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AMTSBLATT - FEN: Free-Net Erlangen-Nürnberg-Fürth e.V.

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Öffnungszeiten des Rathauses Weisendorf<br />

Montag und<br />

Mittwoch bis Freitag<br />

8.00 bis 12.00 Uhr<br />

Dienstag 7.30 bis 12.00 Uhr<br />

Donnerstag 14.00 bis 18.00 Uhr<br />

Bitte nutzen Sie auch unser Bürgerportal auf<br />

www.weisendorf.de<br />

Dort haben Sie die Möglichkeit, verschiedene Vorgänge<br />

bequem von zu Hause aus unabhängig von den<br />

Öffnungszeiten zu erledigen bzw. vorzubereiten.<br />

ACHTUNG<br />

Ein Teilbereich der „Kirchenstraße“<br />

ab Hausnummer 22 bis Einmündung<br />

„Am Weißen Berg“ ist wegen Kanalbauarbeiten<br />

bis voraussichtlich Ende<br />

Oktober 2011 vollständig gesperrt.<br />

Um die Abholung Ihrer Mülltonnen weiterhin gewährleisten<br />

zu können, bitten wir die Bewohner der Anwesen<br />

im Baustellenbereich, ihre Mülltonnen jeweils am<br />

Ende des Baustellenbereiches zur Abholung bereitzustellen.<br />

Weiterhin teilen wir mit, dass die Mülltonnen in der<br />

„Kirchenstraße“ und „Obere Gasse“ auf der Straßenseite<br />

mit den ungeraden Hausnummern am Abholtag<br />

bereitgestellt werden sollen.<br />

Im „Mitteldorfer Weg“ und „Am Weißen Berg“ sollen<br />

die Mülltonnen auf der Straßenseite mit den geraden<br />

Hausnummern am Abholtag bereitgestellt werden.<br />

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!<br />

MARKT WEISENDORF<br />

Niederschrift<br />

Sitzung: Gemeinderat<br />

Tag: Montag, den 06.06.2011<br />

Uhrzeit: 19.00 Uhr<br />

Ort: Sitzungssaal des Rathauses<br />

Genehmigung der Sitzungsniederschrift über die letzte<br />

Gemeinderatssitzung<br />

Die Sitzungsniederschrift über die öffentliche Gemeinderatssitzung<br />

am 09.05.2011 wird ohne Einwand genehmigt.<br />

Abstimmungsergebnis: 20 : 0<br />

Das Protokoll der nichtöffentlichen Gemeinderats-<br />

sitzung vom 09.05.2011 wird zur Kenntnis während<br />

der Gemeinderatssitzung in Umlauf gegeben und gilt<br />

als genehmigt, wenn keine Einwände erhoben<br />

werden.<br />

Einwände gegen die Tagesordnung<br />

Es bestehen keine Einwände.<br />

I. Öffentliche Sitzung<br />

Zu 1)<br />

Änderung des Bebauungsplanes mit integriertem<br />

Grünordnungsplan „Nr. 31/5 südlich der Erlanger<br />

Straße“<br />

a) Beschlussfassung über die frühzeitige Beteiligung<br />

der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher<br />

Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Den Gemeinderatsmitgliedern liegen die Stellungnahmen<br />

der Träger öffentlicher Belange, die Einwände<br />

bzw. Anregungen und Bedenken vorgebracht<br />

haben zusammen mit einer Übersichtsaufstellung vom<br />

26.04.2011 vor. Herr Helmut Reck beantwortet die<br />

Fragen einzelner Gemeinderatsmitglieder zu den jeweiligen<br />

Stellungnahmen und gibt weitere Erläuterungen<br />

dazu. Zu diesen Stellungnahmen werden folgende<br />

Beschlüsse gefasst:<br />

1. Regierung von Mittelfranken, höhere Landesplanungsbehörde;<br />

Schreiben vom 04.03.2011<br />

Von der Änderung des Bebauungsplanes sind landesplanerische<br />

Belange nicht betroffen. Einwände werden<br />

daher nicht erhoben.<br />

Aus städtebaulicher Sicht weist die Regierung darauf<br />

hin, dass das Vorhaben bei den anstehenden<br />

Sanierungsplanungen entsprechend Berücksichtigung<br />

finden soll.<br />

Folgender Beschluss wird gefasst:<br />

Die Hinweise zu Zielen und Grundsätzen der Raumordnung<br />

und Landesplanung sowie zu den planungsrechtlichen<br />

oder städtebaulichen Gesichtspunkten<br />

werden zur Kenntnis genommen. Die betroffenen<br />

Fachstellen wurden beteiligt.<br />

Da der Geltungsbereich des Plangebietes im Ortskern-Sanierungsgebiet<br />

hinsichtlich der Städtebauförderung<br />

liegt, wurde das Planungsbüro Topos team als<br />

Fachstelle am Verfahren beteiligt. Von TOPOS team<br />

liegt eine ausführliche Stellungnahme vor, zu der<br />

später Beschluss gefasst wird.<br />

Abstimmungsergebnis: 14 : 6<br />

2. Landratsamt <strong>Erlangen</strong>-Höchstadt<br />

a) Bauamt, Schreiben vom 28.03.2011<br />

Der festgesetzten Art der baulichen Nutzung als<br />

Mischgebiet kann aufgrund der fehlenden Durch-<br />

mischung von Wohnen und nicht störendem Gewerbe<br />

nicht zugestimmt werden. Unter Abklärung mit dem<br />

Fachbereich Immissionsschutz wird empfohlen, als Art<br />

2 _______________________________________________________________________Amtsblatt Weisendorf Nr. 25 22.06.2011

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