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Kreistag 2010 Kreis Hochtaunus

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Der HTTV informiert<br />

Erläuterungen zu den Beschlüssen des HTTV-Beirats vom 20.03.<strong>2010</strong><br />

E 3 Vorschriften zur uneingeschränkten Teilnahme am<br />

Erwachsenenspielbetrieb<br />

3.1 Für die uneingeschränkte Teilnahme von Schülern/Jugendlichen an offiziellen Veranstaltungen (gemäß WO A 11) in der Herren- und<br />

Damenklasse müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:<br />

a) Erlaubnis des/der Erziehungsberechtigten;<br />

b) Erteilung einer Spielberechtigung für den Erwachsenenspielbetrieb durch die zuständige Instanz des Mitgliedsverbands;<br />

c) Die Mitgliedsverbände können für ihren Bereich zusätzliche Voraussetzungen (z.B. ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung)<br />

festlegen.<br />

3.2 Schüler/Jugendliche mit der Spielberechtigung für den Erwachsenen-spielbetrieb behalten uneingeschränkt die Teilnahmeberechtigung<br />

für offizielle Veranstaltungen in der Schüler-/Jugendklasse.<br />

3.3 Abweichende Regelungen von E 3.2 dürfen Mitgliedsverbände für weiterführende Veranstaltungen für Vereinsmannschaften<br />

gemäß WO A 11.2 in den Altersklassen der Jugend und Schüler für ihre Spielklassen beschließen.<br />

3.4 Die Spielberechtigung für den Erwachsenenspielbetrieb kann von der zuständigen Instanz widerrufen werden.<br />

E 4 Vorschriften zur eingeschränkten Teilnahme am Erwachsenenspielbetrieb<br />

Die Mitgliedsverbände dürfen für weiterführende Veranstaltungen für Vereinsmannschaften gemäß WO A 11.2 bis einschließlich zur Verbandsebene<br />

eine eingeschränkte Teilnahme von Schülern/Jugendlichen als Ersatzspieler (nicht als Stammspieler) in einer Herren- oder<br />

Damenmannschaft in eigener Zuständigkeit regeln.<br />

E 5 Regelung für Auswahlspiele<br />

Schüler/Jugendliche können in Auswahlmannschaften der Herren- bzw. Damenklasse auch ohne Erteilung einer Spielberechtigung für den<br />

Erwachsenenspielbetrieb berufen werden.<br />

Anlässlich des außerordentlichen Bundestages am 10.04.<strong>2010</strong> wurde eine Änderung der bundeseinheitlichen Wettspielordnung beschlossen,<br />

die Auswirkungen auf die in den Mitgliedsverbänden bisher unter „Jugendfreigabe“(JFG) bzw. „Jugendersatz“ (JES) gültigen Bestimmungen<br />

haben kann/wird (s. nebenstehenden Kasten).<br />

Vom Grundsatz her ändert sich in Hessen nichts !<br />

Der Verbandsvorstand hat bei Anwesenheit des Ausschusses Recht am 25.04.<strong>2010</strong> entschieden, dass die lt. o. g. DTTB-Beschluss möglichen<br />

Erweiterungen für den Bereich des HTTV für die Spielzeit <strong>2010</strong>/2011 nicht übernommen werden.<br />

Demnach<br />

� bleiben die Grundsätze der bisherigen JFG- bzw. JES-Regelungen (Abschnitte 3.2.1 JO bzw. 3.2.2 JO) zumindest für die kommende Spielzeit<br />

bestehen;<br />

� kann ein Nachwuchsspieler analog der bisherigen JFG-Regelung innerhalb Hessens nach wie vor nur in einer Altersklasse (entweder im<br />

Nachwuchs- oder im Erwachsenenbereich) als Stammspieler gemeldet/eingesetzt werden;<br />

� können Nachwuchsspieler analog der bisherigen JES-Regelung nach wie vor zusätzlich als Ersatzspieler im Erwachsenenbereich gemeldet<br />

werden;<br />

� ändern sich aber die Begrifflichkeiten.<br />

Änderungen der HTTV-Ordnungen (dennoch) notwendig<br />

Da der DTTB-Beschluss in jedem Fall Anpassungen der HTTV-Ordnungen zur Folge haben würde und eine Dringlichkeit gegeben war, wurde<br />

die in Ziffer 19.2 der HTTV-Satzung verankerte Möglichkeit genutzt, aus zwingenden Gründen Änderungen von Ordnungen durch den Verbandsvorstand<br />

bei Anwesenheit des Ausschusses Recht beschließen zu lassen, die anlässlich der nächsten Beiratstagung allerdings noch<br />

bestätigt werden müssen.<br />

Wirksamkeit dieser Änderungen<br />

Nachstehend sind nun die am 25.04.<strong>2010</strong> beschlossenen Änderungen der Wettspielordnung, Jugendordnung sowie Spielberechtigungsordnung<br />

abgedruckt, die mit Veröffentlichung im amtlichen Organ sofort wirksam werden und mit dieser Veröffentlichung als allen Mitgliedern<br />

bekannt gelten.<br />

Wettspielordnung<br />

5.3.3 (E 3.3)<br />

Abweichende Regelungen von 5.3.2 (E3.2) dürfen Mitgliedsverbände für weiterführende Veranstaltungen für Vereinsmannschaften gemäß<br />

WO 1.11.2 (A 11.2) in den Altersklassen der Jugend und der Schüler für ihre Spielklassen beschließen.<br />

Die für alle Ebenen des HTTV hierzu gültigen Bestimmungen sind in der Jugendordnung im Abschnitt 3 geregelt.<br />

8.1.6<br />

Ersatzspieler aus unteren Mannschaften können eingesetzt werden, sofern sie keinen Sperrvermerk haben bzw. für diese Mannschaft einsatzberechtigt<br />

sind. Nachwuchsspieler mit einer Spielberechtigung für die eingeschränkte Teilnahme am Erwachsenenspielbetrieb gemäß<br />

3.2.2 JO („JES-Spieler“) sind im Erwachsenenbereich im Pokal nicht einsatzberechtigt.<br />

(…)<br />

Spielberechtigungsordnung<br />

7 Spielberechtigung von Nachwuchsspielern im Erwachsenenbereich<br />

Die Erteilung der Spielberechtigung von Nachwuchsspielern für den Erwachsenenspielbetrieb des HTTV ist in der Jugendordnung<br />

des HTTV, Abschnitt 3, geregelt.<br />

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