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Vereinbarung über die ärztliche Verordnung von Sprechstundenbe ...

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12<br />

verordnungsfähig:<br />

Verbandspray<br />

Verbandwatte<br />

Verbandzellstoff (gebleicht)<br />

Wattestäbchen (mit oder ohne<br />

Wattekopf)<br />

Wundklammern<br />

Zinkleim<br />

Zinkleimbinden, auch elastische<br />

nicht verordnungsfähig:<br />

* 1. Bei Hilfsmitteln (Kennzeichnung: HIMI), <strong>die</strong> der Patient zur weiteren<br />

Verwendung behält oder <strong>die</strong> mit einer einmaligen Verwendung verbraucht<br />

sind, ist ein <strong>Sprechstundenbe</strong>darfsbezug bzw. eine Entnahme<br />

nur im zeitlich begrenzten Anschluß an diagnostische oder<br />

therapeutische Eingriffe möglich.<br />

2. Im Rahmen einer postoperativen Behandlung notwendige Bandagen<br />

und Schienen zählen zu den Hilfsmitteln, <strong>die</strong> unter Beachtung der<br />

Bestimmungen der Heilmittel- und Hilfsmittel-Richtlinien auf den Namen<br />

des Patienten zu verordnen sind. Eine <strong>Verordnung</strong> als <strong>Sprechstundenbe</strong>darf<br />

kommt nicht in Betracht.

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