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AMTSBLATT - FEN: Free-Net Erlangen-Nürnberg-Fürth e.V.

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- Derzeit bestehen auf dem Grundstück 26 private<br />

Parkplätze. Nach der Planung sollen insgesamt 34<br />

Parkplätze entstehen. Anstelle der bisher geplanten<br />

Zu- und Ausfahrten wird die Planung insoweit geändert,<br />

dass nur eine Einfahrt und nur noch eine Ausfahrt<br />

zulässig sind.<br />

Der Geltungsbereich des Entwurfs zur Änderung des<br />

Bebauungsplanes wurde auf der Grundlage des bisherigen<br />

Gebietes gezeichnet und wird so beibehalten.<br />

Da der Markt Weisendorf an der Planung für die Errichtung<br />

eines Drive-In-Cafes festhält, muss aufgrund<br />

der Forderung des Straßenbauamtes eine Abbiegespur<br />

als Aufstellungsbereich gebaut werden.<br />

Hierzu wird auf die vorstehenden Ausführungen zu<br />

den Parkplätzen und zur Ein- und Ausfahrt verwiesen.<br />

- Aufgrund der bestehenden Situation sollen die vorhandenen<br />

Bäume soweit wie möglich erhalten bleiben.<br />

Zwei neue Bäume sollen gepflanzt werden. Weitere<br />

Änderungen werden in der Planung zur Grünordnung<br />

nicht vorgenommen, um die bauliche Nutzung des<br />

Grundstückes nicht noch mehr einzuschränken.<br />

- Bezüglich der Belange des Artenschutzes ist in Abstimmung<br />

mit der Unteren Naturschutzbehörde eine<br />

artenschutzrechtliche Prüfung durchzuführen.<br />

Wie vorgeschlagen, wird die Bebauungsplanänderung<br />

im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB<br />

weitergeführt; somit ist weder eine Umweltprüfung<br />

noch die Anwendung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung<br />

erforderlich.<br />

- Die Fachabteilung Immissionsschutz beim Landratsamt<br />

wird am Verfahren beteiligt. Ein Immissionsschutzgutachten<br />

mit schalltechnischen Untersuchungen<br />

ist anzufertigen.<br />

Abstimmungsergebnis: 14 : 6<br />

Nachstehende Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden<br />

haben keine Einwendungen erhoben:<br />

- Regionaler Planungsverband,<br />

Schreiben vom 21.03.2011<br />

- Stadt Höchstadt a.d. Aisch,<br />

Schreiben vom 13.04.2011<br />

- Markt Dachsbach, Schreiben vom 22.03.2011<br />

- Markt Uehlfeld, Schreiben vom 17.03.2011<br />

- Gemeinde Aurachtal, Schreiben vom 18.04.2011<br />

- Gemeinde Großenseebach,<br />

Schreiben vom 11.03.2011<br />

- Gemeinde Oberreichenbach,<br />

Schreiben vom 28.03.2011<br />

- Gemeinde Heßdorf, Schreiben vom 30.03.2011<br />

- Industrie- und Handelskammer <strong>Nürnberg</strong>,<br />

Schreiben vom 22.03.2011<br />

Hiervon nimmt der Gemeinderat Kenntnis.<br />

Folgende Träger öffentlicher Belange haben keine<br />

Stellungnahme abgegeben:<br />

- Kreisheimatpfleger<br />

- Stadt Herzogenaurach<br />

- Gemeinde Gerhardshofen<br />

- Handwerkskammer für Mittelfranken<br />

- Kreishandwerkerschaft <strong>Erlangen</strong><br />

Das Einverständnis zum Bebauungsplan wird daher<br />

vorausgesetzt (§ 4 Abs. 1 Satz 3 BauGB).<br />

Ein Beschluss ist nicht erforderlich.<br />

b) Beschlussfassung über die frühzeitige Beteiligung<br />

der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB<br />

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes lag in der Zeit<br />

vom 03.03.2011 bis einschließlich 28.03.2011 zur<br />

Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung<br />

öffentlich aus. Auf die Auslegung wurde im Amtsblatt<br />

des Marktes Weisendorf Nr. 9 vom 02.03.2011 hingewiesen.<br />

Im Rahmen dieser frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung<br />

sind folgende Stellungnahmen beim Markt<br />

Weisendorf eingegangen, welche allen Gemeinde-<br />

räten zur Information vorliegen:<br />

1. Schäfter, Martin, Schreiben vom 19.01.2011<br />

Auf Nachfrage der Verwaltung am 02.03.2011 bekräftigt<br />

Herr Schäfter seine vorgebrachten Bedenken.<br />

Seiner Meinung nach passt das Beck-Drive nicht in<br />

das Erscheinungsbild des Weisendorfer Ortskerns.<br />

Weiterhin sieht er durch die Zu- und Ausfahrt zum geplanten<br />

Beck-Drive eine Behinderung des Durchgangsverkehrs.<br />

Er wünscht sich, dass auch die Bedenken<br />

der Bürger mit in die Planung einfließen.<br />

Folgender Beschluss wird gefasst:<br />

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.<br />

Der Gemeinderat sieht bei der Planung keine Fehlentwicklung<br />

sondern durch die Errichtung eines Cafes<br />

eine Belebung des Ortskerns. Zu dieser Feststellung<br />

kommt auch das Planungsbüro Topos team in seiner<br />

Stellungnahme.<br />

Unter Umständen wird durch die Ein- und Ausfahrt<br />

zum geplanten Cafe der Verkehrsfluss verlangsamt.<br />

Die vorgebrachten Bedenken sind insgesamt nicht<br />

schwerwiegend. An der geplanten Änderung des Bebauungsplanes<br />

wird festgehalten.<br />

Abstimmungsergebnis: 14 : 6<br />

2. Rappold, Ernst, Schreiben vom 28.03.2011<br />

Das im Bebauungsplan zulässige Flachdach passt<br />

städtebaulich nicht. Durch eine Bauleitplanung sollte<br />

versucht werden, die bestehenden Dachformen durch<br />

entsprechende Festsetzungsgestaltungen anzugleichen.<br />

8 _______________________________________________________________________Amtsblatt Weisendorf Nr. 25 22.06.2011

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