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8.8. Unabhängig von unserem g<strong>es</strong>etzlichen Herausgabeanspruch und von der Lebensdauer<br />
der Werkzeuge sind Sie <strong>zum</strong> B<strong>es</strong>itz unserer Fertigungsmittel (Werkzeuge/Vorrichtungen)<br />
berechtigt, wenn und soweit Sie di<strong>es</strong>e zur Abwicklung ein<strong>es</strong> Auftrag<strong>es</strong><br />
bei uns benötigen. Ansonsten sind Sie jederzeit auf unser Verlangen zur Herausgabe<br />
der in unserem Eigentum stehenden Werkzeuge unter Ausschluss d<strong>es</strong> Zurückbehaltungsrechts<br />
verpflichtet.<br />
8.9. Die Verwahrungsverpflichtung b<strong>es</strong>teht auch dann, wenn wir aktuell keine neuen Teile<br />
auf Ihnen beig<strong>es</strong>tellten Werkzeugen b<strong>es</strong>tellen, sich aber abzeichnet, dass di<strong>es</strong> innerhalb<br />
der nächsten zwei Jahre g<strong>es</strong>chehen kann. Wird der Zeitraum von zwei Jahren<br />
überschritten, ohne dass wir Ihnen für di<strong>es</strong><strong>es</strong> Werkzeug entsprechende Aufträge hereingegeben<br />
haben, so sind Sie berechtigt, die weitere Verwahrung der Werkzeuge<br />
abzulehnen und uns di<strong>es</strong>e zurückzugeben.<br />
9. Allgemeine Regelungen<br />
9.1. Sollten einzelne Teile di<strong>es</strong>er Allgemeinen Einkaufsbedingungen unwirksam sein, so<br />
wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen dadurch nicht berührt.<br />
9.2. Es gilt ausschließlich das materielle und proz<strong>es</strong>suale Recht der Bund<strong>es</strong>republik<br />
Deutschland, soweit nicht ander<strong>es</strong> vereinbart ist. Das UN-Kaufrecht darf nicht angewendet<br />
werden.<br />
9.3. Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen der abg<strong>es</strong>chlossenen<br />
Verträge sind nur gültig, wenn sie schriftlich durch uns anerkannt worden sind. Das<br />
Schriftformerfordernis kann ebenfalls nur schriftlich durch uns abbedungen werden.<br />
9.4. Erfüllungsort für die Lieferungen und Leistungen ist die von uns gewünschte Lieferanschrift;<br />
für die Zahlung ist Erfüllungsort unser G<strong>es</strong>chäftssitz in Hagen.<br />
9.5. Gerichtsstand ist das Amtsgericht Hagen bzw. das Landgericht Hagen.<br />
Hagen, März 2008<br />
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