Geschäftsbericht 2010 - AK - Tirol
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Familienleistungen werden<br />
gekürzt, Schulbuch-Selbstbehalt<br />
abgeschafft:<br />
Die allgemeine Altersgrenze für die Gewährung<br />
der Familienbeihilfe wird ab Juli 2011<br />
grundsätzlich vom vollendeten 26. Lebensjahr<br />
auf das vollendete 24. Lebensjahr herabgesetzt.<br />
Für Mütter, Schwangere, Präsenz- und<br />
Zivildiener sowie für Studien mit einer Mindeststudiendauer<br />
von zehn Semestern sind<br />
allerdings Ausnahmen vorgesehen. In diesen<br />
Fällen ist ein Bezug von Familienbeihilfe bis<br />
zum 25. Lebensjahr möglich. Gleiches gilt für<br />
erheblich behinderte Kinder, die sich in Berufsausbildung<br />
befinden.<br />
Für volljährige Kinder zwischen dem 18. Und<br />
21. Lebensjahr, die beim AMS arbeitssuchend<br />
vermerkt sind, sowie für die ersten drei Monate<br />
nach Abschluss einer Berufsausbildung<br />
wird, anders als bisher, ebenfalls keine Familienbeihilfe<br />
mehr gezahlt. Die Zeit zwischen der<br />
Matura und dem frühestmöglichen Beginn eines<br />
Studiums bleibt jedoch abgedeckt.<br />
Im Gegenzug dürfen volljährige Jugendliche,<br />
die sich in Berufsausbildung befinden, in Hinkunft<br />
jährlich bis zu 10.000 € (bisher 9.000 €)<br />
an steuerpflichtigem Einkommen dazuverdienen,<br />
ohne die Familienbeihilfe zu verlieren. Der<br />
Budgetkonsolidierung zum Opfer fällt auch die<br />
erst vor zwei Jahren eingeführte und jeweils<br />
im September ausgezahlte „13. Familienbeihilfe“.<br />
An ihrer Stelle wird ab kommenden Jahr<br />
im September für jedes Kind im Alter von 6 bis<br />
15 Jahren ein Zusatzbetrag zur Familienbeihilfe<br />
von 100 € gewährt.<br />
Der Mehrkindzuschlag, den Familien mit einem<br />
jährlichen Einkommen von weniger als<br />
55.000 € für das dritte und jedes weitere Kind<br />
erhalten, reduziert sich von 36,40 € auf 20 €.<br />
Zugute kommt Familien die ersatzlose Streichung<br />
des Selbstbehaltes für Schulbücher.<br />
Zugang zum Pflegegeld<br />
wird erschwert:<br />
Durch eine Änderung des Bundespflegegeldgesetzes<br />
wird der Zugang zum Pflegegeld<br />
erschwert. Um Pflegegeld der Stufe 1 zu erhalten,<br />
muss künftig ein Pflegebedarf von<br />
monatlich 60 Stunden (bisher 50 Std.) nachgewiesen<br />
werden, Pflegegeld der Stufe 2 wird<br />
ab 85 (bisher 75) Stunden Pflegebedarf zuerkannt.<br />
Gleichzeitig wird das Pflegegeld der<br />
Stufe 6 von 1.242 € auf 1.260 € erhöht. Die<br />
Zahl der Entscheidungsträger im Bereich des<br />
Bundespflegegeldgesetzes wird gemäß einer<br />
Empfehlung des Rechnungshofs reduziert.<br />
Für Menschen, die bereits Pflegegeld der Stufen<br />
1 und 2 beziehen oder noch im Jahr <strong>2010</strong><br />
beantragt haben, gelten die Änderungen nicht.<br />
Kündigungsschutz für<br />
behinderte Menschen<br />
vorübergehend ausgesetzt:<br />
Der spezielle Kündigungsschutz für Menschen<br />
mit Behinderungen wird vorübergehend ausgesetzt.<br />
Begünstigte Behinderte, die ab 2011<br />
neu eingestellt werden, können innerhalb der<br />
ersten vier Jahr wie jeder andere Arbeitnehmer<br />
gekündigt werden.<br />
Parallel dazu wird die Ausgleichstaxe für die<br />
Nichteinstellung behinderter Menschen für<br />
große Betriebe angehoben. Dienstgeber, die<br />
die Einstellungspflicht von einem begünstigten<br />
Behinderten pro 25 Arbeitnehmer nicht<br />
erfüllen, müssen 2011 für jede offene Pflichtstelle<br />
monatlich mindestens 226 € (<strong>2010</strong>: 223<br />
€) zahlen. Hat der Betrieb mehr als 100 Beschäftigte,<br />
steigt die Ausgleichstaxe auf 316<br />
€ pro offener Pflichtstelle, bei mehr als 400<br />
Beschäftigten auf 336 €. Wie bisher wird der<br />
Betrag jährlich valorisiert.<br />
<strong>AK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2010</strong><br />
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