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Förderung und Finanzierung des Fahrradverkehrs

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im Stadtverkehr ließe sich durch eine Verlagerung auf den Umweltverb<strong>und</strong> eine große Zahl von Autofahrten<br />

einsparen. Die möglichen Dimensionen zeigt Abbildung 3.02: R<strong>und</strong> 50 % der Autowege in Westdeutschland<br />

sind kürzer als 5 km <strong>und</strong> 75 % der Fahrten sind nicht länger als 10 km <strong>und</strong> somit immer noch Fahrrad tauglich.<br />

3.1.4 Die rechtlichen Ansätze<br />

„Und wenn einmal integriert geplant <strong>und</strong> umgesetzt werden soll, dann liegt der Teufel im Detail: Planungs-<br />

recht, Straßenverkehrsrecht <strong>und</strong> <strong>Finanzierung</strong>srichtlinien sind oft regelrechte Feinde von integrierter Verkehrs-<br />

politik“ (Horn, 1994 S. 8). Wie in dieser Aussage von Horn angedeutet wird, können die rechtlichen Rahmenbe-<br />

dingungen <strong>und</strong> die jeweilige Auslegung <strong>des</strong> Rechts großen Einfluß auf den Erfolg eines integrierten Verkehrs-<br />

konzeptes haben. In den folgenden Ausführungen sollen nur einige Stichworte aufgeführt werden, die verdeut-<br />

lichen, wo in der bisherigen Gesetzgebung <strong>und</strong> der Rechtsprechung besondere Nachteile für den Radverkehr<br />

liegen. Auch nach der Änderung der STVO vom 7.8.1997 sind noch erhebliche Benachteiligungen für den<br />

Radverkehr in diesem wichtigsten Regelwerk bezüglich <strong>des</strong> Verkehrsgeschehens zu erkennen. Eine sehr<br />

ausführliche Behandlung dieser Thematik findet sich in Kettler´s „Recht für Radfahrer“ (Kettler, 1998).<br />

Verhinderung iIlegalen Parkens<br />

Die Möglichkeiten an bestimmten Stellen <strong>und</strong> Plätzen zu parken ist durch die STVO untersagt <strong>und</strong> stellt eine<br />

Ordnungswidrigkeit dar. Inwieweit das sogenannte Falschparken jedoch geahndet wird, hängt sehr von der<br />

Ordnungsbehörde ab. Sie bestimmen innerhalb eines vorgegebenen Rahmens, wie hoch ein Bußgeld ist, oder<br />

ob im konkreten Fall ein illegal geparktes Auto abgeschleppt wird. „Das Umsetzen eines auf dem Radweg<br />

parkenden Pkw verstößt wegen der von diesem ausgehenden Gefährdungen für Radfahrer <strong>und</strong> Fußgänger<br />

nicht gegen den Gr<strong>und</strong>satz der Verhältnismäßigkeit,“ ... aber ... „In vielen Gemeinden findet die gerufene<br />

Polizei allerlei Ausflüchte, um nicht erscheinen zu müssen oder wenigstens nicht abschleppen zu lassen“<br />

(Kettler, 1998 S. 35). Welche Gefahren von falsch geparkten Kfz ausgehen <strong>und</strong> wie wichtig dementsprechend<br />

eine rigorosere Ahndung dieser Ordnungswidrigkeit wäre, wird in dem „Niederländischen Planungshandbuch<br />

für fahrradfre<strong>und</strong>liche Infrastruktur“ verdeutlicht. Ein falsch geparktes Auto kann Radfahrern die Durchfahrt<br />

blockieren, sie zu Ausweichmanövern zwingen, oder ihre Sicht behindern (vgl. CROW, 1994 S. 225) <strong>und</strong> damit<br />

zu einem erheblichen Sicherheitsrisiko werden.<br />

Ein Verhindern <strong>des</strong> Falschparkens durch bauliche Maßnahmen sieht der Autor nicht als geeignete Alternative,<br />

denn „bauliche Maßnahmen gegen das Falschparken führen manchmal zu Behinderungen für den Radverkehr.<br />

Dies gilt für den Einsatz schmaler Querschnitte, ... ebenso wie auch für Poller auf Radwegen“ (CROW, 1994 S.<br />

225). Außerdem sind solche baulichen Maßnahmen mit erheblichen Kosten verb<strong>und</strong>en, wie in Kapitel 3.3<br />

dargestellt wird.<br />

Geschwindigkeitsüberwachung<br />

3.1 Die <strong>Förderung</strong> <strong>des</strong> Radverkehrs durch bessere Rahmenbedingungen<br />

Ein weiterer Bereich der die Differenz zwischen Gesetzgebung <strong>und</strong> lokaler Anwendung aufzeigt, ist die<br />

Geschwindigkeitsüberwachung. Nicht nur die Frage zur Höhe der zu entrichtenden Bußgelder bei<br />

Geschwindigkeitsüberschreitungen ist entscheidend, sondern die konsequente Ahndung der Vergehen. Im<br />

„Bericht zur Situation <strong>des</strong> Radverkehrs“ finden sich zur Handhabung der entsprechenden Gesetze eindeutige<br />

Aussagen: „Eine wichtige Funktion für die Sicherheit <strong>des</strong> Radverkehrs besitzt die Überwachung der oft über-<br />

höhten Geschwindigkeiten <strong>des</strong> Kfz-Verkehrs durch die Kommunen oder die Polizei. Geschwindigkeits-<br />

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