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Bebauungsplan der Ortsgemeinde Wasserliesch Teilgebiet ... - Konz

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<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Ortsgemeinde</strong> <strong>Wasserliesch</strong><br />

<strong>Teilgebiet</strong> „Verlängerung Römerstraße“<br />

Gemarkung: <strong>Wasserliesch</strong><br />

Flur: 7<br />

Begründung<br />

(Teil 1: Städtebaulicher Teil)<br />

B.K.S. Ingenieurgesellschaft für<br />

Stadtplanung, Raum- und Umweltplanung mbH<br />

Maximinstraße 17b, 54292 Trier<br />

Tel.: 0651/24411<br />

Fax: 0651/29978<br />

E-Mail: info@bks-trier.de<br />

Web: www.bks-trier.de<br />

12. März 2007 (Satzungsausfertigung)


Begründung zum <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Ortsgemeinde</strong> <strong>Wasserliesch</strong>, <strong>Teilgebiet</strong> „Verlängerung Römerstraße“<br />

I. ALLGEMEINES....................................................................................... 3<br />

1.1 Vorbemerkung 3<br />

1.2 Gebietsabgrenzung 3<br />

II. PLANUNGSGRUNDLAGEN................................................................... 4<br />

III. DARLEGUNG ZUM STÄDTEBAULICHEN ENTWURF ......................... 4<br />

3.1. Allgemeines 4<br />

3.2 Städtebauliche Zielvorgaben 5<br />

3.3 Topographische Situation 5<br />

3.4 Nutzungsverteilung 5<br />

3.5 Erschließung 6<br />

IV. UMWELTBERICHT ................................................................................. 7<br />

V. EIGENTUMSVERHÄLTNISSE / BODENORDNENDE MAßNAHMEN .. 8<br />

VI. KOSTEN DER REALISIERUNG DES BEBAUUNGSPLANES.............. 8<br />

VII. FLÄCHENBILANZ .................................................................................. 9<br />

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Begründung zum <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Ortsgemeinde</strong> <strong>Wasserliesch</strong>, <strong>Teilgebiet</strong> „Verlängerung Römerstraße“<br />

I. Allgemeines<br />

Die Begründung zum B-Plan besteht aus mehreren Teilen:<br />

� Städtebaulicher Textteil (Teil1)<br />

� Umweltbericht (Teil 2)<br />

1.1 Vorbemerkung<br />

Erfor<strong>der</strong>nis zur Ausweisung und Aufstellung des B-Planes gem. § 1(3) BauGB<br />

Die <strong>Ortsgemeinde</strong> <strong>Wasserliesch</strong> hat mit Beschluss vom 27.05.2005 einem Antrag <strong>der</strong><br />

Bauherrengemeinschaft zur Aufstellung eines <strong>Bebauungsplan</strong>es stattgegeben. Die<br />

Maßnahme soll in Trägerschaft <strong>der</strong> Bauherrengemeinschaft durchgeführt werden.<br />

Entsprechende städtebauliche Verträge sind in Vorbereitung und werden vor<br />

Satzungsbeschluss beurkundet.<br />

Im rechtswirksamen FNP sind die neuen Bauflächen teilweise als Wohnbauflächen<br />

dargestellt. Entsprechend <strong>der</strong> angestrebten Nutzung wird <strong>der</strong> Erweiterungsbereich<br />

ebenfalls als „allgemeines Wohngebiet“ (WA) ausgewiesen. Die Abweichungen<br />

gegenüber <strong>der</strong> bisherigen FNP-Darstellung werden in <strong>der</strong> Fortschreibung des FNP<br />

berücksichtigt.<br />

Die <strong>Ortsgemeinde</strong> ist gehalten, gem. § 1 Abs. 3 BauGB i.V.m. § 8 Abs. 3 BauGB den<br />

<strong>Bebauungsplan</strong> aufzustellen. Der Gemein<strong>der</strong>at hat in seiner Sitzung am 22.09.2005 die<br />

