AMTSBLATT - FEN: Free-Net Erlangen-Nürnberg-Fürth e.V.
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Öffnungszeiten des Rathauses Weisendorf<br />
Montag und<br />
Mittwoch bis Freitag<br />
8.00 bis 12.00 Uhr<br />
Dienstag 7.30 bis 12.00 Uhr<br />
Donnerstag 14.00 bis 18.00 Uhr<br />
Bitte nutzen Sie auch unser Bürgerportal auf<br />
www.weisendorf.de<br />
Dort haben Sie die Möglichkeit, verschiedene Vorgänge<br />
bequem von zu Hause aus unabhängig von den<br />
Öffnungszeiten zu erledigen bzw. vorzubereiten.<br />
ACHTUNG<br />
Ein Teilbereich der „Kirchenstraße“<br />
ab Hausnummer 22 bis Einmündung<br />
„Am Weißen Berg“ ist wegen Kanalbauarbeiten<br />
bis voraussichtlich Ende<br />
Oktober 2011 vollständig gesperrt.<br />
Um die Abholung Ihrer Mülltonnen weiterhin gewährleisten<br />
zu können, bitten wir die Bewohner der Anwesen<br />
im Baustellenbereich, ihre Mülltonnen jeweils am<br />
Ende des Baustellenbereiches zur Abholung bereitzustellen.<br />
Weiterhin teilen wir mit, dass die Mülltonnen in der<br />
„Kirchenstraße“ und „Obere Gasse“ auf der Straßenseite<br />
mit den ungeraden Hausnummern am Abholtag<br />
bereitgestellt werden sollen.<br />
Im „Mitteldorfer Weg“ und „Am Weißen Berg“ sollen<br />
die Mülltonnen auf der Straßenseite mit den geraden<br />
Hausnummern am Abholtag bereitgestellt werden.<br />
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!<br />
MARKT WEISENDORF<br />
Niederschrift<br />
Sitzung: Gemeinderat<br />
Tag: Montag, den 06.06.2011<br />
Uhrzeit: 19.00 Uhr<br />
Ort: Sitzungssaal des Rathauses<br />
Genehmigung der Sitzungsniederschrift über die letzte<br />
Gemeinderatssitzung<br />
Die Sitzungsniederschrift über die öffentliche Gemeinderatssitzung<br />
am 09.05.2011 wird ohne Einwand genehmigt.<br />
Abstimmungsergebnis: 20 : 0<br />
Das Protokoll der nichtöffentlichen Gemeinderats-<br />
sitzung vom 09.05.2011 wird zur Kenntnis während<br />
der Gemeinderatssitzung in Umlauf gegeben und gilt<br />
als genehmigt, wenn keine Einwände erhoben<br />
werden.<br />
Einwände gegen die Tagesordnung<br />
Es bestehen keine Einwände.<br />
I. Öffentliche Sitzung<br />
Zu 1)<br />
Änderung des Bebauungsplanes mit integriertem<br />
Grünordnungsplan „Nr. 31/5 südlich der Erlanger<br />
Straße“<br />
a) Beschlussfassung über die frühzeitige Beteiligung<br />
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher<br />
Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB<br />
Den Gemeinderatsmitgliedern liegen die Stellungnahmen<br />
der Träger öffentlicher Belange, die Einwände<br />
bzw. Anregungen und Bedenken vorgebracht<br />
haben zusammen mit einer Übersichtsaufstellung vom<br />
26.04.2011 vor. Herr Helmut Reck beantwortet die<br />
Fragen einzelner Gemeinderatsmitglieder zu den jeweiligen<br />
Stellungnahmen und gibt weitere Erläuterungen<br />
dazu. Zu diesen Stellungnahmen werden folgende<br />
Beschlüsse gefasst:<br />
1. Regierung von Mittelfranken, höhere Landesplanungsbehörde;<br />
Schreiben vom 04.03.2011<br />
Von der Änderung des Bebauungsplanes sind landesplanerische<br />
Belange nicht betroffen. Einwände werden<br />
daher nicht erhoben.<br />
Aus städtebaulicher Sicht weist die Regierung darauf<br />
hin, dass das Vorhaben bei den anstehenden<br />
Sanierungsplanungen entsprechend Berücksichtigung<br />
finden soll.<br />
Folgender Beschluss wird gefasst:<br />
Die Hinweise zu Zielen und Grundsätzen der Raumordnung<br />
und Landesplanung sowie zu den planungsrechtlichen<br />
oder städtebaulichen Gesichtspunkten<br />
werden zur Kenntnis genommen. Die betroffenen<br />
Fachstellen wurden beteiligt.<br />
Da der Geltungsbereich des Plangebietes im Ortskern-Sanierungsgebiet<br />
hinsichtlich der Städtebauförderung<br />
liegt, wurde das Planungsbüro Topos team als<br />
Fachstelle am Verfahren beteiligt. Von TOPOS team<br />
liegt eine ausführliche Stellungnahme vor, zu der<br />
später Beschluss gefasst wird.<br />
Abstimmungsergebnis: 14 : 6<br />
2. Landratsamt <strong>Erlangen</strong>-Höchstadt<br />
a) Bauamt, Schreiben vom 28.03.2011<br />
Der festgesetzten Art der baulichen Nutzung als<br />
Mischgebiet kann aufgrund der fehlenden Durch-<br />
mischung von Wohnen und nicht störendem Gewerbe<br />
nicht zugestimmt werden. Unter Abklärung mit dem<br />
Fachbereich Immissionsschutz wird empfohlen, als Art<br />
2 _______________________________________________________________________Amtsblatt Weisendorf Nr. 25 22.06.2011