Arbeitssicherheit im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau ... - LSV
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Böschungen <strong>und</strong> Gräben mit senkrechten Wänden ohne<br />
Verbau bis 1,25 m Tiefe sind nur zulässig, wenn keine schädigenden<br />
Einflüsse vorliegen, die die Standsicherheit gefährden.<br />
Schädigende Einflüsse sind z.B.:<br />
• Störungen des Bodengefüges<br />
• nicht oder nur wenig verdichtete Verfüllungen oder<br />
Aufschüttungen<br />
• erhebliche Bestandteile an organischen Bestandteilen bei<br />
weichen bindigen Böden<br />
• Gr<strong>und</strong>wasserabsenkung durch offene Wasserhaltung<br />
• Zufluss von Schichtenwasser<br />
• nicht entwässerte Fließsandböden<br />
• Austrocknung von nicht bindigen Böden<br />
• fehlender lastfreier Schutzstreifen bei Baugruben <strong>und</strong><br />
Gräben mit mehr als 0,80 m Tiefe<br />
• Starke Erschütterungen aus Verkehr <strong>und</strong> Verdichtungs-<br />
arbeiten<br />
Praktische Ausbildung<br />
zum Grabenverbau<br />
(Leichtverbau)<br />
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