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nachhaltiges und effektives Versicherungsmanagement für energie ...

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D&O-Versicherung <strong>für</strong> stadtwerke<br />

Absicherung <strong>für</strong> Organe des Unternehmens<br />

D<br />

er Verantwortungsbereich der Organe eines<br />

Energie-Versorgungsunternehmens (Führungskräfte,<br />

Verwaltungsrat etc.) ist geprägt durch Renditeerwartungen,<br />

Termindruck, Organisationsdruck.<br />

Der Gesetzgeber hat <strong>für</strong> das ordnungsgemäße<br />

Handeln der Organe entsprechende Gesetzesgr<strong>und</strong>lagen<br />

geschaffen, z. B. GmbHG, AktG oder Bußgeldvorschriften<br />

des § 95 EnWG.<br />

Die Haftung der Organe bei Nichtbeachtung, z. B.<br />

bei einer Pflichtverletzung ist hier ebenfalls geregelt.<br />

Im Falle einer Inanspruchnahme kann das Organ mit<br />

seinem Privatvermögen haften. Die D&O-Versicherung<br />

<strong>für</strong> Stadtwerke schützt Sie vor unberechtigten<br />

Ansprüchen <strong>und</strong> wahrt bei berechtigten Forderungen<br />

den Erhalt Ihres Privatvermögens bis zur Höhe der<br />

vereinbarten Versicherungssumme.<br />

Wichtige Fragen <strong>und</strong> Antworten zur D&O-Versicherung<br />

<strong>für</strong> Stadtwerke im Überblick:<br />

8<br />

Wer ist die Versicherungsnehmerin <strong>und</strong> der<br />

Prämienschuldner? Das Mutterunternehmen.<br />

Wer ist versichert? Versichert sind pauschal die<br />

Organmitglieder der Unternehmensgruppe, d. h.<br />

z. B. Geschäftsführer, Vorstand, Aufsichtsräte,<br />

Beiräte. Eine Einzelnennung ist nicht erforderlich.<br />

Versichert sind auch die Unternehmen selbst,<br />

sofern sie diese Personen enthaften.<br />

Sind Prokuristen mitversichert? Ja, Prokuristen<br />

sowie „leitende Angestellte“ allgemein sind mitversichert.<br />

Sind Tochterunternehmen <strong>und</strong> deren Organmitglieder<br />

mitversichert? Ja. Kommen während der<br />

Vertragslaufzeit neue Tochterunternehmen hinzu,<br />

tritt automatisch Versicherungsschutz <strong>für</strong> Pflichtverletzungen<br />

ab diesem Zeitpunkt ein.<br />

Worin besteht der Versicherungsschutz? Die<br />

Kosten der Verteidigung gegen Schadenersatzansprüche<br />

sowie die Befriedigung der berechtigten<br />

Ansprüche im vereinbarten Rahmen.<br />

Welche Schadenersatzansprüche sind gedeckt?<br />

Versichert sind sowohl Ansprüche von<br />

Dritten im so genannten Außenverhältnis, also<br />

Ansprüche z. B. der Steuerbehörden, Banken,<br />

Gläubiger etc. als auch Innenverhältnisansprüche<br />

(Ansprüche der versicherten Unternehmen gegen<br />

versicherte Personen).<br />

Wann tritt der Schadenfall ein? Auslöser der<br />

Versicherung ist die persönliche Inanspruchnahme<br />

eines Organs auf Schadenersatz. Die zugr<strong>und</strong>eliegende<br />

Pflichtverletzung des Organs alleine löst<br />

den Versicherungsfall nicht aus.<br />

Gibt es einen Selbstbehalt? Nein, außer bei<br />

börsennotierten Unternehmen.<br />

Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein<br />

<strong>und</strong> wie errechnet sich die Prämie? Beides ist<br />

generell u. a. abhängig von der Bilanzsumme, der<br />

finanziellen Situation des Unternehmens, sowie<br />

der Rechtsform eines Unternehmens. In unserem<br />

Konzept sind der Umsatz <strong>und</strong> die gewünschte<br />

Versicherungssumme entscheidend.

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