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Amtliche Mitteilungen und Bürgerinformationen der Stadt Penig mit ...

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Jahrgang 22 FREITAG, 21. Dezember 2012<br />

Ausgabe 12<br />

<strong>Amtliche</strong> <strong>Mitteilungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bürgerinformationen</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Penig</strong> <strong>mit</strong> den Ortsteilen: www.penig.de<br />

Amerika, Arnsdorf, Chursdorf, Langenleuba-Oberhain, Markersdorf, Nie<strong>der</strong>steinbach, Obergräfenhain, Tauscha, Thierbach, Wernsdorf <strong>und</strong> Zinnberg


<strong>Penig</strong>er Amtsblatt 21. Dezember 2012<br />

Ausgabe 12<br />

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<strong>Penig</strong>er Amtsblatt 21. Dezember 2012<br />

Ausgabe 12<br />

Liebe Bürgerinnen,<br />

liebe Bürger <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Penig</strong>,<br />

das Jahr 2012 neigt sich unwi<strong>der</strong>ruflich dem Ende zu. Das Weihnachtsfest<br />

sowie Silvester, einschließlich <strong>der</strong> entsprechenden Feiertage, stehen<br />

kurz bevor <strong>und</strong> die gefühlte Zunahme an Dynamik <strong>und</strong> blanken Nerven<br />

ist spürbar. Weihnachten, herbeigesehnt ob seiner Verankerung im Jahresablauf,<br />

umstritten des Aufwandes wegen, kaum vergangen, wie<strong>der</strong><br />

herbeigesehnt, ob seiner Ausstrahlung auf unser Leben.<br />

Pünktlich in diesem Jahr zu unserem Weihnachtsmarkt kam <strong>der</strong> Winter<br />

<strong>und</strong> zuckerte unsere ohnedies wie immer liebevoll geschmückten Stände<br />

<strong>und</strong> Weihnachtsbuden. Die Glühweinstände <strong>und</strong> alle, die warme Getränke<br />

sowie Speisen anboten, hatten dadurch noch zusätzliche Umsatzargumente.<br />

R<strong>und</strong>herum, das winterliche Flair, das Gedränge auf dem Weihnachtsmarkt<br />

<strong>und</strong> <strong>der</strong> seit vielen Jahren bewährte Mix aus Ständen von<br />

Vereinen <strong>und</strong> Händlern haben wie<strong>der</strong> dafür gesorgt, dass alle Besucher<br />

richtig auf die Adventszeit eingestimmt wurden. Der Weihnachtsmarkt<br />

hat sich zu einer Art „Klassen- <strong>und</strong>/o<strong>der</strong> Familientreffen“ entwickelt. Viele<br />

nutzen die Gelegenheit, um wie<strong>der</strong> einmal in <strong>der</strong> „Heimat“ vorbeizuschauen,<br />

Fre<strong>und</strong>e, Kollegen o<strong>der</strong> eben die Familie zu treffen. Vor allem für unsere<br />

Kin<strong>der</strong> ist es die Zeit voller Erwartungen. An dieser Stelle möchte ich<br />

mich bei allen Organisatoren, Helfern <strong>und</strong> Teilnehmern am diesjährigen<br />

Weihnachtsmarkt herzlich bedanken.<br />

Es zählt auch zu einer guten Tradition, dass man zum Jahrsende das Jahr<br />

noch einmal Revue passieren lässt.<br />

Bei Lichte gesehen, war es kein schlechtes Jahr, das Jahr 2012.<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat <strong>und</strong> die <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Penig</strong> haben ihren ersten doppischen<br />

Haushalt auf den Weg gebracht. Darin flossen alle positiven wie<br />

negativen Vermögenswerte ein. Das Gesamtvermögen <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> beläuft<br />

sich auf 62.000.000 Euro. Wir konnten zwar die Abschreibungen auf<br />

das Anlagevermögen nicht ganz erwirtschaften, sodass wir einen Verlust<br />

von 519.000 Euro gegen das Gr<strong>und</strong>vermögen buchen mussten.<br />

Unbenommen davon zeigte sich aber auch, welche Leistungsfähigkeit<br />

in uns steckt. Wir konnten einen liquiden Überschuss in Höhe von<br />

700.000 Euro erwirtschaften, <strong>der</strong> neben <strong>der</strong> planmäßigen Zins- <strong>und</strong><br />

Tilgungsleistung insbeson<strong>der</strong>e für Investitionen zur Verfügung stand.<br />

Schwerpunkte waren dabei <strong>der</strong> Bau <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>krippe auf dem ehemaligen<br />

Sportplatz am Tauschaer Weg – hier die Jahresscheibe 2012 – <strong>und</strong><br />

<strong>der</strong> ursprünglich für dieses Jahr geplante gemeinsame Ausbau <strong>der</strong><br />

Chemnitzer Straße im Abschnitt zwischen <strong>der</strong> Beethovenstraße <strong>und</strong> <strong>der</strong><br />

Schinkelstraße durch den Landkreis Mittelsachsen, den Zweckverband<br />

Mittleres Erzgebirgsvorland Hainichen <strong>und</strong> die <strong>Stadt</strong> <strong>Penig</strong>. Wir brauchten,<br />

wie schon in den letzten 15 Jahren, kein Darlehen zur Deckung unseres<br />

Finanzbedarfes aufzunehmen <strong>und</strong> konnten so<strong>mit</strong> die Verschuldung zum<br />

Jahresende auf 326 TEUR reduzieren.<br />

Außerdem gelang es uns, Konsolidierungsmaßnahmen wie die Schließung<br />

<strong>der</strong> Turnhalle Chemnitzer Straße sowie die Nachtabschaltung <strong>der</strong> Straßenbeleuchtung<br />

umzusetzen. In beiden Fällen ein herzliches Dankeschön<br />

für das weitestgehende Verständnis <strong>der</strong> Beteiligten <strong>und</strong> Betroffenen. Das<br />

ursprünglich <strong>mit</strong> 500 TEUR veranschlagte Defizit wird so voraussichtlich<br />

für das Haushaltsjahr 2012 deutlich niedriger ausfallen.<br />

Derzeitig wird viel von Nachhaltigkeit, von Ressourcenschonung <strong>und</strong> von<br />

Demografie gesprochen bzw. geschrieben. Unser Ziel, die Verschuldung<br />

komplett abzubauen <strong>und</strong> da<strong>mit</strong> Anfang <strong>der</strong> 2020er Jahre schuldenfrei zu<br />

werden, ist gelebte Nachhaltigkeit. Der vor uns allen liegende <strong>Stadt</strong>umbau<br />

wird sich auch <strong>mit</strong> <strong>der</strong> vorrangigen Nutzung von vorhandenen Ressourcen<br />

auseinan<strong>der</strong>setzen müssen. Vorhandene Möglichkeiten müssen vor<br />

<strong>der</strong> Schaffung bzw. Erschließung neuer Ressourcen in Betracht gezogen<br />

werden, da<strong>mit</strong> unser Gemeinwesen lebenswert, funktionsfähig <strong>und</strong> bezahlbar<br />

bleibt.<br />

Zur wirtschaftlichen Entwicklung<br />

Wirtschaftlich ging es den <strong>Penig</strong>er Unternehmen, ge<strong>mit</strong>telt über alle<br />

Branchen, gut, wobei sich die Eintrübung <strong>der</strong> Konjunktur branchendifferenziert<br />

unterschiedlich auswirkt. Im Bild gesprochen, Wolken kommen<br />

auf. Unbenommen davon konnten wir dennoch übers Jahr gerechnet die<br />

niedrigste Zahl an Arbeitssuchenden verzeichnen, u. a. auch ein Zeichen<br />

dieser wirtschaftlich guten Situation.<br />

Diese durchaus gute wirtschaftliche Situation hat sich darüber hinaus auch<br />

in den höher als geplanten Steuereinnahmen <strong>und</strong> in von den Unternehmen<br />

getätigten Investitionen ausgedrückt.<br />

So erweiterte die Lindner Kreissägeblatt Service GmbH ihr Unternehmen<br />

um eine Lagerhalle.<br />

Das Unternehmen Lucas Sporthorses aus Langenleuba-Oberhain erweitert<br />

seinen Betrieb <strong>und</strong> konnte im Oktober Richtfest feiern.<br />

Und es gelang uns, die im vergangenen Jahr angebahnte Ansiedlung <strong>der</strong><br />

Kohrener Landmolkerei GmbH in <strong>der</strong> ehemaligen SIGI Einrichtungen<br />

GmbH in die Tat umzusetzen. Die symbolische Gr<strong>und</strong>steinlegung am<br />

27. November unter Mitwirkung unseres Landrates war hierzu <strong>der</strong> offizielle<br />

Start <strong>der</strong> Um- <strong>und</strong> Neubauaktivitäten. In <strong>der</strong> zweiten Hälfte des Jahres<br />

2013 soll dann <strong>der</strong> Produktionsstart sein. Immerhin entstehen hier wie<strong>der</strong><br />

20 bis 30 Arbeitsplätze.<br />

Gr<strong>und</strong>steinlegung – Ansiedlung <strong>der</strong> Kohrener Landmolkerei GmbH.<br />

Hinsichtlich <strong>der</strong> <strong>Penig</strong>er Spezialitäten Brauerei sind wir weiterhin bestrebt,<br />

die 560-jährige Brautradition <strong>und</strong> die Marke „<strong>Penig</strong>er Bier“ zu erhalten.<br />

Wir bleiben im Rahmen unserer Möglichkeiten auch hier dran.<br />

Die wirtschaftlichen Traditionen unserer <strong>Stadt</strong> zeigten sich insbeson<strong>der</strong>e<br />

in den in 2012 begangenen Jubiläen. So feierte die SIEMENS Industriegetriebe<br />

GmbH <strong>Penig</strong> 160 Jahre Maschinenbau am Standort <strong>Penig</strong>.<br />

Die Muldenthaler Emaillierwerk GmbH beging ihr 125-jähriges Jubiläum<br />

<strong>und</strong> die Technocell Dekor GmbH & CO. KG, Werk <strong>Penig</strong>, konnte auf die<br />

475-jährige Tradition <strong>der</strong> Papierherstellung in <strong>Penig</strong> zurückblicken. Ebenso<br />

beging die Reisewitz Beschichtungsgesellschaft mbH <strong>und</strong> die Monier<br />

Brass GmbH ihr 20-jähriges Jubiläum. Diese Aufzählung ist sicherlich nicht<br />

vollständig. Dieser Extrakt sollte uns eigentlich nur noch einmal unsere<br />

Verantwortung dieser langen Tradition gegenüber ins Bewusstsein rufen.<br />

Ehrenamt<br />

Was wäre unser Gemeinwesen, wenn es nicht Menschen gäbe, die bereit<br />

sind, sich in den Dienst <strong>der</strong> Allgemeinheit zu stellen, so z. B. in den über<br />

50 Vereinen unserer <strong>Stadt</strong>, in den Kirchgemein<strong>der</strong>äten, den Ortschaftsräten<br />

o<strong>der</strong> im <strong>Stadt</strong>rat. Aber auch als helfen<strong>der</strong> Nachbar bzw. Mitbürger,<br />

als Mitwirken<strong>der</strong> in Beiräten o<strong>der</strong> Ausschüssen, als Pate für verschiedene<br />

Projekte, in <strong>der</strong> Begegnungs- <strong>und</strong> Beratungsstätte „<strong>mit</strong>tendrin“ o<strong>der</strong> bei<br />

<strong>der</strong> Ausgabestelle <strong>der</strong> Tafel des Netzwerkes Mittweida e. V. sind zahlreiche<br />

Bürger ehrenamtlich tätig.<br />

Ein Gemeinwesen ist so leistungsfähig, wie die Bereitschaft seine Glie<strong>der</strong><br />

zur Mitwirkung, zur Mithilfe.<br />

Für diese Bereitschaft/dieses Engagement möchte ich mich bei all denjenigen,<br />

die sich hier einbringen, ganz herzlich bedanken.<br />

All denen, die aus unterschiedlichen Gründen noch nicht <strong>mit</strong>wirken, die<br />

abseitsstehen, rufe ich zu, machen Sie den ersten Schritt, kommen Sie auf<br />

uns/auf mich zu. Ich kann Ihnen aus eigener Erfahrung versichern, man<br />

gibt nicht nur, man empfängt auch sehr viel. Und wenn es das Gefühl ist,<br />

dass man etwas gegeben, sich eingebracht hat. Es ist ein gutes Gefühl.<br />

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<strong>Penig</strong>er Amtsblatt 21. Dezember 2012<br />

Ausgabe 12<br />

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Zu den Bauvorhaben<br />

<strong>Stadt</strong>sanierung<br />

Unser Neubau barrierefreies Wohnen in <strong>der</strong> Mandelgasse 20 konnte im<br />

Frühjahr den Mietern übergeben werden.<br />

Barrierefreies Wohnen in <strong>der</strong> Mandelgasse 20 – Neubau.<br />

Nach <strong>der</strong> Gestaltung des Innenhofbereiches ist hier ein innerstädtisches<br />

Beispiel für gelungenen <strong>Stadt</strong>umbau entstanden. Wenn man sich die Bil<strong>der</strong><br />

des ehemaligen Modedrucks noch einmal in Erinnerung ruft <strong>und</strong> das<br />

<strong>mit</strong> dem bereits Entstandenen <strong>und</strong> den dem Gebiet noch innewohnenden<br />

Potenzialen vergleicht, wird man mir sicherlich recht geben.<br />

Als weiterer Beleg dieser konzeptionellen Umsetzung ist die Sanierung<br />

des Wohnhauses Mandelgasse 9 zu nennen. Kaum zu glauben, was man<br />

<strong>mit</strong> den heutigen Möglichkeiten aus alten Objekten machen kann.<br />

Und in das gleiche Horn bläst da natürlich sinnbildlich die Sanierung des<br />

alten „Geschäftshauses <strong>der</strong> Familie Roch“, im Volksm<strong>und</strong> auch unter dem<br />

