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<strong>Penig</strong>er Amtsblatt 21. Dezember 2012<br />

Ausgabe 12<br />

-44-<br />

WAS SONST NOCH<br />

INTERESSIERT...<br />

Alles wintersicher?<br />

Schutzmaßnahmen vor<br />

einem bösen Erwachen bei<br />

Glätte und Schnee?<br />

Alle Jahre wieder werden manche Autofahrer<br />

vom ersten Schnee überrascht und schlittern<br />

auf Sommerreifen unkontrolliert über glatte<br />

Fahrbahnen. Seit Einführung der Winterreifenpflicht<br />

in Deutschland im November 2010 kann<br />

die Versicherung bei dabei entstehenden Schäden<br />

aufgrund falscher Bereifung die Leistungen<br />

verweigern oder einschränken. In solchen Fällen<br />

ist die Lage durch gesetzliche Intervention geklärt.<br />

Wie aber sieht es bei anderen frost- oder<br />

schneebedingten Unfällen und Schäden aus?<br />

Obwohl Versicherungen einen Teil der finanziellen<br />

Folgen abfangen, sind auch Verbraucherinnen<br />

wie Verbraucher in der Pflicht, Vorsorge<br />

zu treffen, um Schäden bereits im Vorfeld abzufangen.<br />

Potenzielle witterungsbedingte Schadensfälle<br />

gibt es in den Wintermonaten zahlreich. Eiszapfen<br />

lösen sich von einer Dachrinne, ganze<br />

Schneelawinen rutschen von den Ziegeln auf<br />

Gehwege oder Straßen, Fußgänger stürzen auf<br />

rutschigen Bürgersteigen – diverse Szenarien<br />

gehören zur winterlichen Alltagsrealität. Damit<br />

die schöne weiße Jahreszeit nicht mit unangenehmen<br />

Folgekosten einhergeht, sollten einige<br />

Vorsichtsmaßnahmen beachtet werden.<br />

Dazu gehören die winterlichen<br />

Räumpflichten:<br />

Während der Wintermonate sind alle Hauseigentümer<br />

verpflichtet, Eingangsbereiche sowie angrenzende<br />

Gehwege schneefrei und möglichst<br />

gut begehbar zu halten. Offiziellen Angaben zu<br />

Folge sollte auf frequentierten Bürgersteigen ein<br />

etwa einen Meter breiter Streifen geräumt oder/<br />

und gestreut werden. Also müssen Zugänge,<br />

Zufahrten und Gehwege frei gehalten werden.<br />

Auf weniger genutzten, so genannten Sonderwegen,<br />

reicht circa ein halber Meter an Breite.<br />

Zusätzlich zu dem – bei Bedarf mehrmals täglich<br />

durchzuführendem – Schneeschieben sollte<br />

bei Glatteisgefahr präventiv gestreut werden.<br />

Hier empfiehlt die Verbraucherzentrale Baden-<br />

Württemberg, auf umweltverträgliche Streumittel<br />

aus Kalkstein, Sand oder Quarz zurückzugreifen:<br />

„Diese Stoffe sind eine gute Alternative<br />

zum Salz, dessen Einsatz in vielen Kommunen<br />

verboten ist. Als Rutschschutz bewährt haben<br />

sich Splitt und Sand. Sie erhöhen die Reibung<br />

zwischen Eis und Schuhsole.“ Dadurch erhalten<br />

Fußgänger mehr Bodenhaftung und gleiten nicht<br />

so leicht aus. Verbraucherinnen und Verbraucher<br />

erkennen umweltverträgliche Streumittel<br />

an ihrem Logo, dem „Blauen Engel“.<br />

Unabhängig davon, ob der Winterdienst von<br />

Eigentümern oder Mietern übernommen wird,<br />

bleiben Sorgfaltspflicht und Kontrolle Aufgabe<br />

des Vermieters – obwohl in Mehrfamilienhäusern<br />

häufig die Mieter durch entsprechende<br />

Klauseln im Mietvertrag zur Übernahme der notwendigen<br />

Winterdienste verpflichtet werden.<br />

Kommt es auf ungeräumten Gehwegen zu Unfällen,<br />

springt die Haftpflichtversicherung des<br />

Vermieters ein.<br />

Liegt eine Teilschuld beim Passanten, beispielsweise<br />

weil er den Unfall absichtlich herbeigeführt<br />

hat, oder eine ungeräumte Strecke benutzt<br />

hat, obwohl die gegenüberliegende Straßenseite<br />

geräumt war, haftet bei „Wegeunfällen“ dessen<br />

Unfallversicherung. Entstand der Schaden also<br />

beim Weg zur Arbeit oder auf dem anschließenden<br />

Heimweg, übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung<br />

die Zahlungen. Für „sonstige<br />

Ausrutscher mit schmerzhaften Folgen“ zahlt<br />

laut Verbraucherzentrale Baden-Württemberg<br />

die private Unfallversicherung.<br />

Abrutschende Schneebretter und große Eizapfen,<br />

die sich von Dachrinnen oder Vorsprüngen<br />

lösen könnten, stellen eine weitere Gefahrenquelle<br />

vor allem für Fußgänger und parkende<br />

Fahrzeuge dar. Im Verletzungsfall kommt die<br />

jeweilige Versicherung für den Schaden auf: bei<br />

Einfamilienhäusern die Privathaftversicherung,<br />

Mehrfamilienhäusern sind durch die Grundbesitzerhaftpflicht<br />

abgedeckt.<br />

Wichtig: Bei Flachdächern die<br />

