Kreistag 2010 Kreis Hochtaunus
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Der HTTV informiert<br />
Erläuterungen zu den Beschlüssen des HTTV-Beirats vom 20.03.<strong>2010</strong><br />
Der Beirat des HTTV hat sich am 20.03.<strong>2010</strong> u. a. mit Anträgen auf Änderung der Ordnungen des HTTV befasst. In dieser Ausgabe werden<br />
die beschlossenen Änderungen (in Fettdruck markiert) der Wettspielordnung veröffentlicht und gelten gemäß Ziffer 14.6 der Satzung damit als<br />
allen Mitgliedern bekannt.<br />
Wettspielordnung (WO)<br />
1.7 (A7) Spielzeit<br />
Eine Spielzeit beginnt am 1. Juli und endet am 30. Juni des Folgejahres. Die erste Hälfte einer Spielzeit wird Vorrunde, die zweite Hälfte<br />
Rückrunde genannt (siehe WO 7.3 Rahmenterminplan).<br />
Hinweis: Die bisherigen Ziffern 1.7.1 – 1.7.4 wurden ersatzlos gestrichen.<br />
Neue Fassung des Abschnittes 3<br />
3 (C) Bestimmungen für Veranstaltungen in Turnierform<br />
3.1 (C 1) Turniergenehmigungen<br />
3.1.1 (C 1.1)<br />
Einladungsturniere und offene Turniere bedürfen einer vorherigen Genehmigung des für die Veranstaltung zuständigen Mitgliedsverbandes<br />
und zusätzlich des Generalsekretariats bei solchen mit einem Preisgeld und/oder Sachwerten von mindestens insgesamt 5.000,00 Euro. Es<br />
gilt die Gebührentabelle des DTTB.<br />
3.1.2 (C 1.2)<br />
In Schüler- und Jugendklassen sind Preisgelder nicht zugelassen.<br />
3.1.3 (C 1.3)<br />
Bei Einladungs- und offenen Turnieren sind nur Austragungssysteme zugelassen, die vom für die Genehmigung zuständigen Mitgliedsverband<br />
zugelassen sind.<br />
3.1.4 (C 1.4)<br />
Für Einladungsturniere und offene Turniere muss eine Ausschreibung herausgegeben werden, die mit dem Genehmigungsantrag einzureichen<br />
ist und die Auflagen der genehmigenden Stelle erfüllen muss. Die genehmigende Stelle darf Abweichungen von den internationalen<br />
Regeln (Teile A und B) zulassen.<br />
3.1.5 Form und Frist<br />
Turniergenehmigungsanträge müssen auf dem amtlichen Vordruck (über HTTV-Homepage downloadbar) spätestens bis zum 01.07.<br />
für Turniere im Zeitraum 01.01. bis 30.04. des Folgejahres und spätestens bis zum 01.10. für Turniere im Zeitraum 01.05. Bis 31.12.<br />
des Folgejahres (Datum des Poststempels) bei der Geschäftsstelle eingereicht werden. Dem Antrag ist eine vorläufige Turnierausschreibung<br />
beizufügen. Gleichzeitig erhält der zuständige Beisitzer im Schiedsrichterausschuss die vorläufige Ausschreibung in<br />
Dateiform. Freundschaftsturniere sind spätestens acht Wochen vor der geplanten Ausrichtung zu beantragen.<br />
3.1.6 Dauer der Genehmigung<br />
Die Genehmigung wird innerhalb von 30 Kalendertagen (01.08. oder 01.11.) nach Einreichen der vollständigen und sachlich<br />
richtigen Unterlagen erteilt.<br />
Bei fehlerhaften Unterlagen (Antrag, Ausschreibung, etc.) wird eine Frist zur Nachbesserung von 14 Kalendertagen nach Aufforderung<br />
eingeräumt.<br />
3.1.7 Ausschreibung<br />
Für alle weiterführenden Veranstaltungen (WO 1.11.1 bzw. 1.11.2) und alle genehmigungspflichtigen Turniere muss eine Ausschreibung<br />
herausgegeben werden.<br />
1. Veranstalter, Ausrichter und Durchführer,<br />
2. Turnierbezeichnung,<br />
3. Alters- und Leistungsklassen sowie Wettbewerbe (WO 1.8 bis 1.10),<br />
4. Ort, Datum, Anfangszeit für die Ansetzungen nach Ziff. 3,<br />
5. Abgrenzung des Teilnehmerkreises (offen für ....),<br />
6. Startberechtigung,<br />
7. Austragungssystem,<br />
8. Zahl der Gewinnsätze (siehe TT-Regeln A 12),<br />
9. Materialien,<br />
10. Zahl der Tische,<br />
11. Oberschiedsrichter,<br />
12. Schiedsgericht,<br />
13. Turnierleitung,<br />
14. Hinweis auf die internationalen Tischtennis-Regeln und die Wettspielordnung,<br />
15. Anschrift und Meldeschluss,<br />
16. Startgeld,<br />
17. Auslosung nach WO 3.5.2,<br />
18. Bedingungen für Wanderpreise (bei Bedarf),<br />
19. Quartierfrage (bei Bedarf),<br />
20. Erste Hilfe,<br />
21. Hinweis zum Haftungsausschluss.<br />
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