Begriff „Blücherhaus“ bekannt. Unter Fe<strong>der</strong>führung <strong>der</strong> beiden privaten<br />

Investoren werden hier <strong>mit</strong> viel Gespür für das Detail wie auch für<br />

den marktgerechten Bedarf Wohnungen <strong>und</strong> Geschäftsräume entstehen.<br />

Im Frühjahr 2013 werden die ersten Mieter einziehen. Mit dieser<br />

Sanierung wird auch die neue rückwärtige Struktur als Funktions- <strong>und</strong><br />

Rückzugsbereich in Verbindung <strong>mit</strong> den Hochwasserschutzmaßnahmen<br />

am Mühlgraben sichtbar. Die in <strong>der</strong> Vergangenheit von uns vorgenommenen<br />

Entkernungsmaßnahmen in diesem Bereich zahlen sich nunmehr<br />

platzmäßig aus. Die dadurch gewonnene Gestaltungsfreiheit wird uns<br />

sicherlich helfen, die Flächen im Sinne einer Verbesserung <strong>der</strong> Funktionalität<br />

im Zusammenhang <strong>mit</strong> <strong>der</strong> weiteren Sanierung unserer „guten Stube“<br />

konsequent zu nutzen. Schauen Sie sich bei einem „Winterspaziergang“<br />

die Situation einmal selbst an.<br />

Passend dazu kommen wir in <strong>der</strong> gemeinsamen Konzipierung <strong>und</strong> Abstimmung<br />

<strong>mit</strong> <strong>der</strong> Familie von Schönburg-Hartenstein sowie <strong>mit</strong> dem<br />

beauftragten Architekten, Herrn Donath, hinsichtlich des Alten Schloßes<br />

gleichwohl gut voran. Die Umsetzung <strong>der</strong> beabsichtigten schrittweisen<br />

Sanierung wäre gleichwohl ein eindeutiger Mehrwert in <strong>der</strong> Gesamtbetrachtung<br />

unserer innerstädtischen Sanierungsbemühungen.<br />

Ich denke, wir sind durchaus auf einem guten Weg, wobei auch hier för<strong>der</strong>technisch<br />

Wolken am Himmel aufziehen. Wir müssen uns für die neue<br />

För<strong>der</strong>periode <strong>mit</strong> einem energetisch untersetzten <strong>Stadt</strong>umbaukonzept<br />

erneut bewerben. Und wir müssen uns auf ein wesentlich geringeres<br />

Gebiet <strong>und</strong> weniger Prioritäten konzentrieren, als wir eigentlich für wichtig<br />

halten <strong>und</strong> es werden eindeutig weniger Mittel zur Verfügung stehen<br />

als bisher. Unbenommen davon werden wir an <strong>der</strong> Umsetzung unserer<br />

Ideen sowie <strong>der</strong> da<strong>mit</strong> verb<strong>und</strong>enen Umgestaltung <strong>der</strong> Innenstadt, vor<br />

allem auch unter dem Gesichtspunkt einer schrumpfenden Einwohnerzahl,<br />

weiterarbeiten.<br />

Infrastruktur<br />

Der Ausbau <strong>der</strong> Feldstraße – 2. Bauabschnitt – konnte, zwar später als<br />

wir ursprünglich geplant hatten, endlich abgeschlossen werden. Die<br />

Fortsetzung muss allerdings noch ein, zwei Jahre auf sich warten lassen,<br />

denn die Mittelressourcen werden vorerst für den Bau <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>krippe<br />

benötigt. Ich kann aber zusagen, dass an <strong>der</strong> Fortsetzung planungsseitig<br />

gearbeitet wird.<br />

Ausbau <strong>der</strong> Feldstraße – 2. Bauabschnitt.<br />

Über die Flurbereinigung konnte in Thierbach <strong>der</strong> Erschließungsweg zu<br />

Kleindienst saniert bzw. erneuert werden.<br />

Die eigentlich schon für das letzte Jahr vorgesehene Erneuerung <strong>der</strong><br />

Brücke über den Dorfbach in Chursdorf in Richtung Höllmühle konnte<br />

nunmehr im Herbst noch begonnen werden <strong>und</strong> wird sicherlich, wenn das<br />

Wetter <strong>mit</strong>spielt, bis Weihnachten abgeschlossen sein. Falls das Wetter<br />

keine Einsicht hat, werden wir für eine Befahrbarkeit Sorge tragen.<br />

Durch unsere Mitarbeiter des städtischen Bauhofes wurde begonnen,<br />

die Erneuerung <strong>der</strong> Stützmauer zur Hangabsicherung des Markersdorfer<br />

Weges in eigener Regie durchzuführen.<br />

Das eigentlich für dieses Jahr vom Landkreis Mittelsachsen, dem Zweckverband<br />

Mittleres Erzgebirgsvorland Hainichen <strong>und</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Penig</strong> geplante<br />

gemeinsame Vorhaben – gr<strong>und</strong>hafter Ausbau des 2. Bauabschnittes<br />

<strong>der</strong> Chemnitzer Straße – ist soweit vorbereitet, dass un<strong>mit</strong>telbar <strong>mit</strong><br />

dem Ende des Winters <strong>mit</strong> den Arbeiten begonnen werden kann. Die<br />

Vergabe <strong>der</strong> Bauleistungen an die Delling Bau-GmbH Claußnitz ist erfolgt.<br />

Einen Beginn <strong>der</strong> Arbeiten noch im November haben alle drei Beteiligten<br />

abgelehnt. Ich denke, eine vernünftige Entscheidung.<br />

Investitionen<br />

Die Ortsfeuerwehr Tauscha konnte sich kurz vor Weihnachten noch<br />

über ein neues Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug (früher auch<br />

Feuerwehrauto genannt) freuen. Eine wichtige Investition für unser aller<br />

Sicherheit. Bis auf die Ortsfeuerwehren Arnsdorf/Amerika <strong>und</strong> Thierbach/Zinnberg<br />

konnten da<strong>mit</strong> seit 1996 alle Fahrzeuge erneuert werden.<br />

Die beiden Ortsfeuerwehren müssen sich noch etwas gedulden.<br />

Der städtische Bauhof konnte in diesem Jahr technisch auch weiter aufgerüstet<br />

werden. Durch die Anschaffung eines Baggers können nunmehr<br />

viele kleinere Arbeiten selbst <strong>und</strong> zeitlich unabhängig ausgeführt werden.<br />

Einrichtungen<br />

Mit dem Beginn des Neubaus <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>krippe am Tauschaer Weg/Jahnstraße<br />

ist eines <strong>der</strong> umfangreichsten Vorhaben <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> auf den Weg<br />

gebracht. Die Herstellung <strong>der</strong> Bodenplatte ist unser Ziel bis Weihnachten.<br />

Die Fertigstellung ist für Herbst 2013 avisiert. Diese Anstrengungen sind<br />

notwendig, um den Bedarf an Kin<strong>der</strong>krippenplätzen <strong>mit</strong>telfristig absichern<br />

zu können. Glücklicherweise sind wir in einer <strong>der</strong>artigen Situation, <strong>und</strong> die<br />

in diesem Jahr bis zum 17.12.2012 61 Neugeborenen bestätigen unsere<br />

Einschätzung, in die Zukunft zu investieren.<br />

In unseren Schulen konnten in 2012 wie<strong>der</strong> einige, vor allem technische<br />

Verbesserungen, z. B. was die Ausstattung unserer Computerkabinette<br />

angeht, durchgeführt werden. In <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>schule Langenleuba-Oberhain<br />

wurden die Außenanlagen neu gestaltet <strong>und</strong> ein Kombinationsspielgerät,<br />

welches ausschließlich durch eingeworbene Mittel aus <strong>der</strong> letztjährigen<br />

Weihnachtsspendenaktion finanziert wurde, durch die Mitarbeiter unseres<br />

Bauhofes aufgestellt.


<strong>Penig</strong>er Amtsblatt 21. Dezember 2012<br />

Ausgabe 12<br />

Kombinationsspielgerät für den Hort <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>schule Langenleuba-Oberhain.<br />

In <strong>der</strong> Erich Kästner Gr<strong>und</strong>schule <strong>Penig</strong> wurde ein Kunstrasenplatz hergerichtet.<br />

Wir sind uns sicher, dass wir in nahezu allen Kin<strong>der</strong>einrichtungen<br />

hier <strong>mit</strong>tlerweile einen sehr hohen Standard erreicht haben.<br />

Seitens unseres Liegenschafts- <strong>und</strong> Gebäudemanagements wurde in diesem<br />

Jahr im Saal des Kultur- <strong>und</strong> Schützenhauses <strong>der</strong> Sockelbereich einschließlich<br />

<strong>der</strong> Heizkörper durch unsere Hausmeister <strong>mit</strong> Unterstützung<br />

entsprechen<strong>der</strong> Firmen erneuert. Uns ist bewusst, dass wir eigentlich<br />

wesentlich mehr Mittel in dieses altehrwürdige Objekt investieren müssten,<br />

um es auf einem zeitgemäßen Stand halten zu können. Diese Gel<strong>der</strong><br />

haben wir einfach nicht. Es geht also nur Schritt für Schritt. Schauen<br />

Sie sich doch bitte in unserem Umfeld um, welche Gemeinde/<strong>Stadt</strong> in<br />

vergleichbarer Größe sich ein <strong>der</strong>artiges Saalgebäude leisten kann. Dies<br />

relativiert so manche Wünsche. Unbenommen davon, wir stehen natürlich<br />

zu diesem Haus.<br />

Hochwasserschutz<br />

Die Umsetzung des Hochwasserschutzes durch die Landestalsperrenverwaltung<br />

geht gut voran. Der Abschnitt B (Lunzenauer Straße) wird<br />

in 2013 beendet werden können. Gleiches gilt für den 2. Bauabschnitt<br />

Mühlgraben (Abschnitt C).<br />

Hochwasserschutz im Abschnitt B – Lunzenauer Straße.<br />

Im kommenden Jahr wird <strong>mit</strong> einem Teil des Abschnittes A (Thierbacher<br />

Straße – Schillerstraße bis Muldenbrücke) <strong>und</strong> <strong>mit</strong> dem Ausbau <strong>der</strong> Hochwasseranlagen<br />

am Schützenhausweg (ebenfalls Abschnitt C) begonnen.<br />

Gelegentlich werde ich hinsichtlich <strong>der</strong> Sinnhaftigkeit solcher Vorhaben<br />

– da wohnen doch nur noch ein paar Leute in <strong>der</strong> Lunzenauer Straße,<br />

... so ein Aufwand für die paar Leute ... hat das alles überhaupt Sinn ...<br />

usw. – angesprochen.<br />

Ich denke, es macht schon Sinn, die Uferbereiche entsprechend zu befestigen<br />

<strong>und</strong> soweit es geht abzusichern. Natürlich kann ich auch nicht<br />

sagen, ob es im Fall X, den wir natürlich nicht hoffen wollen, reichen wird,<br />

ob alles so klappt, wie geplant. Eins weiß ich auf jeden Fall, nur wer keine<br />

Vorkehrungen trifft, muss sich vorwerfen lassen, nicht versucht zu haben,<br />

die Gefahren abzuwehren.<br />

Rückbau<br />

Die Wohnungsgenossenschaft »eG« <strong>Penig</strong> hat planmäßig in diesem Jahr<br />

die Hälfte des Blocks Meischnerstraße 37 – 43, nämlich die Eingänge<br />

37 <strong>und</strong> 39, zurückgebaut. Die beiden verbliebenen Eingänge wurden<br />

komplett saniert <strong>und</strong> <strong>mit</strong> Balkonen versehen.<br />

Wir konnten noch Ende November den Rückbau des Eckgebäudes in <strong>der</strong><br />

Claus-Roch-Straße/Robert-Koch-Straße beauftragen. Verständlicherweise<br />

gelang es uns nicht, für das ruinöse Gebäude einen Interessenten zu<br />

finden, sodass <strong>der</strong> Rückbau <strong>mit</strong> anschließen<strong>der</strong> Verwertung <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>stücksfläche<br />

eigentlich die einzige Option war.<br />

Unsere städtische Entwicklungsgesellschaft mbH hat in diesem Jahr die in<br />

ihrem Besitz befindlichen Garagen, Lunzenauer Straße 166, abgerissen.<br />

Ziel ist es, im kommenden Jahr die daraus entstandenen zwei Bauplätze<br />

zu verwerten <strong>und</strong> bebauen zu lassen.<br />

Veranstaltungen<br />

2012 war, auch ohne <strong>Stadt</strong>fest, wie<strong>der</strong> ein Jahr vieler Veranstaltungen<br />

<strong>und</strong> Feste, so beginnend <strong>mit</strong> dem traditionellen Neujahrskonzert, den<br />

Faschingsveranstaltungen, dem Politischen Ascher<strong>mit</strong>twoch, den verschiedenen<br />

Vereins-, Dorf-, Kin<strong>der</strong>- <strong>und</strong> Sommerfesten, <strong>der</strong> gemeinsam<br />

<strong>mit</strong> <strong>der</strong> Kirchgemeinde durchgeführten Musiknacht, den Betriebsfesten<br />

einzelner Unternehmen, dem Vereinsfest schlechthin bis hin zu den lokalen<br />

Weihnachtsmärkten in unserer Gesamtgemeinde.<br />

Neujahrskonzert <strong>mit</strong> <strong>der</strong> Mittelsächsischen Philharmonie.<br />

Es war also wie<strong>der</strong> viel los bei uns. Auch hier ist es wie überall, ohne das<br />

Engagement vieler Bürgerinnen <strong>und</strong> Bürger, vieler Vereins<strong>mit</strong>glie<strong>der</strong>, oft<br />

die, die ohnedies vieles, wenn nicht alles, machen, wäre das eine o<strong>der</strong><br />

an<strong>der</strong>e gar nicht denkbar. Herzlichen Dank an all die oft Ungenannten,<br />

im Hintergr<strong>und</strong> Agierenden.<br />

Friedrich-Eduard-Bilz-Mittelschule <strong>Penig</strong><br />

Erstmals mussten Schüler, die für die 5. Klasse an unserer Mittelschule<br />

angemeldet waren, abgewiesen werden. Das zeigt, dass sich unsere weiterführende<br />

