Kreistag 2010 Kreis Hochtaunus
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Der HTTV informiert<br />
Erläuterungen zu den Beschlüssen des HTTV-Beirats vom 20.03.<strong>2010</strong><br />
7.12.2 Spielbeginn<br />
Das Spiel hat pünktlich zur festgesetzten Anfangszeit zu beginnen. Die Mannschaften sind zu einer Wartezeit von maximal 30 Minuten verpflichtet,<br />
sofern keine Benachrichtigung durch den Gegner erfolgt. Bei Verspätung einer Mannschaft gemäß WO 7.12.3 ist<br />
das Spiel noch durchzuführen, wenn nicht zwingende Umstände entgegenstehen. Die Verspätung ist auf dem Spielberichtsbogen zu vermerken.<br />
Bei verspätetem Spielbeginn um mehr als 30 Minuten wird die Mannschaft, die die Verspätung verursacht hat, mit einer Ordnungsstrafe<br />
(StO 2.3.4.12) belegt.<br />
7.17.2<br />
Neuer letzter Absatz:<br />
Werden Spieler eingesetzt, die als „nicht spielberechtigt für den betreffenden Platz“ gelten, so erfolgt eine Bestrafung nur nach StO<br />
2.3.4.<br />
Wichtiger Hinweis zur Wirksamkeit der Beschlüsse<br />
Alle o. g. Änderungen werden zu der am 01.07.<strong>2010</strong> beginnenden neuen Spielzeit <strong>2010</strong>/2011 wirksam.<br />
Ausnahmen:<br />
Sofern die Meldungen zur kommenden Spielzeit <strong>2010</strong>/2011 betroffen sind, gilt die Änderung ab Veröffentlichung.<br />
Pohlheim, 12.04.<strong>2010</strong> gez. Karl-Heinz Schäfer, Geschäftsführer<br />
Erläuterungen zu einigen Beschlüssen<br />
Abschnitt 3<br />
Diese Bestimmungen für Veranstaltungen in Turnierform wurden komplett überarbeitet. Für Turniergenehmigungsanträge gibt es nunmehr<br />
zwei Antragsfristen (s. Ziffer 3.1.5) .<br />
Ziffer 7.7.1.3<br />
Eine Unterbesetzung konnte bisher nur durch vermehrten Aufstieg ausgeglichen werden, nun kann dies unter bestimmten Umständen auch<br />
durch einen verminderten Abstieg geschehen.<br />
Ziffer 7.7.2.1.1 / 7.7.2.1.2<br />
Zum Abschluss der Spielzeit <strong>2010</strong>/2011 wird es erstmals Relegationsspiele auf Verbandsebene (HL/VL bzw. VL/BOL) geben.<br />
Ziffer 7.10.4.1<br />
Mit Beginn der Spielzeit <strong>2010</strong>/2011 stellen Schiedsrichtereinsätze bei offiziellen Veranstaltungen (Einzelmeisterschaften, Ranglisten, Meisterschaftsspielen,<br />
etc.) sowie offenen Turnieren einen Verlegungsgrund dar.<br />
Ziffer 7.12.2<br />
Bei verspätetem Spielbeginn erfolgt eine Bestrafung nach StO 2.3.4.12 erst bei einer Verspätung um mehr als 30 Minuten.<br />
Finanzordnung (WO)<br />
6 Fälligkeit<br />
Beiträge, Abgaben und Gebühren fachlichen Charakters sind, soweit nicht anders bestimmt, erst nach Zusendung einer Rechnung fällig.<br />
Die Rechnungsstellung erfolgt grundsätzlich durch die Geschäftsstelle des HTTV.<br />
Sämtliche Beiträge und Gebühren sowie Strafen (ausgenommen Gebühren für Rechtsmittel) werden im Lastschrift-/Einzugsermächtigungsverfahren<br />
eingezogen. Der Einzug kann frühestens nach Rechnungszustellung an den Verein erfolgen. Für die<br />
Jahresrechnung wird der Einzug zum 31.01. des Jahres vorgenommen.<br />
Rücklastschriftkosten gehen zu Lasten des Vereins.<br />
Bei Nichtteilnahme am Lastschrift-/Einzugsermächtigungsverfahren wird eine Verwaltungsgebühr von 50,00€ pro Verein und Jahr<br />
erhoben.<br />
Im Verzugsfall kann gem. Strafordnung in Verbindung mit der Satzung des HTTV eine Sperre des Vereins erfolgen. Außerdem können Verwaltungsgebühren<br />
für Mahnungen berechnet werden. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Gießen.<br />
Rechtsordnung (RO)<br />
1.5<br />
Die Verbandsangehörigen des HTTV haben das Recht und die Verbandsmitarbeiter des HTTV die Pflicht, sämtliche zu ihrer Kenntnis gelangten<br />
Verstöße dem Vorsitzenden des Verbandssportgerichtes schriftlich zu melden.<br />
1.10.4 Leichtere Fälle im Sinne der StO<br />
Leichtere Fälle liegen nur dann vor, wenn sie in ganz erheblichem Umfang, der begründet werden muss, von einem Durchschnittsverstoß abweichen.<br />
In diesen Fällen kann auch bei Verstößen nach StO 3 bis 5 auf eine Sperre verzichtet und nur eine Geldstrafe verhängt werden.<br />
2.2.1<br />
Bei Verstößen von Spielern, Vereinsmitarbeitern, Mannschaften, Vereinen oder Abteilungen, die innerhalb einer Meisterschafts- oder Pokalrunde<br />
begangen werden,<br />
– bei Strafen nach 2.3.4 der StO die zuständigen Klassenleiter;<br />
– bei allen anderen Strafen das Verbandssportgericht (die Klassenleiter sind verpflichtet, alle Verstöße, die nicht vom Strafenkatalog in<br />
2.3.4 StO erfasst sind, dem Vorsitzenden des Verbandssportgerichtes zu melden).<br />
2.4<br />
Die Einspruchskammer ist zuständig:<br />
2.4.1<br />
als Einspruchsinstanz für Anordnungen und Ordnungsstrafen aller Klassenleiter und Verwaltungsorgane des Verbandes sowie Urteile des<br />
Verbandssportgerichtes;<br />
(...)<br />
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