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Kreistag 2010 Kreis Hochtaunus

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Jugendordnung<br />

2.3.1 Ressortleiter Jugendsport<br />

Der HTTV informiert<br />

Erläuterungen zu den Beschlüssen des HTTV-Beirats vom 20.03.<strong>2010</strong><br />

Der Ressortleiter Jugendsport ist Vorsitzender des Verbands-jugendausschusses. Seine Rechte und Pflichten ergeben sich aus den Aufgabenbereichen<br />

dieses Gremiums.<br />

Darüber hinaus ist er zuständig und verantwortlich für<br />

– die Einberufung des Verbandsjugendausschusses,<br />

– den genehmigten Nachwuchsetat,<br />

– die Vertretung der Nachwuchsarbeit des Verbandes übergeordneten Ebenen,<br />

– für die Erteilung von Spielberechtigungen für den Erwachsenenspielbetrieb für Nachwuchsspieler für Einzel- und Mannschaftswettbewerbe<br />

in der Erwachsenenklasse bei offenen Turnieren und Einladungsturnieren sowie bei Einzelmeisterschaften und Ranglistenturnieren<br />

in der Erwachsenenklasse lt. 3.2 der JO,<br />

– die Nominierung von Jugendlichen zu übergeordnetenVeranstaltungen,<br />

– die HTTV-interne Organisation von übergeordneten Jugend Veranstaltungen,<br />

– die Organisation von Jugendveranstaltungen auf Verbandsebene,<br />

– die rechtzeitige Aufstellung und Abstimmung des Nachwuchsterminplanes mit dem Ressortleiter Mannschaftssport,<br />

– die Verlautbarungen des Verbandsjugendausschusses,<br />

– die Vertretungsregelung innerhalb des Verbandsjugendsausschusses.<br />

2.3.2 Ressortleiter Schülersport<br />

Die Rechte und Pflichten des Ressortleiters Schülersport ergeben sich aus dem Aufgabenbereich des Verbandsjugendausschusses.<br />

Darüber hinaus ist er zuständig und verantwortlich für<br />

– die Nominierung von Schülern zu übergeordneten Veranstaltungen,<br />

– die Organisation von Schülerveranstaltungen auf Verbandsebene,<br />

– die HTTV-interne Organisation von übergeordneten Schüler Veranstaltungen.<br />

3.1.5.5<br />

Falls bei diesen DMM gemäß WO 5.3.2 (E 3.2) Spieler mit einer Spielberechtigung für den Erwachsenenspielbetrieb eingesetzt<br />

werden sollen, muss der betr. Verein beim Ressortleiter Jugendsport eine geänderte Mannschaftsmeldung zur Genehmigung vorlegen.<br />

Der Antragsschluss hierzu wird jährlich vom Ressortleiter Jugendsport bekannt gegeben.<br />

3.2 Spielberechtigung von Nachwuchsspielern für den Erwachsenenspielbetrieb<br />

3.2.1 Voraussetzungen für Mannschaftsmeisterschaften und Pokalspiele<br />

Grundsatz<br />

Die Vereine müssen bemüht sein, Nachwuchsmannschaften für den Spielbetrieb zu melden.<br />

Spielstarken Nachwuchsspielern soll die Teilnahme am Erwachsenenspielbetrieb ermöglicht werden, um deren sportliche Entwicklung weiter<br />

zu fördern. Dabei darf die Teilnahme an offiziellen Nachwuchsveranstaltungen nicht beeinträchtigt werden.<br />

Zur Aufrechterhaltung des Nachwuchsspielbetriebs ist daher an die Erteilung der Spielberechtigung für den Erwachsenenspielbetrieb ein<br />

strenger Maßstab anzulegen.<br />

3.2.1.1<br />

Die Voraussetzungen von 5.3 (E 3) der WO (Einwilligung der Erziehungsberechtigten, ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung) müssen<br />

vorliegen.<br />

3.2.1.2<br />

Die Spielberechtigungen für den Erwachsenenspielbetrieb werden nur nach Leistungen der abgelaufenen Saison erteilt. Dabei gilt für<br />

die Erteilung:<br />

Jugendliche: generell möglich.<br />

Schüler/innen A: alle Teilnehmer des HTTV TOP 32 Schüler/innen A,<br />

zusätzlich Teilnehmer an Bezirksranglisten mit Befürwortung durch Bezirksjugendwart.<br />

Schüler/innen B: Plätze 1-12 des HTTV TOP 32 Schüler/innen B.<br />

Schüler/innen C: generell nicht möglich.<br />

3.2.1.3<br />

Abweichend von Ziffer 3.2.1.2 darf eine Spielberechtigung für den Erwachsenenspielbetrieb erteilt werden, wenn der betreffende Verein<br />

nicht über mindestens vier männliche bzw. weibliche Nachwuchsspieler mit Spielberechtigung verfügt. Dies gilt nicht für Schüler/innen C.<br />

3.2.1.4<br />

Die Spielberechtigung für den Erwachsenenspielbetrieb ist zu beantragen und gilt bis auf Widerruf. Der Antrag ist formgebunden;<br />

Formulare sind auf der HTTV-Homepage abrufbar. Der vollständig und ordnungsgemäß ausgefüllte Antrag auf Erteilung der Spielberechtigung<br />

für den Erwachsenenspielbetrieb ist über die Geschäftsstelle dem Ressortleiter Jugendsport vorzulegen.<br />

Für die Erteilung der Spielberechtigung für den Erwachsenen-spielbetrieb wird eine Gebühr berechnet, deren Höhe vom Verbandsvorstand<br />

festgesetzt wird.<br />

3.2.1.5<br />

Anträge, die weder formgerecht (gültiges Formular, ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung, bei der Spielberechtigung für den Erwachsenenspielbetrieb<br />

nach 3.2.1.7.2 zusätzlich Bestätigung des <strong>Kreis</strong>jugendwartes) noch fristgerecht eingereicht worden sind, werden<br />

unbearbeitet an den Antragsteller zurückgesandt.<br />

Ist mit dem Antrag auf Erteilung der Spielberechtigung für den Erwachsenenspielbetrieb ein Antrag auf Ersterteilung einer Spielberechtigung<br />

oder Wechselantrag verbunden, so ist durch den Antragsteller auf den betr. Formularen darauf hinzuweisen.<br />

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