Schule auch im umliegenden Territorium großer Beliebtheit<br />

erfreut. Und das <strong>mit</strong> gutem Gr<strong>und</strong>, denn das Lehrerkollegium um Schulleiterin<br />

Gisela Heinz leistet ausgezeichnete Arbeit <strong>und</strong> das spricht sich rum.<br />

So haben alle 44 Zehntklässler des Schuljahres 2011/2012 erfolgreich<br />

ihren Realschulabschluss erworben <strong>und</strong> befinden sich jetzt in einer Berufsausbildung.<br />

Einige setzen ihre Schullaufbahn an einem Gymnasium<br />

fort. Für den nächsten Tag <strong>der</strong> offenen Tür am 26. Januar 2013 laufen<br />

bereits die Vorbereitungen.<br />

-5-


<strong>Penig</strong>er Amtsblatt 21. Dezember 2012<br />

Ausgabe 12<br />

-6-<br />

Freies Gymnasium <strong>Penig</strong><br />

Das Freie Gymnasium <strong>Penig</strong> hat sich auch in seinem 13. Jahr weiter gut<br />

entwickelt. Derzeitig sind 312 Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler an unserem<br />

Gymnasium eingeschult. Aus eigener Kraft konnte <strong>der</strong> Trägerverein das<br />

Dach <strong>der</strong> Turnhalle erneuern <strong>und</strong> eine Reihe von Klassenräumen entsprechend<br />

herrichten.<br />

Dacherneuerung an <strong>der</strong> Turnhalle des Freien Gymnasiums <strong>Penig</strong>.<br />

Die traditionellen Veranstaltungen, wie das jährlich thematisch unterschiedlich<br />

ausgerichtete Schulfest o<strong>der</strong> das Weihnachtssingen, sind nur<br />

beispielhafte Aktivitäten. Die Schule wurde in diesem Jahr als Bewegte<br />

Schule <strong>und</strong> MINT-fre<strong>und</strong>liche Schule (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften,<br />

Technik) ausgezeichnet. Einen weiteren Erfolg stellt aus Sicht<br />

des Trägervereins die Aufnahme unseres Freien Gymnasiums <strong>Penig</strong> als<br />

SIEMENS Partnerschule dar.<br />

Neben dieser guten <strong>und</strong> erfreulichen Entwicklung bleibt es trotzdem<br />

oberste Aufgabe, die inhaltliche Weiterentwicklung unserer Schule voranzubringen.<br />

Wir müssen immer den Unterschied, die Alleinstellung des<br />

Gymnasiums neben <strong>der</strong> Frage <strong>der</strong> Finanzierbarkeit <strong>der</strong> Schülerbeför<strong>der</strong>ung,<br />

im Auge behalten. Der Trägerverein bezuschusst die Schülerbeför<strong>der</strong>ung<br />

in diesem Schuljahr <strong>mit</strong> 30 – 45 TEUR, um die gewohnten<br />

Schülerströme nicht abreißen zu lassen.<br />

Zur Finanzierung unserer satzungsmäßigen Ziele bemüht sich <strong>der</strong> Trägerverein<br />

seit dem vergangenen Jahr um die Gründung <strong>der</strong> „Stiftung Gymnasium<br />

<strong>Penig</strong>“. Durch verschiedene Aktivitäten von Vereins<strong>mit</strong>glie<strong>der</strong>n<br />

konnte das Gr<strong>und</strong>stockvermögen auf 30.000 EUR angesammelt werden.<br />

Im kommenden Jahr werden wir die noch unselbstständige, treuhän<strong>der</strong>isch<br />

bei <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Penig</strong> gehaltene Form in eine selbstständige „Stiftung<br />

Gymnasium <strong>Penig</strong>“ umwandeln.<br />

Ausblick – was haben wir uns für 2013 vorgenommen?<br />

Zuerst werden wir <strong>mit</strong> dem <strong>Stadt</strong>rat über unser Haushaltsbudget für 2013<br />

beraten <strong>und</strong> dieses möglichst im Januar/Februar 2013 beschließen. Dieser<br />

Haushalt wird wie<strong>der</strong> ohne Neuverschuldung auskommen <strong>und</strong> die<br />

Rahmenbedingungen (Steuern) für unsere Bürger, sprich die Hebesätze,<br />

werden aller Wahrscheinlichkeit nach konstant bleiben. Dennoch werden<br />

wir auch in 2013 bilanziell <strong>mit</strong> einer Unterdeckung abschließen. Dieser<br />

Fingerzeig wird uns ständig Ausschau halten lassen, entsprechende Prozesse<br />

<strong>und</strong> Vorgänge effizienter, sprich günstiger, organisieren zu müssen.<br />

Darum werden wir wie<strong>der</strong> <strong>mit</strong> unserem Umfeld sprechen, ob wir nicht<br />

gemeinsam das eine o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e effektiver <strong>und</strong> kostengünstiger für alle<br />

Beteiligten organisieren können. Ich will dabei ausdrücklich anmerken,<br />

mir geht es nicht vor<strong>der</strong>gründig um Gemeindeehen o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e Konstrukte.<br />

Ich stelle mich auch nicht <strong>mit</strong> breiter Brust vor die Presse <strong>und</strong><br />

bek<strong>und</strong>e, dass man finanziell solide aufgestellt sein muss. Beileibe, wir<br />

sind es auch, aber wir leisten uns <strong>und</strong> dem Umfeld auch freiwillige Dinge,<br />

die aber <strong>der</strong>zeitig nur von uns getragen werden. Mir geht es um Kooperationen<br />

auf Augenhöhe. Wer das will, ist willkommen.<br />

Wesentliche Bestandteile unseres investiven Haushalts für 2013 werden<br />

natürlich die beiden großen Vorhaben – Neubau <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>krippe<br />

Tauschaer Weg/Jahnstraße <strong>und</strong> die gemeinsame Maßnahme Ausbau <strong>der</strong><br />

Chemnitzer Straße – sein. Daran wird sich alles an<strong>der</strong>e messen <strong>und</strong> unterordnen<br />

müssen.<br />

Dabei werden wir als verkehrsteilnehmende Bürgerinnen <strong>und</strong> Bürger wie<strong>der</strong><br />

auf eine harte Probe gestellt. Die Haupta<strong>der</strong> unseres Verkehrs, die<br />

Chemnitzer Straße, wird in 2013 teilweise o<strong>der</strong> gänzlich gesperrt bleiben.<br />

Die Anlieger werden auf jeden Fall Zugang zu ihren Gr<strong>und</strong>stücken weitestgehend<br />

erhalten. Geduld <strong>und</strong> Verständnis sind also gefragt. Umleitungen<br />

werden über die Reitzenhainer Straße, aber auch über die Staatsstraße<br />

S 57 (vorher B 95) ausgeschil<strong>der</strong>t. Vertrauen Sie uns, wir werden eine<br />

funktionale <strong>und</strong> ausgewogene Lösung im Rahmen <strong>der</strong> Möglichkeiten<br />

finden.<br />

Des Weiteren werden alle noch nicht in 2012 abgeschlossenen Vorhaben<br />

natürlich umgehend, sobald das Wetter dies zulässt, fertiggestellt.<br />

Wir werden eine Lösung präsentieren, die Baulücke in <strong>der</strong> Mandelgasse<br />

18 zu schließen. Es werden, dem Bedarf entsprechend, Wohnungen<br />

<strong>mit</strong> einem Zuschnitt für junge Familien.<br />

Außerdem arbeiten wir weiter an <strong>der</strong> Vervollkommnung unserer guten<br />

Stube. Gemeinsam <strong>mit</strong> privaten Investoren werden wir versuchen, das<br />

Projekt – Sanierung Schloßplatz 1, 3, 5 – zu beginnen.<br />

Schloßplatz 1, 3 <strong>und</strong> 5 – als Zukunftsvision.<br />

Der Zweckverband Kommunale Wasserversorgung/Abwasserentsorgung<br />

Mittleres Erzgebirgsvorland Hainichen wird die Investition <strong>der</strong> Kohrener<br />

Landmolkerei weiter begleiten. Es wird eine Direktableitung in die Kläranlage<br />

per Bohrspülverfahren gebaut. Und in 2013 wird die Erweiterung<br />

<strong>der</strong> Kläranlage in <strong>Penig</strong> von <strong>der</strong>zeitig 10.000 auf 50.000 Einwohnergleichwerten<br />

beginnen. Eine wichtige, wenn nicht die wichtigste Entscheidung<br />

für die Stabilisierung des Wirtschaftsstandortes <strong>Penig</strong>.<br />

Fazit<br />

In Ruhe betrachtet, war das Jahr 2012 kein schlechtes Jahr. Vieles ist gelungen,<br />

da haben sich unsere Vorstellungen verwirklicht. Das eine o<strong>der</strong><br />

das an<strong>der</strong>e hat aber auch nicht geklappt, hat sich, so wie im normalen<br />

Leben, nicht umsetzen lassen, obwohl wir uns bemüht haben. Das Fazit<br />

fällt meines Erachtens dennoch positiv aus, das Gute überwog eindeutig<br />

das weniger Gute. Wir konnten so<strong>mit</strong> die seit vielen Jahren kontinuierliche<br />

Arbeit in unserer Gesamtgemeinde auch in diesem Jahr fortsetzen.<br />

Eine <strong>der</strong>artige Entwicklung über so viele Jahre lässt sich letztendlich nur<br />

durch das unablässige Engagement vieler Bürgerinnen <strong>und</strong> Bürger beschreiten.<br />

Nur dadurch ist es wie<strong>der</strong> möglich gewesen, die aus meiner<br />

Sicht ausgewogene Entwicklung unserer Gesamtgemeinde fortzusetzen,<br />

getragen von ihrer Bürgerschaft, die <strong>mit</strong> kritischer, konstruktiver, vor allem<br />

einer sachbezogenen Arbeit die Aktivitäten des <strong>Stadt</strong>rates <strong>und</strong> <strong>der</strong><br />

<strong>Stadt</strong>verwaltung unterstützt <strong>und</strong> wie<strong>der</strong>um begleitet hat. Differenzierte<br />

Auffassungen zu unserer <strong>und</strong> meiner Arbeit sind gewollt <strong>und</strong> ein Teil<br />

dieser Entwicklung.<br />

Mein beson<strong>der</strong>er Dank gilt deshalb<br />

- allen Eigentümern, Gesellschaftern, Geschäftsführern, Werkleitern,<br />

Prokuristen sowie allen Mitarbeiterinnen <strong>und</strong> Mitarbeitern <strong>der</strong> Betriebe<br />

<strong>und</strong> Unternehmen hier am Standort <strong>Penig</strong>,<br />

- allen Selbstständigen, Handwerkern <strong>und</strong> Handelstreibenden,


<strong>Penig</strong>er Amtsblatt 21. Dezember 2012<br />

Ausgabe 12<br />

- allen För<strong>der</strong>ern <strong>und</strong> Sponsoren sowie den Investoren unserer <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Penig</strong>, <strong>der</strong>en Ortsteilen einschließlich ihrer Einrichtungen <strong>und</strong> Vereine,<br />

- allen losen Interessengemeinschaften, Arbeitsgemeinschaften <strong>und</strong><br />

Zirkeln,<br />

- allen ehrenamtlich Tätigen, die sich in sozialen, kulturellen <strong>und</strong> sportlichen<br />

Bereichen bemühen <strong>und</strong> betätigen,<br />

- allen Kameradinnen <strong>und</strong> Kameraden <strong>der</strong> Gemeindefeuerwehr <strong>Penig</strong>,<br />

<strong>der</strong> Jugendfeuerwehren, <strong>der</strong> Alters- <strong>und</strong> Ehrenabteilungen einschließlich<br />

<strong>der</strong> Ortswehren Arnsdorf/Amerika, Chursdorf, Nie<strong>der</strong>steinbach,<br />

Markersdorf, Langenleuba-Oberhain, Obergräfenhain, Tauscha <strong>und</strong><br />

Thierbach/Zinnberg, die sich bis zum 14. 12. 2012 in 73 Einsätzen<br />

bewähren mussten <strong>und</strong> Hilfe geleistet haben,<br />

- allen Damen <strong>und</strong> Herren Ortschaftsräten, <strong>Stadt</strong>räten <strong>und</strong> berufenen<br />

Bürgern,<br />

- den Ortsvorstehern <strong>und</strong> meinen beiden Stellvertretern,<br />

- allen Mitarbeiterinnen <strong>und</strong> Mitarbeitern <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Penig</strong>,<br />

aller Einrichtungen, Strukturen <strong>und</strong> städtischen Unternehmen sowie<br />

allen Leistungsbeziehern geför<strong>der</strong>ter Maßnahmen,<br />

- allen Helfern, För<strong>der</strong>ern <strong>und</strong> Unterstützern <strong>der</strong> Außenstelle <strong>der</strong> Mittweidaer<br />

Tafel hier in <strong>Penig</strong>, insbeson<strong>der</strong>e den Verantwortlichen des<br />

Trägervereins Netzwerk e.V.,<br />

- allen Helfern <strong>und</strong> Organisatoren von Aktivitäten, Festen <strong>und</strong> Veranstaltungen,<br />

die für einen reibungslosen Verlauf Sorge trugen,<br />

- allen Entscheidungsträgern in den übergeordneten Behörden, Ämtern<br />

<strong>und</strong> Verwaltungsstrukturen, insbeson<strong>der</strong>e im Landratsamt Mittelsachsen,<br />

in <strong>der</strong> Landesdirektion Sachsen, <strong>der</strong> Sächsischen Aufbaubank,<br />

im Regionalschulamt, im Landesamt für Steuern <strong>und</strong> Finanzen<br />

in Chemnitz <strong>und</strong> in verschiedenen Staatsministerien in Dresden,<br />

