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Kreistag 2010 Kreis Hochtaunus

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Der HTTV informiert<br />

Erläuterungen zu den Beschlüssen des HTTV-Beirats vom 20.03.<strong>2010</strong><br />

Der Beirat des HTTV hat sich am 20.03.<strong>2010</strong> u. a. mit Anträgen auf Änderung der Ordnungen des HTTV befasst. In dieser Ausgabe werden<br />

die beschlossenen Änderungen (in Fettdruck markiert) der Wettspielordnung veröffentlicht und gelten gemäß Ziffer 14.6 der Satzung damit als<br />

allen Mitgliedern bekannt.<br />

Wettspielordnung (WO)<br />

1.7 (A7) Spielzeit<br />

Eine Spielzeit beginnt am 1. Juli und endet am 30. Juni des Folgejahres. Die erste Hälfte einer Spielzeit wird Vorrunde, die zweite Hälfte<br />

Rückrunde genannt (siehe WO 7.3 Rahmenterminplan).<br />

Hinweis: Die bisherigen Ziffern 1.7.1 – 1.7.4 wurden ersatzlos gestrichen.<br />

Neue Fassung des Abschnittes 3<br />

3 (C) Bestimmungen für Veranstaltungen in Turnierform<br />

3.1 (C 1) Turniergenehmigungen<br />

3.1.1 (C 1.1)<br />

Einladungsturniere und offene Turniere bedürfen einer vorherigen Genehmigung des für die Veranstaltung zuständigen Mitgliedsverbandes<br />

und zusätzlich des Generalsekretariats bei solchen mit einem Preisgeld und/oder Sachwerten von mindestens insgesamt 5.000,00 Euro. Es<br />

gilt die Gebührentabelle des DTTB.<br />

3.1.2 (C 1.2)<br />

In Schüler- und Jugendklassen sind Preisgelder nicht zugelassen.<br />

3.1.3 (C 1.3)<br />

Bei Einladungs- und offenen Turnieren sind nur Austragungssysteme zugelassen, die vom für die Genehmigung zuständigen Mitgliedsverband<br />

zugelassen sind.<br />

3.1.4 (C 1.4)<br />

Für Einladungsturniere und offene Turniere muss eine Ausschreibung herausgegeben werden, die mit dem Genehmigungsantrag einzureichen<br />

ist und die Auflagen der genehmigenden Stelle erfüllen muss. Die genehmigende Stelle darf Abweichungen von den internationalen<br />

Regeln (Teile A und B) zulassen.<br />

3.1.5 Form und Frist<br />

Turniergenehmigungsanträge müssen auf dem amtlichen Vordruck (über HTTV-Homepage downloadbar) spätestens bis zum 01.07.<br />

für Turniere im Zeitraum 01.01. bis 30.04. des Folgejahres und spätestens bis zum 01.10. für Turniere im Zeitraum 01.05. Bis 31.12.<br />

des Folgejahres (Datum des Poststempels) bei der Geschäftsstelle eingereicht werden. Dem Antrag ist eine vorläufige Turnierausschreibung<br />

beizufügen. Gleichzeitig erhält der zuständige Beisitzer im Schiedsrichterausschuss die vorläufige Ausschreibung in<br />

Dateiform. Freundschaftsturniere sind spätestens acht Wochen vor der geplanten Ausrichtung zu beantragen.<br />

3.1.6 Dauer der Genehmigung<br />

Die Genehmigung wird innerhalb von 30 Kalendertagen (01.08. oder 01.11.) nach Einreichen der vollständigen und sachlich<br />

richtigen Unterlagen erteilt.<br />

Bei fehlerhaften Unterlagen (Antrag, Ausschreibung, etc.) wird eine Frist zur Nachbesserung von 14 Kalendertagen nach Aufforderung<br />

eingeräumt.<br />

3.1.7 Ausschreibung<br />

Für alle weiterführenden Veranstaltungen (WO 1.11.1 bzw. 1.11.2) und alle genehmigungspflichtigen Turniere muss eine Ausschreibung<br />

herausgegeben werden.<br />

1. Veranstalter, Ausrichter und Durchführer,<br />

2. Turnierbezeichnung,<br />

3. Alters- und Leistungsklassen sowie Wettbewerbe (WO 1.8 bis 1.10),<br />

4. Ort, Datum, Anfangszeit für die Ansetzungen nach Ziff. 3,<br />

5. Abgrenzung des Teilnehmerkreises (offen für ....),<br />

6. Startberechtigung,<br />

7. Austragungssystem,<br />

8. Zahl der Gewinnsätze (siehe TT-Regeln A 12),<br />

9. Materialien,<br />

10. Zahl der Tische,<br />

11. Oberschiedsrichter,<br />

12. Schiedsgericht,<br />

13. Turnierleitung,<br />

14. Hinweis auf die internationalen Tischtennis-Regeln und die Wettspielordnung,<br />

15. Anschrift und Meldeschluss,<br />

16. Startgeld,<br />

17. Auslosung nach WO 3.5.2,<br />

18. Bedingungen für Wanderpreise (bei Bedarf),<br />

19. Quartierfrage (bei Bedarf),<br />

20. Erste Hilfe,<br />

21. Hinweis zum Haftungsausschluss.<br />

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