Sicherheit überprüfen<br />

Besonders Flachdächer von Garagen oder Wintergärten<br />

sind einsturzgefährdet. Auf ihnen sammeln<br />

sich große Mengen Schnees und können<br />

unter dem Schneedruck zusammenbrechen.<br />

Oft fallen solche Schäden aber nach Angaben<br />

der Verbraucherzentrale nicht unter das Leistungsspektrum<br />

der Gebäudeversicherung ein.<br />

Entsprechend sollten Hausbesitzer sie „durch<br />

eine zusätzliche Police für Elementarschäden<br />

absichern, die auch für die Folgen von Naturkatastrophen<br />

wie Hochwasser, Erdbeben oder<br />

Lawinen zahlt.“<br />

Gefährdete Wasserleitungen<br />

schützen<br />

Bei tiefen Temperaturen kann es schnell zu Schäden<br />

an wasserführenden Leitungen kommen.<br />

Durch entsprechende Frostschutzmaßnahmen<br />

wie Isolation, Rohrentleerung oder Wärmedämmung<br />

können diese minimiert werden.<br />

Der Auslöser für „gesprengte“ Leitungen liegt in<br />

einer physikalischen Eigenheit von Wasser: Gefrierendes<br />

Wasser vergrößert sein Volumen und<br />

kann so im Ernstfall Rohre regelrecht zum Platzen<br />

bringen. Noch ärgerlicher wird es allerdings,<br />

wenn bei rissigen Leitungen das gefrorene Wasser<br />

wieder auftaut und zu Feuchtigkeitsschäden<br />

in Wänden oder Fußböden führt. In einem<br />

solchen Fall ist es wichtig, über eine Hausrat-<br />

oder Wohngebäudeversicherung zu verfügen,<br />

die den entsprechenden Schutz mit einbezieht.<br />

Dann werden in der Regel die entstandenen<br />

Schäden übernommen. Wenn allerdings of-<br />

fensichtlich der Wohnraum nicht ausreichend<br />

beheizt wurde oder im anderen Fall Leitungen<br />

entleert und gesperrt wurden – wenn also die<br />

notwendigen Vorsichtsmaßnahmen nicht getroffen<br />

wurden – kann die Versicherung sich<br />

weigern, den vollen Umfang des Schadens zu<br />

begleichen.<br />

Wer haftet bei Unfälle<br />

auf Bahnsteigen?<br />

Laut Verbraucherzentrale dürfte ein unlängst gefälltes<br />

Urteil des Bundesgerichtshofes für mehr<br />

Klarheit für Bahnreisende sorgen. Es wurde<br />

festgestellt, dass die Deutsche Bahn dazu verpflichtet<br />

ist, jederzeit den sicheren Zugang zum<br />

Zug und zu den Einrichtungen eines Bahnhofes<br />

zu gewährleisten – gerade auch bei winterlichen<br />

Bedingungen. Auch wenn die Kehr- und Streupflicht<br />

von der Bahn an einen Subunternehmer<br />

übertragen wurde, haftet in letzter Instanz die<br />

DB AG. Im konkreten Fall hatte sich eine Frau<br />

beim Sturz auf dem vereisten Bahnsteig das<br />

Handgelenk gebrochen. Ihr wurde eine angemessene<br />

Entschädigung zugesprochen. Dies<br />

ist laut der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg<br />

als „‘bahnbrechend‘ zu betrachten für<br />

alle Verkehrsgesellschaften, gleichgültig ob Bus<br />

oder Bahn.“<br />

Quelle:<br />

Webseite der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg<br />

– www.vz-bawue.de/link1104883A.htmlv<br />

Tipps für den<br />

Winter-Spaziergang<br />

mit dem Vierbeiner<br />

Das Spazierengehen mit dem Vierbeiner in der<br />

dunklen Jahreszeit fordert von Frauchen oder<br />

Herrchen die ganze Aufmerksamkeit. Zwar ist<br />

das tägliche Gassigehen für Mensch und Tier<br />

gesund. Aber die Witterung macht den Spaziergang<br />

im Herbst und Winter oft unangenehm und<br />

manchmal sogar gefährlich. Zum einen birgt die<br />

eingeschränkte Sicht durch Dunkelheit, Nebel,<br />

Regen oder Schneefall so ihre Tücken. Zum anderen<br />

sind es die gesundheitlichen Risiken für<br />

die Vierbeiner, die durch Kälte, Salz, Schnee und<br />

Split lauern. Deshalb sollte man sich auf einen<br />

nächtlichen Spaziergang mit dem Wauwau im<br />

Herbst und im Winter besonders gut vorbereiten.<br />

Gefahren im Straßenverkehr<br />

So läuft man im Straßenverkehr Gefahr, von<br />

Auto- oder Zweiradfahrern übersehen zu werden.<br />

Da spielt es auch eine Rolle, dass sich<br />

die Vierbeiner wegen ihrer Größe oft nicht im<br />

Blickfeld der Fahrzeugführer befinden. Häufig<br />

wird zudem die Gefahr unterschätzt, von Fahrer<br />

eines vorbeifahrenden Fahrzeugs nicht rechtzeitig<br />

erkannt zu werden. Auch ist das Ausführen<br />

des Hundes mit dem Rad in allen Altersgruppen<br />

verbreitet. Diese Art des Gassigehens ist<br />

mitunter gefährlich, vor allem dann, wenn der<br />

Wauwau spontane Bewegungen ausführt oder<br />

unvermittelt reagiert und den Fahrer dabei vom

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