- den Religionsgemeinschaften, Kirchen <strong>und</strong> Kirchgemeinden für ihre<br />

Unterstützung <strong>und</strong> ihren Beistand,<br />

- allen Bürgerinnen <strong>und</strong> Bürgern <strong>der</strong> Partnergemeinde Uttenweiler <strong>und</strong><br />

<strong>der</strong> befre<strong>und</strong>eten Gemeinden Braunsbach (BW) <strong>und</strong> Dietfurt a.d. Altmühl,<br />

- allen heimatlich verb<strong>und</strong>enen <strong>und</strong> über ganz Deutschland verteilten<br />

Leserinnen <strong>und</strong> Lesern unseres Amtsblattes – per Papier o<strong>der</strong> per<br />

Internet – die uns seit Jahren die Treue halten <strong>und</strong><br />

natürlich Ihnen, sehr geehrte Bürgerinnen <strong>und</strong> Bürger <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Penig</strong>,<br />

für das kritische, dennoch stets vertrauensvolle <strong>und</strong> immer konstruktive<br />

Miteinan<strong>der</strong>. Wir sind wie<strong>der</strong> ein Stück auf dem Weg <strong>der</strong> Weiterentwicklung<br />

unserer <strong>Stadt</strong> <strong>und</strong> ihrer Ortsteile vorangekommen. Wobei wir uns <strong>der</strong><br />

Tatsache des demografi schen Wandels, <strong>der</strong> schrumpfenden Entwicklung,<br />

so auch bei uns in <strong>Penig</strong>, stellen müssen. Der im kommenden Jahr noch zu<br />

gründende Beirat ist nur eines <strong>der</strong> Instrumentarien, Sie als Bürgerschaft<br />

in diesen Prozess <strong>mit</strong> einzubeziehen. Nach wie vor ist es unser Ziel, eine<br />

funktionierende wie lebenswerte Kernstadt <strong>mit</strong> ihren Ortsteilen zu bewahren<br />

bzw. dahin zu entwickeln.<br />

Dabei müssen wir uns auch weiterhin des Maßhaltens bewusster werden.<br />

Wir neigen dazu, komplizierte Entscheidungen auf die Zeitschiene zu setzen,<br />

sie <strong>der</strong> nachkommenden Generation aufzubürden. Wir müssen da<br />

nicht weit gehen. Ich weiß, wie es argumentativ schwerfällt, das Maßhalten<br />

zu vertreten. Auch wir leisten uns noch liebgewonnene Dinge, die immer<br />

wie<strong>der</strong> auf den Prüfstand gestellt werden müssen. Die Diskussion darum<br />

wird immer spannend bleiben. Wir dürfen uns aber nicht scheuen, sich<br />

dieser zu stellen. Unser Festhalten an <strong>der</strong> stringenten Tilgung unserer<br />

Schulden ist ein Beitrag zum Thema Nachhaltigkeit.<br />

Nach wie vor werbe ich dafür, alle entsprechenden Anstrengungen dahingehend<br />

zu unternehmen, die gesellschaftliche Balance, trotz sicherlich<br />

weiterer Einschnitte, zu wahren. Ein Spagat, den wir nach wie vor leisten<br />

müssen. Unsere Eigeninteressen müssen wir in diesen Zeiten mehr denn<br />

je an den Interessen unserer Gemeinschaft spiegeln.<br />

Unser Leitspruch – Suchet <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> Bestes – verliert also nicht an<br />

Aktualität.<br />

Es ist nicht hoch genug einzuschätzen, dass sich erneut eine Reihe von<br />

Bürgern, Vereinen <strong>und</strong> Unternehmen <strong>der</strong> Unterstützung verschiedenster<br />

Projekte <strong>und</strong> Vorhaben annehmen, sich selbst einbringen, dafür Geld<br />

einwerben <strong>und</strong>/o<strong>der</strong> selbst spenden. Dafür möchte ich mich im Namen<br />

<strong>der</strong> gesamten Bürgerschaft <strong>und</strong> in meinem ganz persönlichen Namen<br />

herzlich bedanken.<br />

Ich wünsche uns allen vor allem Ges<strong>und</strong>heit, weiterhin viel Schaffenskraft<br />

für die Lösung <strong>der</strong> vor uns liegenden Herausfor<strong>der</strong>ungen <strong>und</strong> in manchen<br />

Situationen etwas mehr Zufriedenheit.<br />

Vor allem aber wünsche ich Ihnen allen ein gesegnetes Weihnachtsfest,<br />

besinnliche Feiertage sowie ein ges<strong>und</strong>es <strong>und</strong> gutes Miteinan<strong>der</strong><br />

im Jahr 2013.<br />

Ihr Bürgermeister<br />

Thomas Eulenberger<br />

INFORMATIONEN DES BÜRGERMEISTERS<br />

2013<br />

Der Kalen<strong>der</strong> ist erhältlich in <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Penig</strong>, im Blumenhaus<br />

Rüdiger, in <strong>der</strong> Buchhandlung M. Mickeleit <strong>und</strong> in <strong>der</strong> Parfümerie Swirbul.<br />

BÜRGERDIALOG -<br />

VORSCHLÄGE FÜR PENIGS ZUKUNFT<br />

„Bürgerdialog –<br />

Mitreden ausdrücklich gewünscht!“<br />

Unter diesem Motto trafen sich am Abend des 13. November 2012 fast<br />

40 Einwohner <strong>mit</strong> Bürgermeister Thomas Eulenberger, um über die Entwicklung<br />

<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Penig</strong> in den nächsten Jahren zu diskutieren.<br />

-7-


<strong>Penig</strong>er Amtsblatt 21. Dezember 2012<br />

Ausgabe 12<br />

Ziel <strong>der</strong> Veranstaltung war, Bürger in Entscheidungsprozesse <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>entwicklung,<br />

die im Zusammenhang <strong>mit</strong> <strong>der</strong> demografischen Entwicklung<br />

stehen, einzubeziehen <strong>und</strong> Ideen, Lösungsansätze sowie Anregungen<br />

aufzugreifen. Außerdem ist die Etablierung eines Bürgerbeirates ab dem<br />

Jahr 2013 vorgesehen, in dem möglichst mehrere Generationen vertreten<br />

sind. Von dieser Plattform erhoffen wir uns natürlich Ideen <strong>und</strong> Anregungen<br />

für diesen anspruchsvollen Prozess, <strong>der</strong> auf uns zukommt.<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Penig</strong> wird <strong>mit</strong> Blick auf die sinkende Zahl an Einwohnern <strong>und</strong><br />

da<strong>mit</strong> verb<strong>und</strong>enen zurückgehenden Ressourcen nicht für alle künftigen<br />

Probleme Lösungen parat haben <strong>und</strong> finanzieren können. Eigeninitiative<br />

<strong>und</strong> bürgerschaftliches Engagement muss beför<strong>der</strong>t <strong>und</strong> gestärkt werden.<br />

Beispielhaft wurden durch den Bürgermeister Schwerpunkte <strong>der</strong> künftigen<br />

Entwicklung in allen Teilen des gesamten <strong>Stadt</strong>gebietes angesprochen:<br />

Rückbau<br />

– Rückbaubedarf für die Wohnungen in Amerika <strong>und</strong> den Block (12 WE),<br />

an <strong>der</strong> Lunzenauer Straße<br />

Trotz des erheblichen Leerstandes fehlen an<strong>der</strong>erseits geeignete bezahlbare<br />

barrierefreie bzw. attraktive <strong>und</strong> bezahlbare Wohnungen für Familien.<br />

Die Wohnungsgenossenschaft “eG“ <strong>Penig</strong> än<strong>der</strong>t Zuschnitte von<br />

Wohnungen, soweit möglich, um größere Wohnungen für Familien anbieten<br />

zu können.<br />

Wohnungsbestand<br />

– Ein weiterer Schwerpunkt bei <strong>der</strong> Weiterentwicklung des Wohnungsbestandes<br />

ist die bedarfsgerechte Gestaltung <strong>der</strong> Wohnungen, da<strong>mit</strong> viele<br />

unserer älteren Mitbürger möglichst lang in ihren eigenen Wohnungen<br />

leben können. Dies betrifft ebenfalls alle <strong>Stadt</strong>teile.<br />

Wohngebiet „Schafberg“<br />

– Das Wohngebiet „Schafberg“ <strong>mit</strong> mehr als 50 Bauplätzen soll nicht mehr<br />

verfolgt werden. Dafür stehen Standorte im <strong>Stadt</strong>gebiet – zum Beispiel<br />

an <strong>der</strong> Lunzenauer Straße gegenüber dem Feuerwehrdepot <strong>und</strong> auf <strong>der</strong><br />

Brachfläche des ehemaligen Plus-Marktes – zur Verfügung.<br />

Angebot des ÖPNV<br />

– Da<strong>mit</strong> möglichst viele Einwohner in den ländlichen Ortsteilen wohnen<br />

bleiben können, muss das Angebot des ÖPNV verbessert werden. Regelmäßige<br />

Anbindungen an den ÖPNV-Knoten in <strong>Penig</strong> bzw. an den Haltepunkt<br />

Narsdorf sind erfor<strong>der</strong>lich. Nur so kann erreicht werden, dass junge<br />

Einwohner, die zur Ausbildung o<strong>der</strong> zum Studium nach Chemnitz o<strong>der</strong><br />

Leipzig fahren müssen, hier weiter ihren Lebens<strong>mit</strong>telpunkt haben <strong>und</strong><br />

nicht gleich fortziehen. Es wird geprüft, ob das „Chemnitzer Modell“ über<br />

Limbach-Oberfrohna o<strong>der</strong> Burgstädt bis nach <strong>Penig</strong> ausgeweitet werden<br />

kann. Zum Teil könnten Zubringerverkehre über einen „Bürgerbus“, <strong>der</strong><br />

von Ehrenamtlichen gefahren wird, abgesichert werden.<br />

Nahversorgung<br />

– Eine bessere Versorgung in <strong>der</strong> Innenstadt ist notwendig. Dafür wird ein<br />

Lebens<strong>mit</strong>telnahversorger gebraucht. Die Voraussetzungen müssen dafür<br />

erst geschaffen werden (Fläche für den Einzelhandel <strong>und</strong> ausreichende<br />

Stellplätze).<br />

Schulstandorte<br />

– Bei den <strong>der</strong>zeitigen Geburtenzahlen sind die drei Schulstandorte bis<br />

2020 sicher.<br />

Betreuungsangebote<br />

– Das Betreuungsangebot in den Kin<strong>der</strong>tagesstätten muss überprüft werden:<br />

Passen die Öffnungszeiten zu den Arbeitszeiten <strong>der</strong> Eltern, bzw. wie<br />

können Engpässe überbrückt werden. Ein Hilfsangebot könnten „Ersatz“-<br />

Omis sein, was aber auch organisiert werden müsste.<br />

Verwaltungskooperationen<br />

– Verwaltungskooperationen sind zu prüfen, um trotz sinken<strong>der</strong> Bevölkerungszahlen<br />

leistungsfähige Verwaltungen zu erhalten.<br />

Energetisches Quartierskonzept<br />

– Ein energetisches Quartierskonzept soll Lösungsansätze liefern, um Einwohnern<br />

Möglichkeiten aufzuzeigen, wie sie durch wirtschaftlich sinnvolle<br />

Investitionen künftig höhere Ausgaben für den Bezug von Energie vermeiden<br />

können. Eine Informationsveranstaltung dazu ist am 29.01.2013 um<br />

19.00 Uhr im Ratssaal <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Penig</strong> geplant.<br />

-8-<br />

Eine Voranmeldung unter Telefon 037381/959-30 o<strong>der</strong> per E-Mail<br />

manuela.engelhardt@penig.de ist erwünscht, da<strong>mit</strong> genügend Plätze<br />

bereitgehalten werden können.<br />

Konzessionsverträge<br />

– Vor dem Ablauf <strong>der</strong> Konzessionsverträge für die Erdgas- <strong>und</strong> Elektrostromversorgung<br />

für das Gebiet <strong>der</strong> ganzen <strong>Stadt</strong> <strong>Penig</strong> kann die Gründung<br />

eigener <strong>Stadt</strong>werke geprüft werden.<br />

Abschließend betonte Bürgermeister Thomas Eulenberger, dass diese<br />

Veranstaltung <strong>der</strong> Auftakt für weitere Foren sein soll <strong>und</strong> engagierte<br />

Einwohner, die an einer Mitarbeit im Bürgerbeirat für eine bürgernahe<br />

<strong>Stadt</strong>entwicklung, die selbstverständlich auch alle Ortsteile umfasst, interessiert<br />

sind, gesucht werden. Auch wer sich nicht in diesem Prozess<br />

binden will, aber die eine o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e Idee hat, wie Aufgaben effektiver<br />

o<strong>der</strong> einfacher <strong>und</strong> wirtschaftlicher realisierbar sind, kann sich melden<br />

<strong>und</strong> diese äußern – wir werden alles lesen <strong>und</strong> prüfen.<br />

Kontaktaufnahme erwünscht: manuela.engelhardt@penig.de.<br />

Manuela Tschök-Engelhardt<br />

NEU IN PENIG<br />

Feierliche Gr<strong>und</strong>steinlegung<br />

<strong>der</strong> Kohrener Landmolkerei GmbH<br />

Nach intensiver Zeit <strong>der</strong> Planung <strong>und</strong> Projektierung für unsere neue Molkerei<br />

in <strong>Penig</strong> fand am Dienstag, dem 27.11.2012, in feierlichem Rahmen<br />

die Gr<strong>und</strong>steinlegung für die Produktionsstätte in <strong>Penig</strong> statt.<br />

Die Geschäftsführer <strong>der</strong> Kohrener Landmolkerei GmbH bei <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>steinlegung<br />

im Beisein <strong>der</strong> Sächsischen Milchkönigin <strong>und</strong> des Bauunternehmers.<br />

Der Einladung folgten u. a. <strong>der</strong> Landtagsabgeordnete <strong>und</strong> stellvertretende<br />

Vorsitzende <strong>der</strong> CDU-Landtagsfraktion Thomas Schmidt, <strong>der</strong> Landrat<br />

des Landkreises Mittelsachsen Volker Uhlig, die Sächsische Milchkönigin<br />

Maria Lenk, das <strong>Stadt</strong>oberhaupt von <strong>Penig</strong> Thomas Eulenberger, viele<br />

<strong>Stadt</strong>räte von <strong>Penig</strong> <strong>und</strong> die Ortschaftsräte von Tauscha.<br />

Auch Vertreter <strong>der</strong> am Bau beteiligten Firmen aus <strong>der</strong> Region <strong>und</strong> Vertreter<br />

<strong>der</strong> Firmen aus dem ganzen B<strong>und</strong>esgebiet, die die Maschinentechnik für<br />

die Molkerei liefern werden, waren gekommen. Wir haben uns beson<strong>der</strong>s<br />

über die vielen Gewerbetreibenden des Gewerbegebietes <strong>Penig</strong>/Tauscha<br />

gefreut, <strong>mit</strong> denen wir eine gute Nachbarschaft pflegen möchten.


