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<strong>Penig</strong>er Amtsblatt 21. Dezember 2012<br />
Ausgabe 12<br />
-44-<br />
WAS SONST NOCH<br />
INTERESSIERT...<br />
Alles wintersicher?<br />
Schutzmaßnahmen vor<br />
einem bösen Erwachen bei<br />
Glätte und Schnee?<br />
Alle Jahre wieder werden manche Autofahrer<br />
vom ersten Schnee überrascht und schlittern<br />
auf Sommerreifen unkontrolliert über glatte<br />
Fahrbahnen. Seit Einführung der Winterreifenpflicht<br />
in Deutschland im November 2010 kann<br />
die Versicherung bei dabei entstehenden Schäden<br />
aufgrund falscher Bereifung die Leistungen<br />
verweigern oder einschränken. In solchen Fällen<br />
ist die Lage durch gesetzliche Intervention geklärt.<br />
Wie aber sieht es bei anderen frost- oder<br />
schneebedingten Unfällen und Schäden aus?<br />
Obwohl Versicherungen einen Teil der finanziellen<br />
Folgen abfangen, sind auch Verbraucherinnen<br />
wie Verbraucher in der Pflicht, Vorsorge<br />
zu treffen, um Schäden bereits im Vorfeld abzufangen.<br />
Potenzielle witterungsbedingte Schadensfälle<br />
gibt es in den Wintermonaten zahlreich. Eiszapfen<br />
lösen sich von einer Dachrinne, ganze<br />
Schneelawinen rutschen von den Ziegeln auf<br />
Gehwege oder Straßen, Fußgänger stürzen auf<br />
rutschigen Bürgersteigen – diverse Szenarien<br />
gehören zur winterlichen Alltagsrealität. Damit<br />
die schöne weiße Jahreszeit nicht mit unangenehmen<br />
Folgekosten einhergeht, sollten einige<br />
Vorsichtsmaßnahmen beachtet werden.<br />
Dazu gehören die winterlichen<br />
Räumpflichten:<br />
Während der Wintermonate sind alle Hauseigentümer<br />
verpflichtet, Eingangsbereiche sowie angrenzende<br />
Gehwege schneefrei und möglichst<br />
gut begehbar zu halten. Offiziellen Angaben zu<br />
Folge sollte auf frequentierten Bürgersteigen ein<br />
etwa einen Meter breiter Streifen geräumt oder/<br />
und gestreut werden. Also müssen Zugänge,<br />
Zufahrten und Gehwege frei gehalten werden.<br />
Auf weniger genutzten, so genannten Sonderwegen,<br />
reicht circa ein halber Meter an Breite.<br />
Zusätzlich zu dem – bei Bedarf mehrmals täglich<br />
durchzuführendem – Schneeschieben sollte<br />
bei Glatteisgefahr präventiv gestreut werden.<br />
Hier empfiehlt die Verbraucherzentrale Baden-<br />
Württemberg, auf umweltverträgliche Streumittel<br />
aus Kalkstein, Sand oder Quarz zurückzugreifen:<br />
„Diese Stoffe sind eine gute Alternative<br />
zum Salz, dessen Einsatz in vielen Kommunen<br />
verboten ist. Als Rutschschutz bewährt haben<br />
sich Splitt und Sand. Sie erhöhen die Reibung<br />
zwischen Eis und Schuhsole.“ Dadurch erhalten<br />
Fußgänger mehr Bodenhaftung und gleiten nicht<br />
so leicht aus. Verbraucherinnen und Verbraucher<br />
erkennen umweltverträgliche Streumittel<br />
an ihrem Logo, dem „Blauen Engel“.<br />
Unabhängig davon, ob der Winterdienst von<br />
Eigentümern oder Mietern übernommen wird,<br />
bleiben Sorgfaltspflicht und Kontrolle Aufgabe<br />
des Vermieters – obwohl in Mehrfamilienhäusern<br />
häufig die Mieter durch entsprechende<br />
Klauseln im Mietvertrag zur Übernahme der notwendigen<br />
Winterdienste verpflichtet werden.<br />
Kommt es auf ungeräumten Gehwegen zu Unfällen,<br />
springt die Haftpflichtversicherung des<br />
Vermieters ein.<br />
Liegt eine Teilschuld beim Passanten, beispielsweise<br />
weil er den Unfall absichtlich herbeigeführt<br />
hat, oder eine ungeräumte Strecke benutzt<br />
hat, obwohl die gegenüberliegende Straßenseite<br />
geräumt war, haftet bei „Wegeunfällen“ dessen<br />
Unfallversicherung. Entstand der Schaden also<br />
beim Weg zur Arbeit oder auf dem anschließenden<br />
Heimweg, übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung<br />
die Zahlungen. Für „sonstige<br />
Ausrutscher mit schmerzhaften Folgen“ zahlt<br />
laut Verbraucherzentrale Baden-Württemberg<br />
die private Unfallversicherung.<br />
Abrutschende Schneebretter und große Eizapfen,<br />
die sich von Dachrinnen oder Vorsprüngen<br />
lösen könnten, stellen eine weitere Gefahrenquelle<br />
vor allem für Fußgänger und parkende<br />
Fahrzeuge dar. Im Verletzungsfall kommt die<br />
jeweilige Versicherung für den Schaden auf: bei<br />
Einfamilienhäusern die Privathaftversicherung,<br />
Mehrfamilienhäusern sind durch die Grundbesitzerhaftpflicht<br />
abgedeckt.<br />
Wichtig: Bei Flachdächern die<br />
