Bebauungsplan der Ortsgemeinde Wasserliesch Teilgebiet ... - Konz
Bebauungsplan der Ortsgemeinde Wasserliesch Teilgebiet ... - Konz
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<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Ortsgemeinde</strong> <strong>Wasserliesch</strong><br />
<strong>Teilgebiet</strong> „Verlängerung Römerstraße“<br />
Gemarkung: <strong>Wasserliesch</strong><br />
Flur: 7<br />
Begründung<br />
(Teil 1: Städtebaulicher Teil)<br />
B.K.S. Ingenieurgesellschaft für<br />
Stadtplanung, Raum- und Umweltplanung mbH<br />
Maximinstraße 17b, 54292 Trier<br />
Tel.: 0651/24411<br />
Fax: 0651/29978<br />
E-Mail: info@bks-trier.de<br />
Web: www.bks-trier.de<br />
12. März 2007 (Satzungsausfertigung)
Begründung zum <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Ortsgemeinde</strong> <strong>Wasserliesch</strong>, <strong>Teilgebiet</strong> „Verlängerung Römerstraße“<br />
I. ALLGEMEINES....................................................................................... 3<br />
1.1 Vorbemerkung 3<br />
1.2 Gebietsabgrenzung 3<br />
II. PLANUNGSGRUNDLAGEN................................................................... 4<br />
III. DARLEGUNG ZUM STÄDTEBAULICHEN ENTWURF ......................... 4<br />
3.1. Allgemeines 4<br />
3.2 Städtebauliche Zielvorgaben 5<br />
3.3 Topographische Situation 5<br />
3.4 Nutzungsverteilung 5<br />
3.5 Erschließung 6<br />
IV. UMWELTBERICHT ................................................................................. 7<br />
V. EIGENTUMSVERHÄLTNISSE / BODENORDNENDE MAßNAHMEN .. 8<br />
VI. KOSTEN DER REALISIERUNG DES BEBAUUNGSPLANES.............. 8<br />
VII. FLÄCHENBILANZ .................................................................................. 9<br />
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Begründung zum <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Ortsgemeinde</strong> <strong>Wasserliesch</strong>, <strong>Teilgebiet</strong> „Verlängerung Römerstraße“<br />
I. Allgemeines<br />
Die Begründung zum B-Plan besteht aus mehreren Teilen:<br />
� Städtebaulicher Textteil (Teil1)<br />
� Umweltbericht (Teil 2)<br />
1.1 Vorbemerkung<br />
Erfor<strong>der</strong>nis zur Ausweisung und Aufstellung des B-Planes gem. § 1(3) BauGB<br />
Die <strong>Ortsgemeinde</strong> <strong>Wasserliesch</strong> hat mit Beschluss vom 27.05.2005 einem Antrag <strong>der</strong><br />
Bauherrengemeinschaft zur Aufstellung eines <strong>Bebauungsplan</strong>es stattgegeben. Die<br />
Maßnahme soll in Trägerschaft <strong>der</strong> Bauherrengemeinschaft durchgeführt werden.<br />
Entsprechende städtebauliche Verträge sind in Vorbereitung und werden vor<br />
Satzungsbeschluss beurkundet.<br />
Im rechtswirksamen FNP sind die neuen Bauflächen teilweise als Wohnbauflächen<br />
dargestellt. Entsprechend <strong>der</strong> angestrebten Nutzung wird <strong>der</strong> Erweiterungsbereich<br />
ebenfalls als „allgemeines Wohngebiet“ (WA) ausgewiesen. Die Abweichungen<br />
gegenüber <strong>der</strong> bisherigen FNP-Darstellung werden in <strong>der</strong> Fortschreibung des FNP<br />
berücksichtigt.<br />
Die <strong>Ortsgemeinde</strong> ist gehalten, gem. § 1 Abs. 3 BauGB i.V.m. § 8 Abs. 3 BauGB den<br />
<strong>Bebauungsplan</strong> aufzustellen. Der Gemein<strong>der</strong>at hat in seiner Sitzung am 22.09.2005 die<br />
