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Kreistag 2010 Kreis Hochtaunus

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Der HTTV informiert<br />

Erläuterungen zu den Beschlüssen des HTTV-Beirats vom 20.03.<strong>2010</strong><br />

Hinweis: Der bisherige erste Absatz dieser Ziffer zu „Verbandsdoppeln“ wurde ersatzlos gestrichen.<br />

2.1.9<br />

Die Nominierungen zu den übergeordneten Meisterschaften der Jugend, Schüler A und Schüler B erfolgen durch den jeweils zuständigen<br />

Ressortleiter. Hierbei sollen alle Finalisten der Hessischen Einzelmeisterschaften berücksichtigt werden. Die weiteren Plätze sollen gemäß<br />

HTTVJahresrangliste vergeben werden. In Ausnahmefällen entscheidet der zuständige Ressortleiter.<br />

Wichtiger Hinweis zur Wirksamkeit der Beschlüsse<br />

Alle o. g. Änderungen werden zu der am 01.07.<strong>2010</strong> beginnenden neuen Spielzeit <strong>2010</strong>/2011 wirksam.<br />

Ausnahmen:<br />

Sofern die Meldungen zur kommenden Spielzeit <strong>2010</strong>/2011 betroffen sind, gilt die Änderung ab Veröffentlichung.<br />

Erläuterungen zu einigen Beschlüssen<br />

Finanzordnung<br />

Ab sofort besteht für alle Mitgliedsvereine im HTTV die Verpflichtung zur Teilnahme am Lastschrift-/Einzugsermächtigungsverfahren.<br />

Diejenigen Vereine, die an diesem Verfahren bisher nicht teilnehmen, erhalten in Kürze Informationen zur weiteren Vorgehensweise.<br />

Rechtsordnung<br />

Zu Ziffer 1.10.4<br />

Bei Verstößen nach StO 3 bis 5 kann auf eine Sperre verzichtet und nur eine Geldstrafe verhängt werden, wenn es sich um einen leichteren<br />

Fall im Sinne der StO handelt.<br />

Zu Ziffer 4.2.1<br />

Bei Einlegung eines Rechtsmittels müssen die Unterlagen nicht mehr in mehrfacher Ausfertigung eingereicht werden, so dass eine Missachtung<br />

der bisherigen Vorschrift auch nicht mehr zu einer Abweisung wegen Formfehlers führen kann.<br />

Zu Ziffer 8.2<br />

Urteile können künftig per Email zugestellt werden, dies gilt jedoch nicht für die Parteien des Rechtsverfahren.<br />

Strafordnung<br />

Zu Ziffer 2.3.4.12<br />

Eine Bestrafung wegen verspätetem Spielbeginn kann künftig nur bei einer Verspätung von mindestens 30 Minuten erfolgen.<br />

Jugendordnung<br />

Zu Ziffer 3.1.5.11<br />

Die Modalitäten bzgl. der Meldung zu den Hessenligen Nachwuchs wurden konkretisiert / vereinheitlicht.<br />

Zu Ziffer 3.1.8<br />

Auf Verbandsebene dürfen Schüler nicht mehr an den Ranglisten der Jugend teilnehmen.<br />

Wichtige Informationen zum Thema „Jugendfreigabe“<br />

Vom ao. Bundestag beschlossene Änderungen (neue Passagen in grau) Vom ao. Bundestag beschlossene Änderungen (neue Passagen in<br />

grau)<br />

B 1.5<br />

Schülern/Jugendlichen kann auf Antrag des Vereins und nach Maßgabe des Mitgliedsverbands zusätzlich eine Spielberechtigung für den Erwachsenen-spielbetrieb<br />

erteilt werden. Mit der Spielberechtigung für den Erwachsenen-spielbetrieb werden Schüler/Jugendliche bzgl. Start-<br />

und Einsatzberechtigung spielberechtigten Erwachsenen gleichgestellt.<br />

7 Aufgabe, Verlust oder Ruhen der Spielberechtigung<br />

Der Spieler verliert automatisch die Spielberechtigung zum Zeitpunkt des Austritts oder Ausschlusses aus dem Verein, für den er bisher spielberechtigt<br />

war. Die Spielberechtigung erlischt auch mit dem Ablauf einer Aufenthalts-genehmigung, wenn diese Voraussetzung für die<br />

Spielberechtigung gemäß B 1.2 ist.<br />

In diesen Fällen ist der Verein verpflichtet, dies innerhalb von 8 Tagen nach Inkrafttreten des Entschlusses bzw. Beschlusses seinem Mitgliedsverband<br />

mitzuteilen.<br />

Die Spielberechtigung erlischt darüber hinaus, wenn der Verein die Löschung der Spielberechtigung beantragt. Bei der Löschung einer zusätzlichen<br />

Spielberechtigung für den Erwachsenenspielbetrieb bleibt die eigentliche Spielberechtigung bestehen. Die Löschung dieser Spielberechtigung<br />

zieht automatisch die Löschung einer zusätzlichen Spielberechtigung für den Erwachsenenspielbetrieb nach sich.<br />

Über einen Antrag auf Wiederaufleben einer gelöschten Spielberechtigung (für den bisherigen Verein) entscheidet der für diesen Verein zuständige<br />

Mitgliedsverband. Eine Einsatzberechtigung in den vier höchsten Spielklassen ist nur dann möglich, wenn das Wiederaufleben der<br />

Spielberechtigung vor dem 31. Mai des Jahres beantragt worden ist.<br />

Bei einem Wiederaufleben der Spielberechtigung aufgrund einer erneut erteilten Aufenthaltsgenehmigung gemäß B 1.2 ist der Spieler sofort<br />

einsatzberechtigt.<br />

Soll eine gelöschte Spielberechtigung für einen anderen Verein erteilt werden, so ist ein Antrag auf Wechsel der Spielberechtigung gemäß B<br />

4 und B 5 nötig. Wenn der Wechsel vor Ablauf von einem Jahr nach dem Erlöschen der Spielberechtigung bzw. nach dem letzten Einsatz<br />

(nach Maßgabe des zuständigen Mitgliedsverbands) beantragt wird, gelten die Termine gemäß B 4. Danach ist ein sofortiger Wechsel der<br />

Spielberechtigung möglich.<br />

E Schüler / Jugendliche<br />

E 1 Vereinszugehörigkeit<br />

Ein Schüler/Jugendlicher kann nur mit Genehmigung des/der Erziehungs-berechtigten einem Verein beitreten oder den Verein wechseln.<br />

E 2 Veranstaltungsende<br />

Offizielle Veranstaltungen in den Jugend- und Schülerklassen müssen spätestens um 22.00 Uhr beendet sein. Die<br />

Mitgliedsverbände können für ihren Bereich frühere Schlusszeiten festlegen.<br />

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