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100 Jahre Freiwillige Feuerwehr Krombach

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Südeichsfeld-Bote – 8– Nr. 6/2010<br />

gebiet Straßenausbaubeiträge alle zur Ermittlung der Beitragsgrundlagen<br />

erforderlichen Auskünfte zu erteilen, auf Verlangen<br />

geeignete Unterlagen vorzulegen und jeden Eigentumswechsel,<br />

jede Veränderung der Grundstücksfläche, der Bebauung sowie<br />

jede Nutzungsänderung anzuzeigen.<br />

§ 11<br />

Überleitungsbestimmungen<br />

Waren vor Inkrafttreten dieser Satzung für die im Abrechnungsgebiet<br />

liegenden Grundstücke Erschließungs- oder einmalige<br />

Straßenausbaubeiträge nach dem Baugesetzbuch oder dem<br />

Kommunalabgabengesetz des Landes entstanden, so bleiben<br />

diese Grundstücke bei der Ermittlung des wiederkehrenden Beitrags<br />

für das Abrechnungsgebiet unberücksichtigt und für wiederkehrende<br />

Beiträge solange beitragsfrei, bis die Gesamtsumme<br />

der wiederkehrenden Beiträge aus den einzelnen<br />

<strong>Jahre</strong>sbeiträgen bei Veranlagung zum wiederkehrenden Beitrag<br />

den Beitrag des Erschließungs- oder Einmalbeitrags überschritten<br />

hätte, längstens jedoch auf Dauer von 20 <strong>Jahre</strong>n seit der<br />

Entstehung des Erschließungs- oder Einmalbeitrages.<br />

§ 12<br />

Inkrafttreten<br />

Diese Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.<br />

Volkerode, den 27.05.2010<br />

Waldmann<br />

Bürgermeister (Siegel)<br />

Beschluss- und Genehmigungsvermerk<br />

1. Mit Beschluss Nr. 32-05/10 vom 27.05.2010 hat der Gemeinderat<br />

der Gemeinde Schimberg die Haushaltssatzung 2010<br />

mit Haushaltsplan und Anlagen beschlossen.<br />

2. Das Landratsamt Eichsfeld hat mit Schreiben vom<br />

16.06.2010 die Haushaltssatzung sowie den Haushaltsplan<br />

für das Haushaltsjahr 2010 bestätigt und die vorzeitige Bestätigung<br />

nach § 21 Abs. 3 Satz 3 Thüringer Kommunalordnung<br />

(ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung<br />

vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz<br />

vom 08.04.2009 (GVBl. S. 345) ausdrücklich zugelassen.<br />

Auslegungshinweis<br />

Der Haushaltsplan liegt in der Zeit vom<br />

23.06. bis 09.07.2010<br />

im Verwaltungsgebäude der<br />

Verwaltungsgemeinschaft<br />

„Ershausen/Geismar“<br />

in 37308 Schimberg, Kreisstraße 4 (Hauptamt)<br />

während der üblichen Dienstzeiten zur Einsichtnahme aus und<br />

darüber hinaus kann der Haushaltsplan bis zur Entlastung und<br />

Beschlussfassung über die <strong>Jahre</strong>srechnung dieses Haushaltsjahres<br />