Aufstellung eines <strong>Bebauungsplan</strong>es beschlossen.<br />
Es liegen konkrete Nachfragen nach Baustellen vor. Maßgeblich für die<br />
Gebietsabgrenzung ist neben <strong>der</strong> Bedarfsfrage die topographische Situation sowie die<br />
Bereitschaft zur Neuordnung <strong>der</strong> Grundstücke.<br />
Der vorgesehene Geltungsbereich ist <strong>der</strong> beigefügten Karte zu entnehmen.<br />
1.2 Gebietsabgrenzung<br />
Das Plangebiet erstreckt sich auf Teilbereiche <strong>der</strong> Gemarkung <strong>Wasserliesch</strong>, Flur 7<br />
Flurstücksnummern: 146/7 tlw., 146/21 tlw. Römerstraße), 146/22 tlw. (Löschemerstr.),<br />
150/5, 151 tlw.<br />
Der exakte Verlauf <strong>der</strong> Plangebietsbegrenzung ist <strong>der</strong> Plandarstellung zu entnehmen.<br />
1.3 Bestehende Nutzungen<br />
Bauliche Anlagen:<br />
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Begründung zum <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Ortsgemeinde</strong> <strong>Wasserliesch</strong>, <strong>Teilgebiet</strong> „Verlängerung Römerstraße“<br />
Das Plangebiet stellt den Altstandort eines früheren Gewerbetriebes (Betriebs- und<br />
Verwaltungsgebäude <strong>der</strong> ehemaligen Zweigler Modellklei<strong>der</strong>fabrikation) mit<br />
mehrgeschossigen zeilenartigen Baukörpern dar. Die baulichen Anlagen sind insgesamt<br />
noch erhalten. Sie sollen im Zuge <strong>der</strong> Planungsrealisierung abgebrochen werden.<br />
Wald:<br />
Im Plangebiet selbst besteht kein Wald. Westlich grenzt Gemeindewald mit 65 jährigem<br />
Buchenbestand an (Gemeindewald <strong>Wasserliesch</strong> Abt. 11a1). Der erfor<strong>der</strong>liche<br />
Mindestabstand von einer Baumlänge <strong>der</strong> potentiellen Endbaumhöhe von ca. 35 m wird<br />
durch die Planung unterschritten. In Abstimmung mit dem Forstamt Saarburg sollen<br />
Bäume, welche aufgrund ihrer Höhe o<strong>der</strong> Neigung eine Gefahr für die künftigen<br />
Gebäude darstellen können, gefällt werden. Das Forstamt bietet die Durchführung <strong>der</strong><br />
Maßnahme auf Rechnung an. Die Kostenübernahme durch die Bauherrengemeinschaft<br />
ist vertraglich zuzusichern.<br />
Altablagerungen:<br />
Für den Planbereich sind bei <strong>der</strong> SGD Nord keine Altablagerungen,<br />
Rüstungsaltstandorte, militärische Altstandorte o<strong>der</strong> gewerblich-industrielle Altstandorte<br />
kartiert.<br />
II. Planungsgrundlagen<br />
Planungsgrundlagen sind:<br />
� Umweltbericht mit Fachbeitrag Naturschutz und die im Zusammenhang mit <strong>der</strong><br />
Abstimmung <strong>der</strong> umweltrelevanten Zielvorstellungen erzielten Ergebnisse<br />
� Entwässerungstechnische <strong>Konz</strong>eption (Ing.-Büro Boxleitner)<br />
Die aus <strong>der</strong> Bewertung des aktuellen Zustands abgeleiteten umweltrelevanten<br />
Zielvorstellungen sind in Teil 2 (Umweltbericht) dargelegt.<br />
III. Darlegung zum städtebaulichen Entwurf<br />
3.1. Allgemeines<br />
Anlass <strong>der</strong> Gebietsausweisung sind konkrete Nachfragen nach Baugrundstücken. Da<br />
das Areal bislang zu großen Teilen bereits bebaut ist (Gewerbestandort), die Nutzung<br />
jedoch aufgegeben wurde, stellt die Planung bezogen auf die bereits bebauten Teile des<br />
Gebietes ein städtebaulich sinnvolles Flächenrecycling dar. Aufgrund <strong>der</strong><br />