Aufstellung eines <strong>Bebauungsplan</strong>es beschlossen.<br />

Es liegen konkrete Nachfragen nach Baustellen vor. Maßgeblich für die<br />

Gebietsabgrenzung ist neben <strong>der</strong> Bedarfsfrage die topographische Situation sowie die<br />

Bereitschaft zur Neuordnung <strong>der</strong> Grundstücke.<br />

Der vorgesehene Geltungsbereich ist <strong>der</strong> beigefügten Karte zu entnehmen.<br />

1.2 Gebietsabgrenzung<br />

Das Plangebiet erstreckt sich auf Teilbereiche <strong>der</strong> Gemarkung <strong>Wasserliesch</strong>, Flur 7<br />

Flurstücksnummern: 146/7 tlw., 146/21 tlw. Römerstraße), 146/22 tlw. (Löschemerstr.),<br />

150/5, 151 tlw.<br />

Der exakte Verlauf <strong>der</strong> Plangebietsbegrenzung ist <strong>der</strong> Plandarstellung zu entnehmen.<br />

1.3 Bestehende Nutzungen<br />

Bauliche Anlagen:<br />

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Begründung zum <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Ortsgemeinde</strong> <strong>Wasserliesch</strong>, <strong>Teilgebiet</strong> „Verlängerung Römerstraße“<br />

Das Plangebiet stellt den Altstandort eines früheren Gewerbetriebes (Betriebs- und<br />

Verwaltungsgebäude <strong>der</strong> ehemaligen Zweigler Modellklei<strong>der</strong>fabrikation) mit<br />

mehrgeschossigen zeilenartigen Baukörpern dar. Die baulichen Anlagen sind insgesamt<br />

noch erhalten. Sie sollen im Zuge <strong>der</strong> Planungsrealisierung abgebrochen werden.<br />

Wald:<br />

Im Plangebiet selbst besteht kein Wald. Westlich grenzt Gemeindewald mit 65 jährigem<br />

Buchenbestand an (Gemeindewald <strong>Wasserliesch</strong> Abt. 11a1). Der erfor<strong>der</strong>liche<br />

Mindestabstand von einer Baumlänge <strong>der</strong> potentiellen Endbaumhöhe von ca. 35 m wird<br />

durch die Planung unterschritten. In Abstimmung mit dem Forstamt Saarburg sollen<br />

Bäume, welche aufgrund ihrer Höhe o<strong>der</strong> Neigung eine Gefahr für die künftigen<br />

Gebäude darstellen können, gefällt werden. Das Forstamt bietet die Durchführung <strong>der</strong><br />

Maßnahme auf Rechnung an. Die Kostenübernahme durch die Bauherrengemeinschaft<br />

ist vertraglich zuzusichern.<br />

Altablagerungen:<br />

Für den Planbereich sind bei <strong>der</strong> SGD Nord keine Altablagerungen,<br />

Rüstungsaltstandorte, militärische Altstandorte o<strong>der</strong> gewerblich-industrielle Altstandorte<br />

kartiert.<br />

II. Planungsgrundlagen<br />

Planungsgrundlagen sind:<br />

� Umweltbericht mit Fachbeitrag Naturschutz und die im Zusammenhang mit <strong>der</strong><br />

Abstimmung <strong>der</strong> umweltrelevanten Zielvorstellungen erzielten Ergebnisse<br />

� Entwässerungstechnische <strong>Konz</strong>eption (Ing.-Büro Boxleitner)<br />

Die aus <strong>der</strong> Bewertung des aktuellen Zustands abgeleiteten umweltrelevanten<br />

Zielvorstellungen sind in Teil 2 (Umweltbericht) dargelegt.<br />

III. Darlegung zum städtebaulichen Entwurf<br />

3.1. Allgemeines<br />

Anlass <strong>der</strong> Gebietsausweisung sind konkrete Nachfragen nach Baugrundstücken. Da<br />

das Areal bislang zu großen Teilen bereits bebaut ist (Gewerbestandort), die Nutzung<br />

jedoch aufgegeben wurde, stellt die Planung bezogen auf die bereits bebauten Teile des<br />

