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RA Nr. 223 - Rote Anneliese

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den im Winter so arg in Mitleidenschaft gezogen<br />

worden, dass Kuonen – statt das Gartenhäuschen<br />

wieder aufzubauen – die Kapelle erstellte. Wegen<br />

der Umnutzung, die erst nach dem Bau bewilligt<br />

wurde, musste Kuonen eine Busse von 200 Franken<br />

bezahlen.<br />

Dies, weil Kuonen annahm, dass er für ein bestehendes<br />

Gebäude, das quasi umfunktioniert<br />

wird, keine Bewilligung brauche. «Die Gemeinde<br />

verstand das und spendete das Geld der Wendelinskirche<br />

Guttet.»<br />

Jetzt lässt Kuonen den Streit mit den Behörden<br />

sein. Neben dem Abdichten der Kapelle von Innen,<br />

um weitere Wasserschäden zu verhindern,<br />

wird er den Zaun, der in diesem Winter umgeworfen<br />

wurde, wieder aufbauen. Dazu gehört<br />

auch eine kleine Sitzbank die mit dem Baugesuch<br />

von 1991 bewilligt wurde und die Kuonen wieder<br />

aufstellen wird.<br />

«Ich finde es einfach eine Respektlosigkeit sondergleichen»,<br />

sagt Kuonen mit Blick auf die tausenden<br />

Opferkerzen, die jedes Jahr in der kleinen<br />

Kapelle entzündet werden.<br />

«Tschuggu»: die abbruchverfügung<br />

ist eingetroffen<br />

die geschichte um den illegal errichteten steg<br />

in guttet hat ein ende gefunden: In einer Nacht-<br />

und Nebelaktion wurde der errichtete Metallsteg<br />

abgebrochen, wie anwohner Remo kuonen<br />

weiss. als beschwerdeführer gegen den von<br />

der gemeinde ohne baubewilligung errichteten<br />

Zugang zum aussichtspunkt «Tschuggu» hat<br />

kuonen auch die Wiederherstellungsverfügung<br />

an die gemeinde als kopie erhalten – diese liegt<br />

der Ra vor.<br />

In ihrer Verfügung hält die kantonale baukommission<br />

(kbk) fest, dass sowohl die dienststelle<br />

für Wald und Landschaft als auch die dienststelle<br />

für Raumentwicklung zu dem Projekt für<br />

den bau eines stegs am «Tschuggu» im Herbst<br />

2011 eine negative Vormeinung abgegeben haben.<br />

dies wegen des markanten eingriffs in das<br />

ortsbild, dem nicht nachgewiesenen bedürfnis<br />

eines stegs und aufgrund des Landschaftsschutzes,<br />

wie es in der Verfügung heisst.<br />

In ihrer Verfügung schreibt die kbk, dass es<br />

sich im vorliegenden Fall um eine «erhebliche<br />

abweichung zur gesetzgebung» handle. die<br />

gemeinde wurde deshalb mit dem entscheid<br />

vom 3. Mai aufgefordert, bis am 30. Juni den<br />

ursprünglichen Zustand am «Tschuggu» wiederherzustellen.<br />

konkret: den steg abzubrechen<br />

und die Pflanzendecke zu renaturieren. ansonsten<br />

droht die kbk in ihrem schreiben der gemeinde<br />

mit einer hohen busse. die Verfügung<br />

endet mit dem Hinweis, dass die gemeinde die<br />

kosten des entscheids, 362 Franken, selber<br />

tragen muss. (cp)<br />

die Verfügung ist online auf der Webseite der Ra:<br />

www.roteanneliese.ch/news<br />

Restwasser<br />

ROTE ANNELIESE / NR. <strong>223</strong> / Juni 2012<br />

Fischer schlagen Alarm<br />

WALLIS – Seit fast 20 Jahren wartet die Restwasserverordnung<br />

im Wallis auf ihre Umsetzung. Fischer sammeln nun Fotos mit<br />

ausgetrockneten Flussläufen, um auf das Problem aufmerksam<br />

zu machen.<br />

Schon zwei Mal wurde die Frist verlängert: Eigentlich<br />

hätten die Vorschriften zum Restwasser unterhalb<br />

von Staumauern bis 2006 umgesetzt werden<br />

müssen. Da bis dahin aber der grösste Teil der zu<br />

sanierenden Wasserfassungen und Staumauern<br />

noch nicht angepasst war, verlängerte der Bund<br />

die Frist nochmals um fünf Jahre. Bis Ende Jahr<br />

müssten alle Flussläufe genügend Wasser führen.<br />

Nur: Auch diese Frist wird wohl ungenutzt verstreichen.<br />

Denn der Kanton Wallis macht keine<br />

Anstalten, die 175 Wasserentnahmen im Kanton<br />

anzupassen, die saniert werden müssten, wie die<br />

«NZZ am Sonntag» enthüllte.<br />

Fischer sammeln Fotos<br />

Dass sich die Stromproduzenten – und damit<br />

indirekt auch der Kanton – gegen die Umsetzung<br />

der Restwasservorschriften sträuben, hat einen<br />

handfesten Grund: Jeder Liter Wasser, der nicht<br />

über eine Turbine geleitet werden kann, bedeutet<br />

für die Stromproduzenten weniger Einnahmen.<br />

Kreativ ist die Walliser Kantonsverwaltung deshalb<br />

auch bei der Begründung, warum bis heute keine<br />

einzige der zu sanierenden Anlagen angepasst<br />

wurde: Einsprachen von Umweltverbänden hätten<br />

bis heute eine Umsetzung der Vorschriften<br />

verhindert. Immerhin stellt man in Aussicht, dass<br />

die Sanierungsverfügungen bis Ende Jahr erlassen<br />

9<br />

werden und bis Ende 2013 die meisten Massnahmen<br />

umgesetzt seien, wie man gegenüber dem<br />

«Walliser Boten» verlauten liess.<br />

Betroffen von trockenen Flussläufen sind die<br />

Fische – und mit ihnen die Fischer: Auf der<br />

Internetseite «fishfinder.ch», einem Forum von<br />

Oberwalliser Anglern, wird das Problem besprochen<br />

und mit Beweisfotos unterlegt. So hat der<br />

Administrator der Seite am 7. Mai ein Foto mit<br />

Kommentar zur Lonza bei Gampel gepostet: «Hier<br />

die Lonza», schreibt er, «Restwasser 0 (Null)».<br />

einsprachen wegen Restwasser<br />

Statt die Sanierung ihrer Stauanlagen in Angriff zu<br />

nehmen, wollen die Stromproduzenten weitere<br />

Kraftwerkprojekte umsetzen. In diesem Fall sind<br />

es die Forces Motrices Valaisannes (FMV), die<br />

zwischen Gletsch und Oberwald ein Flusskraftwerk<br />

planen.<br />

Wieder würde dem Rotten auf einem Teilstück<br />

Wasser entzogen. Unter anderem auch wegen<br />

der Restwassermengen für das geplante 40 Gigawatt-Kraftwerk,<br />

legten die Umweltverbände<br />

Beschwerde vor dem Kantonsgericht ein, wie die<br />

Verantwortlichen der FMV Anfang Juni bekannt<br />

machten. Vor dem Hintergrund der Nicht-Umsetzung<br />

der Restwasservorschriften ist dies nicht<br />

weiter verwunderlich. (cp)<br />

Restwasser null: die Lonza ohne Wasser oberhalb von gampel. bild fishfinder.ch

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