naturschutzfachlichen Bestandsbewertung ergeben sich keine Vorgaben bzw.<br />
Nutzungseinschränkungen.<br />
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Begründung zum <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Ortsgemeinde</strong> <strong>Wasserliesch</strong>, <strong>Teilgebiet</strong> „Verlängerung Römerstraße“<br />
3.2 Städtebauliche Zielvorgaben<br />
Als städtebauliche Zielvorgaben sind anzusehen:<br />
Im Rahmen <strong>der</strong> <strong>Bebauungsplan</strong>aufstellung sind folgende Themenbereiche als<br />
städtebauliche Zielvorgaben zu behandeln. Regelungsbedarf besteht neben den<br />
allgemeinen planungs- und bauordnungsrechtlichen Belangen insbeson<strong>der</strong>e hinsichtlich<br />
folgen<strong>der</strong> Punkte:<br />
Ausweisung von Flächen für:<br />
� „allgemeines Wohngebiet“ (WA)<br />
� Festlegung bezüglich Art und Maß <strong>der</strong> baulichen Nutzung, insbeson<strong>der</strong>e des<br />
zulässigen Gebäudevolumens sowie <strong>der</strong> Anzahl <strong>der</strong> Wohneinheiten.<br />
� Gestalterische Festlegungen. Die Regelungen bezüglich Dachformen,<br />
Dacheindeckungen u.a. sind das Ergebnis von Vereinbarungen zwischen <strong>der</strong><br />
Eigentümergemeinschaft und <strong>der</strong> <strong>Ortsgemeinde</strong>. Deren Einhaltung wird im<br />
städtebaulichen Vertrag nochmals fixiert.<br />
Die Eignung des Geländes wurde im Rahmen <strong>der</strong> Umweltprüfung sowie <strong>der</strong> Vorarbeiten<br />
zum Entwässerungskonzept festgestellt.<br />
Die vorliegenden Untersuchungen kommen insgesamt zu dem Ergebnis, dass <strong>der</strong> zur<br />
Ausweisung von Bauflächen vorgesehene Standort die Anfor<strong>der</strong>ungen gem. § 1 Abs. 5<br />
BauGB erfüllt.<br />
3.3 Topographische Situation<br />
Bei dem überplanten Gelände handelt es sich um eine nach Nordosten teilweise stark<br />
geneigte Fläche. Die Geländesituation wurde durch eine örtliche Geländeaufnahme<br />
festgestellt. Das Ergebnis <strong>der</strong> Geländeaufnahme ist in Form von Höhenschichtlinien in<br />
Verbindung mit <strong>der</strong> Darstellung von Einzelhöhen in den <strong>Bebauungsplan</strong> übernommen<br />
worden.<br />
3.4 Nutzungsverteilung<br />
Die jeweils zulässigen Nutzungen sowie Art und Maß <strong>der</strong> baulichen Nutzung sind durch<br />
textliche Festsetzungen im <strong>Bebauungsplan</strong> geregelt.<br />
Entsprechend den Vorgaben des Ortsgemein<strong>der</strong>ates wird <strong>der</strong> Bebauungsbereich als<br />
„allgemeines Wohngebiet“ ausgewiesen.<br />
Dabei ist <strong>der</strong> Rat nach eingehen<strong>der</strong> Beratung zu <strong>der</strong> Meinung gelangt, dass die<br />
Nutzungen gem. § 4(2)2 sowie Ausnahmen nach § 4(3) BauNVO nicht dem<br />
angestrebten Gebietscharakter entsprechen und daher nicht zugelassen werden sollen.<br />
Mit <strong>der</strong> vorliegenden Planung soll eine wirtschaftlich und städtebaulich sinnvolle<br />
Folgenutzung des brachgefallenen Gewerbeareals vorbereitet werden. In diesem<br />
Zusammenhang werden noch bestehende Baustrukturen, die sich insbeson<strong>der</strong>e auch im<br />
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Begründung zum <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Ortsgemeinde</strong> <strong>Wasserliesch</strong>, <strong>Teilgebiet</strong> „Verlängerung Römerstraße“<br />
