Bebauungsplan der Ortsgemeinde Wasserliesch Teilgebiet ... - Konz
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Begründung zum <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Ortsgemeinde</strong> <strong>Wasserliesch</strong>, <strong>Teilgebiet</strong> „Verlängerung Römerstraße“<br />
Die naturschutzrechtlich erfor<strong>der</strong>lichen Ausgleichs- und Ersatzflächen (Flächen zum<br />
Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft) werden,<br />
soweit nicht innerhalb des Plangebietes zu realisieren, außerhalb des Plangebietes auf<br />
Grundstücken <strong>der</strong> <strong>Ortsgemeinde</strong> durchgeführt. Diese verpflichtet sich vertraglich<br />
gegenüber <strong>der</strong> Unteren Naturschutzbehörde zur Durchführung <strong>der</strong> festgelegten<br />
Maßnahmen. Regelungen über die Kostentragung durch die Bauherrengemeinschaft im<br />
Plangebiet wird <strong>der</strong> noch abzuschließende städtebauliche Vertrag enthalten.<br />
Siehe hierzu auch Teil 2 <strong>der</strong> Begründung (Umweltbericht).<br />
V. Eigentumsverhältnisse / Bodenordnende Maßnahmen<br />
Das überplante Gebiet hat eine Größe von rd. 1,0 ha. Die Flächen befinden sich<br />
ausschließlich in Privatbesitz. Die Neuordnung erfolgt auf freiwilliger Basis.<br />
Bodenordnungsmaßnahmen werden durch die <strong>Bebauungsplan</strong>ausweisung nicht<br />
ausgelöst.<br />
VI. Kosten <strong>der</strong> Realisierung des <strong>Bebauungsplan</strong>es<br />
Art Masse EP netto € GP netto €<br />
1. Öfftl. Verkehrsfläche incl. Beleuchtung 90.000,00<br />
2. Schmutzwasserentsorgung<br />
(inkl. Hausanschlüsse (HA))<br />
3. Oberflächenentwässerung }<br />
110.000,00<br />
4. Wasserversorgung (inkl. HA)<br />
5. Externe Ausgleichsmaßnahme 14.500,00<br />
6. Gehwegeausbau bergseitig<br />
Römerstraße<br />
64.000,00<br />
Summe (Netto) 278.500,00<br />
Zuzüglich Baunebenkosten (ca. 15 % <strong>der</strong> Baukosten) sowie MwSt..<br />
Im Plangebiet sind die inneren Erschließungsanlagen, wie in dieser Begründung<br />
beschrieben, vollständig neu herzustellen. Die Aufwendungen hierfür belasten den<br />
kommunalen Haushalt <strong>der</strong> Gemeinde nicht, da sie durch die Bauherrengemeinschaft<br />
getragen werden. Hinsichtlich <strong>der</strong> (medienseitigen) Ver- und Entsorgung des<br />
Planbereiches werden durch die Bauherrengemeinschaft rechtzeitig die notwendigen<br />
vertraglichen Regelungen mit den Trägern <strong>der</strong> Einrichtungen gemäß den Erläuterungen<br />
in dieser Begründung getroffen.<br />
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