RA Nr. 223 - Rote Anneliese
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den im Winter so arg in Mitleidenschaft gezogen<br />
worden, dass Kuonen – statt das Gartenhäuschen<br />
wieder aufzubauen – die Kapelle erstellte. Wegen<br />
der Umnutzung, die erst nach dem Bau bewilligt<br />
wurde, musste Kuonen eine Busse von 200 Franken<br />
bezahlen.<br />
Dies, weil Kuonen annahm, dass er für ein bestehendes<br />
Gebäude, das quasi umfunktioniert<br />
wird, keine Bewilligung brauche. «Die Gemeinde<br />
verstand das und spendete das Geld der Wendelinskirche<br />
Guttet.»<br />
Jetzt lässt Kuonen den Streit mit den Behörden<br />
sein. Neben dem Abdichten der Kapelle von Innen,<br />
um weitere Wasserschäden zu verhindern,<br />
wird er den Zaun, der in diesem Winter umgeworfen<br />
wurde, wieder aufbauen. Dazu gehört<br />
auch eine kleine Sitzbank die mit dem Baugesuch<br />
von 1991 bewilligt wurde und die Kuonen wieder<br />
aufstellen wird.<br />
«Ich finde es einfach eine Respektlosigkeit sondergleichen»,<br />
sagt Kuonen mit Blick auf die tausenden<br />
Opferkerzen, die jedes Jahr in der kleinen<br />
Kapelle entzündet werden.<br />
«Tschuggu»: die abbruchverfügung<br />
ist eingetroffen<br />
die geschichte um den illegal errichteten steg<br />
in guttet hat ein ende gefunden: In einer Nacht-<br />
und Nebelaktion wurde der errichtete Metallsteg<br />
abgebrochen, wie anwohner Remo kuonen<br />
weiss. als beschwerdeführer gegen den von<br />
der gemeinde ohne baubewilligung errichteten<br />
Zugang zum aussichtspunkt «Tschuggu» hat<br />
kuonen auch die Wiederherstellungsverfügung<br />
an die gemeinde als kopie erhalten – diese liegt<br />
der Ra vor.<br />
In ihrer Verfügung hält die kantonale baukommission<br />
(kbk) fest, dass sowohl die dienststelle<br />
für Wald und Landschaft als auch die dienststelle<br />
für Raumentwicklung zu dem Projekt für<br />
den bau eines stegs am «Tschuggu» im Herbst<br />
2011 eine negative Vormeinung abgegeben haben.<br />
dies wegen des markanten eingriffs in das<br />
ortsbild, dem nicht nachgewiesenen bedürfnis<br />
eines stegs und aufgrund des Landschaftsschutzes,<br />
wie es in der Verfügung heisst.<br />
In ihrer Verfügung schreibt die kbk, dass es<br />
sich im vorliegenden Fall um eine «erhebliche<br />
abweichung zur gesetzgebung» handle. die<br />
gemeinde wurde deshalb mit dem entscheid<br />
vom 3. Mai aufgefordert, bis am 30. Juni den<br />
ursprünglichen Zustand am «Tschuggu» wiederherzustellen.<br />
konkret: den steg abzubrechen<br />
und die Pflanzendecke zu renaturieren. ansonsten<br />
droht die kbk in ihrem schreiben der gemeinde<br />
mit einer hohen busse. die Verfügung<br />
endet mit dem Hinweis, dass die gemeinde die<br />
kosten des entscheids, 362 Franken, selber<br />
tragen muss. (cp)<br />
die Verfügung ist online auf der Webseite der Ra:<br />
www.roteanneliese.ch/news<br />
Restwasser<br />
ROTE ANNELIESE / NR. <strong>223</strong> / Juni 2012<br />
Fischer schlagen Alarm<br />
WALLIS – Seit fast 20 Jahren wartet die Restwasserverordnung<br />
im Wallis auf ihre Umsetzung. Fischer sammeln nun Fotos mit<br />
ausgetrockneten Flussläufen, um auf das Problem aufmerksam<br />
zu machen.<br />
Schon zwei Mal wurde die Frist verlängert: Eigentlich<br />
hätten die Vorschriften zum Restwasser unterhalb<br />
von Staumauern bis 2006 umgesetzt werden<br />
müssen. Da bis dahin aber der grösste Teil der zu<br />
sanierenden Wasserfassungen und Staumauern<br />
noch nicht angepasst war, verlängerte der Bund<br />
die Frist nochmals um fünf Jahre. Bis Ende Jahr<br />
müssten alle Flussläufe genügend Wasser führen.<br />
Nur: Auch diese Frist wird wohl ungenutzt verstreichen.<br />
Denn der Kanton Wallis macht keine<br />
Anstalten, die 175 Wasserentnahmen im Kanton<br />
anzupassen, die saniert werden müssten, wie die<br />
«NZZ am Sonntag» enthüllte.<br />
Fischer sammeln Fotos<br />
Dass sich die Stromproduzenten – und damit<br />
indirekt auch der Kanton – gegen die Umsetzung<br />
der Restwasservorschriften sträuben, hat einen<br />
handfesten Grund: Jeder Liter Wasser, der nicht<br />
über eine Turbine geleitet werden kann, bedeutet<br />
für die Stromproduzenten weniger Einnahmen.<br />
Kreativ ist die Walliser Kantonsverwaltung deshalb<br />
auch bei der Begründung, warum bis heute keine<br />
einzige der zu sanierenden Anlagen angepasst<br />
wurde: Einsprachen von Umweltverbänden hätten<br />
bis heute eine Umsetzung der Vorschriften<br />
verhindert. Immerhin stellt man in Aussicht, dass<br />
die Sanierungsverfügungen bis Ende Jahr erlassen<br />
9<br />
werden und bis Ende 2013 die meisten Massnahmen<br />
umgesetzt seien, wie man gegenüber dem<br />
«Walliser Boten» verlauten liess.<br />
Betroffen von trockenen Flussläufen sind die<br />
Fische – und mit ihnen die Fischer: Auf der<br />
Internetseite «fishfinder.ch», einem Forum von<br />
Oberwalliser Anglern, wird das Problem besprochen<br />
und mit Beweisfotos unterlegt. So hat der<br />
Administrator der Seite am 7. Mai ein Foto mit<br />
Kommentar zur Lonza bei Gampel gepostet: «Hier<br />
die Lonza», schreibt er, «Restwasser 0 (Null)».<br />
einsprachen wegen Restwasser<br />
Statt die Sanierung ihrer Stauanlagen in Angriff zu<br />
nehmen, wollen die Stromproduzenten weitere<br />
Kraftwerkprojekte umsetzen. In diesem Fall sind<br />
es die Forces Motrices Valaisannes (FMV), die<br />
zwischen Gletsch und Oberwald ein Flusskraftwerk<br />
planen.<br />
Wieder würde dem Rotten auf einem Teilstück<br />
Wasser entzogen. Unter anderem auch wegen<br />
der Restwassermengen für das geplante 40 Gigawatt-Kraftwerk,<br />
legten die Umweltverbände<br />
Beschwerde vor dem Kantonsgericht ein, wie die<br />
Verantwortlichen der FMV Anfang Juni bekannt<br />
machten. Vor dem Hintergrund der Nicht-Umsetzung<br />
der Restwasservorschriften ist dies nicht<br />
weiter verwunderlich. (cp)<br />
Restwasser null: die Lonza ohne Wasser oberhalb von gampel. bild fishfinder.ch