Kreistag 2010 Kreis Hochtaunus
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Der HTTV informiert<br />
Erläuterungen zu den Beschlüssen des HTTV-Beirats vom 20.03.<strong>2010</strong><br />
Hinweis: Der bisherige erste Absatz dieser Ziffer zu „Verbandsdoppeln“ wurde ersatzlos gestrichen.<br />
2.1.9<br />
Die Nominierungen zu den übergeordneten Meisterschaften der Jugend, Schüler A und Schüler B erfolgen durch den jeweils zuständigen<br />
Ressortleiter. Hierbei sollen alle Finalisten der Hessischen Einzelmeisterschaften berücksichtigt werden. Die weiteren Plätze sollen gemäß<br />
HTTVJahresrangliste vergeben werden. In Ausnahmefällen entscheidet der zuständige Ressortleiter.<br />
Wichtiger Hinweis zur Wirksamkeit der Beschlüsse<br />
Alle o. g. Änderungen werden zu der am 01.07.<strong>2010</strong> beginnenden neuen Spielzeit <strong>2010</strong>/2011 wirksam.<br />
Ausnahmen:<br />
Sofern die Meldungen zur kommenden Spielzeit <strong>2010</strong>/2011 betroffen sind, gilt die Änderung ab Veröffentlichung.<br />
Erläuterungen zu einigen Beschlüssen<br />
Finanzordnung<br />
Ab sofort besteht für alle Mitgliedsvereine im HTTV die Verpflichtung zur Teilnahme am Lastschrift-/Einzugsermächtigungsverfahren.<br />
Diejenigen Vereine, die an diesem Verfahren bisher nicht teilnehmen, erhalten in Kürze Informationen zur weiteren Vorgehensweise.<br />
Rechtsordnung<br />
Zu Ziffer 1.10.4<br />
Bei Verstößen nach StO 3 bis 5 kann auf eine Sperre verzichtet und nur eine Geldstrafe verhängt werden, wenn es sich um einen leichteren<br />
Fall im Sinne der StO handelt.<br />
Zu Ziffer 4.2.1<br />
Bei Einlegung eines Rechtsmittels müssen die Unterlagen nicht mehr in mehrfacher Ausfertigung eingereicht werden, so dass eine Missachtung<br />
der bisherigen Vorschrift auch nicht mehr zu einer Abweisung wegen Formfehlers führen kann.<br />
Zu Ziffer 8.2<br />
Urteile können künftig per Email zugestellt werden, dies gilt jedoch nicht für die Parteien des Rechtsverfahren.<br />
Strafordnung<br />
Zu Ziffer 2.3.4.12<br />
Eine Bestrafung wegen verspätetem Spielbeginn kann künftig nur bei einer Verspätung von mindestens 30 Minuten erfolgen.<br />
Jugendordnung<br />
Zu Ziffer 3.1.5.11<br />
Die Modalitäten bzgl. der Meldung zu den Hessenligen Nachwuchs wurden konkretisiert / vereinheitlicht.<br />
Zu Ziffer 3.1.8<br />
Auf Verbandsebene dürfen Schüler nicht mehr an den Ranglisten der Jugend teilnehmen.<br />
Wichtige Informationen zum Thema „Jugendfreigabe“<br />
Vom ao. Bundestag beschlossene Änderungen (neue Passagen in grau) Vom ao. Bundestag beschlossene Änderungen (neue Passagen in<br />
grau)<br />
B 1.5<br />
Schülern/Jugendlichen kann auf Antrag des Vereins und nach Maßgabe des Mitgliedsverbands zusätzlich eine Spielberechtigung für den Erwachsenen-spielbetrieb<br />
erteilt werden. Mit der Spielberechtigung für den Erwachsenen-spielbetrieb werden Schüler/Jugendliche bzgl. Start-<br />
und Einsatzberechtigung spielberechtigten Erwachsenen gleichgestellt.<br />
7 Aufgabe, Verlust oder Ruhen der Spielberechtigung<br />
Der Spieler verliert automatisch die Spielberechtigung zum Zeitpunkt des Austritts oder Ausschlusses aus dem Verein, für den er bisher spielberechtigt<br />
war. Die Spielberechtigung erlischt auch mit dem Ablauf einer Aufenthalts-genehmigung, wenn diese Voraussetzung für die<br />
Spielberechtigung gemäß B 1.2 ist.<br />
In diesen Fällen ist der Verein verpflichtet, dies innerhalb von 8 Tagen nach Inkrafttreten des Entschlusses bzw. Beschlusses seinem Mitgliedsverband<br />
mitzuteilen.<br />
Die Spielberechtigung erlischt darüber hinaus, wenn der Verein die Löschung der Spielberechtigung beantragt. Bei der Löschung einer zusätzlichen<br />
Spielberechtigung für den Erwachsenenspielbetrieb bleibt die eigentliche Spielberechtigung bestehen. Die Löschung dieser Spielberechtigung<br />
zieht automatisch die Löschung einer zusätzlichen Spielberechtigung für den Erwachsenenspielbetrieb nach sich.<br />
Über einen Antrag auf Wiederaufleben einer gelöschten Spielberechtigung (für den bisherigen Verein) entscheidet der für diesen Verein zuständige<br />
Mitgliedsverband. Eine Einsatzberechtigung in den vier höchsten Spielklassen ist nur dann möglich, wenn das Wiederaufleben der<br />
Spielberechtigung vor dem 31. Mai des Jahres beantragt worden ist.<br />
Bei einem Wiederaufleben der Spielberechtigung aufgrund einer erneut erteilten Aufenthaltsgenehmigung gemäß B 1.2 ist der Spieler sofort<br />
einsatzberechtigt.<br />
Soll eine gelöschte Spielberechtigung für einen anderen Verein erteilt werden, so ist ein Antrag auf Wechsel der Spielberechtigung gemäß B<br />
4 und B 5 nötig. Wenn der Wechsel vor Ablauf von einem Jahr nach dem Erlöschen der Spielberechtigung bzw. nach dem letzten Einsatz<br />
(nach Maßgabe des zuständigen Mitgliedsverbands) beantragt wird, gelten die Termine gemäß B 4. Danach ist ein sofortiger Wechsel der<br />
Spielberechtigung möglich.<br />
E Schüler / Jugendliche<br />
E 1 Vereinszugehörigkeit<br />
Ein Schüler/Jugendlicher kann nur mit Genehmigung des/der Erziehungs-berechtigten einem Verein beitreten oder den Verein wechseln.<br />
E 2 Veranstaltungsende<br />
Offizielle Veranstaltungen in den Jugend- und Schülerklassen müssen spätestens um 22.00 Uhr beendet sein. Die<br />
Mitgliedsverbände können für ihren Bereich frühere Schlusszeiten festlegen.<br />
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