<strong>Penig</strong>er Amtsblatt 21. Dezember 2012<br />

Ausgabe 12<br />

Der Einladung zur Gr<strong>und</strong>steinlegung folgten Vertreter aus Wirtschaft <strong>und</strong> Politik.<br />

Unsere Molkerei wird eine mo<strong>der</strong>ne, energetisch hocheffiziente <strong>und</strong> <strong>mit</strong><br />

nachhaltiger Technik ausgestattete Produktionsstätte für Milchprodukte.<br />

Das Ausgangsprodukt für den Verarbeitungsprozess – Rohmilch – wird<br />

überwiegend von regionalen Erzeugerbetrieben bezogen. Die milcherzeugenden<br />

Gesellschafter <strong>der</strong> Kohrener Landmolkerei GmbH arbeiten eng<br />

zusammen <strong>und</strong> werden, wie auch die Molkerei, für das deutschlandweit<br />

anerkannte Siegel „Ohne GenTechnik“ zertifiziert. So entsteht eine Einheit<br />

von Molkerei <strong>und</strong> Milcherzeugern, wodurch regionale Wirtschaftskreisläufe<br />

gestärkt werden. Die Produktpalette <strong>der</strong> Kohrener Landmolkerei<br />

GmbH wird verschiedene Sorten frischer <strong>und</strong> haltbarer Milch <strong>und</strong> Milchmischgetränke<br />

wie z. B. Kakaomilch, Fruchtmilch <strong>und</strong> Kaffeespezialitäten<br />

umfassen. Auch ein umfangreiches Sortiment an Joghurt-Kreationen<br />

werden wir in <strong>der</strong> Molkerei herstellen. Dabei liegt unser Augenmerk auf<br />

natürlichen Zutaten für Milcherzeugnisse, die durch ihre hohe Qualität<br />

überzeugen werden. In ihren Reden dankten die Geschäftsführer <strong>der</strong><br />

Kohrener Landmolkerei GmbH Sirko Hornung <strong>und</strong> Burkhard Beissert<br />

<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Penig</strong> für die bisherige professionelle Unterstützung.<br />

Herzliche Grußworte überbrachte <strong>der</strong> <strong>Penig</strong>er Bürgermeister Thomas Eulenberger.<br />

Der Landtagsabgeordnete <strong>und</strong> stellvertreten<strong>der</strong> Vorsitzende<br />

<strong>der</strong> CDU-Landtagsfraktion Thomas Schmidt sprach dem Projekt Mut zu<br />

<strong>und</strong> wünschte gutes Gedeihen. Der Landrat des Landkreises Mittelsachsen<br />

Volker Uhlig äußerte die Überzeugung, dass die Schaffung regionaler<br />

Wirtschaftskreisläufe ein wichtiger Schritt in Richtung Nachhaltigkeit ist.<br />

Bodenständigkeit, Verb<strong>und</strong>enheit <strong>mit</strong> <strong>der</strong> Region <strong>und</strong> das Wissen darum,<br />

wo unsere Lebens<strong>mit</strong>tel herkommen, sind Herzenssache für die<br />

Sächsische Milchkönigin Maria Lenk. Unsere Molkerei steht für diese<br />

Gr<strong>und</strong>sätze.<br />

Wir bedanken uns für die guten Wünsche <strong>und</strong> die Präsente, die uns zur<br />

Gr<strong>und</strong>steinlegung überbracht wurden. Die angebotene Unterstützung<br />

<strong>und</strong> die herzliche Aufnahme sind für uns Bestätigung für die Richtigkeit<br />

<strong>der</strong> Wahl unseres Molkereistandortes hier in <strong>Penig</strong>.<br />

Die Geschäftsführung<br />

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN<br />

SATZUNG<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Penig</strong>, Landkreis Mittelsachsen<br />

Satzung<br />

<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Penig</strong> zur Regelung des Kostenersatzes für<br />

Leistungen <strong>der</strong> Freiwilligen Feuerwehr <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Penig</strong><br />

<strong>und</strong> für Leistungen im vorbeugenden Brandschutz<br />

vom 14.12.2012<br />

Aufgr<strong>und</strong> des § 4 <strong>der</strong> Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen<br />

(SächsGemO) in <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> Bekanntmachung vom 18. März 2003<br />

(SächsGVBl. S. 55, 159), zuletzt geän<strong>der</strong>t durch Artikel 2 des Geset-<br />

zes zur Erleichterung freiwilliger Gebietsän<strong>der</strong>ungen vom 18. Oktober<br />

2012 (SächsGVBl. S. 562), in <strong>der</strong> jeweils geltenden Fassung, § 69 Abs. 2<br />

<strong>und</strong> 3 des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst<br />

<strong>und</strong> Katastrophenschutz (SächsBRKG) vom 24. Juni 2004 (SächsGVBl.<br />

S. 245), zuletzt geän<strong>der</strong>t durch Artikel 1 des Gesetzes zur Än<strong>der</strong>ung<br />

des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst <strong>und</strong><br />

Katastrophenschutz vom 22. August 2012 (SächsGVBl. S. 454), in<br />

<strong>der</strong> jeweils geltenden Fassung, § 17 <strong>der</strong> Verordnung des Sächsischen<br />

Staatsministeriums des Innern über die Feuerwehren <strong>und</strong> die Brandverhütungsschau<br />

im Freistaat Sachsen (Sächsische Feuerwehrverordnung<br />

– SächsFwVO) vom 21. Oktober 2005 (SächsGVBl. S. 291), zuletzt geän<strong>der</strong>t<br />

durch Artikel 1 <strong>der</strong> Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums<br />

des Innern zur Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Sächsischen Feuerwehrverordnung vom<br />

20. August 2012 (SächsGVBl. S. 458), in <strong>der</strong> jeweils geltenden Fassung,<br />

<strong>und</strong> § 25 des Verwaltungskostengesetzes des Freistaates Sachsen (Sächs-<br />

VwKG) in <strong>der</strong> Fassung vom 17. September 2003 (SächsGVBL. S. 698),<br />

zuletzt geän<strong>der</strong>t durch Artikel 31 des Sächsischen Standortegesetzes vom<br />

27. Januar 2012 (SächsGVBl. S. 130), in <strong>der</strong> jeweils geltenden Fassung,<br />

hat <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>rat in seiner Sitzung am 13.12.2012 die nachfolgende Satzung<br />

beschlossen:<br />

§ 1 – Geltungsbereich<br />

(1) Diese Satzung gilt für Leistungen <strong>der</strong> Freiwilligen Feuerwehr <strong>der</strong><br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Penig</strong> im Sinne <strong>der</strong> §§ 6, 22, 23 <strong>und</strong> 69 SächsBRKG sowie für<br />

Tätigkeiten <strong>der</strong> Feuerwehr auf <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>lage <strong>der</strong> Feuerwehrsatzung vom<br />

03.07.2009.<br />

(2) Als Leistung gilt auch das Ausrücken <strong>der</strong> Feuerwehr bei missbräuchlicher<br />

Alarmierung <strong>und</strong> bei Fehlalarmierung durch automatische Brandmeldeanlagen.<br />

(3) Die Leistungen <strong>der</strong> Freiwilligen Feuerwehr <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Penig</strong> richten<br />

sich nach den Feuerwehrdienstvorschriften, <strong>der</strong> Ausrückeordnung <strong>der</strong><br />

Freiwilligen Feuerwehr <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Penig</strong>, <strong>der</strong> Verfügbarkeit <strong>der</strong> Kräfte <strong>und</strong><br />

Mittel sowie den konkreten Anfor<strong>der</strong>ungen des Einsatzes. Es besteht kein<br />

Anspruch auf den Einsatz bestimmter Kräfte <strong>und</strong> Mittel <strong>der</strong> Freiwilligen<br />

Feuerwehr <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Penig</strong>.<br />

§ 2 – Kostenersatz<br />

(1) Zum Ersatz <strong>der</strong> Kosten, die <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Penig</strong> durch einen Einsatz <strong>der</strong><br />

Feuerwehr entstehen, ist gemäß § 69 Abs. 2 SächsBRKG verpflichtet<br />

1. <strong>der</strong> Verursacher, wenn er die Gefahr o<strong>der</strong> den Schaden vorsätzlich<br />

o<strong>der</strong> grob fahrlässig herbeigeführt hat,<br />

2. <strong>der</strong> Fahrzeughalter, wenn die Gefahr o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Schaden beim Betrieb<br />

eines Kraftfahrzeuges, Schienen-, Luft- o<strong>der</strong> Wasserfahrzeuges entstanden<br />

ist,<br />

3. <strong>der</strong> Eigentümer, Besitzer o<strong>der</strong> Betreiber, wenn <strong>der</strong> Einsatz auf einem<br />

Gr<strong>und</strong>stück o<strong>der</strong> durch eine Anlage <strong>mit</strong> beson<strong>der</strong>em Gefahrenpotenzial<br />

erfor<strong>der</strong>lich geworden ist,<br />

4. <strong>der</strong> Betreiber einer automatischen Brandmeldeanlage, wenn durch<br />

die Anlage ein Fehlalarm ausgelöst wird,<br />

5. <strong>der</strong>jenige, <strong>der</strong> wi<strong>der</strong> besseres Wissen o<strong>der</strong> infolge grob fahrlässiger<br />

Unkenntnis <strong>der</strong> Tatsachen die Feuerwehr alarmiert,<br />

6. <strong>der</strong>jenige, indessen Interesse eine Brandsicherheitswache gestellt<br />

wird,<br />

7. die Gemeinde, <strong>der</strong> im Rahmen eines gemeindeübergreifenden Einsatzes<br />

nach § 14 Abs. 1 SächsBRKG Hilfe geleistet worden ist, sofern<br />

keine an<strong>der</strong>en Vereinbarungen bestehen o<strong>der</strong> getroffen werden.<br />

(2) Zum Ersatz <strong>der</strong> Kosten, die durch einen Einsatz <strong>der</strong> Feuerwehr außerhalb<br />

<strong>der</strong> Brandbekämpfung entstehen, ist über § 69 Abs. 2 SächsBRKG<br />

hinaus auf <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>lage von § 69 Abs. 3 SächsBRKG in Verbindung <strong>mit</strong><br />

dieser Satzung auch verpflichtet<br />

1. <strong>der</strong>jenige, dessen Verhalten den Einsatz erfor<strong>der</strong>lich gemacht hat,<br />

sowie die in § 4 Abs. 2 Satz 1 <strong>und</strong> Abs. 3 des Polizeigesetzes des<br />

Freistaates Sachsen (SächsPolG) in <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> Bekanntmachung<br />

vom 13. August 1999 (SächsGVBl. S. 466), das zuletzt durch Artikel<br />

20 <strong>und</strong> 20 a des Gesetzes vom 27. Januar 2012 (SächsGVBl. S. 130,<br />

141) geän<strong>der</strong>t worden ist, in <strong>der</strong> jeweils geltenden Fassung, genannten<br />

Personen,<br />

-9-


<strong>Penig</strong>er Amtsblatt 21. Dezember 2012<br />

Ausgabe 12<br />

2. <strong>der</strong> Eigentümer <strong>der</strong> Sache, <strong>der</strong>en Zustand den Einsatz erfor<strong>der</strong>lich<br />

gemacht hat, o<strong>der</strong> <strong>der</strong>jenige, <strong>der</strong> die tatsächliche Gewalt über die<br />

Sache ausübt,<br />

3. <strong>der</strong>jenige, in dessen Interesse <strong>der</strong> Einsatz erfolgt ist.<br />

(3) Für folgende weitere Leistungen <strong>der</strong> Feuerwehr werden Kosten verlangt:<br />

1. die Durchführung von Brandverhütungsschauen (§ 22 Abs. 2 Sächs-<br />

BRKG i.V.m. § 17 SächsFwVO),<br />

2. die Beseitigung von Kraftstoffen, Ölen <strong>und</strong> umweltgefährdenden o<strong>der</strong><br />

gefährlichen Stoffen sowie durch sie verursachte Schäden, <strong>der</strong>en<br />

sofortige Beseitigung möglich ist, bei Straßenverkehrsunfällen <strong>und</strong><br />

an<strong>der</strong>en Unglücksfällen im Sinne von § 2 Abs. 1 letzter Satz Sächs-<br />

BRKG,<br />

3. die Mitwirkung bei <strong>und</strong> die Durchführung von Räum-, Aufräum- <strong>und</strong><br />

Sicherungsarbeiten,<br />

4. die zeitweise Überlassung von Fahrzeugen, Geräten <strong>und</strong> Material zum<br />

Ge- <strong>und</strong> Verbrauch,<br />

5. an<strong>der</strong>e Leistungen, die nicht zu den gesetzlichen Aufgaben <strong>der</strong> Feuerwehren<br />

gehören <strong>und</strong>/o<strong>der</strong> <strong>der</strong>en Erfor<strong>der</strong>lichkeit sich auf Anfor<strong>der</strong>ung<br />

einzelner ergibt.<br />

(4) Ein Einsatz im Sinne dieser Satzung ist jede durch Anfor<strong>der</strong>ung ausgelöste<br />