Sicherheit überprüfen<br />
Besonders Flachdächer von Garagen oder Wintergärten<br />
sind einsturzgefährdet. Auf ihnen sammeln<br />
sich große Mengen Schnees und können<br />
unter dem Schneedruck zusammenbrechen.<br />
Oft fallen solche Schäden aber nach Angaben<br />
der Verbraucherzentrale nicht unter das Leistungsspektrum<br />
der Gebäudeversicherung ein.<br />
Entsprechend sollten Hausbesitzer sie „durch<br />
eine zusätzliche Police für Elementarschäden<br />
absichern, die auch für die Folgen von Naturkatastrophen<br />
wie Hochwasser, Erdbeben oder<br />
Lawinen zahlt.“<br />
Gefährdete Wasserleitungen<br />
schützen<br />
Bei tiefen Temperaturen kann es schnell zu Schäden<br />
an wasserführenden Leitungen kommen.<br />
Durch entsprechende Frostschutzmaßnahmen<br />
wie Isolation, Rohrentleerung oder Wärmedämmung<br />
können diese minimiert werden.<br />
Der Auslöser für „gesprengte“ Leitungen liegt in<br />
einer physikalischen Eigenheit von Wasser: Gefrierendes<br />
Wasser vergrößert sein Volumen und<br />
kann so im Ernstfall Rohre regelrecht zum Platzen<br />
bringen. Noch ärgerlicher wird es allerdings,<br />
wenn bei rissigen Leitungen das gefrorene Wasser<br />
wieder auftaut und zu Feuchtigkeitsschäden<br />
in Wänden oder Fußböden führt. In einem<br />
solchen Fall ist es wichtig, über eine Hausrat-<br />
oder Wohngebäudeversicherung zu verfügen,<br />
die den entsprechenden Schutz mit einbezieht.<br />
Dann werden in der Regel die entstandenen<br />
Schäden übernommen. Wenn allerdings of-<br />
fensichtlich der Wohnraum nicht ausreichend<br />
beheizt wurde oder im anderen Fall Leitungen<br />
entleert und gesperrt wurden – wenn also die<br />
notwendigen Vorsichtsmaßnahmen nicht getroffen<br />
wurden – kann die Versicherung sich<br />
weigern, den vollen Umfang des Schadens zu<br />
begleichen.<br />
Wer haftet bei Unfälle<br />
auf Bahnsteigen?<br />
Laut Verbraucherzentrale dürfte ein unlängst gefälltes<br />
Urteil des Bundesgerichtshofes für mehr<br />
Klarheit für Bahnreisende sorgen. Es wurde<br />
festgestellt, dass die Deutsche Bahn dazu verpflichtet<br />
ist, jederzeit den sicheren Zugang zum<br />
Zug und zu den Einrichtungen eines Bahnhofes<br />
zu gewährleisten – gerade auch bei winterlichen<br />
Bedingungen. Auch wenn die Kehr- und Streupflicht<br />
von der Bahn an einen Subunternehmer<br />
übertragen wurde, haftet in letzter Instanz die<br />
DB AG. Im konkreten Fall hatte sich eine Frau<br />
beim Sturz auf dem vereisten Bahnsteig das<br />
Handgelenk gebrochen. Ihr wurde eine angemessene<br />
Entschädigung zugesprochen. Dies<br />
ist laut der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg<br />
als „‘bahnbrechend‘ zu betrachten für<br />
alle Verkehrsgesellschaften, gleichgültig ob Bus<br />
oder Bahn.“<br />
Quelle:<br />
Webseite der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg<br />
– www.vz-bawue.de/link1104883A.htmlv<br />
Tipps für den<br />
Winter-Spaziergang<br />
mit dem Vierbeiner<br />
Das Spazierengehen mit dem Vierbeiner in der<br />
dunklen Jahreszeit fordert von Frauchen oder<br />
Herrchen die ganze Aufmerksamkeit. Zwar ist<br />
das tägliche Gassigehen für Mensch und Tier<br />
gesund. Aber die Witterung macht den Spaziergang<br />
im Herbst und Winter oft unangenehm und<br />
manchmal sogar gefährlich. Zum einen birgt die<br />
eingeschränkte Sicht durch Dunkelheit, Nebel,<br />
Regen oder Schneefall so ihre Tücken. Zum anderen<br />
sind es die gesundheitlichen Risiken für<br />
die Vierbeiner, die durch Kälte, Salz, Schnee und<br />
Split lauern. Deshalb sollte man sich auf einen<br />
nächtlichen Spaziergang mit dem Wauwau im<br />
Herbst und im Winter besonders gut vorbereiten.<br />
Gefahren im Straßenverkehr<br />
So läuft man im Straßenverkehr Gefahr, von<br />
Auto- oder Zweiradfahrern übersehen zu werden.<br />
Da spielt es auch eine Rolle, dass sich<br />
die Vierbeiner wegen ihrer Größe oft nicht im<br />
Blickfeld der Fahrzeugführer befinden. Häufig<br />
wird zudem die Gefahr unterschätzt, von Fahrer<br />
eines vorbeifahrenden Fahrzeugs nicht rechtzeitig<br />
erkannt zu werden. Auch ist das Ausführen<br />
des Hundes mit dem Rad in allen Altersgruppen<br />
verbreitet. Diese Art des Gassigehens ist<br />
mitunter gefährlich, vor allem dann, wenn der<br />
Wauwau spontane Bewegungen ausführt oder<br />
unvermittelt reagiert und den Fahrer dabei vom