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Geschäftsbericht 2010 - AK - Tirol

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Familienleistungen werden<br />

gekürzt, Schulbuch-Selbstbehalt<br />

abgeschafft:<br />

Die allgemeine Altersgrenze für die Gewährung<br />

der Familienbeihilfe wird ab Juli 2011<br />

grundsätzlich vom vollendeten 26. Lebensjahr<br />

auf das vollendete 24. Lebensjahr herabgesetzt.<br />

Für Mütter, Schwangere, Präsenz- und<br />

Zivildiener sowie für Studien mit einer Mindeststudiendauer<br />

von zehn Semestern sind<br />

allerdings Ausnahmen vorgesehen. In diesen<br />

Fällen ist ein Bezug von Familienbeihilfe bis<br />

zum 25. Lebensjahr möglich. Gleiches gilt für<br />

erheblich behinderte Kinder, die sich in Berufsausbildung<br />

befinden.<br />

Für volljährige Kinder zwischen dem 18. Und<br />

21. Lebensjahr, die beim AMS arbeitssuchend<br />

vermerkt sind, sowie für die ersten drei Monate<br />

nach Abschluss einer Berufsausbildung<br />

wird, anders als bisher, ebenfalls keine Familienbeihilfe<br />

mehr gezahlt. Die Zeit zwischen der<br />

Matura und dem frühestmöglichen Beginn eines<br />

Studiums bleibt jedoch abgedeckt.<br />

Im Gegenzug dürfen volljährige Jugendliche,<br />

die sich in Berufsausbildung befinden, in Hinkunft<br />

jährlich bis zu 10.000 € (bisher 9.000 €)<br />

an steuerpflichtigem Einkommen dazuverdienen,<br />

ohne die Familienbeihilfe zu verlieren. Der<br />

Budgetkonsolidierung zum Opfer fällt auch die<br />

erst vor zwei Jahren eingeführte und jeweils<br />

im September ausgezahlte „13. Familienbeihilfe“.<br />

An ihrer Stelle wird ab kommenden Jahr<br />

im September für jedes Kind im Alter von 6 bis<br />

15 Jahren ein Zusatzbetrag zur Familienbeihilfe<br />

von 100 € gewährt.<br />

Der Mehrkindzuschlag, den Familien mit einem<br />

jährlichen Einkommen von weniger als<br />

55.000 € für das dritte und jedes weitere Kind<br />

erhalten, reduziert sich von 36,40 € auf 20 €.<br />

Zugute kommt Familien die ersatzlose Streichung<br />

des Selbstbehaltes für Schulbücher.<br />

Zugang zum Pflegegeld<br />

wird erschwert:<br />

Durch eine Änderung des Bundespflegegeldgesetzes<br />

wird der Zugang zum Pflegegeld<br />

erschwert. Um Pflegegeld der Stufe 1 zu erhalten,<br />

muss künftig ein Pflegebedarf von<br />

monatlich 60 Stunden (bisher 50 Std.) nachgewiesen<br />

werden, Pflegegeld der Stufe 2 wird<br />

ab 85 (bisher 75) Stunden Pflegebedarf zuerkannt.<br />

Gleichzeitig wird das Pflegegeld der<br />

Stufe 6 von 1.242 € auf 1.260 € erhöht. Die<br />

Zahl der Entscheidungsträger im Bereich des<br />

Bundespflegegeldgesetzes wird gemäß einer<br />

Empfehlung des Rechnungshofs reduziert.<br />

Für Menschen, die bereits Pflegegeld der Stufen<br />

1 und 2 beziehen oder noch im Jahr <strong>2010</strong><br />

beantragt haben, gelten die Änderungen nicht.<br />

Kündigungsschutz für<br />

behinderte Menschen<br />

vorübergehend ausgesetzt:<br />

Der spezielle Kündigungsschutz für Menschen<br />

mit Behinderungen wird vorübergehend ausgesetzt.<br />

Begünstigte Behinderte, die ab 2011<br />

neu eingestellt werden, können innerhalb der<br />

ersten vier Jahr wie jeder andere Arbeitnehmer<br />

gekündigt werden.<br />

Parallel dazu wird die Ausgleichstaxe für die<br />

Nichteinstellung behinderter Menschen für<br />

große Betriebe angehoben. Dienstgeber, die<br />

die Einstellungspflicht von einem begünstigten<br />

Behinderten pro 25 Arbeitnehmer nicht<br />

erfüllen, müssen 2011 für jede offene Pflichtstelle<br />

monatlich mindestens 226 € (<strong>2010</strong>: 223<br />

€) zahlen. Hat der Betrieb mehr als 100 Beschäftigte,<br />

steigt die Ausgleichstaxe auf 316<br />

€ pro offener Pflichtstelle, bei mehr als 400<br />

Beschäftigten auf 336 €. Wie bisher wird der<br />

Betrag jährlich valorisiert.<br />

<strong>AK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2010</strong><br />

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