<strong>und</strong> auf die Durchführung einer Feuerwehrleistung gerichtete<br />

Tätigkeit <strong>der</strong> Feuerwehr. Ein Einsatz beginnt <strong>mit</strong> <strong>der</strong> Alarmierung/Anfor<strong>der</strong>ung<br />

<strong>der</strong> Feuerwehr <strong>und</strong> endet entwe<strong>der</strong> <strong>mit</strong> Beginn eines folgenden<br />

Einsatzes o<strong>der</strong> <strong>mit</strong> <strong>der</strong> Erklärung des Einsatzleiters über das Ende des<br />

Einsatzes, spätestens aber <strong>mit</strong> dem Wie<strong>der</strong>einrücken in die Feuerwache.<br />

§ 3 – Umfang des Kostenerstattungsanspruchs<br />

(1) Dem Kostenersatz nach § 69 Abs. 2 <strong>und</strong> 3 SächsBRKG in Verbindung<br />

<strong>mit</strong> § 2 <strong>der</strong> Satzung unterfallen die tatsächlich angefallenen Kosten des<br />

konkreten Feuerwehreinsatzes (personalbedingte sowie fahrzeug- <strong>und</strong><br />

gerätebedingte Einsatzkosten) sowie die Kosten für die Vorhaltung <strong>der</strong><br />

Feuerwehr (personalbedingte sowie fahrzeug- <strong>und</strong> gerätebedingte Vorhaltekosten),<br />

die unabhängig von den Einsätzen anfallen.<br />

(2) Zu den personalbedingten Einsatzkosten gehört insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong><br />

Ersatz notwendiger Auslagen <strong>und</strong> des Verdienstausfalls <strong>der</strong> ehrenamtlich<br />

tätigen Angehörigen <strong>der</strong> Feuerwehr. Zu den Einsatzkosten gehören des<br />

Weiteren insbeson<strong>der</strong>e die Kosten für Betriebsstoffe <strong>und</strong> Schmierstoffe<br />

für Feuerwehrgeräte <strong>und</strong> -fahrzeuge, <strong>der</strong> Ersatz von Sachschäden nach<br />

§ 63 Abs. 2 SächsBRKG, Entschädigungen nach § 60 Abs. 3 SächsBRKG<br />

<strong>und</strong> Kosten für gemeindeübergreifende Einsätze nach § 14 Abs. 1 Sächs-<br />

BRKG.<br />

(3) Zu den personalbedingten Vorhaltekosten gehören insbeson<strong>der</strong>e<br />

die Aufwandsentschädigungen für die Angehörigen <strong>der</strong> Feuerwehr, die<br />

Kosten für medizinische Untersuchungen, Versicherungskosten, Reisekostenvergütung,<br />

Kosten für Dienst- <strong>und</strong> Schutzkleidung <strong>und</strong> persönliche<br />

Ausrüstungsgegenstände sowie Aus- <strong>und</strong> Fortbildungskosten.<br />

(4) Zu den Vorhaltekosten für Feuerwehrgeräte <strong>und</strong> -fahrzeuge gehören<br />

insbeson<strong>der</strong>e kalkulatorische Abschreibungen <strong>und</strong> Zinsen (auch anteilig<br />

für das Gerätehaus), Mieten, Leasingraten, Kosten für Reifenbedarf, Pflege-<br />

<strong>und</strong> Inspektionskosten, Tüv-Gebühren, Kosten für Kfz-Versicherungen<br />

sowie Kosten für Unterhaltung <strong>und</strong> Instandsetzung.<br />

§ 4 – Berechnung des Kostenersatzes <strong>und</strong> <strong>der</strong> Gebühren<br />

(1) Soweit im Absatz 4 nichts an<strong>der</strong>es bestimmt ist, wird <strong>der</strong> Kostenersatz<br />

nach den Sätzen des Kostenverzeichnisses nach Zeitaufwand, Art <strong>und</strong><br />

Anzahl des in Anspruch genommenen Personals <strong>und</strong> <strong>der</strong> in Anspruch genommenen<br />

Fahrzeuge berechnet. Das Kostenverzeichnis ist Bestandteil<br />

dieser Satzung. Es ist Gr<strong>und</strong>lage für die Erhebung von Kosten.<br />

(2) Bei St<strong>und</strong>ensätzen werden angefangene St<strong>und</strong>en auf die nächste halbe<br />

St<strong>und</strong>e aufger<strong>und</strong>et.<br />

(3) Die Kostenerstattungssätze setzen sich, soweit nichts an<strong>der</strong>es bestimmt<br />

ist, zusammen aus:<br />

a. den Personalkosten (Einsatz- <strong>und</strong> Vorhaltekosten) für die eingesetzten<br />

Angehörigen <strong>der</strong> Feuerwehr (je Einsatzst<strong>und</strong>e <strong>und</strong> Feuerwehrangehörigem);<br />

die Einsatzkosten je Einsatzst<strong>und</strong>e <strong>und</strong> Feuerwehrangehörigem<br />

werden auf Gr<strong>und</strong>lage <strong>der</strong> durchschnittlichen Einsatzkosten <strong>der</strong><br />

letzten drei Jahre pauschal festgesetzt,<br />

-10-<br />

b. den Kosten (Einsatz- <strong>und</strong> Vorhaltekosten) für die eingesetzten Fahrzeuge<br />

(je Einsatzst<strong>und</strong>e); die Einsatzkosten je Einsatzst<strong>und</strong>e werden<br />

auf Gr<strong>und</strong>lage <strong>der</strong> durchschnittlichen fahrzeugbedingten Einsatzkosten<br />

<strong>der</strong> letzten drei Jahre pauschal festgesetzt.<br />

Die Vorhaltekosten werden nach dem Verhältnis <strong>der</strong> Jahresst<strong>und</strong>en zur<br />

einzelnen Einsatzst<strong>und</strong>e als Kostenersatz geltend gemacht.<br />

Entstehen <strong>der</strong> Feuerwehr durch Inanspruchnahme von Personal, Fahrzeugen,<br />

Geräten <strong>und</strong> Ausrüstungsgegenständen beson<strong>der</strong>e Kosten, so sind<br />

sie zusätzlich zu denjenigen nach Abs. 3 zu erstatten, sofern sie dort nicht<br />

enthalten sind. Zusätzliche Kosten im Sinne dieser Satzung entstehen u. a.<br />

durch die Inanspruchnahme von Spezialdienstleistungen Dritter <strong>und</strong> speziellen<br />

Materialien bzw. Geräten, die nicht von <strong>der</strong> Freiwilligen Feuerwehr<br />

<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Penig</strong> vorgehalten werden. Kosten für Ersatzbeschaffung bei<br />

Unbrauchbarkeit o<strong>der</strong> Verlust sind nur zu erstatten, soweit den Zahlungspflichtigen<br />

ein Verschulden trifft. Für die bei kostenerstattungspflichtigen<br />

Hilfeleistungen verbrauchten Materialien, soweit sie nicht Bestandteil <strong>der</strong><br />

kalkulierten Pauschalsätze sind, werden die jeweiligen Selbstkosten zuzüglich<br />

eines Verwaltungskostenzuschlags von 10 Prozent berechnet.<br />

(4) Kosten werden nur in dem Umfang vom Kostenschuldner gefor<strong>der</strong>t,<br />

wie Personal <strong>und</strong> Gerät zum Einsatz gekommen sind. Wird mehr Personal<br />

<strong>und</strong> Gerät am Einsatzort bereitgestellt als tatsächlich erfor<strong>der</strong>lich <strong>und</strong><br />

hat <strong>der</strong> Kostenschuldner dies zu vertreten, können auch für das nicht<br />

erfor<strong>der</strong>liche Personal <strong>und</strong> Gerät Kosten verlangt werden.<br />

(5) Für Aufwendungen, die durch Hilfeleistungen von benachbarten Gemeinden<br />

o<strong>der</strong> durch Werksfeuerwehren entstehen, werden unabhängig<br />

von dieser Satzung Kosten in <strong>der</strong> Höhe verlangt, wie sie <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Penig</strong><br />

in Rechnung gestellt werden.<br />

(6) Ersatz <strong>der</strong> Kosten soll nicht verlangt werden, soweit dies eine unbillige<br />

Härte wäre.<br />

§ 5 – Kostenschuldner<br />

(1) Kostenschuldner für Leistungen nach § 2 Abs. 1 dieser Satzung ist<br />

<strong>der</strong>jenige, <strong>der</strong> nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 7 <strong>der</strong> Satzung bestimmt ist.<br />

(2) Kostenschuldner für Leistungen nach § 2 Abs. 2 <strong>und</strong> Abs. 3 dieser Satzung<br />

ist <strong>der</strong>jenige, <strong>der</strong> nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 <strong>der</strong> Satzung bestimmt ist.<br />

(3) Mehrere Kostenschuldner haften als Gesamtschuldner.<br />

§ 6 – Entstehung <strong>und</strong> Fälligkeit<br />

Der Anspruch auf Kostenersatz entsteht <strong>mit</strong> Beendigung <strong>der</strong> Leistung<br />

<strong>der</strong> Feuerwehr <strong>und</strong> wird <strong>mit</strong> dem Zugang des Kostenbescheids an den<br />

Kostenschuldner fällig, soweit kein späterer Zeitpunkt bestimmt ist.<br />

§ 7 – Inkrafttreten<br />

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig<br />

tritt die Satzung über die Erhebung von Gebühren für Leistungen<br />

<strong>der</strong> Freiwilligen Feuerwehr <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Penig</strong> vom 17.03.1994 außer Kraft.<br />

<strong>Penig</strong>, 14.12.2012<br />

Eulenberger<br />

Bürgermeister<br />

ANLAGE<br />

zur Satzung zur Regelung des Kostenersatzes <strong>und</strong> zur<br />

Gebührenerhebung für Leistungen <strong>der</strong> Freiwilligen Feuerwehr <strong>Penig</strong><br />

vom 14.12.2012<br />

Kostenverzeichnis für Leistungen <strong>der</strong> Feuerwehr <strong>und</strong> für Leistungen im<br />

vorbeugenden Brandschutz<br />

1. Personalkosten<br />

Personalkosten werden nach Einsatzst<strong>und</strong>en berechnet. Der St<strong>und</strong>ensatz<br />

<strong>der</strong> Einsatzkraft setzt sich zusammen aus den personalbedingten Vorhaltekosten<br />

sowie den personalbedingten Einsatzkosten.<br />

Der Zeitraum des Einsatzes beginnt <strong>mit</strong> <strong>der</strong> Alarmierung <strong>und</strong> endet <strong>mit</strong><br />

<strong>der</strong> Wie<strong>der</strong>herstellung <strong>der</strong> Einsatzbereitschaft. Für angefangene St<strong>und</strong>en<br />

werden bis zu 30 Minuten die halben, im Übrigen die ganzen St<strong>und</strong>enkosten<br />

erhoben. Erfolgt ein weiterer Einsatz vor dem Wie<strong>der</strong>einrücken, so


<strong>Penig</strong>er Amtsblatt 21. Dezember 2012<br />

Ausgabe 12<br />

endet <strong>der</strong> Einsatz <strong>mit</strong> dem Beginn des weiteren Einsatzes. Die Feuerwehr<br />

bemüht sich, eine sachgerechte Besetzung <strong>der</strong> Fahrzeuge zu gewährleisten.<br />

Deren Besetzung richtet sich nach den Dienstvorschriften <strong>der</strong><br />

Feuerwehr, nach dem Ausrückefolgeverzeichnis sowie <strong>der</strong> Entscheidung<br />

des Einsatzleiters <strong>der</strong> Feuerwehr, um im Bedarfsfall Pflichteinsätze § 16<br />

Sächs. BRKG durchführen zu können.<br />

1. Personalkosten – St<strong>und</strong>ensatz<br />

Ehrenamtliches Personal je St<strong>und</strong>e 26,00 €.<br />

Brandsicherheitswachen werden nach den vorgenannten Satz je Person<br />

<strong>und</strong> St<strong>und</strong>e berechnet.<br />

Werden Leistungen <strong>der</strong> Freiwilligen Feuerwehr an Sonn- <strong>und</strong> gesetzlichen<br />

Feiertagen erbracht, wird zusätzlich ein Zuschlag von 10 % <strong>der</strong> Personalkosten<br />

erhoben.<br />

2. St<strong>und</strong>ensätze für Fahrzeuge<br />

Die St<strong>und</strong>ensätze setzen sich zusammen aus den fahrzeug- <strong>und</strong> gerätebedingten<br />

Vorhaltekosten sowie den fahrzeug- <strong>und</strong> gerätebedingten<br />

Einsatzkosten.<br />

Die Kosten für halbe St<strong>und</strong>en betragen die Hälfte <strong>der</strong> angegebenen Verrechnungssätze.<br />

Fahrzeugtyp St<strong>und</strong>ensatz €/Std.<br />

Löschfahrzeug LF 16/12 8,00 €<br />

Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug<br />

HLF10/6 8,00 €<br />

Löschgruppenfahrzeug LF 8-TS 8 8,00 €<br />

Tanklöschfahrzeug TLF W 8,00 €<br />

Tragkraftspritzenfahrzeug TSF 11,00 €<br />

Einsatzleitfahrzeug ELW/KdoW 8,00 €<br />

Mehrzweckfahrzeug MZF 5,00 €<br />

Vorausrüstwagen VRW 5,00 €<br />

Rüstwagen RW 1 9,00 €<br />

3. Kosten für Verbrauchsmaterial<br />

Die Kosten für Verbrauchsmaterial, <strong>der</strong>en Reparatur, Wie<strong>der</strong>beschaffung<br />

<strong>und</strong> <strong>der</strong>en Entsorgung richten sich nach den jeweils gültigen Angeboten<br />

