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AMTSBLATT - FEN: Free-Net Erlangen-Nürnberg-Fürth e.V.

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Gemeinderat Karl-Heinz Hertlein bedankt sich ebenfalls<br />

beim Kämmerer für die gewohnt rechtzeitige Vorlage<br />

des Haushalts, der die notwendigen Investitionen<br />

enthält und für Wünsche keinen Raum lässt. Er spricht<br />

die Hoffnung aus, dass die geplanten Investitionen<br />

angegangen werden.<br />

Folgende Beschlüsse werden gefasst:<br />

a) Haushaltssatzung und Haushaltsplan samt Anlagen<br />

2012<br />

Der Gemeinderat stimmt der folgenden Haushalts-<br />

satzung und dem Haushaltsplan samt Anlagen für das<br />

Haushaltsjahr 2012 zu.<br />

„H a u s h a l t s s a t z u n g des Marktes Weisendorf<br />

(Landkreis <strong>Erlangen</strong>-Höchstadt) für das Haushaltsjahr<br />

2012<br />

Auf Grund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt<br />

der Markt Weisendorf folgende Haushaltssatzung:<br />

§ 1<br />

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das<br />

Haushaltsjahr 2012 wird hiermit festgesetzt; er<br />

schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen<br />

und Ausgaben mit 8.567.100 € und im Vermögenshaushalt<br />

in den Einnahmen und Ausgaben mit<br />

6.505.400 € ab.<br />

§ 2<br />

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen<br />

und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf<br />

2.071.400 € festgesetzt.<br />

§ 3<br />

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen<br />

im Vermögenshaushalt wird auf 2.306.400 € festgesetzt.<br />

§ 4<br />

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern<br />

werden wie folgt festgesetzt:<br />

1. Grundsteuer<br />

a) für die land- und forstwirt-<br />

schaftlichen Betriebe (A) 320 v.H.<br />

b) für die Grundstücke (B) 320 v.H.<br />

2. Gewerbesteuer 380 v.H.<br />

§ 5<br />

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen<br />

Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird<br />

auf 500.000,00 € festgesetzt.<br />

§ 6<br />

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2012<br />

in Kraft.“<br />

Abstimmungsergebnis: 18 : 2<br />

b) Investitionsprogramm der Jahre 2012 bis 2015<br />

Der Gemeinderat beschließt das als Anlage zum<br />

Haushaltsplan 2012 beigelegte Investitionsprogramm<br />

für die Jahre 2012 bis 2015. Es dient als Grundlage für<br />

die Finanzplanung.<br />

Abstimmungsergebnis: 18 : 2<br />

c) Finanzplan der Jahre 2011 bis 2015<br />

Der Gemeinderat stimmt dem Finanzplan für die Jahre<br />

2011 bis 2015, der als Anlage dem Haushaltsplan<br />

2012 beigefügt ist, zu. Er dient als Grundlage für die<br />

künftige Haushaltsplanerstellung.<br />

Abstimmungsergebnis: 18 : 2<br />

d) Kreditaufnahmen<br />

Die Verwaltung wird ermächtigt, die im Rahmen der<br />

Haushaltssatzung vorgesehenen Kredite bei Bedarf<br />

beim günstigsten Kreditinstitut aufzunehmen.<br />

Abstimmungsergebnis: 18 : 2<br />

Zu 3)<br />

Umbau des Knotens Auracher Bergstraße/Höch-<br />

stadter Straße/Hauptstraße zu einem Kreisverkehr;<br />

Antrag auf Aufnahme in das staatliche Förderprogramm<br />

„Kommunale Sonderbaulast“<br />

1. Bürgermeister Alexander Tritthart hat in der Gemeinderatssitzung<br />

am 14.11.2011 darüber berichtet,<br />

dass der Bayer. Staatsminister des Innern, Herr<br />

Joachim Herrmann in seinem Schreiben vom<br />

28.10.2011 unter anderem darauf hingewiesen hat,<br />

dass grundsätzlich die Möglichkeit besteht, den vorgenannten<br />

Kreisverkehr in „kommunaler Sonderbaulast“<br />

mit staatlicher Förderung zu bauen, nachdem<br />

diese Baumaßnahme vom Freistaat Bayern nicht<br />

durchgeführt wird. Der Umbau der Kreuzung zum<br />

Kreisverkehr könnte dann zeitnah nach der Fahrbahnsanierung<br />

der St 2263 bzw. der Lichtsignalisierung der<br />

„Schwane-Kreuzung“ durch das Staatliche Bauamt<br />

<strong>Nürnberg</strong>, durchgeführt werden.<br />

Die Sanierungsarbeiten könnten laut Information des<br />

Innenministers vorbehaltlich ausreichender Haushaltsmittel<br />

im Jahr 2012 beginnen.<br />

Auf Grund der geschilderten Situation hat das Staatl.<br />

Bauamt dem Markt Weisendorf bei einem Gespräch<br />

am 18.11.2011 geraten, einen Gemeinderatsbeschluss<br />

über den Umbau der Kreuzung zu einem<br />

Kreisverkehr in „kommunaler Sonderbaulast“ herbeizuführen<br />

und dann baldmöglichst einen Antrag auf<br />

Aufnahme in das Förderprogramm „Kommunale<br />

Sonderbaulast“ zu stellen, um möglicherweise schon<br />

im Jahr 2013 in den Genuss von Fördermitteln zu<br />

kommen. Der Zuwendungssatz dürfte bei ca. 75 %<br />

liegen.<br />

Amtsblatt Weisendorf Nr. 51 21.12.2011_____________________________________________________________ 9

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