Gebietes ein städtebaulich sinnvolles Flächenrecycling dar. Aufgrund <strong>der</strong><br />

naturschutzfachlichen Bestandsbewertung ergeben sich keine Vorgaben bzw.<br />

Nutzungseinschränkungen.<br />

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Begründung zum <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Ortsgemeinde</strong> <strong>Wasserliesch</strong>, <strong>Teilgebiet</strong> „Verlängerung Römerstraße“<br />

3.2 Städtebauliche Zielvorgaben<br />

Als städtebauliche Zielvorgaben sind anzusehen:<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> <strong>Bebauungsplan</strong>aufstellung sind folgende Themenbereiche als<br />

städtebauliche Zielvorgaben zu behandeln. Regelungsbedarf besteht neben den<br />

allgemeinen planungs- und bauordnungsrechtlichen Belangen insbeson<strong>der</strong>e hinsichtlich<br />

folgen<strong>der</strong> Punkte:<br />

Ausweisung von Flächen für:<br />

� „allgemeines Wohngebiet“ (WA)<br />

� Festlegung bezüglich Art und Maß <strong>der</strong> baulichen Nutzung, insbeson<strong>der</strong>e des<br />

zulässigen Gebäudevolumens sowie <strong>der</strong> Anzahl <strong>der</strong> Wohneinheiten.<br />

� Gestalterische Festlegungen. Die Regelungen bezüglich Dachformen,<br />

Dacheindeckungen u.a. sind das Ergebnis von Vereinbarungen zwischen <strong>der</strong><br />

Eigentümergemeinschaft und <strong>der</strong> <strong>Ortsgemeinde</strong>. Deren Einhaltung wird im<br />

städtebaulichen Vertrag nochmals fixiert.<br />

Die Eignung des Geländes wurde im Rahmen <strong>der</strong> Umweltprüfung sowie <strong>der</strong> Vorarbeiten<br />

zum Entwässerungskonzept festgestellt.<br />

Die vorliegenden Untersuchungen kommen insgesamt zu dem Ergebnis, dass <strong>der</strong> zur<br />

Ausweisung von Bauflächen vorgesehene Standort die Anfor<strong>der</strong>ungen gem. § 1 Abs. 5<br />

BauGB erfüllt.<br />

3.3 Topographische Situation<br />

Bei dem überplanten Gelände handelt es sich um eine nach Nordosten teilweise stark<br />

geneigte Fläche. Die Geländesituation wurde durch eine örtliche Geländeaufnahme<br />

festgestellt. Das Ergebnis <strong>der</strong> Geländeaufnahme ist in Form von Höhenschichtlinien in<br />

Verbindung mit <strong>der</strong> Darstellung von Einzelhöhen in den <strong>Bebauungsplan</strong> übernommen<br />

worden.<br />

3.4 Nutzungsverteilung<br />

Die jeweils zulässigen Nutzungen sowie Art und Maß <strong>der</strong> baulichen Nutzung sind durch<br />

textliche Festsetzungen im <strong>Bebauungsplan</strong> geregelt.<br />

Entsprechend den Vorgaben des Ortsgemein<strong>der</strong>ates wird <strong>der</strong> Bebauungsbereich als<br />

„allgemeines Wohngebiet“ ausgewiesen.<br />

Dabei ist <strong>der</strong> Rat nach eingehen<strong>der</strong> Beratung zu <strong>der</strong> Meinung gelangt, dass die<br />

Nutzungen gem. § 4(2)2 sowie Ausnahmen nach § 4(3) BauNVO nicht dem<br />

angestrebten Gebietscharakter entsprechen und daher nicht zugelassen werden sollen.<br />

Mit <strong>der</strong> vorliegenden Planung soll eine wirtschaftlich und städtebaulich sinnvolle<br />

Folgenutzung des brachgefallenen Gewerbeareals vorbereitet werden. In diesem<br />

Zusammenhang werden noch bestehende Baustrukturen, die sich insbeson<strong>der</strong>e auch im<br />

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Begründung zum <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Ortsgemeinde</strong> <strong>Wasserliesch</strong>, <strong>Teilgebiet</strong> „Verlängerung Römerstraße“<br />

