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Baugesetz der Gemeinde Hinterrhein

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2 Seine Bestimmungen sind auf alle Baugesuche und Planungen anwendbar, die<br />

im Zeitpunkt des Inkrafttretens des <strong>Baugesetz</strong>es noch nicht bewilligt o<strong>der</strong> genehmigt<br />

sind.<br />

3 Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes gelten sämtliche wi<strong>der</strong>sprechenden früheren<br />

Vorschriften <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>, insbeson<strong>der</strong>e das <strong>Baugesetz</strong> vom 7. Juni 1990<br />

und 10. Juni 1990, 16. Juni 1992 sowie 17. August 2001 als aufgehoben.<br />

Also beschlossen in <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>versammlung vom 20. März 2009<br />

Der Präsident: Die Aktuarin:<br />

Von <strong>der</strong> Regierung genehmigt gemäss Beschluss vom ...........................<br />

(Protokoll Nr. ..........)<br />

Namens <strong>der</strong> Regierung:<br />

Die Präsidentin/Der Präsident: Der Kanzleidirektor:<br />

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