<strong>und</strong> Preisen <strong>der</strong> Anbieter <strong>und</strong> Vertragspartner.<br />

4. Fehlalarm durch Notrufmissbrauch o<strong>der</strong> Brandmeldeanlagen<br />

Bei Fehlalarm, soweit Alarm durch technische Störungen beim Betreiber<br />

<strong>der</strong> Alarmanlage hervorgerufen wird o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Alarm grob fahrlässig,<br />

böswillig o<strong>der</strong> vorsätzlich verursacht wurde, wird nach den tatsächlich<br />

angefallenen Kosten Ersatz verlangt.<br />

5. Sonstige Leistungen<br />

Für Leistungen, die im Kostenverzeichnis nicht benannt sind, kann ein<br />

Kostenersatz je nach Dauer <strong>und</strong> Art <strong>der</strong> Inanspruchnahme des Personals<br />

bzw. <strong>der</strong> Fahrzeuge <strong>und</strong> Geräte <strong>und</strong> Ausrüstungsgegenstände <strong>der</strong> Feuerwehr<br />

erhoben werden. Kostenersatz kann auch für erbrachte Fremdleistungen<br />

hinzugezogener Fachfirmen verlangt werden.<br />

Bekanntmachungsanordnung<br />

Die Satzung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Penig</strong> zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen<br />

<strong>der</strong> Freiwilligen Feuerwehr <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Penig</strong> <strong>und</strong> für Leistungen im<br />

vorbeugenden Brandschutz, die <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>rat <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Penig</strong> in seiner<br />

Sitzung am 13.12.2012 beschlossen hat, wird hier<strong>mit</strong> öffentlich bekannt<br />

gemacht.<br />

Hinweis nach § 4 Abs. 4 <strong>der</strong> Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen<br />

(SächsGemO)<br />

Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung<br />

von Verfahrens- <strong>und</strong> Formvorschriften <strong>der</strong> SächsGemO zu Stande<br />

gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an<br />

gültig zu Stande gekommen.<br />

Dies gilt nicht, wenn<br />

1. die Ausfertigung <strong>der</strong> Satzung nicht o<strong>der</strong> fehlerhaft erfolgt ist,<br />

2. Vorschriften über die Öffentlichkeit <strong>der</strong> Sitzungen, die Genehmigung<br />

o<strong>der</strong> die Bekanntmachung <strong>der</strong> Satzung verletzt worden sind,<br />

3. <strong>der</strong> Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO<br />

wegen Gesetzwidrigkeit wi<strong>der</strong>sprochen hat,<br />

4. vor Ablauf <strong>der</strong> in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist<br />

a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat o<strong>der</strong><br />

b) die Verletzung <strong>der</strong> Verfahrens- o<strong>der</strong> Formvorschrift gegenüber <strong>der</strong><br />

Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, <strong>der</strong> die Verletzung<br />

begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.<br />

Ist eine Verletzung nach den Ziffern 3 o<strong>der</strong> 4 geltend gemacht worden, so<br />

kann auch nach Ablauf <strong>der</strong> in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten<br />

Frist je<strong>der</strong>mann diese Verletzung geltend machen.<br />

<strong>Penig</strong>, den 14.12.2012<br />

Eulenberger<br />

Bürgermeister<br />

TERMINE<br />

<strong>Stadt</strong>ratssitzung<br />

Die nächste Sitzung des <strong>Stadt</strong>rates <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Penig</strong> findet am Donnerstag,<br />

dem 24. Januar 2013 um 18.30 Uhr im Ratssaal <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verwaltung<br />

<strong>Penig</strong>, Markt 6 in 09322 <strong>Penig</strong>, statt.<br />

Die Tagesordnung wird gemäß <strong>der</strong> Bekanntmachungssatzung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Penig</strong> durch Anschlag an den Verkündungstafeln ortsüblich bekannt gemacht.<br />

GESCHÄFTSSTELLE<br />

Bekanntgabe <strong>der</strong> Beschlüsse aus <strong>der</strong><br />

Sitzung des <strong>Stadt</strong>rates vom 13.12.2012<br />

Beschluss Nr. 14 / 03 vom 13.12.2012<br />

Mit 20 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen <strong>und</strong> 1 Enthaltung beschließt <strong>der</strong><br />

<strong>Stadt</strong>rat <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Penig</strong>, dass sich die <strong>Stadt</strong> <strong>Penig</strong> an <strong>der</strong> Herstellung<br />

<strong>der</strong> Bilz-Broschüre durch das Regionale Umsetzungsmanagement (HVV)<br />

<strong>mit</strong> einem Zuschuss in Höhe von 1.138 EUR beteiligt. Die Gesamtkosten<br />

betragen 10.500 EUR <strong>und</strong> werden gemäß ILE-RL geför<strong>der</strong>t, weitere<br />

Eigenanteile tragen die Städte Burgstädt <strong>und</strong> Lunzenau.<br />

Außerplanmäßige Erträge <strong>und</strong> Aufwendungen wie folgt:<br />

Produktsachkonto: 511101.06152.3141000 – Ertrag aus Zuweisungen<br />

Ansatz alt: 10.648 EUR<br />

Ansatz neu: 13.010 EUR<br />

Verän<strong>der</strong>ung: + 2.362 EUR<br />

Produktsachkonto: 511101.06152.4318000 – Zuschüsse für lfd. Aufwand<br />

Ansatz alt: 0 EUR<br />

Ansatz neu: 3.500 EUR<br />

Verän<strong>der</strong>ung: + 3.500<br />

Produktsachkonto: 111101.00101.3144010 – Ertrag aus Abführung<br />

Ansatz alt: 0 EUR<br />

Ansatz neu: 1.138 EUR<br />

Verän<strong>der</strong>ung: + 1.138 EUR<br />

Beschluss Nr. 14 / 04 vom 13.12.2012<br />

Einstimmig (21 Ja-Stimmen) beschließt <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>rat <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Penig</strong>, den<br />

vom Staatsbetrieb Sachsenforst vorgelegten Jahresplan für 2013 zur Bewirtschaftung<br />

des Waldes <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Penig</strong> zu bestätigen.<br />

Der Jahresplan <strong>mit</strong><br />

Einnahmen in Höhe von 4.985,00 EUR<br />

<strong>und</strong> Ausgaben in Höhe von 4.733,60 EUR<br />

wird in den Haushaltsplan <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Penig</strong> übernommen.<br />

-11


<strong>Penig</strong>er Amtsblatt 21. Dezember 2012<br />

Ausgabe 12<br />

Beschluss Nr. 14 / 05 vom 13.12.2012<br />

Einstimmig (21 Ja-Stimmen) beschließt <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>rat <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Penig</strong>, das<br />

Flurstück Nr. 70/13 <strong>der</strong> Gemarkung <strong>Penig</strong>, gelegen an <strong>der</strong> Mandelgasse,<br />

zu verkaufen.<br />

Beschluss Nr. 14 / 06 vom 13.12.2012<br />

Einstimmig (21 Ja-Stimmen) beschließt <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>rat <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Penig</strong>, dass<br />

sich die <strong>Stadt</strong> <strong>Penig</strong> an <strong>der</strong> Erweiterung des vorhandenen Vereinszentrums<br />

am Schießplatz in Nie<strong>der</strong>steinbach <strong>mit</strong> einem Zuschuss von<br />

50 v. H. <strong>der</strong> an<strong>der</strong>weitig nicht gedeckten Kosten, höchstens jedoch <strong>mit</strong><br />

10.000 EUR max., für den Zeitraum 2013 <strong>und</strong> 2014 beteiligt. Sofern die<br />

Leistungen vollständig erbracht sind <strong>und</strong> es <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Penig</strong> wirtschaftlich<br />

möglich ist, kann die För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Jahresscheibe 2014 bereits teilweise<br />

o<strong>der</strong> ganz in 2013 erfolgen. Gleichzeitig wird beschlossen, dass <strong>der</strong> Verein<br />

bis einschließlich 2017 keine weiteren Zuschüsse aus dem Haushalt<br />

<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Penig</strong> erhalten wird.<br />

Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung des Vorhabens<br />

durch die Sächsische Aufbaubank <strong>und</strong> den Landkreis Mittelsachsen sowie<br />

<strong>der</strong> Haushaltssatzung 2013.<br />

Beschluss Nr. 14 / 07 vom 13.12.2012<br />

Einstimmig (21 Ja-Stimmen) stimmt <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>rat <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Penig</strong> den nachstehend<br />

aufgeführten Sollüberträgen für Aufwand bzw. Auszahlungen für<br />

Beschaffung von beweglichem Anlagevermögen 2012 zu:<br />

Produktsachkonto: 215101.12251.5129010 – auß. Aufwand Rückzahlung<br />

lfd. Zuwendungen<br />

Ansatz alt: 0 EUR<br />

Ansatz neu: 13.351 EUR<br />

Verän<strong>der</strong>ung: +13.351 EUR<br />

Produktsachkonto: 215101.12250.5012000 – auß. Ertrag Schadensersatz<br />

Ansatz alt: 0 EUR<br />

Ansatz neu: 4.000 EUR<br />

Verän<strong>der</strong>ung: + 4.700 EUR<br />

Produktsachkonto: 611001.99999.3111000 – allg. Schlüsselzuweisg.<br />

Ansatz alt: 2.711.810 EUR<br />

Ansatz neu: 2.720.461 EUR<br />

Verän<strong>der</strong>ung: + 8.651EUR<br />

Beschluss Nr. 14 / 08 vom 13.12.2012<br />

Einstimmig (21 Ja-Stimmen) beschließt <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>rat <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Penig</strong><br />

– vorbehaltlich <strong>der</strong> Bewilligung <strong>der</strong> beantragten Zuwendungen <strong>und</strong><br />

<strong>der</strong> Bestätigung <strong>der</strong> Haushaltssatzung 2013 – die Fortsetzung des Projektmanagements<br />

für die Etablierung <strong>und</strong> Weiterentwicklung <strong>der</strong> „Bilz-<br />

Ges<strong>und</strong>heits- <strong>und</strong> Aktivregion“ Burgstädt, Lunzenau <strong>und</strong> <strong>Penig</strong>.<br />

Beschluss Nr. 14 / 09 vom 13.12.2012<br />

Einstimmig (21 Ja-Stimmen) beschließt <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>rat <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Penig</strong>, vorbehaltlich<br />

<strong>der</strong> Bestätigung <strong>der</strong> Haushaltssatzung 2013, den Tag <strong>der</strong> Ges<strong>und</strong>heit<br />

in <strong>der</strong> Bilz Ges<strong>und</strong>heits- <strong>und</strong> Aktivregion <strong>und</strong> das Kellerbergfest<br />

als gemeinsame Veranstaltung am 16. Juni 2013 durchzuführen.<br />

Beschluss Nr. 14 / 10 vom 13.12.2012<br />

Einstimmig (21 Ja-Stimmen) beschließt <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>rat <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Penig</strong>, an<br />

<strong>der</strong> Interessenbek<strong>und</strong>ung zur Unterstützung eines neuen Organisationsmodells<br />

für die Destinationsstruktur des Sächsischen Burgen- <strong>und</strong> Heidelandes<br />

unter diesen Bedingungen nicht teilzunehmen.<br />

Die Verwaltung wird dennoch beauftragt, diesbezüglich weitere Verhandlungen<br />

zu führen.<br />

Beschluss Nr. 14 / 11 vom 13.12.2012<br />

Einstimmig (21 Ja-Stimmen) beschließt <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>rat <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Penig</strong> auf<br />

<strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>lage <strong>der</strong> Kalkulation die Satzung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Penig</strong> zur Regelung<br />

des Kostenersatzes für Leistungen <strong>der</strong> Freiwilligen Feuerwehr <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Penig</strong> <strong>und</strong> für Leistungen im vorbeugenden Brandschutz in <strong>der</strong> vorgelegten<br />

Form.<br />

Beschluss Nr. 14 / 12 vom 13.12.2012<br />

Einstimmig (21 Ja-Stimmen) beschließt <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>rat <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Penig</strong> folgende<br />

Sitzungstage für die <strong>Stadt</strong>ratssitzungen im Jahr 2013:<br />

10.01.2013 (nicht öffentliche <strong>Stadt</strong>ratssitzung)<br />

24.01.2013<br />

-12-<br />

14.02.2013<br />

14.03.2013<br />

11.04.2013<br />

08.05.2013<br />

13.06.2013<br />

11.07.2013<br />

08.08.2013<br />

19.09.2013<br />

10.10.2013<br />

14.11.2013<br />

12.12.2013.<br />

Beschluss Nr. 14 / 13 vom 13.12.2012<br />

Einstimmig (21 Ja-Stimmen) beschließt <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>rat <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Penig</strong>, die Bauleistungen<br />

für den Ausbau <strong>der</strong> K 8255, Chemnitzer Straße – 2. Bauabschnitt<br />

(Los 4 – Straßennebenanlagen/-beleuchtung <strong>und</strong> anteilig Los 1 – Baustelleneinrichtung)<br />

an die Delling Bau-GmbH Claußnitz in 09236 Claußnitz,<br />

Burgstädter Straße 66 a, <strong>mit</strong> einer Bruttosumme von 312.951,19 EUR<br />

zu vergeben.<br />

Beschluss Nr. 14 / 14 vom 13.12.2012<br />

Einstimmig (21 Ja-Stimmen) beschließt <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>rat <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Penig</strong>, auf<br />

das Vorkaufsrecht für das Flurstück Nr. 516 <strong>der</strong> Gemarkung <strong>Penig</strong>, gelegen<br />

in 09322 <strong>Penig</strong>, Poststr. 3, zu verzichten.<br />

ORDNUNGSAMT<br />

Anbringung von Hausnummern<br />

Jedes Haus braucht eine Zahl.<br />

Im Notfall rettet die Hausnummer Ihr Leben.<br />

Im Außendienst unseres Ordnungsamtes wurde wie<strong>der</strong>holt festgestellt,<br />

dass an sehr vielen Gebäuden im <strong>Stadt</strong>gebiet <strong>Penig</strong> <strong>und</strong> den dazugehörenden<br />