Hinblick auf das Maß <strong>der</strong> baulichen Nutzung als erträglich erwiesen haben, zum Anlass<br />

genommen, in ähnlichen Dimensionen eine Neuplanung zu betreiben. Die Gemeinde<br />

stützt sich dabei auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes für das Land Nordrhein-<br />

Westfalen vom 07. Dezember 2000 (Aktenzeichen 7 a D 60/99.NE), wonach es<br />

grundsätzlich im planerischen Ermessen einer Gemeinde liegt, welche städtebaulichen<br />

Ziele sie sich setzt. Die Tatsache, dass die Altbebauung beseitigt werden wird, ist nach<br />

Auffassung <strong>der</strong> Gemeinde lediglich als Folge <strong>der</strong> Planung zu sehen. Entscheidend ist,<br />

dass sich die Neubauten in die Bestandssituation einfügen lassen, was vorliegend <strong>der</strong><br />

Fall ist.<br />

Entsprechend dem Vorgenannten und den Vorgaben <strong>der</strong> Topografie werden talseitig <strong>der</strong><br />

Planstraße bis zu drei Vollgeschosse, bergseitig <strong>der</strong> Planstraße max. zwei<br />

Vollgeschosse zugelassen. Attikahöhen und absolute Oberkanten werden in Form nicht<br />

zu überschreiten<strong>der</strong> Maximalmaße festgesetzt. Oberhalb des obersten Vollgeschosses<br />

sind i.V.m. Flachdächern Baukörper im Sinne des § 2 Abs. 4 Satz 3 LBauO<br />

(Staffelgeschosse) zulässig. Der Baukörper muss hierbei mind. 1,5 m gegenüber <strong>der</strong><br />

Außenwand zurückversetzt werden.<br />

Die vorgeschlagene Grundstücksteilung des Baugebietes berücksichtigt die<br />

unterschiedlichen Bauformen, die im Plangebiet umgesetzt werden sollen.<br />

Die Begrenzung <strong>der</strong> Wohneinheiten erfolgt durch textliche Festsetzung. Es sollen mit<br />

Ausnahme des festgesetzten WA 1 lediglich Einfamilienhäuser (mit jeweils einer<br />

zulässigen Einliegerwohnung) entstehen können. Die Ausnahme für das WA 1 wird mit<br />

dem Gebäudebestand begründet.<br />

Bei <strong>der</strong> Festlegung <strong>der</strong> maximal zulässigen Obergrenzen für die Grundflächenzahl<br />

(GRZ) werden die Überschreitungsmöglichkeiten gem. § 19 (4) BauNVO bis zu einer<br />

GRZ von max. 0,4 zugelassen. Im WA 1 beträgt die Überschreitungsmöglichkeit bis zu<br />

50 v.H. <strong>der</strong> festgesetzten GRZ. Die gegenüber den übrigen Baugebietsteilen dort<br />

zugelassene höhere Verdichtung ist durch die vorhandene Bestandsbebauung<br />

gerechtfertigt.<br />

3.5 Erschließung<br />

Verkehr:<br />

Die Erschließung des Plangebietes soll über die vorhandene<br />

Römerstrasse/Löschemerstraße erfolgen. Die Planstraße wird hieran angeschlossen. Es<br />

handelt sich bei dieser um eine 5,00 m breite Stichstrasse (Achslänge ~ 115 m) mit<br />

einem abschließenden Wendhammer (Radius = 6,00 m). Das Längsgefälle beträgt<br />

zwischen 1,3 bis 9,5%.<br />

Die Erschließungsmaßnahme erfolgt durch die Bauherrengemeinschaft zu <strong>der</strong>en Lasten<br />

und auf <strong>der</strong>en Kosten. Dies wird vertraglich vereinbart.<br />

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Begründung zum <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Ortsgemeinde</strong> <strong>Wasserliesch</strong>, <strong>Teilgebiet</strong> „Verlängerung Römerstraße“<br />

