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Arbeitssicherheit im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau ... - LSV

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<strong>Garten</strong>bau-Berufsgenossenschaft<br />

Betriebsanweisung Betrieb/Betriebsteil:<br />

nach § 14 Gefahrstoffverordnung<br />

Unfallverhütungsvorschriften<br />

VSG 4.5 Tätigkeit: Be- <strong>und</strong> Verarbeitung von Stein<br />

Quarzstaub<br />

Quarzstaub bezeichnet lungengängigen Staub, der kristallines Siliziumoxid (Quarz, Cristobalit, Tridymit) enthält. Quarzstaub<br />

(silikogene Stäube) kann Krebs verursachen.<br />

Gefahren für Mensch <strong>und</strong> Umwelt<br />

– Insbesondere be<strong>im</strong> Trockenschnitt von Natursteinen (Sandstein, Quarzit, Grauwacke,<br />

Kieselschiefer, Granit, Porphyr, B<strong>im</strong>sstein u. a.), aber auch Betonfertigteilen oder<br />

Pflastersteinen können Quarzstäube entstehen.<br />

– Einatmen kann zu Ges<strong>und</strong>heitsschäden führen.<br />

Schutzmaßnahmen <strong>und</strong> Verhaltensregeln<br />

– Staubentwicklung bei allen Be- <strong>und</strong> Verarbeitungsvorgängen vermeiden oder min<strong>im</strong>ieren.<br />

– Werkstücke während der Bearbeitung nass halten.<br />

– Alternative Bearbeitungsverfahren (Nassschneidetisch) einsetzen.<br />

– Arbeitsplätze <strong>und</strong> Maschinen müssen regelmäßig von Staubablagerungen gereinigt werden<br />

(nicht mit Druckluft abblasen).<br />

– Trockenbearbeitung nur bei Verwendung wirksamer Absaugungen.<br />

– Aufenthalt in staubbelasteten Bereichen auf das Notwendigste beschränken.<br />

– Vor Pausen <strong>und</strong> bei Arbeitsende mit Staub verunreinigte Körperpartien waschen.<br />

– Nach Arbeitsende verstaubte Arbeitskleidung gegen Straßenkleidung wechseln.<br />

– Verstaubte Arbeitskleidung regelmäßig waschen oder austauschen.<br />

Augenschutz: Geschlossene Schutzbrille tragen.<br />

Körperschutz: Geschlossene Arbeitskleidung tragen.<br />

Atemschutz: Bei Staubentwicklung Atemschutz mit Partikelfilter (mind. P 2) oder FFP 2 tragen.<br />

Verhalten <strong>im</strong> Gefahrfall<br />

– Störungen an Filteranlagen sind nur unter Benutzung von Atemschutz zu beheben!<br />

Verhalten bei Unfällen, Erste Hilfe<br />

Ersthelfer: Herr / Frau Notruf: 112<br />

– Nach Augenkontakt mit reichlich Wasser ausspülen.<br />

Bei anhaltender Augenreizung Augenarzt aufsuchen.<br />

Sachgerechte Entsorgung<br />

– Staubende Produktions-/Bearbeitungsabfälle <strong>und</strong> -reste nicht am Arbeitsplatz lagern.<br />

Reinigungsarbeiten möglichst staubfrei durchführen.<br />

Datum Unterschrift des Unternehmers<br />

Es wird bestätigt, dass die Inhalte dieser Betriebsanweisung mit den betrieblichen Verhältnissen <strong>und</strong> Erkenntnissen der Gefährdungsbeurteilung übereinst<strong>im</strong>men.<br />

Stand 09/07

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