AMTSBLATT - FEN: Free-Net Erlangen-Nürnberg-Fürth e.V.
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die Anpflanzung von „Sträuchern“ aufgenommen, da<br />
die Planzeichenverordnung kein „Buschwerk“ vorsieht,<br />
sondern evtl. nur noch „sonstige Bepflanzungen“.<br />
Abstimmungsergebnis: 14 : 6<br />
9. Planungsbüro Topos team, Schreiben vom<br />
26.10.2011<br />
Da der Geltungsbereich innerhalb des vom Gemeinderat<br />
beschlossenen Sanierungsgebietes liegt, nimmt<br />
Herr Thomas Rosemann mit Hinweisen und Anregungen<br />
zur städtebaulichen Sanierung der Ortsmitte von<br />
Weisendorf ausführlich Stellung.<br />
Das Vorhaben ist grundsätzlich mit den allgemeinen<br />
Zielen und Zwecken der Sanierung vereinbar. Eine<br />
Genehmigung des Vorhabens wird die Durchführung<br />
der Sanierung weder unmöglich machen noch wesentlich<br />
erschweren.<br />
Dass der Standort für ein solches Vorhaben innerhalb<br />
des zukünftigen Sanierungsgebietes „Ortsmitte“ und<br />
nicht auf der grünen bzw. grauen Wiese, z.B. im Gewerbegebiet<br />
Weisendorf, gewählt wurde, ist ausdrücklich<br />
zu begrüßen.<br />
Folgender Beschluss wird gefasst:<br />
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.<br />
Zu den Hinweisen und Anregungen wird ergänzend<br />
folgendes beschlossen:<br />
Zu Ziffer 4. Abs. 3 (Verkehrsflächen) sieht der Gemeinderat<br />
keine Notwendigkeit, weitere Planzeichen<br />
und eine Begründung der Festsetzungen zum Thema<br />
Verkehr in die Planung aufzunehmen.<br />
Der Vorschlag zu Ziffer 4. Abs. 6 (Verkehrsflächen)<br />
wird aufgegriffen. Nach Rücksprache von 1. Bürgermeister<br />
Alexander Tritthart mit Frau Zwingel können<br />
die Parkplätze, die nicht dem Beck zugeordnet sind,<br />
wie bisher weiterhin von der Öffentlichkeit genutzt<br />
werden. Eine Absperrung wird nicht erfolgen. Eine<br />
entsprechende Beschilderung ist bei Bedarf vorzunehmen.<br />
Wobei allerdings die Einschränkung gilt,<br />
dass diese Stellplätze (maximal 16) die dauerhaft öffentlich<br />
zugänglich bleiben, in der Zeit von 22.00 Uhr<br />
bis 6.00 Uhr nur zum Parken von Postfahrzeugen und<br />
durch Bedienstete benutzt werden dürfen. Diese Regelung<br />
wird unter § 3 (Durchführungsverpflichtung) in<br />
den Durchführungsvertrag unter Abs. 4 neu aufgenommen.<br />
Diese Regelung gilt nicht für die 16 Stellplätze,<br />
die dem Beck Cafe zugeordnet sind.<br />
Zu Ziffer 5. Abs. 4 (Grünordnung) wird die Anregung<br />
insoweit aufgenommen, als zu gegebener Zeit mit<br />
dem Topos team im Rahmen des Straßenausbaues<br />
(Gehweggestaltung) die Gestaltung der öffentlichen<br />
Fläche besprochen wird. Die Erstellung eines Freiflächengestaltungsplanes<br />
wird für die Bauleitplanung<br />
nicht gefordert. Insoweit erfolgt keine Ergänzung der<br />
Planung.<br />
Zu Ziffer 7. Abs. 2 (Sonstige Festsetzungen) wird<br />
auf die vorher zitierte Regelung verwiesen, wonach<br />
die Stellplätze, die nicht dem Beck zugeordnet sind,<br />
dauerhaft nicht abgesperrt werden und in der Zeit von<br />
6.00 Uhr bis 22.00 Uhr öffentlich nutzbar sind.<br />
Abstimmungsergebnis: 14 : 6<br />
10. Freunscht Gerhard, Behindertenbeauftragter,<br />
Schreiben vom 04.10 .2011<br />
Herr Gerhard Freunscht bittet darauf zu achten, dass<br />
bei Durchführung der erforderlichen Baumaßnahmen<br />
die Richtlinien für eine barrierefreie Gestaltung sowohl<br />
im öffentlichen Verkehrsraum als auch innerhalb des<br />
Tagescafes berücksichtigt werden.<br />
Folgender Beschluss wird gefasst:<br />
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine<br />
Kopie hiervon wurde an den Planfertiger zur Beachtung<br />
ausgehändigt.<br />
Im Cafe-Gebäude besteht ein barrierefreier Zugang<br />
und ein Behinderten-WC. Bei den Parkplätzen besteht<br />
ein Behindertenparkplatz, welcher bereits in der Planzeichnung<br />
eingetragen ist.<br />
Abstimmungsergebnis: 14 : 6<br />
b) Satzungsbeschluss<br />
Der Gemeinderat beschließt die vom Ingenieurbüro für<br />
Gesamtplanung Reck und Reck, Möhrendorf ausgearbeitete<br />
Änderung des Bebauungsplan mit integriertem<br />
Grünordnungsplan „Nr. 31/5 südlich der Erlanger<br />
Straße“ als vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit<br />
Begründung nach Einarbeitung der Änderungen bzw.<br />
Ergänzungen zu den unter Tagesordnungspunkt 1 a)<br />
gefassten Beschlüssen als Satzung. Soweit die verschiedenen<br />
Planunterlagen von den Änderungsbeschlüssen<br />
betroffen sind, ergibt sich hieraus der Verfahrenstand<br />
bzw. die Fassung vom 12.12.2011.<br />
Abstimmungsergebnis: 14 : 6<br />
Auf Wunsch der Gemeinderatsmitglieder Dr. Christiane<br />
Kolbet und Norbert Maier wird vermerkt, dass beide<br />
gegen sämtliche Beschlüsse zu diesem Tagesordnungspunkt<br />
gestimmt haben.<br />
Zu 2)<br />
Haushalt des Marktes Weisendorf für das Haushaltsjahr<br />
2012<br />
In seiner Sitzung vom 28.11.2011 hat der Haupt- und<br />
Finanzausschuss den Entwurf der Haushaltssatzung<br />
und des Haushaltsplans samt Anlagen für das Haushaltsjahr<br />
2012 eingehend beraten.<br />
Dem Gemeinderat wurde mehrheitlich empfohlen,<br />
dem Haushalt 2012 samt Anlagen mit den besprochenen<br />
Änderungen zuzustimmen und die Haushaltssatzung<br />
2012 zu beschließen.<br />
6 _______________________________________________________________________Amtsblatt Weisendorf Nr. 51 21.12.2011