Schmutzwasserentwässerung:<br />

Regenwasser:<br />

Wasserversorgung<br />

Stromversorgung<br />

Die geplanten Gebäude werden das anfallende Schmutzwasser in einen neu zu<br />

verlegenden Schmutzwasserkanal abschlagen, <strong>der</strong> an des vorhandene Netz – wie<br />

nachfolgend dargelegt - angeschlossen wird.<br />

Die SW-Kanaltrasse verläuft analog dem Regenwasserkanal vom Hochpunkt <strong>der</strong><br />

Erschließungstrasse (Bereich Wendehammer) längs <strong>der</strong> Strasse in Richtung <strong>der</strong><br />

ehemaligen Zweigler-Zufahrt, wobei bei Stat. 0+020 die Leitung zwischen den beiden<br />

noch vorhandenen Gebäuden in Richtung Römerstrasse abknickt. Aufgrund <strong>der</strong><br />

fehlenden Vorflut gilt es den ankommenden Schmutzwasserkanal bis zum Endschacht<br />

(Mischwasserkanal) <strong>der</strong> Römerstrasse zu verlängern. Für die Leitung außerhalb <strong>der</strong><br />

öffentlichen Flächen werden Leitungsrechte festgesetzt, die im weiteren noch <strong>der</strong><br />

dinglichen Sicherung bedürfen.<br />

Regelungen diesbezüglich wird <strong>der</strong> abzuschließende städtebauliche Vertrag enthalten.<br />

Das überdurchschnittlich stark ansteigende Gelände lässt eine private<br />

Oberflächenwasserversickerung als nicht praktikabel erscheinen. Aus diesem Grund ist<br />

ein Stauraumkanal geplant, welcher die anfallenden Oberflächenwassermengen<br />

gedrosselt in das angrenzende Gelände abschlägt. Es befinden sich keine Unterlieger<br />

im Auslaufbereich. Die anfallenden Wassermengen können innerhalb des weitläufigen<br />

Forst versickern. Eine unter naturschutzfachlichen Gesichtspunkten durchgeführte<br />

Untersuchung (FFH-Erheblichkeitseinschätzung) bescheinigt zusätzlich keinerlei<br />

negativen Folgen bzgl. dieser geplanten Art <strong>der</strong> Entwässerung.<br />

Die Wasserversorgung des Baugebietes wird über das vorhandene Trinkwassernetz<br />

gewährleistet, an welches angeschlossen werden kann. Regelungen hierzu wird <strong>der</strong><br />

noch abzuschließende städtebauliche Vertrag enthalten.<br />

Die Energieversorgung ist durch Anschluss an die vorhandenen Versorgungsleitungen<br />

sicherzustellen.<br />

Nähere Einzelheiten werden mit dem zuständigen Versorgungsträger abgestimmt und<br />

durch die Bauherrengemeinschaft vertraglich vereinbart.<br />

IV. Umweltbericht<br />

Die Anfor<strong>der</strong>ungen, die sich aus <strong>der</strong> durchgeführten Umweltprüfung ergeben, wurden in<br />

den B-Plan integriert. Siehe hierzu die textlichen Festsetzungen sowie den als<br />

Bestandteil <strong>der</strong> Begründung beigefügten Umweltbericht.<br />

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Begründung zum <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Ortsgemeinde</strong> <strong>Wasserliesch</strong>, <strong>Teilgebiet</strong> „Verlängerung Römerstraße“<br />

Die naturschutzrechtlich erfor<strong>der</strong>lichen Ausgleichs- und Ersatzflächen (Flächen zum<br />

Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft) werden,<br />

soweit nicht innerhalb des Plangebietes zu realisieren, außerhalb des Plangebietes auf<br />

Grundstücken <strong>der</strong> <strong>Ortsgemeinde</strong> durchgeführt. Diese verpflichtet sich vertraglich<br />

gegenüber <strong>der</strong> Unteren Naturschutzbehörde zur Durchführung <strong>der</strong> festgelegten<br />

Maßnahmen. Regelungen über die Kostentragung durch die Bauherrengemeinschaft im<br />

Plangebiet wird <strong>der</strong> noch abzuschließende städtebauliche Vertrag enthalten.<br />