Ortsteilen keine Hausnummern angebracht sind. Dies erschwert<br />

zum Beispiel Rettungsdienst, Feuerwehr <strong>und</strong> Polizei die Arbeit unnötig.<br />

Wir bitten Sie hier<strong>mit</strong> dringend, Ihre Hausnummer an Ihrem Gebäude gut<br />

lesbar anzubringen.<br />

Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf die gültige Polizeiverordnung<br />

<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Penig</strong> als Ortspolizeibehörde vom 11.04.2008. Sie als<br />

Hauseigentümer begehen eine Ordnungswidrigkeit, wenn Sie keine o<strong>der</strong><br />

unleserliche Hausnummer an Ihrem Gebäude anbringen, diese kann<br />

gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 12 <strong>und</strong> Nr. 13 <strong>der</strong> Polizeiverordnung <strong>Penig</strong> in<br />

Zusammenhang <strong>mit</strong> § 17 Abs. 2 Sächs. Polizeigesetz <strong>und</strong> § 17 Abs. 1<br />

<strong>und</strong> 2 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten <strong>mit</strong> einer Geldbuße von<br />

5 € bis höchstens 1.000 € geahndet werden.<br />

§ 9 <strong>der</strong> Polizeiverordnung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Penig</strong> – Hausnummern<br />

(1) Hausnummern sind auf Anordnung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Penig</strong> anzubringen <strong>und</strong><br />

in arabischen Ziffern anzugeben.<br />

(2) Die Hausnummern müssen von <strong>der</strong> Straße aus, in die das Haus einnummeriert<br />

ist, gut lesbar sein. Unleserliche Hausnummernschil<strong>der</strong> sind<br />

unverzüglich zu erneuern. Die Hausnummern sind in einer Höhe von<br />

nicht mehr als 3 m an <strong>der</strong> <strong>der</strong> Straße zugekehrten Seite des Gebäudes<br />

un<strong>mit</strong>telbar über o<strong>der</strong> neben dem Gebäudeeingang o<strong>der</strong>, wenn sich <strong>der</strong><br />

Gebäudeeingang nicht an <strong>der</strong> Straßenseite des Gebäudes befindet, an <strong>der</strong><br />

dem Gr<strong>und</strong>stückszugang nächstgelegenen Gebäudeecke anzubringen.<br />

Bei Gebäuden, die von <strong>der</strong> Straße zurückliegen, können die Hausnummern<br />

am Gr<strong>und</strong>stückszugang angebracht werden.<br />

(3) Die <strong>Stadt</strong> <strong>Penig</strong> kann im Einzelfall etwas an<strong>der</strong>es bestimmen, soweit<br />

dies im Interesse <strong>der</strong> öffentlichen Sicherheit o<strong>der</strong> Ordnung geboten ist.<br />

Räum- <strong>und</strong> Streupflicht auf den Gehwegen<br />

Aus gegebenem Anlass wird auf die Satzung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Penig</strong> über die<br />

Gehwegreinigung <strong>und</strong> die Räum- <strong>und</strong> Streupflicht auf den Gehwegen<br />

hingewiesen.<br />

Im § 7 <strong>der</strong> Satzung ist geregelt, dass die Eigentümer <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>stücke auf<br />

eigene Kosten die Gehwege von Schnee o<strong>der</strong> auftauendem Eis zu räu-


<strong>Penig</strong>er Amtsblatt 21. Dezember 2012<br />

Ausgabe 12<br />

men <strong>und</strong> bei Schnee- <strong>und</strong> Eisglätte zu streuen haben. Hier ist beson<strong>der</strong>s<br />

darauf zu achten, dass in <strong>der</strong> Zeit von 07.00 Uhr – 20.00 Uhr gefallener<br />

Schnee o<strong>der</strong> die entstandene Glätte unverzüglich nach Beendigung des<br />

Schneefalls bzw. nach dem Entstehen <strong>der</strong> Glätte zu beseitigen sind. Nach<br />

20.00 Uhr gefallener Schnee o<strong>der</strong> entstandene Glätte sind werktags bis<br />

07.00 Uhr, sonn- <strong>und</strong> feiertags bis 09.00 Uhr des folgenden Tages zu<br />

beseitigen.<br />

Bei eventuellen Unfällen durch Nichteinhaltung <strong>der</strong> Streu- <strong>und</strong> Räumpflicht<br />

haftet <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>stückseigentümer. Um die Umwelt <strong>und</strong> die Fassaden<br />

zu schützen, sollten Sie Streusalz in nur sehr geringen Mengen <strong>und</strong><br />

sehr überlegt einsetzen.<br />

<strong>Stadt</strong>verwaltung am 24.12. <strong>und</strong><br />

31.12.2012 geschlossen<br />

Die Ämter <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Penig</strong> sind am 24. Dezember <strong>und</strong><br />

31. Dezember 2012 geschlossen. An diesen Tagen werden keine Sprechzeiten<br />

abgehalten.<br />

F<strong>und</strong>büro<br />

Im F<strong>und</strong>büro <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Penig</strong> wurden im November 2012<br />

- 1 Strickmütze <strong>und</strong> 1 Paar Handschuhe (beides schwarz),<br />

dazu eine Brille <strong>mit</strong> schwarzem Gestell<br />

abgegeben.<br />

Sollten Sie diese F<strong>und</strong>sachen vermissen, so wenden Sie sich bitte an<br />

das F<strong>und</strong>büro <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Penig</strong>, Markt 6, 09322 <strong>Penig</strong>, Tel.-Nr.<br />

037381/ 95944.<br />

AUS DEM BESTAND DER<br />

HEIMATGESCHICHTE DES ARCHIVS<br />

DER STADTVERWALTUNG<br />

Zeitungsberichte aus dem „<strong>Penig</strong>-<br />

Bornaisches <strong>und</strong> Frohburger Tageblatt“<br />

Dezember 1912<br />

„<strong>Penig</strong>. Die Pianofortefabrik Spaethe in Gera veranstaltete am Donnerstag<br />

abend im Hotel Wettiner Hof durch ihren hiesigen Vertreter einen<br />

Konzertabend, <strong>der</strong> sich eines leidlichen Besuches erfreute. Dadurch<br />

lernte man die Instrumente genannter Firma genauer kennen; es waren<br />

ausgestellt ein Harmonium, ein Pianino <strong>und</strong> ein Kunstspiel-Apparat „Pianist“.<br />

Letzterer ist ein noch weniger bekanntes Instrument; es ist eine<br />

neuzeitliche Erfindung, wodurch sich auf mechanischem Wege am Klavier<br />

ein meisterhaftes Spiel ermöglichen lässt. Die Veranstaltung wurde durch<br />

Harmonium-Vorträge des Herrn Organist Lippold <strong>und</strong> Herrn Konzertmeister<br />

Mann, <strong>der</strong> dazu Geige spielte, wesentlich verschönert.“<br />

„Langenleuba-Oberhain. Diesen Mittwoch feiert Herr Pastor E. Paufler hier<br />

sein 25jähriges Amtsjubiläum. Nachdem er 9 Jahre Diakonus in Oelsnitz<br />

i.B. gewesen war, kam er im Jahre 1896 nach hier. Seine zu Herzen gehenden<br />

Predigten, seine treue Seelsorge an den Krankenbetten <strong>und</strong> bei den<br />

Alten <strong>und</strong> Gebrechlichen, sein organisatorisches Talent im Frauenverein,<br />

im Jungfrauenverein <strong>und</strong> neuerdings auch im Jugendheim, seine stets<br />

hilfsbereite Hand <strong>und</strong> sein stets fre<strong>und</strong>licher Rat in den so mannigfachen<br />

Bedürfnissen von Landbewohnern hat ihm die Liebe <strong>und</strong> Wertschätzung<br />

seiner ganzen Gemeinde erworben <strong>und</strong> so wird es an seinem heutigen<br />

Ehrentag an zahlreichen Beweisen <strong>der</strong> Liebe <strong>und</strong> Dankbarkeit seitens<br />

seiner Gemeinde <strong>und</strong> einzelner Gemeinde<strong>mit</strong>glie<strong>der</strong> nicht fehlen.“<br />

„<strong>Penig</strong>. In <strong>der</strong> Hauptversammlung des Sportvereins für <strong>Penig</strong> <strong>und</strong> Umgebung<br />

(e.V.) am 30. November wurden die Posten <strong>der</strong> beiden Vorsitzenden<br />

neu besetzt, indem Herr Lehrer Schwind zum 1. <strong>und</strong> Herr Kaufmann F.<br />

Dietze (Papierfabrik) zum 2. Vorsitzenden gewählt wurden. ...“<br />

„<strong>Penig</strong>. Der älteste Bürger unserer <strong>Stadt</strong>, Eduard Wächtler, Schulgasse<br />

wohnhaft, vollendet morgen, Sonntag, den 8. Dezember sein 97. Lebensjahr.“<br />

„<strong>Penig</strong>. In <strong>der</strong> am Dienstag auf hiesiger Flur abgehaltenen großen Treibjagd<br />

wurden 40 Hasen erlegt. Das Ergebnis ist seit den letzten Jahren<br />

ein immer geringeres geworden, wie überhaupt in hiesiger Gegend über<br />

Wildmangel geklagt wird.“<br />

„<strong>Penig</strong>, 12. Dez. Der heutige Wochenmarkt glich einem Weihnachtsmark-<br />

-13


<strong>Penig</strong>er Amtsblatt 21. Dezember 2012<br />

Ausgabe 12<br />

te. Zahlreich waren Christbäume angefahren, wobei die Preise fast durchgehends<br />

denen im Vorjahre entsprechen. Der Wochenmarkt war selbst<br />

von fast allen Artikeln gut beschickt. Knapp blieb wie<strong>der</strong> Butter; noch<br />

gesuchter aber waren frische Landeier. Obst, insbeson<strong>der</strong>e auch schöne<br />

Weihnachtsäpfel. Der gesamte Marktverkehr war ein ziemlich guter, wodurch<br />

auch die Ladengeschäfte einen wünschenswerten Vorteil hatten.“<br />

„<strong>Penig</strong>. An das hiesige Fernsprechnetz wurde unter Nr. 371 neu angeschlossen:<br />

I. H. Rätzer, Metallgießerei, Leipziger Str. 48.“<br />

Der Plan über eine oberirdische Telegraphenlinie von Stein 19,6 <strong>der</strong><br />

Staatsstraße <strong>Penig</strong>-Waldenburg nach dem Vorwerk Viehhof liegt bei dem<br />

Postamt in Wolkenburg von heute ab 4 Wochen aus.<br />

Leipzig, den 16. Dezember 1912 Kaiserliche Ober-Postdirektion.“<br />

„Langenleuba-Oberhain. Für langjährige treue Pflichterfüllung ist <strong>der</strong> Leichenfrau<br />

Johanne Christiane verw. Heinrich, geb. Bohne hier am 23. d.<br />

Mts. durch Herrn Amtshauptmann Dr. Rossberg im hiesigen Gemeindeamte<br />

die ihr von Sr. Majestät dem Könige verliehene Friedrich-August-<br />

Medaille in Bronze ausgehändigt worden.“<br />

„Das im Gr<strong>und</strong>buche für Nie<strong>der</strong>steinbach, Blatt 41 auf den Namen des<br />

Bäckermeisters Ernst Friedrich Heilmann in Nie<strong>der</strong>steinbach i. S. eingetragene<br />

Gr<strong>und</strong>stück soll am 13. Februar 1913, vor<strong>mit</strong>tags 10 Uhr an <strong>der</strong><br />

Gerichtsstelle im Wege <strong>der</strong> Zwangsvollstreckung versteigert werden. Das<br />

Gr<strong>und</strong>stück ist nach dem Flurbuche – Hektar 7,2 Ar groß, <strong>mit</strong> 9284 Steuereinheiten<br />

belegt <strong>und</strong> ohne Zubehör auf 15 260 Mk. – Pfg. geschätzt. Es<br />

besteht aus dem Wohngebäude <strong>mit</strong> Bäckerei <strong>und</strong> Verkaufsladen, Hofraum<br />

<strong>und</strong> Garten <strong>und</strong> trägt die Flurbuchsnummer 73. ...“<br />

-14-<br />

VERANSTALTUNGEN DER STADT PENIG<br />

Kellerberge zu <strong>Penig</strong><br />

Führungen<br />

- 22.12., 23.12. <strong>und</strong> 26.12.2012<br />

- 12.01. <strong>und</strong> 13.01.2013<br />

- 26.01. <strong>und</strong> 27.01.2013<br />

Öffnungszeiten<br />

- 14.00 – 17.00 Uhr<br />

- letzter Einlass: 16.30 Uhr<br />

Eintrittspreise<br />

- Erwachsene: 3,50 EUR,<br />

- Kin<strong>der</strong>: 1,50 EUR <strong>und</strong><br />

- Gruppen ab 10 Personen:<br />

* 2,50 EUR / Erwachsene pro Person <strong>und</strong><br />

* 1,00 EUR / Kin<strong>der</strong> pro Person<br />

Inhaber <strong>der</strong> enviaCARD <strong>und</strong> <strong>der</strong> Pressekarte <strong>der</strong> Freien Presse erhalten<br />

10 % Rabatt auf den festgelegten Eintrittspreis.<br />

Die Wichtel vor <strong>der</strong> Suche im Kellerberg. Foto: I. Wingrich<br />

Veranstaltungen im Dezember 2012<br />

22.12., 14.00 Uhr<br />

Wernsdorfer Weihnachtsmarkt<br />

Veranstaltungsort: Gelände Holz Leuteritz<br />

23.12., 15.00 Uhr<br />

Weihnachtskonzert<br />

Veranstalter: Gemischter Chor <strong>Penig</strong> e.V.<br />

Veranstaltungsort: Kultur- <strong>und</strong> Schützenhaus <strong>Penig</strong><br />

Weihnachtskonzert des Gemischten Chores <strong>Penig</strong> e.V. im Jahr 2011.

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