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100 Jahre Freiwillige Feuerwehr Krombach

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Südeichsfeld-Bote – 4– Nr. 6/2010<br />

§ 3<br />

Gesamtbetrag der vorgesehenen<br />

Verpflichtungsermächtigungen<br />

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.<br />

§ 4<br />

Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung<br />

Der Höchstbetrag der Kredite zur<br />

Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf 60.000 €<br />

§ 5<br />

Kredite, Verpflichtungsermächtigungen und Kredite zur Liquiditätssicherung<br />

für Sondervermögen<br />

Krediten und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen<br />

mit Sonderrechnungen werden nicht festgesetzt.<br />

§ 6<br />

Abgabensätze der Gemeinde und der Sondervermögen mit<br />

Sonderrechnung<br />

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr<br />

wie folgt festgesetzt:<br />

a) Grundsteuer<br />

- Grundsteuer A 300,00 v. H.<br />

- Grundsteuer B 300,00 v. H.<br />

b) Gewerbesteuer 300,00 v. H.<br />

§ 7<br />

Stellenplan<br />

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt<br />

3,38 Vollzeitäquivalente (VzÄ)<br />

§ 8<br />

Eigenkapital<br />

Der Stand des Eigenkapitals Kamerale<br />

zum 31.12.2008 beträgt Buchführung<br />

Der voraussichtliche Stand<br />

des Eigenkapitals beträgt zum<br />

31.12.2009/01.01.2010 1.829.565 €<br />

31.12.2010 1.814.465 €<br />

§ 10<br />

Inkrafttreten<br />

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2010 in Kraft.<br />

Kella, den 15.06.2010<br />

Gemeinde Kella<br />

Bürgermeister (Siegel)<br />

Bekanntmachungsanordnung<br />

Die von der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Eichsfeld<br />

mit Schreiben vom 27.05.2010 genehmigte 3. Änderungssatzung<br />

zur Hauptsatzung der Gemeinde Sickerode wird hiermit<br />

gemäß § 21 Abs. 3 S. 3 der Thüringer Kommunalordnung (Thür-<br />

KO) i.d. derzeit gültigen Fassung öffentlich bekannt gemacht.<br />

Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften,<br />

die nicht die Ausfertigung und diese Bekanntmachung<br />

betreffen, können gegenüber der Gemeinde geltend gemacht<br />

werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu<br />

machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von<br />

einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so<br />

sind diese Verstöße unbeachtlich.<br />

Schimberg, den 14.06.2010<br />

Thume<br />

Vorsitzender<br />

3. Änderungssatzung zur Hauptsatzung<br />

der Gemeinde Sickerode<br />

Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde-<br />

und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -<br />

ThürKO)) in der Fassung der Neubekanntmachung 28. Januar<br />

2003 (GVBl. S. 41), geändert durch Gesetz vom 08. April 2009<br />

(GVBl. S. 345) hat der Gemeinderat der Gemeinde Sickerode in<br />

der Sitzung am 19.05.2010 die 3. Änderungssatzung zur Hauptsatzung<br />

beschlossen:<br />

§ 1<br />

Der § 14 erhält folgende Fassung:<br />

Die Haushaltswirtschaft der Gemeinde Sickerode wird ab<br />

01.01.2010 nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung<br />

geführt. Bis zu diesem Termin wurde die Haushaltswirtschaft<br />

nach den Grundsätzen der Verwaltungsbuchführung geführt.<br />

§ 2<br />

1. Der § 15 erhält folgende Fassung:<br />

Die in dieser Hauptsatzung verwandten personenbezogenen<br />

Bezeichnungen gelten für Frauen in der weiblichen und für<br />

Männer in der männlichen Sprachform.<br />

2. Der bisherige § 15 wird jetzt § 16.<br />

§ 3<br />

Alle übrigen Festlegungen der Hauptsatzung vom 11.12.2001 in<br />

der Fassung der 2. Änderung vom 08.07.2003 bleiben unverändert.<br />

§ 4<br />

Inkrafttreten<br />

Die 3. Änderungssatzung zur Hauptsatzung tritt rückwirkend<br />

zum 31.12.2009 in Kraft.<br />

Sickerode, den 11.06.2010<br />

Gothe<br />

Bürgermeister (Siegel)<br />

Beschluss- und Genehmigungsvermerk<br />

1. Mit Beschluss Nr. 09-03/10 vom 19.05.2010 hat der Gemeinderat<br />

der Gemeinde Sickerode die Haushaltssatzung 2010<br />

mit Haushaltsplan und Anlagen beschlossen.<br />

2. Das Landratsamt Eichsfeld hat mit Schreiben vom<br />

31.05.2010 die Haushaltssatzung sowie den Haushaltsplan<br />

für das Haushaltsjahr 2010 bestätigt und die vorzeitige Bestätigung<br />

nach § 21 Abs. 3 Satz 3 Thüringer Kommunalordnung<br />

(ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung<br />

vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz<br />

vom 08.04.2009 (GVBl. S. 345) ausdrücklich zugelassen.<br />

Auslegungshinweis<br />

Der Haushaltsplan liegt in der Zeit vom<br />

23.06. bis 09.07.2010<br />

im Verwaltungsgebäude der<br />

Verwaltungsgemeinschaft „Ershausen/Geismar“<br />

in 37308 Schimberg, Kreisstraße 4 (Hauptamt)<br />

während der üblichen Dienstzeiten zur Einsichtnahme aus und<br />

darüber hinaus kann der Haushaltsplan bis zur Entlastung und<br />

Beschlussfassung über die <strong>Jahre</strong>srechnung dieses Haushaltsjahres<br />

nach § 25 ThürKDG in der Kämmerei der VG „Ershausen/Geismar“<br />

eingesehen werden.<br />

Schimberg, den 14.06.2010<br />

Thume<br />

Vorsitzender<br />

Haushaltssatzung der Gemeinde Sickerode<br />

für das Jahr 2010<br />

Der Gemeinderat hat auf Grund des ThürKDG in der Fassung<br />

vom 19. November 2008 folgende Haushaltssatzung beschlossen:<br />

§ 1<br />

Ergebnis- und Finanzhaushalt<br />

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 wird<br />

1. im Ergebnisplan<br />

der Gesamtbetrag der ordentlichen<br />

Erträge auf 135.500,00 €<br />

der Gesamtbetrag der ordentlichen<br />

Aufwendungen auf 124.500,00 €<br />

Saldo der ordentlichen<br />

Erträge und Aufwendungen 11.000,00 €<br />

der Gesamtbetrag der außerordentlichen<br />

Erträge auf 0,00 €<br />

der Gesamtbetrag der außerordentlichen<br />

Aufwendungen auf 0,00 €

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