nach § 25 ThürKDG in der Kämmerei der VG „Ershausen/Geismar“<br />

eingesehen werden.<br />

Schimberg, den 16.06.2010<br />

Thume<br />

Vorsitzender<br />

Haushaltssatzung der Gemeinde Schimberg<br />

für das Jahr 2010<br />

Der Gemeinderat hat auf Grund des ThürKDG in der Fassung<br />

vom 19.November 2008 folgende Haushaltssatzung beschlossen:<br />

§ 1<br />

Ergebnis- und Finanzhaushalt<br />

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 wird<br />

1. im Ergebnisplan<br />

der Gesamtbetrag der<br />

ordentlichen Erträge auf 2.057.000,00 EUR<br />

der Gesamtbetrag der<br />

ordentlichen Aufwendungen auf 2.237.600,00 EUR<br />

Saldo der ordentlichen Erträge<br />

und Aufwendungen -180.600,00 EUR<br />

der Gesamtbetrag der<br />

außerordentlichen Erträge auf 0,00 EUR<br />

der Gesamtbetrag der<br />

außerordentlichen Aufwendungen auf 0,00 EUR<br />

Saldo der außerordentlichen Erträge<br />

und Aufwendungen 0,00 EUR<br />

das <strong>Jahre</strong>sergebnis vor Veränderung des<br />

Sonderpostens für Belastung aus dem<br />

kommunalen Finanzausgleich und<br />

vor der Veränderung der Rücklagen auf -180.600,00 EUR<br />

die Einstellung in den Sonderposten<br />

für Belastungen aus dem kommunalen<br />

Finanzausgleich auf 0,00 EUR<br />

die Entnahme aus dem Sonderposten<br />

für Belastungen aus dem<br />

kommunalen Finanzausgleich auf 0,00 EUR<br />

die Einstellung in die allgemeine Rücklage auf 0,00 EUR<br />

die Entnahme aus der allgemeinen Rücklage auf 0,00 EUR<br />

die Einstellung in die zweckgebundene<br />

Ergebnisrücklage auf 0,00 EUR<br />

die Entnahme aus der zweckgebundenen<br />

Ergebnisrücklage auf 0,00 EUR<br />

das <strong>Jahre</strong>sergebnis auf -180.600,00 EUR<br />

2. im Finanzplan<br />

der Gesamtbetrag der<br />

ordentlichen Einzahlungen auf 2.017.200,00 EUR<br />

der Gesamtbetrag der<br />

ordentlichen Auszahlungen auf 1.816.200,00 EUR<br />

Saldo der ordentlichen Ein- und<br />

Auszahlungen 201.000,00 EUR<br />

der Gesamtbetrag der<br />

außerordentlichen Einzahlungen auf 0,00 EUR<br />

der Gesamtbetrag der außerordentlichen<br />

Auszahlungen auf 0,00 EUR<br />

Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen 0,00 EUR<br />

Saldo der ordentlichen und außerordentlichen<br />

Ein- und Auszahlungen 201.000,00 EUR<br />

der Gesamtbetrag der Einzahlungen<br />

aus Investitionstätigkeit auf 271.200,00 EUR<br />

der Gesamtbetrag der Auszahlungen<br />

aus Investitionstätigkeit auf 661.000,00 EUR<br />

Saldo der Ein- und Auszahlungen<br />

aus Investitionstätigkeit -389.800,00 EUR<br />

der Gesamtbetrag der Einzahlungen<br />

aus Finanzierungstätigkeit auf 0,00 EUR<br />

der Gesamtbetrag der Auszahlungen<br />

aus Finanzierungstätigkeit auf 59.500,00 EUR<br />

Saldo der Ein- und Auszahlungen<br />

aus Finanzierungstätigkeit -59.500,00 EUR<br />

der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus<br />

durchlaufenden Geldern,<br />

fremden Finanzmitteln auf 0,00 EUR<br />

der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus<br />

durchlaufenden Geldern,<br />

fremden Finanzmitteln auf 3.800,00 EUR<br />

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus<br />

durchlaufenden Geldern,<br />

fremden Finanzmitteln -3.800,00 EUR<br />

der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 2.288.400,00 EUR<br />

der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf 2.540.500,00 EUR<br />

Veränderung des Finanzmittelbestands<br />

im Haushaltsjahr -252.<strong>100</strong>,00 EUR<br />

festgesetzt.<br />

§ 2<br />

Gesamtbetrag der vorgesehenen Investitionskredite<br />

Investitionskredite werden nicht festgesetzt.<br />

§ 3<br />

Gesamtbetrag der vorgesehenen<br />

Verpflichtungsermächtigungen<br />

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.

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