AMTSBLATT - FEN: Free-Net Erlangen-Nürnberg-Fürth e.V.
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- Derzeit bestehen auf dem Grundstück 26 private<br />
Parkplätze. Nach der Planung sollen insgesamt 34<br />
Parkplätze entstehen. Anstelle der bisher geplanten<br />
Zu- und Ausfahrten wird die Planung insoweit geändert,<br />
dass nur eine Einfahrt und nur noch eine Ausfahrt<br />
zulässig sind.<br />
Der Geltungsbereich des Entwurfs zur Änderung des<br />
Bebauungsplanes wurde auf der Grundlage des bisherigen<br />
Gebietes gezeichnet und wird so beibehalten.<br />
Da der Markt Weisendorf an der Planung für die Errichtung<br />
eines Drive-In-Cafes festhält, muss aufgrund<br />
der Forderung des Straßenbauamtes eine Abbiegespur<br />
als Aufstellungsbereich gebaut werden.<br />
Hierzu wird auf die vorstehenden Ausführungen zu<br />
den Parkplätzen und zur Ein- und Ausfahrt verwiesen.<br />
- Aufgrund der bestehenden Situation sollen die vorhandenen<br />
Bäume soweit wie möglich erhalten bleiben.<br />
Zwei neue Bäume sollen gepflanzt werden. Weitere<br />
Änderungen werden in der Planung zur Grünordnung<br />
nicht vorgenommen, um die bauliche Nutzung des<br />
Grundstückes nicht noch mehr einzuschränken.<br />
- Bezüglich der Belange des Artenschutzes ist in Abstimmung<br />
mit der Unteren Naturschutzbehörde eine<br />
artenschutzrechtliche Prüfung durchzuführen.<br />
Wie vorgeschlagen, wird die Bebauungsplanänderung<br />
im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB<br />
weitergeführt; somit ist weder eine Umweltprüfung<br />
noch die Anwendung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung<br />
erforderlich.<br />
- Die Fachabteilung Immissionsschutz beim Landratsamt<br />
wird am Verfahren beteiligt. Ein Immissionsschutzgutachten<br />
mit schalltechnischen Untersuchungen<br />
ist anzufertigen.<br />
Abstimmungsergebnis: 14 : 6<br />
Nachstehende Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden<br />
haben keine Einwendungen erhoben:<br />
- Regionaler Planungsverband,<br />
Schreiben vom 21.03.2011<br />
- Stadt Höchstadt a.d. Aisch,<br />
Schreiben vom 13.04.2011<br />
- Markt Dachsbach, Schreiben vom 22.03.2011<br />
- Markt Uehlfeld, Schreiben vom 17.03.2011<br />
- Gemeinde Aurachtal, Schreiben vom 18.04.2011<br />
- Gemeinde Großenseebach,<br />
Schreiben vom 11.03.2011<br />
- Gemeinde Oberreichenbach,<br />
Schreiben vom 28.03.2011<br />
- Gemeinde Heßdorf, Schreiben vom 30.03.2011<br />
- Industrie- und Handelskammer <strong>Nürnberg</strong>,<br />
Schreiben vom 22.03.2011<br />
Hiervon nimmt der Gemeinderat Kenntnis.<br />
Folgende Träger öffentlicher Belange haben keine<br />
Stellungnahme abgegeben:<br />
- Kreisheimatpfleger<br />
- Stadt Herzogenaurach<br />
- Gemeinde Gerhardshofen<br />
- Handwerkskammer für Mittelfranken<br />
- Kreishandwerkerschaft <strong>Erlangen</strong><br />
Das Einverständnis zum Bebauungsplan wird daher<br />
vorausgesetzt (§ 4 Abs. 1 Satz 3 BauGB).<br />
Ein Beschluss ist nicht erforderlich.<br />
b) Beschlussfassung über die frühzeitige Beteiligung<br />
der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB<br />
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes lag in der Zeit<br />
vom 03.03.2011 bis einschließlich 28.03.2011 zur<br />
Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung<br />
öffentlich aus. Auf die Auslegung wurde im Amtsblatt<br />
des Marktes Weisendorf Nr. 9 vom 02.03.2011 hingewiesen.<br />
Im Rahmen dieser frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung<br />
sind folgende Stellungnahmen beim Markt<br />
Weisendorf eingegangen, welche allen Gemeinde-<br />
räten zur Information vorliegen:<br />
1. Schäfter, Martin, Schreiben vom 19.01.2011<br />
Auf Nachfrage der Verwaltung am 02.03.2011 bekräftigt<br />
Herr Schäfter seine vorgebrachten Bedenken.<br />
Seiner Meinung nach passt das Beck-Drive nicht in<br />
das Erscheinungsbild des Weisendorfer Ortskerns.<br />
Weiterhin sieht er durch die Zu- und Ausfahrt zum geplanten<br />
Beck-Drive eine Behinderung des Durchgangsverkehrs.<br />
Er wünscht sich, dass auch die Bedenken<br />
der Bürger mit in die Planung einfließen.<br />
Folgender Beschluss wird gefasst:<br />
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.<br />
Der Gemeinderat sieht bei der Planung keine Fehlentwicklung<br />
sondern durch die Errichtung eines Cafes<br />
eine Belebung des Ortskerns. Zu dieser Feststellung<br />
kommt auch das Planungsbüro Topos team in seiner<br />
Stellungnahme.<br />
Unter Umständen wird durch die Ein- und Ausfahrt<br />
zum geplanten Cafe der Verkehrsfluss verlangsamt.<br />
Die vorgebrachten Bedenken sind insgesamt nicht<br />
schwerwiegend. An der geplanten Änderung des Bebauungsplanes<br />
wird festgehalten.<br />
Abstimmungsergebnis: 14 : 6<br />
2. Rappold, Ernst, Schreiben vom 28.03.2011<br />
Das im Bebauungsplan zulässige Flachdach passt<br />
städtebaulich nicht. Durch eine Bauleitplanung sollte<br />
versucht werden, die bestehenden Dachformen durch<br />
entsprechende Festsetzungsgestaltungen anzugleichen.<br />
8 _______________________________________________________________________Amtsblatt Weisendorf Nr. 25 22.06.2011