AMTSBLATT - FEN: Free-Net Erlangen-Nürnberg-Fürth e.V.
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Gemeinderat Karl-Heinz Hertlein bedankt sich ebenfalls<br />
beim Kämmerer für die gewohnt rechtzeitige Vorlage<br />
des Haushalts, der die notwendigen Investitionen<br />
enthält und für Wünsche keinen Raum lässt. Er spricht<br />
die Hoffnung aus, dass die geplanten Investitionen<br />
angegangen werden.<br />
Folgende Beschlüsse werden gefasst:<br />
a) Haushaltssatzung und Haushaltsplan samt Anlagen<br />
2012<br />
Der Gemeinderat stimmt der folgenden Haushalts-<br />
satzung und dem Haushaltsplan samt Anlagen für das<br />
Haushaltsjahr 2012 zu.<br />
„H a u s h a l t s s a t z u n g des Marktes Weisendorf<br />
(Landkreis <strong>Erlangen</strong>-Höchstadt) für das Haushaltsjahr<br />
2012<br />
Auf Grund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt<br />
der Markt Weisendorf folgende Haushaltssatzung:<br />
§ 1<br />
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das<br />
Haushaltsjahr 2012 wird hiermit festgesetzt; er<br />
schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen<br />
und Ausgaben mit 8.567.100 € und im Vermögenshaushalt<br />
in den Einnahmen und Ausgaben mit<br />
6.505.400 € ab.<br />
§ 2<br />
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen<br />
und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf<br />
2.071.400 € festgesetzt.<br />
§ 3<br />
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen<br />
im Vermögenshaushalt wird auf 2.306.400 € festgesetzt.<br />
§ 4<br />
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern<br />
werden wie folgt festgesetzt:<br />
1. Grundsteuer<br />
a) für die land- und forstwirt-<br />
schaftlichen Betriebe (A) 320 v.H.<br />
b) für die Grundstücke (B) 320 v.H.<br />
2. Gewerbesteuer 380 v.H.<br />
§ 5<br />
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen<br />
Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird<br />
auf 500.000,00 € festgesetzt.<br />
§ 6<br />
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2012<br />
in Kraft.“<br />
Abstimmungsergebnis: 18 : 2<br />
b) Investitionsprogramm der Jahre 2012 bis 2015<br />
Der Gemeinderat beschließt das als Anlage zum<br />
Haushaltsplan 2012 beigelegte Investitionsprogramm<br />
für die Jahre 2012 bis 2015. Es dient als Grundlage für<br />
die Finanzplanung.<br />
Abstimmungsergebnis: 18 : 2<br />
c) Finanzplan der Jahre 2011 bis 2015<br />
Der Gemeinderat stimmt dem Finanzplan für die Jahre<br />
2011 bis 2015, der als Anlage dem Haushaltsplan<br />
2012 beigefügt ist, zu. Er dient als Grundlage für die<br />
künftige Haushaltsplanerstellung.<br />
Abstimmungsergebnis: 18 : 2<br />
d) Kreditaufnahmen<br />
Die Verwaltung wird ermächtigt, die im Rahmen der<br />
Haushaltssatzung vorgesehenen Kredite bei Bedarf<br />
beim günstigsten Kreditinstitut aufzunehmen.<br />
Abstimmungsergebnis: 18 : 2<br />
Zu 3)<br />
Umbau des Knotens Auracher Bergstraße/Höch-<br />
stadter Straße/Hauptstraße zu einem Kreisverkehr;<br />
Antrag auf Aufnahme in das staatliche Förderprogramm<br />
„Kommunale Sonderbaulast“<br />
1. Bürgermeister Alexander Tritthart hat in der Gemeinderatssitzung<br />
am 14.11.2011 darüber berichtet,<br />
dass der Bayer. Staatsminister des Innern, Herr<br />
Joachim Herrmann in seinem Schreiben vom<br />
28.10.2011 unter anderem darauf hingewiesen hat,<br />
dass grundsätzlich die Möglichkeit besteht, den vorgenannten<br />
Kreisverkehr in „kommunaler Sonderbaulast“<br />
mit staatlicher Förderung zu bauen, nachdem<br />
diese Baumaßnahme vom Freistaat Bayern nicht<br />
durchgeführt wird. Der Umbau der Kreuzung zum<br />
Kreisverkehr könnte dann zeitnah nach der Fahrbahnsanierung<br />
der St 2263 bzw. der Lichtsignalisierung der<br />
„Schwane-Kreuzung“ durch das Staatliche Bauamt<br />
<strong>Nürnberg</strong>, durchgeführt werden.<br />
Die Sanierungsarbeiten könnten laut Information des<br />
Innenministers vorbehaltlich ausreichender Haushaltsmittel<br />
im Jahr 2012 beginnen.<br />
Auf Grund der geschilderten Situation hat das Staatl.<br />
Bauamt dem Markt Weisendorf bei einem Gespräch<br />
am 18.11.2011 geraten, einen Gemeinderatsbeschluss<br />
über den Umbau der Kreuzung zu einem<br />
Kreisverkehr in „kommunaler Sonderbaulast“ herbeizuführen<br />
und dann baldmöglichst einen Antrag auf<br />
Aufnahme in das Förderprogramm „Kommunale<br />
Sonderbaulast“ zu stellen, um möglicherweise schon<br />
im Jahr 2013 in den Genuss von Fördermitteln zu<br />
kommen. Der Zuwendungssatz dürfte bei ca. 75 %<br />
liegen.<br />
Amtsblatt Weisendorf Nr. 51 21.12.2011_____________________________________________________________ 9