Siehe hierzu auch Teil 2 <strong>der</strong> Begründung (Umweltbericht).<br />

V. Eigentumsverhältnisse / Bodenordnende Maßnahmen<br />

Das überplante Gebiet hat eine Größe von rd. 1,0 ha. Die Flächen befinden sich<br />

ausschließlich in Privatbesitz. Die Neuordnung erfolgt auf freiwilliger Basis.<br />

Bodenordnungsmaßnahmen werden durch die <strong>Bebauungsplan</strong>ausweisung nicht<br />

ausgelöst.<br />

VI. Kosten <strong>der</strong> Realisierung des <strong>Bebauungsplan</strong>es<br />

Art Masse EP netto € GP netto €<br />

1. Öfftl. Verkehrsfläche incl. Beleuchtung 90.000,00<br />

2. Schmutzwasserentsorgung<br />

(inkl. Hausanschlüsse (HA))<br />

3. Oberflächenentwässerung }<br />

110.000,00<br />

4. Wasserversorgung (inkl. HA)<br />

5. Externe Ausgleichsmaßnahme 14.500,00<br />

6. Gehwegeausbau bergseitig<br />

Römerstraße<br />

64.000,00<br />

Summe (Netto) 278.500,00<br />

Zuzüglich Baunebenkosten (ca. 15 % <strong>der</strong> Baukosten) sowie MwSt..<br />

Im Plangebiet sind die inneren Erschließungsanlagen, wie in dieser Begründung<br />

beschrieben, vollständig neu herzustellen. Die Aufwendungen hierfür belasten den<br />

kommunalen Haushalt <strong>der</strong> Gemeinde nicht, da sie durch die Bauherrengemeinschaft<br />

getragen werden. Hinsichtlich <strong>der</strong> (medienseitigen) Ver- und Entsorgung des<br />

Planbereiches werden durch die Bauherrengemeinschaft rechtzeitig die notwendigen<br />

vertraglichen Regelungen mit den Trägern <strong>der</strong> Einrichtungen gemäß den Erläuterungen<br />

in dieser Begründung getroffen.<br />

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Begründung zum <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Ortsgemeinde</strong> <strong>Wasserliesch</strong>, <strong>Teilgebiet</strong> „Verlängerung Römerstraße“<br />

Nach Herstellung <strong>der</strong> Erschließungsanlagen im Plangebiet werden diese gemäß den<br />

noch zu fixierenden vertraglichen Regelungen kosten- und lastenfrei an die Gemeinde<br />

(respektive an die zuständigen Versorgungsträger) übertragen und zur öffentlichen<br />

Widmung vorgesehen.<br />

Die Unterhaltung <strong>der</strong> neuen öffentlichen Straße ist Teil <strong>der</strong> kommunalen<br />

Selbstverwaltungsaufgabe. Insoweit im Laufe <strong>der</strong> Zeit daraus Kosten auf die Gemeinde<br />

zukommen können, steht diesen Ausgaben zwischenzeitlich bereits ein entsprechen<strong>der</strong><br />

finanzieller Zufluss, z.B. durch Steuerumlageerlöse etc., gegenüber. Diese Lasten sind<br />

daher gerechtfertigt.<br />

Hinsichtlich <strong>der</strong> äußeren Erschließung bestehen die <strong>der</strong>zeit noch mündlich<br />

vorgetragenen Übereinkünfte, wonach sich die Bauherrengemeinschaft auf <strong>der</strong> Basis<br />

durch die Gemeinde noch vorzulegen<strong>der</strong> Planungen und im städtebaulichen Vertrag<br />

noch zu treffenden Regelungen an den Kosten für den Gehwegeausbau bergseitig<br />

entlang <strong>der</strong> Römerstraße angemessen beteiligen wird.<br />

VII. Flächenbilanz<br />

∑m² ca. ∑% ca.<br />

Gesamtfläche 10.254 100,0<br />

Öffentliche Verkehrsfläche 1.268 12,3<br />

Netto-Bauflächen „Allgemeines Wohngebiet“ 8.954 87,3<br />

<strong>Wasserliesch</strong>, den …………….<br />

……..……………………………<br />

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