Hinblick auf das Maß <strong>der</strong> baulichen Nutzung als erträglich erwiesen haben, zum Anlass<br />
genommen, in ähnlichen Dimensionen eine Neuplanung zu betreiben. Die Gemeinde<br />
stützt sich dabei auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes für das Land Nordrhein-<br />
Westfalen vom 07. Dezember 2000 (Aktenzeichen 7 a D 60/99.NE), wonach es<br />
grundsätzlich im planerischen Ermessen einer Gemeinde liegt, welche städtebaulichen<br />
Ziele sie sich setzt. Die Tatsache, dass die Altbebauung beseitigt werden wird, ist nach<br />
Auffassung <strong>der</strong> Gemeinde lediglich als Folge <strong>der</strong> Planung zu sehen. Entscheidend ist,<br />
dass sich die Neubauten in die Bestandssituation einfügen lassen, was vorliegend <strong>der</strong><br />
Fall ist.<br />
Entsprechend dem Vorgenannten und den Vorgaben <strong>der</strong> Topografie werden talseitig <strong>der</strong><br />
Planstraße bis zu drei Vollgeschosse, bergseitig <strong>der</strong> Planstraße max. zwei<br />
Vollgeschosse zugelassen. Attikahöhen und absolute Oberkanten werden in Form nicht<br />
zu überschreiten<strong>der</strong> Maximalmaße festgesetzt. Oberhalb des obersten Vollgeschosses<br />
sind i.V.m. Flachdächern Baukörper im Sinne des § 2 Abs. 4 Satz 3 LBauO<br />
(Staffelgeschosse) zulässig. Der Baukörper muss hierbei mind. 1,5 m gegenüber <strong>der</strong><br />
Außenwand zurückversetzt werden.<br />
Die vorgeschlagene Grundstücksteilung des Baugebietes berücksichtigt die<br />
unterschiedlichen Bauformen, die im Plangebiet umgesetzt werden sollen.<br />
Die Begrenzung <strong>der</strong> Wohneinheiten erfolgt durch textliche Festsetzung. Es sollen mit<br />
Ausnahme des festgesetzten WA 1 lediglich Einfamilienhäuser (mit jeweils einer<br />
zulässigen Einliegerwohnung) entstehen können. Die Ausnahme für das WA 1 wird mit<br />
dem Gebäudebestand begründet.<br />
Bei <strong>der</strong> Festlegung <strong>der</strong> maximal zulässigen Obergrenzen für die Grundflächenzahl<br />
(GRZ) werden die Überschreitungsmöglichkeiten gem. § 19 (4) BauNVO bis zu einer<br />
GRZ von max. 0,4 zugelassen. Im WA 1 beträgt die Überschreitungsmöglichkeit bis zu<br />
50 v.H. <strong>der</strong> festgesetzten GRZ. Die gegenüber den übrigen Baugebietsteilen dort<br />
zugelassene höhere Verdichtung ist durch die vorhandene Bestandsbebauung<br />
gerechtfertigt.<br />
3.5 Erschließung<br />
Verkehr:<br />
Die Erschließung des Plangebietes soll über die vorhandene<br />
Römerstrasse/Löschemerstraße erfolgen. Die Planstraße wird hieran angeschlossen. Es<br />
handelt sich bei dieser um eine 5,00 m breite Stichstrasse (Achslänge ~ 115 m) mit<br />
einem abschließenden Wendhammer (Radius = 6,00 m). Das Längsgefälle beträgt<br />
zwischen 1,3 bis 9,5%.<br />
Die Erschließungsmaßnahme erfolgt durch die Bauherrengemeinschaft zu <strong>der</strong>en Lasten<br />
und auf <strong>der</strong>en Kosten. Dies wird vertraglich vereinbart.<br />
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Begründung zum <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Ortsgemeinde</strong> <strong>Wasserliesch</strong>, <strong>Teilgebiet</strong> „Verlängerung Römerstraße“<br />
Schmutzwasserentwässerung:<br />
Regenwasser:<br />
Wasserversorgung<br />
Stromversorgung<br />
Die geplanten Gebäude werden das anfallende Schmutzwasser in einen neu zu<br />
