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Kreistag 2010 Kreis Hochtaunus

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Der HTTV informiert<br />

Erläuterungen zu den Beschlüssen des HTTV-Beirats vom 20.03.<strong>2010</strong><br />

7.12.2 Spielbeginn<br />

Das Spiel hat pünktlich zur festgesetzten Anfangszeit zu beginnen. Die Mannschaften sind zu einer Wartezeit von maximal 30 Minuten verpflichtet,<br />

sofern keine Benachrichtigung durch den Gegner erfolgt. Bei Verspätung einer Mannschaft gemäß WO 7.12.3 ist<br />

das Spiel noch durchzuführen, wenn nicht zwingende Umstände entgegenstehen. Die Verspätung ist auf dem Spielberichtsbogen zu vermerken.<br />

Bei verspätetem Spielbeginn um mehr als 30 Minuten wird die Mannschaft, die die Verspätung verursacht hat, mit einer Ordnungsstrafe<br />

(StO 2.3.4.12) belegt.<br />

7.17.2<br />

Neuer letzter Absatz:<br />

Werden Spieler eingesetzt, die als „nicht spielberechtigt für den betreffenden Platz“ gelten, so erfolgt eine Bestrafung nur nach StO<br />

2.3.4.<br />

Wichtiger Hinweis zur Wirksamkeit der Beschlüsse<br />

Alle o. g. Änderungen werden zu der am 01.07.<strong>2010</strong> beginnenden neuen Spielzeit <strong>2010</strong>/2011 wirksam.<br />

Ausnahmen:<br />

Sofern die Meldungen zur kommenden Spielzeit <strong>2010</strong>/2011 betroffen sind, gilt die Änderung ab Veröffentlichung.<br />

Pohlheim, 12.04.<strong>2010</strong> gez. Karl-Heinz Schäfer, Geschäftsführer<br />

Erläuterungen zu einigen Beschlüssen<br />

Abschnitt 3<br />

Diese Bestimmungen für Veranstaltungen in Turnierform wurden komplett überarbeitet. Für Turniergenehmigungsanträge gibt es nunmehr<br />

zwei Antragsfristen (s. Ziffer 3.1.5) .<br />

Ziffer 7.7.1.3<br />

Eine Unterbesetzung konnte bisher nur durch vermehrten Aufstieg ausgeglichen werden, nun kann dies unter bestimmten Umständen auch<br />

durch einen verminderten Abstieg geschehen.<br />

Ziffer 7.7.2.1.1 / 7.7.2.1.2<br />

Zum Abschluss der Spielzeit <strong>2010</strong>/2011 wird es erstmals Relegationsspiele auf Verbandsebene (HL/VL bzw. VL/BOL) geben.<br />

Ziffer 7.10.4.1<br />

Mit Beginn der Spielzeit <strong>2010</strong>/2011 stellen Schiedsrichtereinsätze bei offiziellen Veranstaltungen (Einzelmeisterschaften, Ranglisten, Meisterschaftsspielen,<br />

etc.) sowie offenen Turnieren einen Verlegungsgrund dar.<br />

Ziffer 7.12.2<br />

Bei verspätetem Spielbeginn erfolgt eine Bestrafung nach StO 2.3.4.12 erst bei einer Verspätung um mehr als 30 Minuten.<br />

Finanzordnung (WO)<br />

6 Fälligkeit<br />

Beiträge, Abgaben und Gebühren fachlichen Charakters sind, soweit nicht anders bestimmt, erst nach Zusendung einer Rechnung fällig.<br />

Die Rechnungsstellung erfolgt grundsätzlich durch die Geschäftsstelle des HTTV.<br />

Sämtliche Beiträge und Gebühren sowie Strafen (ausgenommen Gebühren für Rechtsmittel) werden im Lastschrift-/Einzugsermächtigungsverfahren<br />

eingezogen. Der Einzug kann frühestens nach Rechnungszustellung an den Verein erfolgen. Für die<br />

Jahresrechnung wird der Einzug zum 31.01. des Jahres vorgenommen.<br />

Rücklastschriftkosten gehen zu Lasten des Vereins.<br />

Bei Nichtteilnahme am Lastschrift-/Einzugsermächtigungsverfahren wird eine Verwaltungsgebühr von 50,00€ pro Verein und Jahr<br />

erhoben.<br />

Im Verzugsfall kann gem. Strafordnung in Verbindung mit der Satzung des HTTV eine Sperre des Vereins erfolgen. Außerdem können Verwaltungsgebühren<br />

für Mahnungen berechnet werden. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Gießen.<br />

Rechtsordnung (RO)<br />

1.5<br />

Die Verbandsangehörigen des HTTV haben das Recht und die Verbandsmitarbeiter des HTTV die Pflicht, sämtliche zu ihrer Kenntnis gelangten<br />

Verstöße dem Vorsitzenden des Verbandssportgerichtes schriftlich zu melden.<br />

1.10.4 Leichtere Fälle im Sinne der StO<br />

Leichtere Fälle liegen nur dann vor, wenn sie in ganz erheblichem Umfang, der begründet werden muss, von einem Durchschnittsverstoß abweichen.<br />

In diesen Fällen kann auch bei Verstößen nach StO 3 bis 5 auf eine Sperre verzichtet und nur eine Geldstrafe verhängt werden.<br />

2.2.1<br />

Bei Verstößen von Spielern, Vereinsmitarbeitern, Mannschaften, Vereinen oder Abteilungen, die innerhalb einer Meisterschafts- oder Pokalrunde<br />

begangen werden,<br />

– bei Strafen nach 2.3.4 der StO die zuständigen Klassenleiter;<br />

– bei allen anderen Strafen das Verbandssportgericht (die Klassenleiter sind verpflichtet, alle Verstöße, die nicht vom Strafenkatalog in<br />

2.3.4 StO erfasst sind, dem Vorsitzenden des Verbandssportgerichtes zu melden).<br />

2.4<br />

Die Einspruchskammer ist zuständig:<br />

2.4.1<br />

als Einspruchsinstanz für Anordnungen und Ordnungsstrafen aller Klassenleiter und Verwaltungsorgane des Verbandes sowie Urteile des<br />

Verbandssportgerichtes;<br />

(...)<br />

- Seite 51 -

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