§ 19.3 StVZO Änderungsabnahmen - Fehling
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4. ANLAGEN:<br />
ANLAGE 1:<br />
Wortlaut der Einzelanweisung an alle aaS der Technischen<br />
Prüfstellen<br />
ANLAGE 2:<br />
Tabellarische Übersicht der für <strong>Änderungsabnahmen</strong><br />
zulässigen „Prüfzeugnisse“<br />
ANLAGE 3:<br />
MATRIX zur gegenseitigen Beeinflussung bei Kombinationen<br />
von Änderungen<br />
ANLAGE 4:<br />
Rundschreiben der Geschäftsführung des AKE beim<br />
KBA an Hersteller und Importeure vom 12.02.2001<br />
betreffs Herstellerbescheinigungen<br />
AKE / <strong>§</strong> <strong>19.3</strong> <strong>StVZO</strong> - ARBEITSANWEISUNG / 18.10.2001 Seite 35 von 41