verlegenden Schmutzwasserkanal abschlagen, <strong>der</strong> an des vorhandene Netz – wie<br />
nachfolgend dargelegt - angeschlossen wird.<br />
Die SW-Kanaltrasse verläuft analog dem Regenwasserkanal vom Hochpunkt <strong>der</strong><br />
Erschließungstrasse (Bereich Wendehammer) längs <strong>der</strong> Strasse in Richtung <strong>der</strong><br />
ehemaligen Zweigler-Zufahrt, wobei bei Stat. 0+020 die Leitung zwischen den beiden<br />
noch vorhandenen Gebäuden in Richtung Römerstrasse abknickt. Aufgrund <strong>der</strong><br />
fehlenden Vorflut gilt es den ankommenden Schmutzwasserkanal bis zum Endschacht<br />
(Mischwasserkanal) <strong>der</strong> Römerstrasse zu verlängern. Für die Leitung außerhalb <strong>der</strong><br />
öffentlichen Flächen werden Leitungsrechte festgesetzt, die im weiteren noch <strong>der</strong><br />
dinglichen Sicherung bedürfen.<br />
Regelungen diesbezüglich wird <strong>der</strong> abzuschließende städtebauliche Vertrag enthalten.<br />
Das überdurchschnittlich stark ansteigende Gelände lässt eine private<br />
Oberflächenwasserversickerung als nicht praktikabel erscheinen. Aus diesem Grund ist<br />
ein Stauraumkanal geplant, welcher die anfallenden Oberflächenwassermengen<br />
gedrosselt in das angrenzende Gelände abschlägt. Es befinden sich keine Unterlieger<br />
im Auslaufbereich. Die anfallenden Wassermengen können innerhalb des weitläufigen<br />
Forst versickern. Eine unter naturschutzfachlichen Gesichtspunkten durchgeführte<br />
Untersuchung (FFH-Erheblichkeitseinschätzung) bescheinigt zusätzlich keinerlei<br />
negativen Folgen bzgl. dieser geplanten Art <strong>der</strong> Entwässerung.<br />
Die Wasserversorgung des Baugebietes wird über das vorhandene Trinkwassernetz<br />
gewährleistet, an welches angeschlossen werden kann. Regelungen hierzu wird <strong>der</strong><br />
noch abzuschließende städtebauliche Vertrag enthalten.<br />
Die Energieversorgung ist durch Anschluss an die vorhandenen Versorgungsleitungen<br />
sicherzustellen.<br />
Nähere Einzelheiten werden mit dem zuständigen Versorgungsträger abgestimmt und<br />
durch die Bauherrengemeinschaft vertraglich vereinbart.<br />
IV. Umweltbericht<br />
Die Anfor<strong>der</strong>ungen, die sich aus <strong>der</strong> durchgeführten Umweltprüfung ergeben, wurden in<br />
den B-Plan integriert. Siehe hierzu die textlichen Festsetzungen sowie den als<br />
Bestandteil <strong>der</strong> Begründung beigefügten Umweltbericht.<br />
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Begründung zum <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Ortsgemeinde</strong> <strong>Wasserliesch</strong>, <strong>Teilgebiet</strong> „Verlängerung Römerstraße“<br />
Die naturschutzrechtlich erfor<strong>der</strong>lichen Ausgleichs- und Ersatzflächen (Flächen zum<br />
Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft) werden,<br />
soweit nicht innerhalb des Plangebietes zu realisieren, außerhalb des Plangebietes auf<br />
Grundstücken <strong>der</strong> <strong>Ortsgemeinde</strong> durchgeführt. Diese verpflichtet sich vertraglich<br />
gegenüber <strong>der</strong> Unteren Naturschutzbehörde zur Durchführung <strong>der</strong> festgelegten<br />
Maßnahmen. Regelungen über die Kostentragung durch die Bauherrengemeinschaft im<br />
Plangebiet wird <strong>der</strong> noch abzuschließende städtebauliche Vertrag enthalten.<br />
