17.01.2013 Aufrufe

AMTSBLATT - FEN: Free-Net Erlangen-Nürnberg-Fürth e.V.

AMTSBLATT - FEN: Free-Net Erlangen-Nürnberg-Fürth e.V.

AMTSBLATT - FEN: Free-Net Erlangen-Nürnberg-Fürth e.V.

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Über diese Verfahrensänderung muss ein neuer Aufstellungsbeschluss<br />

gefasst und veröffentlicht werden.<br />

Der geschilderte schützenswerte Gehölzbestand entlang<br />

des Langweihergrabens ist im Bebauungsplan als<br />

separater Grünstreifen als „Bindung für die Erhaltung<br />

der Gehölzböschung“ festgesetzt. Die dargestellte<br />

Lage wird überprüft und angepasst. Wegen der zusätzlichen<br />

Parkplätze wird die im Osten vorhandene<br />

Obststreuwiese verkleinert. Diese Fläche ist als „Grünfläche,<br />

private Obstwiese“ ausgewiesen.<br />

Zur Beachtung der artenschutzrechtlichen Belange<br />

wird in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde<br />

eine artenschutzrechtliche Prüfung durchgeführt.<br />

Das entsprechende artenschutzrechtliche Gutachten<br />

des Instituts Dr. Mühlhofer vom 31.05.2011<br />

wird als Anlage der Begründung beigefügt.<br />

Abstimmungsergebnis: 14 : 6<br />

d) Immissionsschutz, Schreiben vom 15.03.2011<br />

Da bislang neben der Parkfläche nur gewerbliche<br />

Nutzungen existieren und für die erweiterte Nutzung<br />

ebenfalls nur Gewerbenutzungen enthalten sind,<br />

handelt es sich planungsrechtlich nicht um ein Mischgebiet.<br />

Geprüft werden sollten die Einwirkungen auf die umliegenden<br />

Mischgebietsgrundstücke, insbesondere für<br />

das im südlichen Anschluss bestehende Fortbildungszentrum<br />

(Institut Notre Dame de Vie). Darüber hinaus<br />

wird empfohlen, die Auswirkung auf die umliegenden<br />

Grundstücke durch das im Wesentlichen bekannte<br />

Vorhaben „Beck-Drive“ bereits im Zuge des Bauleitplanverfahrens<br />

prüfen zu lassen.<br />

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im<br />

Zuge nachfolgender Baugenehmigungen eine Beteiligung<br />

des Immissionsschutzes erfolgen soll.<br />

Folgender Beschluss wird gefasst:<br />

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Hinsichtlich<br />

der Gebietsausweisung bleibt es bei einem<br />

Mischgebiet. Dazu wird auf den vorstehenden Beschluss<br />

zu 2a) verwiesen.<br />

Zur schalltechnischen Beurteilung wird von einem<br />

Sachverständigenbüro ein Schallschutzgutachten eingeholt.<br />

Dieses soll Aufschluss geben,<br />

- ob in Anbetracht des Verkehrslärms eine Wohnnutzung<br />

innerhalb des Plangebietes zulässig wäre,<br />

- welche flächenbezogenen Schalleistungspegel für<br />

das Plangebiet festgelegt werden müssen, um unzulässige<br />

Störungen für die angrenzenden Nutzungen<br />

(z.B. Institut Notre Dame de Vie) durch Anlieferungs-,<br />

Parkplatzlärm o.ä. auszuschließen,<br />

- ob und wie vom Plangebiet ausgehenden Emissionen<br />

und die einwirkenden Immissionen bei Bedarf<br />

gemindert werden können.<br />

Die Ergebnisse dieser schalltechnischen Beurteilung<br />

sollen bereits im Rahmen der öffentlichen Auslegung<br />

an die Träger öffentlicher Belange sowie für die Beteiligung<br />

der Öffentlichkeit vorliegen. Das Gutachten ist<br />

als Anlage der Begründung beizufügen und vor Verfahrensabschluss<br />

den Gemeinderatsmitgliedern zur<br />

Kenntnis vorzulegen.<br />

Bei der Behandlung von Bauanträgen für das Plangebiet<br />

ist im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens eine<br />

Beteiligung des Immissionsschutzes entsprechend<br />

Art. 64 Abs. 1 BayBO durchzuführen. Damit kann für<br />

diese Bauanträge das Genehmigungsfreistellungsverfahren<br />

nach Art. 58 BayBO nicht angewandt werden.<br />

Für diese Bauanträge muss das Genehmigungsverfahren<br />

über das Landratsamt durchgeführt werden.<br />

Abstimmungsergebnis: 14 : 6<br />

e) Gesundheitswesen, Schreiben vom 04.03.2011<br />

Dem Bebauungsplan wird zugestimmt.<br />

Folgender Beschluss wird gefasst:<br />

Die Hinweise zur Entwässerung, Regenwasser-<br />

nutzungsanlagen, Bepflanzung und Umweltprüfung<br />

werden zur Kenntnis genommen.<br />

Es ist beabsichtigt, das anfallende Regenwasser<br />

direkt in den angrenzenden Langweihergraben einzuleiten.<br />

Der gesamte Geltungsbereich betrifft eine private<br />

Grundstücksfläche. Kinderspielplätze sind nicht geplant.<br />

Es gibt keine Anhaltspunkte für Bodenbelastungen.<br />

Abstimmungsergebnis: 14 : 6<br />

3. Kreisbrandrat Harald Schattan, Schreiben vom<br />

27.02.2011<br />

Der Kreisbrandrat erhebt grundsätzlich keine Einwände.<br />

Folgender Beschluss wird gefasst:<br />

Die allgemeinen Hinweise zur Gewährleistung und<br />

Sicherstellung des Brandschutzes sowie zur Löschwasserversorgung<br />

und brandschutztechnischen<br />

Risiken werden zur Kenntnis genommen.<br />

Abstimmungsergebnis: 14 : 6<br />

4. Ingenieurgesellschaft Baier und Schwarzott,<br />

Schreiben vom 25.03.2011<br />

Das Ingenieurbüro gibt Hinweise zur Wasserversorgung,<br />

Einleitung des Oberflächenwassers, Abwasserentsorgung<br />

und Straßenzufahrt.<br />

4 _______________________________________________________________________Amtsblatt Weisendorf Nr. 25 22.06.2011

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!