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§ 19.3 StVZO Änderungsabnahmen - Fehling

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4. ANLAGEN:<br />

ANLAGE 1:<br />

Wortlaut der Einzelanweisung an alle aaS der Technischen<br />

Prüfstellen<br />

ANLAGE 2:<br />

Tabellarische Übersicht der für <strong>Änderungsabnahmen</strong><br />

zulässigen „Prüfzeugnisse“<br />

ANLAGE 3:<br />

MATRIX zur gegenseitigen Beeinflussung bei Kombinationen<br />

von Änderungen<br />

ANLAGE 4:<br />

Rundschreiben der Geschäftsführung des AKE beim<br />

KBA an Hersteller und Importeure vom 12.02.2001<br />

betreffs Herstellerbescheinigungen<br />

AKE / <strong>§</strong> <strong>19.3</strong> <strong>StVZO</strong> - ARBEITSANWEISUNG / 18.10.2001 Seite 35 von 41

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