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Vereinbarung über die ärztliche Verordnung von Sprechstundenbe ...

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22<br />

verordnungsfähig: nicht verordnungsfähig:<br />

Nootropika/Neurotropika<br />

Organextrakte, Organlysate und<br />

Bakterienlysate<br />

verordnungsfähig<br />

Calcitonin, Heparine, Insulin<br />

Roborantien, Tonika<br />

Sexualhormone und ihre Hemmstoffe<br />

Stimulantien<br />

Sumatriptan-Präparate<br />

Umstimmungsmittel<br />

Venentherapeutika,<br />

verordnungsfähig:<br />

Venenverödungsmittel<br />

vitaminhaltige Präparate,<br />

auch wenn das Vitamin nicht<br />

wirkungsbestimmender Bestandteil<br />

ist<br />

Zytostatika, Metastasenhemmer<br />

und Diphosphonate

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