Siehe hierzu auch Teil 2 <strong>der</strong> Begründung (Umweltbericht).<br />
V. Eigentumsverhältnisse / Bodenordnende Maßnahmen<br />
Das überplante Gebiet hat eine Größe von rd. 1,0 ha. Die Flächen befinden sich<br />
ausschließlich in Privatbesitz. Die Neuordnung erfolgt auf freiwilliger Basis.<br />
Bodenordnungsmaßnahmen werden durch die <strong>Bebauungsplan</strong>ausweisung nicht<br />
ausgelöst.<br />
VI. Kosten <strong>der</strong> Realisierung des <strong>Bebauungsplan</strong>es<br />
Art Masse EP netto € GP netto €<br />
1. Öfftl. Verkehrsfläche incl. Beleuchtung 90.000,00<br />
2. Schmutzwasserentsorgung<br />
(inkl. Hausanschlüsse (HA))<br />
3. Oberflächenentwässerung }<br />
110.000,00<br />
4. Wasserversorgung (inkl. HA)<br />
5. Externe Ausgleichsmaßnahme 14.500,00<br />
6. Gehwegeausbau bergseitig<br />
Römerstraße<br />
64.000,00<br />
Summe (Netto) 278.500,00<br />
Zuzüglich Baunebenkosten (ca. 15 % <strong>der</strong> Baukosten) sowie MwSt..<br />
Im Plangebiet sind die inneren Erschließungsanlagen, wie in dieser Begründung<br />
beschrieben, vollständig neu herzustellen. Die Aufwendungen hierfür belasten den<br />
kommunalen Haushalt <strong>der</strong> Gemeinde nicht, da sie durch die Bauherrengemeinschaft<br />
getragen werden. Hinsichtlich <strong>der</strong> (medienseitigen) Ver- und Entsorgung des<br />
Planbereiches werden durch die Bauherrengemeinschaft rechtzeitig die notwendigen<br />
vertraglichen Regelungen mit den Trägern <strong>der</strong> Einrichtungen gemäß den Erläuterungen<br />
in dieser Begründung getroffen.<br />
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Begründung zum <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Ortsgemeinde</strong> <strong>Wasserliesch</strong>, <strong>Teilgebiet</strong> „Verlängerung Römerstraße“<br />
Nach Herstellung <strong>der</strong> Erschließungsanlagen im Plangebiet werden diese gemäß den<br />
noch zu fixierenden vertraglichen Regelungen kosten- und lastenfrei an die Gemeinde<br />
(respektive an die zuständigen Versorgungsträger) übertragen und zur öffentlichen<br />
Widmung vorgesehen.<br />
Die Unterhaltung <strong>der</strong> neuen öffentlichen Straße ist Teil <strong>der</strong> kommunalen<br />
Selbstverwaltungsaufgabe. Insoweit im Laufe <strong>der</strong> Zeit daraus Kosten auf die Gemeinde<br />
zukommen können, steht diesen Ausgaben zwischenzeitlich bereits ein entsprechen<strong>der</strong><br />
finanzieller Zufluss, z.B. durch Steuerumlageerlöse etc., gegenüber. Diese Lasten sind<br />
daher gerechtfertigt.<br />
Hinsichtlich <strong>der</strong> äußeren Erschließung bestehen die <strong>der</strong>zeit noch mündlich<br />
vorgetragenen Übereinkünfte, wonach sich die Bauherrengemeinschaft auf <strong>der</strong> Basis<br />
durch die Gemeinde noch vorzulegen<strong>der</strong> Planungen und im städtebaulichen Vertrag<br />
noch zu treffenden Regelungen an den Kosten für den Gehwegeausbau bergseitig<br />
entlang <strong>der</strong> Römerstraße angemessen beteiligen wird.<br />
VII. Flächenbilanz<br />
∑m² ca. ∑% ca.<br />
Gesamtfläche 10.254 100,0<br />
Öffentliche Verkehrsfläche 1.268 12,3<br />
Netto-Bauflächen „Allgemeines Wohngebiet“ 8.954 87,3<br />
<strong>Wasserliesch</strong>, den …………….<br />
……..……………………………<br />
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