AMTSBLATT - FEN: Free-Net Erlangen-Nürnberg-Fürth e.V.
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Über diese Verfahrensänderung muss ein neuer Aufstellungsbeschluss<br />
gefasst und veröffentlicht werden.<br />
Der geschilderte schützenswerte Gehölzbestand entlang<br />
des Langweihergrabens ist im Bebauungsplan als<br />
separater Grünstreifen als „Bindung für die Erhaltung<br />
der Gehölzböschung“ festgesetzt. Die dargestellte<br />
Lage wird überprüft und angepasst. Wegen der zusätzlichen<br />
Parkplätze wird die im Osten vorhandene<br />
Obststreuwiese verkleinert. Diese Fläche ist als „Grünfläche,<br />
private Obstwiese“ ausgewiesen.<br />
Zur Beachtung der artenschutzrechtlichen Belange<br />
wird in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde<br />
eine artenschutzrechtliche Prüfung durchgeführt.<br />
Das entsprechende artenschutzrechtliche Gutachten<br />
des Instituts Dr. Mühlhofer vom 31.05.2011<br />
wird als Anlage der Begründung beigefügt.<br />
Abstimmungsergebnis: 14 : 6<br />
d) Immissionsschutz, Schreiben vom 15.03.2011<br />
Da bislang neben der Parkfläche nur gewerbliche<br />
Nutzungen existieren und für die erweiterte Nutzung<br />
ebenfalls nur Gewerbenutzungen enthalten sind,<br />
handelt es sich planungsrechtlich nicht um ein Mischgebiet.<br />
Geprüft werden sollten die Einwirkungen auf die umliegenden<br />
Mischgebietsgrundstücke, insbesondere für<br />
das im südlichen Anschluss bestehende Fortbildungszentrum<br />
(Institut Notre Dame de Vie). Darüber hinaus<br />
wird empfohlen, die Auswirkung auf die umliegenden<br />
Grundstücke durch das im Wesentlichen bekannte<br />
Vorhaben „Beck-Drive“ bereits im Zuge des Bauleitplanverfahrens<br />
prüfen zu lassen.<br />
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im<br />
Zuge nachfolgender Baugenehmigungen eine Beteiligung<br />
des Immissionsschutzes erfolgen soll.<br />
Folgender Beschluss wird gefasst:<br />
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Hinsichtlich<br />
der Gebietsausweisung bleibt es bei einem<br />
Mischgebiet. Dazu wird auf den vorstehenden Beschluss<br />
zu 2a) verwiesen.<br />
Zur schalltechnischen Beurteilung wird von einem<br />
Sachverständigenbüro ein Schallschutzgutachten eingeholt.<br />
Dieses soll Aufschluss geben,<br />
- ob in Anbetracht des Verkehrslärms eine Wohnnutzung<br />
innerhalb des Plangebietes zulässig wäre,<br />
- welche flächenbezogenen Schalleistungspegel für<br />
das Plangebiet festgelegt werden müssen, um unzulässige<br />
Störungen für die angrenzenden Nutzungen<br />
(z.B. Institut Notre Dame de Vie) durch Anlieferungs-,<br />
Parkplatzlärm o.ä. auszuschließen,<br />
- ob und wie vom Plangebiet ausgehenden Emissionen<br />
und die einwirkenden Immissionen bei Bedarf<br />
gemindert werden können.<br />
Die Ergebnisse dieser schalltechnischen Beurteilung<br />
sollen bereits im Rahmen der öffentlichen Auslegung<br />
an die Träger öffentlicher Belange sowie für die Beteiligung<br />
der Öffentlichkeit vorliegen. Das Gutachten ist<br />
als Anlage der Begründung beizufügen und vor Verfahrensabschluss<br />
den Gemeinderatsmitgliedern zur<br />
Kenntnis vorzulegen.<br />
Bei der Behandlung von Bauanträgen für das Plangebiet<br />
ist im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens eine<br />
Beteiligung des Immissionsschutzes entsprechend<br />
Art. 64 Abs. 1 BayBO durchzuführen. Damit kann für<br />
diese Bauanträge das Genehmigungsfreistellungsverfahren<br />
nach Art. 58 BayBO nicht angewandt werden.<br />
Für diese Bauanträge muss das Genehmigungsverfahren<br />
über das Landratsamt durchgeführt werden.<br />
Abstimmungsergebnis: 14 : 6<br />
e) Gesundheitswesen, Schreiben vom 04.03.2011<br />
Dem Bebauungsplan wird zugestimmt.<br />
Folgender Beschluss wird gefasst:<br />
Die Hinweise zur Entwässerung, Regenwasser-<br />
nutzungsanlagen, Bepflanzung und Umweltprüfung<br />
werden zur Kenntnis genommen.<br />
Es ist beabsichtigt, das anfallende Regenwasser<br />
direkt in den angrenzenden Langweihergraben einzuleiten.<br />
Der gesamte Geltungsbereich betrifft eine private<br />
Grundstücksfläche. Kinderspielplätze sind nicht geplant.<br />
Es gibt keine Anhaltspunkte für Bodenbelastungen.<br />
Abstimmungsergebnis: 14 : 6<br />
3. Kreisbrandrat Harald Schattan, Schreiben vom<br />
27.02.2011<br />
Der Kreisbrandrat erhebt grundsätzlich keine Einwände.<br />
Folgender Beschluss wird gefasst:<br />
Die allgemeinen Hinweise zur Gewährleistung und<br />
Sicherstellung des Brandschutzes sowie zur Löschwasserversorgung<br />
und brandschutztechnischen<br />
Risiken werden zur Kenntnis genommen.<br />
Abstimmungsergebnis: 14 : 6<br />
4. Ingenieurgesellschaft Baier und Schwarzott,<br />
Schreiben vom 25.03.2011<br />
Das Ingenieurbüro gibt Hinweise zur Wasserversorgung,<br />
Einleitung des Oberflächenwassers, Abwasserentsorgung<br />
und Straßenzufahrt.<br />
4 _______________________________________________________________________Amtsblatt Weisendorf Nr. 25 22.06.2011