18.01.2013 Aufrufe

Vereinbarung über die ärztliche Verordnung von Sprechstundenbe ...

Vereinbarung über die ärztliche Verordnung von Sprechstundenbe ...

Vereinbarung über die ärztliche Verordnung von Sprechstundenbe ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

6<br />

nommen sind <strong>die</strong> in der Anlage zu Abschnitt III. aufgeführten und<br />

entsprechend gekennzeichneten Hilfsmittel (Kennzeichnung:<br />

HIMI). Hilfsmittel im Sinne der GKV sind ausschließlich <strong>die</strong> im<br />

Hilfsmittelverzeichnis gelisteten Produkte (s. § 128 SGB V).<br />

5. Abweichend <strong>von</strong> Ziffer 4 sind als <strong>Sprechstundenbe</strong>darf zu verordnen<br />

und zu verwenden<br />

5.1 Impfstoffe gegen<br />

Diphtherie,<br />

FSME,<br />

Haemophilus influenzae b-Infektion,<br />

Hepatitis B (nur Kinderimpfstoff, gilt nicht für Erwachsenenimpfstoff),<br />

Keuchhusten,<br />

Kinderlähmung,<br />

Masern,<br />

Mumps,<br />

Pneumokokken,<br />

Röteln,<br />

Virusgrippe;<br />

5.2 Impfstoff und Immunglobulin gegen Wundstarrkrampf, sofern<br />

nicht ein Unfallversicherungsträger zuständig ist<br />

5.3 Mehrfachimpfstoffe gegen<br />

Diphtherie/Keuchhusten/Wundstarrkrampf/HIB/Polio<br />

Diphtherie/Keuchhusten/Wundstarrkrampf/Polio<br />

Diphtherie/Keuchhusten/Wundstarrkrampf/HIB,<br />

Diphtherie/Wundstarrkrampf/HIB,<br />

Diphtherie/Keuchhusten/Wundstarrkrampf,<br />

Diphtherie/Wundstarrkrampf,<br />

Masern/Mumps,<br />

Masern/Mumps/Röteln.<br />

5.4 Immunglobulin im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge zur<br />

Anti-D-Prophylaxe<br />

Die <strong>Verordnung</strong> ist gesondert auf einem Arzneiverordnungsblatt<br />

(Muster 16a bay) vorzunehmen. Dabei sind <strong>die</strong> Markierungsfelder<br />

"(8) Impfstoffe" und "(9) <strong>Sprechstundenbe</strong>darf" zu kennzeichnen.<br />

6. Gefäße für den <strong>Sprechstundenbe</strong>darf und <strong>die</strong> im Zusammenhang<br />

mit den Gefäßen anfallenden Kosten für in Apotheken hergestellte<br />

oder abgefüllte Mittel werden nicht bezahlt. Dies gilt<br />

sinngemäß auch beim Direktbezug <strong>von</strong> anderen Lieferanten.<br />

Ausgenommen sind Mietkosten für Gefäße (Behälter, Flaschen)<br />

für medizinische Gase.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!