Unsere Sterkrader 1.10 - GWG Sterkrade
Unsere Sterkrader 1.10 - GWG Sterkrade
Unsere Sterkrader 1.10 - GWG Sterkrade
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Gummi- und Softbällen auf dem<br />
Hof oder den zum Haus gehörenden<br />
Wiesen gestattet - Spielplätze sind<br />
auch für ihre Freunde zugänglich.<br />
Ältere Kinder, Jugendliche und<br />
Erwachsene, die in der Regel eher<br />
„Bolzen“ als spielen oder sogar in<br />
Vereinen organisiert sind, können<br />
die im Stadtgebiet zahlreich vorhandenen<br />
städtischen Sport- und<br />
Bolzplätze nutzen. Die Benutzung<br />
von Fußballschuhen auf den <strong>GWG</strong>eigenen<br />
Rasenflächen ist ohnehin<br />
grundsätzlich untersagt. Generell<br />
stehen die Eltern in der Pflicht - sie<br />
haben darauf zu achten, dass andere<br />
Mieter nicht übermäßig gestört<br />
werden und keine Schäden entstehen.<br />
Bitte auch Beeinträchtigungen<br />
durch Gerüche vermeiden. Also -<br />
beim Kochen entsprechend lüften<br />
Handwerker-Bewertungen:<br />
Gute Noten<br />
>> Wir wollen, dass Sie mit uns zufrieden sind. Und mit<br />
den von uns beauftragten Dienstleistern. Aus diesem<br />
Grund hatten wir in der letzten Ausgabe von „<strong>Unsere</strong><br />
<strong><strong>Sterkrade</strong>r</strong>“ dazu aufgerufen, uns mitzuteilen, ob Sie<br />
als Mitglied mit den Firmen aus den Bereichen Sanitär,<br />
Heizung, Elektro und Antennen, Dachdecker- sowie<br />
Schreinerarbeiten und nicht zuletzt auch mit uns zufrieden<br />
waren.<br />
Ebenso mit dem Rücklauf wie auch mit der Bewertung<br />
können wir zufrieden sein. Rund 200 Mitglieder beteiligten<br />
sich: „Die Tendenz war überwiegend positiv“,<br />
freut sich <strong>GWG</strong>-Sachbearbeiterin Britta Panzer. „Würde<br />
man Schulnoten vergeben, ständen wir ungefähr bei<br />
1,5.“ Vor allem für unsere Mitglieder Lydia Lukaszewicz,<br />
Monika Baldamus-Bähre, Jennifer Farin, Karl-Heinz<br />
Lohweber und Johannes-Günter Küper (Foto) hat sich<br />
die Teilnahme an der Handwerker-Bewertung gelohnt<br />
– sie nahmen automatisch an unserem Gewinnspiel teil<br />
und haben Gutscheine gewonnen.<br />
und in Gemeinschaftsräumen und im<br />
Treppenhaus nicht rauchen. Grillen<br />
auf dem Balkon ist übrigens nur mit<br />
einem Elektrogrill und nicht übermäßig<br />
oft erlaubt. Im Zweifelsfall hält<br />
sich die <strong>GWG</strong> <strong>Sterkrade</strong> vor, die Benutzung<br />
eines Grills auf dem Balkon<br />
generell zu untersagen.<br />
Haustiere, gleich welcher Art, dürfen<br />
nur mit ausdrücklicher Genehmigung<br />
der <strong>GWG</strong> <strong>Sterkrade</strong> gehalten werden.<br />
Bei der Hunde- und Katzenhaltung<br />
verweisen wir zudem auf die Regelung<br />
im Miet- oder Dauernutzungsvertrag.<br />
Neu: Schneebeseitigung<br />
durch alle Mieter<br />
Dauerbrenner in der Liste der Hausordnungsthemen<br />
ist die wöchentliche<br />
Reinigung des Hausflures - die genauen<br />
Pflichten der Hausbewohner<br />
werden hier nachzulesen sein. Aber<br />
<strong>GWG</strong> aktuell 13<br />
auch die Beseitigung von Schnee<br />
und Glätte wird genau festgelegt<br />
und neu geregelt. Nicht mehr allein<br />
die Bewohner des Erdgeschosses<br />
sollen dafür verantwortlich sein,<br />
Schneekehren sowie Streuen von<br />
Sand, Asche oder anderen abstumpfenden<br />
Mitteln soll dann<br />
durch alle Mieter eines Hauses erfolgen.<br />
Und zwar in wöchentlichem<br />
Wechsel nach einem Winterplan,<br />
den die Mietergemeinschaft erstellt.<br />
Die Maßnahmen gegen Winterglätte<br />
müssen zwischen 6 und 21<br />
Uhr erfolgen.