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AMTSBLATT - FEN: Free-Net Erlangen-Nürnberg-Fürth e.V.

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die Anpflanzung von „Sträuchern“ aufgenommen, da<br />

die Planzeichenverordnung kein „Buschwerk“ vorsieht,<br />

sondern evtl. nur noch „sonstige Bepflanzungen“.<br />

Abstimmungsergebnis: 14 : 6<br />

9. Planungsbüro Topos team, Schreiben vom<br />

26.10.2011<br />

Da der Geltungsbereich innerhalb des vom Gemeinderat<br />

beschlossenen Sanierungsgebietes liegt, nimmt<br />

Herr Thomas Rosemann mit Hinweisen und Anregungen<br />

zur städtebaulichen Sanierung der Ortsmitte von<br />

Weisendorf ausführlich Stellung.<br />

Das Vorhaben ist grundsätzlich mit den allgemeinen<br />

Zielen und Zwecken der Sanierung vereinbar. Eine<br />

Genehmigung des Vorhabens wird die Durchführung<br />

der Sanierung weder unmöglich machen noch wesentlich<br />

erschweren.<br />

Dass der Standort für ein solches Vorhaben innerhalb<br />

des zukünftigen Sanierungsgebietes „Ortsmitte“ und<br />

nicht auf der grünen bzw. grauen Wiese, z.B. im Gewerbegebiet<br />

Weisendorf, gewählt wurde, ist ausdrücklich<br />

zu begrüßen.<br />

Folgender Beschluss wird gefasst:<br />

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.<br />

Zu den Hinweisen und Anregungen wird ergänzend<br />

folgendes beschlossen:<br />

Zu Ziffer 4. Abs. 3 (Verkehrsflächen) sieht der Gemeinderat<br />

keine Notwendigkeit, weitere Planzeichen<br />

und eine Begründung der Festsetzungen zum Thema<br />

Verkehr in die Planung aufzunehmen.<br />

Der Vorschlag zu Ziffer 4. Abs. 6 (Verkehrsflächen)<br />

wird aufgegriffen. Nach Rücksprache von 1. Bürgermeister<br />

Alexander Tritthart mit Frau Zwingel können<br />

die Parkplätze, die nicht dem Beck zugeordnet sind,<br />

wie bisher weiterhin von der Öffentlichkeit genutzt<br />

werden. Eine Absperrung wird nicht erfolgen. Eine<br />

entsprechende Beschilderung ist bei Bedarf vorzunehmen.<br />

Wobei allerdings die Einschränkung gilt,<br />

dass diese Stellplätze (maximal 16) die dauerhaft öffentlich<br />

zugänglich bleiben, in der Zeit von 22.00 Uhr<br />

bis 6.00 Uhr nur zum Parken von Postfahrzeugen und<br />

durch Bedienstete benutzt werden dürfen. Diese Regelung<br />

wird unter § 3 (Durchführungsverpflichtung) in<br />

den Durchführungsvertrag unter Abs. 4 neu aufgenommen.<br />

Diese Regelung gilt nicht für die 16 Stellplätze,<br />

die dem Beck Cafe zugeordnet sind.<br />

Zu Ziffer 5. Abs. 4 (Grünordnung) wird die Anregung<br />

insoweit aufgenommen, als zu gegebener Zeit mit<br />

dem Topos team im Rahmen des Straßenausbaues<br />

(Gehweggestaltung) die Gestaltung der öffentlichen<br />

Fläche besprochen wird. Die Erstellung eines Freiflächengestaltungsplanes<br />

wird für die Bauleitplanung<br />

nicht gefordert. Insoweit erfolgt keine Ergänzung der<br />

Planung.<br />

Zu Ziffer 7. Abs. 2 (Sonstige Festsetzungen) wird<br />

auf die vorher zitierte Regelung verwiesen, wonach<br />

die Stellplätze, die nicht dem Beck zugeordnet sind,<br />

dauerhaft nicht abgesperrt werden und in der Zeit von<br />

6.00 Uhr bis 22.00 Uhr öffentlich nutzbar sind.<br />

Abstimmungsergebnis: 14 : 6<br />

10. Freunscht Gerhard, Behindertenbeauftragter,<br />

Schreiben vom 04.10 .2011<br />

Herr Gerhard Freunscht bittet darauf zu achten, dass<br />

bei Durchführung der erforderlichen Baumaßnahmen<br />

die Richtlinien für eine barrierefreie Gestaltung sowohl<br />

im öffentlichen Verkehrsraum als auch innerhalb des<br />

Tagescafes berücksichtigt werden.<br />

Folgender Beschluss wird gefasst:<br />

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine<br />

Kopie hiervon wurde an den Planfertiger zur Beachtung<br />

ausgehändigt.<br />

Im Cafe-Gebäude besteht ein barrierefreier Zugang<br />

und ein Behinderten-WC. Bei den Parkplätzen besteht<br />

ein Behindertenparkplatz, welcher bereits in der Planzeichnung<br />

eingetragen ist.<br />

Abstimmungsergebnis: 14 : 6<br />

b) Satzungsbeschluss<br />

Der Gemeinderat beschließt die vom Ingenieurbüro für<br />

Gesamtplanung Reck und Reck, Möhrendorf ausgearbeitete<br />

Änderung des Bebauungsplan mit integriertem<br />

Grünordnungsplan „Nr. 31/5 südlich der Erlanger<br />

Straße“ als vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit<br />

Begründung nach Einarbeitung der Änderungen bzw.<br />

Ergänzungen zu den unter Tagesordnungspunkt 1 a)<br />

gefassten Beschlüssen als Satzung. Soweit die verschiedenen<br />

Planunterlagen von den Änderungsbeschlüssen<br />

betroffen sind, ergibt sich hieraus der Verfahrenstand<br />

bzw. die Fassung vom 12.12.2011.<br />

Abstimmungsergebnis: 14 : 6<br />

Auf Wunsch der Gemeinderatsmitglieder Dr. Christiane<br />

Kolbet und Norbert Maier wird vermerkt, dass beide<br />

gegen sämtliche Beschlüsse zu diesem Tagesordnungspunkt<br />

gestimmt haben.<br />

Zu 2)<br />

Haushalt des Marktes Weisendorf für das Haushaltsjahr<br />

2012<br />

In seiner Sitzung vom 28.11.2011 hat der Haupt- und<br />

Finanzausschuss den Entwurf der Haushaltssatzung<br />

und des Haushaltsplans samt Anlagen für das Haushaltsjahr<br />

2012 eingehend beraten.<br />

Dem Gemeinderat wurde mehrheitlich empfohlen,<br />

dem Haushalt 2012 samt Anlagen mit den besprochenen<br />

Änderungen zuzustimmen und die Haushaltssatzung<br />

2012 zu beschließen.<br />

6 _______________________________________________________________________Amtsblatt Weisendorf Nr. 51 21.12.2011

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