den Reinertrag aus der Jagdnutzung<br />
2011 nicht auszuzahlen; er ist im Haushaltsplan 2011 veranschlagt.<br />
Hardt, 04.05.2011 Ursula Martain, Ortsbürgermeister<br />
Hof<br />
■■ Ärger, der nicht sein muss!!<br />
Die Beschwerden der Bürgerschaft über manche Zeitgenossen, die<br />
mit ihren Hunden Verunreinigungen und Schäden an und in den<br />
neuen Grünanlagen der Gemeinde verursachen, nehmen berechtigter<br />
Weise ständig zu.<br />
Aber nicht nur Hunde sorgen für Ärgernis, sondern auch Kinder und<br />
Jugendliche mit Fahrrädern und Mopeds, und auch junge PKW Fahrer<br />
benutzen die neu bepflanzten und eingesäten Flächen als<br />
Übungsplatz.<br />
Um Letzteres zu unterbinden, bitte ich die Eltern auf ihre Sprößlinge<br />
einzuwirken, solches Tun zu unterlassen.<br />
Was das Ärgernis mit den Hunden anbetrifft so kann ich nur an die<br />
Vernunft der in Rede stehenden Hundehalter appellieren, dafür<br />
Sorge zu tragen, dass die Hunde beim Ausführen ihr „Geschäft“, ob<br />
klein oder groß, nicht in den Grünanlagen erledigen.<br />
An dieser Stelle mache ich darauf aufmerksam, dass Zuwiderhandlungen<br />
zukünftig ohne Ansehen der Person, zur Anzeige gebracht<br />
werden. Ich hoffe sehr, dass es nicht soweit kommt.<br />
Hof, den 4.4.2011 Horst Brecher, Ortsbürgermeister<br />
■■ Friedhofsangelegenheit/Wiesengräber<br />
Im Zusammenhang mit der Pflege der Wiesengräber habe ich die<br />
dringende Bitte an die Verfügungsberechtigten der Grabstätten,<br />
dafür Sorge zu tragen, dass der § 16 der Friedhofssatzung beachtet<br />
wird. Wörtlich lautet der § 16, Abs. 4: “ Die Anlage und Unterhaltung<br />
der Rasenfläche obliegt ausschließlich der Gemeinde. Der Verfügungsberechtigte<br />
hat den anlässlich der Bestattung anfallenden<br />
Grabschmuck innerhalb von 2 Monaten zu entfernen.<br />
Weiterer Grabschmuck, wie z.B. zum Geburtstag oder sonstigen<br />
Anlässen, ist nicht gestattet“.<br />
Die Beachtung dieser Festlegung erleichtert die Arbeit des Friedhofswärters<br />
nicht unwesentlich.<br />
In diesem Zusammenhang bitte ich die Verfügungsberechtigten<br />
auch, möglichst zeitnah die vorgesehene Grabplatte in der Größe<br />
von 60x40x8 cm der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.<br />
Hof, den 4.4.2011 Horst Brecher, Ortsbürgermeister<br />
Kirburg<br />
■■ Wir gratulieren<br />
Am 15. Mai 2011 vollendet<br />
Frau Rita Benner, Neuwiese 14<br />
ihr 80. Lebensjahr.