Karin Tondorf Gender Mainstreaming in der ... - bei der BuKoF
Karin Tondorf Gender Mainstreaming in der ... - bei der BuKoF
Karin Tondorf Gender Mainstreaming in der ... - bei der BuKoF
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
höheren Anteil <strong>der</strong> Angehörigen e<strong>in</strong>es Geschlechts benachteiligen,<br />
es sei denn, die betreffenden Vorschriften, Kriterien o<strong>der</strong> Verfahren<br />
s<strong>in</strong>d angemessen und notwendig und s<strong>in</strong>d durch nicht auf das<br />
Geschlecht bezogene sachliche Gründe gerechtfertigt.@<br />
Mittelbare Diskrim<strong>in</strong>ierung <strong>in</strong> Tarifverträgen aufzudecken erfor<strong>der</strong>t demnach nicht nur, die<br />
Tarifvertragstexte zu analysieren, son<strong>der</strong>n auch die Wirkungen von geschlechtsneutral<br />
gehaltenen Regelungen und -praktiken - z.B. zur Ar<strong>bei</strong>tszeit, zur Ar<strong>bei</strong>tsbewertung und<br />
E<strong>in</strong>gruppierung, zu Zulagen und Zuschlägen, zu Beschäftigungs- und Ar<strong>bei</strong>tsbed<strong>in</strong>gungen - auf<br />
Frauen und Männer genauer zu betrachten. Unter Zuhilfenahme von statistischen Daten ist zu<br />
prüfen, ob e<strong>in</strong> wesentlich höherer Anteil von Frauen von <strong>der</strong> jeweiligen Regelung negativ<br />
betroffen ist.<br />
Wie bereits oben erwähnt, heißt GM <strong>in</strong> <strong>der</strong> Tarifpolitik nicht nur, Diskrim<strong>in</strong>ierungen <strong>in</strong><br />
bestehenden Tarifverträgen zu beseitigen, son<strong>der</strong>n diese auch <strong>in</strong> neuen o<strong>der</strong> neuartigen<br />
Tarifverträgen zu vermeiden. Hier ist nicht nur e<strong>in</strong>e hohe Sensibilität <strong>der</strong> Tarifparteien, son<strong>der</strong>n<br />
auch e<strong>in</strong>e <strong>in</strong>stitutionell verankerte Gleichstellungsprüfung gefor<strong>der</strong>t, da neue Tarifregelungen -<br />
sei es z.B. zur Vere<strong>in</strong>heitlichung von Löhnen und Gehältern von Ar<strong>bei</strong>terInnen und Angestellten,<br />
zur E<strong>in</strong>führung von Leistungsvergütungen o<strong>der</strong> zur sozialverträglichen Umstellung auf härtere<br />
Wettbewerbsbed<strong>in</strong>gungen - vielfach unter ökonomischem Problemdruck konzipiert und<br />
verhandelt werden und Senkungen von erreichten Standards überwiegend zu Lasten <strong>der</strong><br />
Beschäftigten <strong>in</strong> den unteren Gruppen - dies s<strong>in</strong>d oft überwiegend Frauen - gehen könnten.<br />
1.2 Gleichstellung för<strong>der</strong>n<br />
Die Gleichstellung von Männern und Frauen kann nicht nur durch Beseitigung von<br />
Diskrim<strong>in</strong>ierungen, son<strong>der</strong>n auch durch <strong>in</strong>novative tarifliche Gestaltung von bekannten o<strong>der</strong> neu<br />
auftretenden Problemen geför<strong>der</strong>t werden. Unter diesem Blickw<strong>in</strong>kel wäre zu prüfen, wo sich<br />
für die Tarifparteien Spielräume bieten, über die gesetzlichen Standards h<strong>in</strong>auszugehen und<br />
damit den Interessen von Frauen und Männern besser gerecht zu werden. Dass es bereits solche<br />
Initiativen von Tarifparteien <strong>in</strong> Deutschland und <strong>in</strong> den EU-Mitgliedstaaten gibt, zeigen<br />
Untersuchungen zum Thema `Chancengleichheit und Tarifverhandlungen <strong>in</strong> EuropaA (vgl. DGB<br />
1998; Europäische Stiftung zur Verbesserung <strong>der</strong> Lebens- und Ar<strong>bei</strong>tsbed<strong>in</strong>gungen 1999; Weiler<br />
1998). Inhalte solcher Tarifregelungen s<strong>in</strong>d u.a..: Grundsatzpositionen <strong>der</strong> Tarifparteien zur<br />
Chancengleichheit, Weiterbildung, Erziehungs- und Elternurlaub, Ar<strong>bei</strong>tszeitregelungen,<br />
Teilzeitar<strong>bei</strong>t, Beför<strong>der</strong>ung, Aus- und Weiterbildung, Schutz vor sexueller Belästigung.<br />
1.3 Maßstäbe für geschlechtergerechte Tarifregelungen und -praktiken<br />
Maßstäbe für geschlechtergerechte Tarifregelungen und -praktiken liefern zum e<strong>in</strong>en die<br />
e<strong>in</strong>schlägigen europäischen und deutschen Rechtsnormen zur Gleichbehandlung <strong>der</strong><br />
Geschlechter. Sie geben die M<strong>in</strong>deststandards an, denen Tarifregelungen und -praktiken genügen<br />
müssen. E<strong>in</strong>en weiteren Maßstab bilden die konkreten bereichs- und situationsspezifischen<br />
Gleichstellungs<strong>in</strong>teressen von Frauen und Männern im H<strong>in</strong>blick auf Ressourcen und<br />
Rahmenbed<strong>in</strong>gungen, die e<strong>in</strong>e eigenständige Lebensführung und e<strong>in</strong> Leben <strong>in</strong> Würde -<br />
unabhängig vom Geschlecht - ermöglichen.<br />
Nachfolgend sollen die rechtlichen Maßstäbe an e<strong>in</strong>e gleichstellungsorientierte Tarifpolitik näher<br />
betrachtet werden. Kurz erläutert werden wesentliche europäische und deutsche Rechtsnormen<br />
zur Gleichbehandlung von Männern und Frauen, geglie<strong>der</strong>t nach tariflichen Regelungs<strong>in</strong>halten.<br />
Nicht aufgeführt s<strong>in</strong>d hier die zahlreichen Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes, die<br />
detailliertere Maßstäbe für tarifliche Regelungen enthalten (ausführlicher hierzu s. W<strong>in</strong>ter 1998).<br />
Das Geme<strong>in</strong>schaftsrecht wird <strong>in</strong> die Betrachtung e<strong>in</strong>bezogen, a) weil bedeutende deutsche