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Vereinbarung über die ärztliche Verordnung von Sprechstundenbe ...

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g) Impfstoffe und Seren<br />

24<br />

verordnungsfähig:<br />

Impfstoffe gegen:<br />

Diphtherie<br />

FSME<br />

Haemophilus influenzae b-<br />

Infektion<br />

Hepatitis B (nur Kinderimpfstoff,<br />

gilt nicht für Erwachsenenimpfstoff)<br />

Keuchhusten<br />

Kinderlähmung<br />

Masern<br />

Mumps<br />

Pneumokokken<br />

Röteln<br />

Virusgrippe<br />

Wundstarrkrampf<br />

Mehrfachimpfstoffe gegen:<br />

Diphtherie/Keuchhusten/Wundstarrkrampf/HIB/Polio<br />

Diphtherie/Keuchhusten/Wundstarrkrampf/Polio<br />

Diphtherie/Keuchhusten/Wundstarrkrampf/HIB<br />

Diphtherie/Wundstarrkrampf/HIB<br />

Diphtherie/Keuchhusten/Wundstarrkrampf<br />

Diphtherie/Wundstarrkrampf<br />

Masern/Mumps<br />

Masern/Mumps/Röteln.<br />

Immunglobulin gegen Wundstarrkrampf zur<br />

Erstversorgung eines Verletzten, sofern<br />

nicht ein Unfallversicherungsträger zuständig<br />

ist.<br />

Immunglobulin im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge<br />

zur Anti-D-Prophylaxe<br />

nicht verordnungsfähig:<br />

Alle nicht als verordnungsfähig<br />

aufgeführten Impfstoffe und Seren;<br />

<strong>die</strong>se sind - wenn <strong>die</strong> Kosten der<br />

Impfung <strong>von</strong> der Krankenkasse<br />

<strong>über</strong>nommen werden - auf den<br />

Namen des Patienten zu Lasten<br />

des zuständigen Kostenträgers zu<br />

verordnen, soweit sie nicht pauschal<br />

abgegolten sind.

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