Vereinbarung über die ärztliche Verordnung von Sprechstundenbe ...
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verordnungsfähig:<br />
Verbandspray<br />
Verbandwatte<br />
Verbandzellstoff (gebleicht)<br />
Wattestäbchen (mit oder ohne<br />
Wattekopf)<br />
Wundklammern<br />
Zinkleim<br />
Zinkleimbinden, auch elastische<br />
nicht verordnungsfähig:<br />
* 1. Bei Hilfsmitteln (Kennzeichnung: HIMI), <strong>die</strong> der Patient zur weiteren<br />
Verwendung behält oder <strong>die</strong> mit einer einmaligen Verwendung verbraucht<br />
sind, ist ein <strong>Sprechstundenbe</strong>darfsbezug bzw. eine Entnahme<br />
nur im zeitlich begrenzten Anschluß an diagnostische oder<br />
therapeutische Eingriffe möglich.<br />
2. Im Rahmen einer postoperativen Behandlung notwendige Bandagen<br />
und Schienen zählen zu den Hilfsmitteln, <strong>die</strong> unter Beachtung der<br />
Bestimmungen der Heilmittel- und Hilfsmittel-Richtlinien auf den Namen<br />
des Patienten zu verordnen sind. Eine <strong>Verordnung</strong> als <strong>Sprechstundenbe</strong>darf<br />
kommt nicht in Betracht.