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Pathologischer PC/Internet-Gebrauch - AHG Allgemeine ...

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24<br />

Münchwieser Hefte Reihe Konzepte<br />

Heft Nr. 16<br />

psychische Störung die Indikation für eine stationäre Behandlung in der psychosomatischen<br />

Abteilung unseres Hauses begründen. Andererseits kann die<br />

Behandlung auch erfolgen, wenn komorbide Störungen, auch Abhängig -<br />

keitserkrankungen, vorliegen. Im dem letzteren Fall erfolgt die stationäre<br />

Behandlung in der Abteilung für Alkohol- und Medikamentenabhängigkeit.<br />

Die Behandlungsdauer sollte 12 Wochen betragen, bei komorbider Ab hängig -<br />

keits erkrankung 16 Wochen.<br />

In beiden Abteilungen ist es möglich, ambulante Vorgespräche zur Abklärung<br />

der Indikation und Behandlungsmotivation zu führen (Kontakt und Terminvereinbarung<br />

über Sekretariat: 06858/691215), sowie Familien- und Partnergespräche<br />

während des stationären Aufenthalts. Diese werden mit dem jeweiligen<br />

Bezugstherapeuten bzw. der Bezugtherapeutin verabredet.<br />

Es gelten in beiden Abteilungen klar definierte Hausordnungsregelungen.<br />

Sollten diese nicht eingehalten werden, kann dies zur Entlassung führen.<br />

5. Zuweisungskriterien,<br />

Nachsorge und Ausblick<br />

In beiden Abteilungen stehen Therapieplätze für betroffene Patienten/innen<br />

zur Verfügung. In der Abteilung für Abhängigkeitserkrankungen werden<br />

solche Patienten/innen behandelt, die neben dem pathologischen <strong>PC</strong>-<strong>Gebrauch</strong><br />

auch eine stoffgebundene Suchterkrankung (oft Cannabisabhängigkeit)<br />

aufweisen.<br />

Eine Nachsorgebehandlung wird dringend empfohlen. Dies kann als Teil -<br />

nahme an einer Selbsthilfegruppe, aber auch als strukturierte Nachsorge<br />

durch eine Beratungsstelle durchgeführt werden. Sie sollte im unmittelbaren<br />

Anschluss an die stationäre Rehabilitation in unserem Haus beginnen, wenn<br />

eine Nachsorge-Empfehlung ausgesprochen wird. Obwohl der pathologische<br />

<strong>PC</strong>/<strong>Internet</strong>-<strong>Gebrauch</strong> nicht unter die Empfehlungsvereinbarungen zur Rehabilitation<br />

Abhängigkeitskranker fällt, wäre eine Finanzierung einer erforder -<br />

lichen Nachsorge analog zu dem vom Rentenversicherer praktizierten Ver -<br />

fahren zur Nachsorge Abhängigkeitskranker wünschenswert– wie es auch<br />

mit Erfolg im Fall des pathologischen Glücksspielens seit Jahren umgesetzt<br />

wird.

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