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Bebauungsplan der Ortsgemeinde Wasserliesch Teilgebiet ... - Konz

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Begründung zum <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Ortsgemeinde</strong> <strong>Wasserliesch</strong>, <strong>Teilgebiet</strong> „Verlängerung Römerstraße“<br />

Die naturschutzrechtlich erfor<strong>der</strong>lichen Ausgleichs- und Ersatzflächen (Flächen zum<br />

Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft) werden,<br />

soweit nicht innerhalb des Plangebietes zu realisieren, außerhalb des Plangebietes auf<br />

Grundstücken <strong>der</strong> <strong>Ortsgemeinde</strong> durchgeführt. Diese verpflichtet sich vertraglich<br />

gegenüber <strong>der</strong> Unteren Naturschutzbehörde zur Durchführung <strong>der</strong> festgelegten<br />

Maßnahmen. Regelungen über die Kostentragung durch die Bauherrengemeinschaft im<br />

Plangebiet wird <strong>der</strong> noch abzuschließende städtebauliche Vertrag enthalten.<br />

Siehe hierzu auch Teil 2 <strong>der</strong> Begründung (Umweltbericht).<br />

V. Eigentumsverhältnisse / Bodenordnende Maßnahmen<br />

Das überplante Gebiet hat eine Größe von rd. 1,0 ha. Die Flächen befinden sich<br />

ausschließlich in Privatbesitz. Die Neuordnung erfolgt auf freiwilliger Basis.<br />

Bodenordnungsmaßnahmen werden durch die <strong>Bebauungsplan</strong>ausweisung nicht<br />

ausgelöst.<br />

VI. Kosten <strong>der</strong> Realisierung des <strong>Bebauungsplan</strong>es<br />

Art Masse EP netto € GP netto €<br />

1. Öfftl. Verkehrsfläche incl. Beleuchtung 90.000,00<br />

2. Schmutzwasserentsorgung<br />

(inkl. Hausanschlüsse (HA))<br />

3. Oberflächenentwässerung }<br />

110.000,00<br />

4. Wasserversorgung (inkl. HA)<br />

5. Externe Ausgleichsmaßnahme 14.500,00<br />

6. Gehwegeausbau bergseitig<br />

Römerstraße<br />

64.000,00<br />

Summe (Netto) 278.500,00<br />

Zuzüglich Baunebenkosten (ca. 15 % <strong>der</strong> Baukosten) sowie MwSt..<br />

Im Plangebiet sind die inneren Erschließungsanlagen, wie in dieser Begründung<br />

beschrieben, vollständig neu herzustellen. Die Aufwendungen hierfür belasten den<br />

kommunalen Haushalt <strong>der</strong> Gemeinde nicht, da sie durch die Bauherrengemeinschaft<br />

getragen werden. Hinsichtlich <strong>der</strong> (medienseitigen) Ver- und Entsorgung des<br />

Planbereiches werden durch die Bauherrengemeinschaft rechtzeitig die notwendigen<br />

vertraglichen Regelungen mit den Trägern <strong>der</strong> Einrichtungen gemäß den Erläuterungen<br />

in dieser Begründung getroffen.<br />

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