Sitzungsvorlage - Gemeinde Lindlar
Sitzungsvorlage - Gemeinde Lindlar
Sitzungsvorlage - Gemeinde Lindlar
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
05. Sitzung HFA 07.07.2010 TOP 06 Vergabewesen, Anträge der Fraktion Bündnis 90 DIE GRÜNEN ös..doc<br />
2<br />
berechts. In Deutschland agierende Unternehmen, die diese Grundprinzipien und Rechte<br />
nicht beachten, müssen prinzipiell aufgrund fehlender Zuverlässigkeit vom Wettbewerb<br />
um öffentliche Aufträge ausgeschlossen werden“.<br />
Ob darüber hinaus – so der Städte- und <strong>Gemeinde</strong>bund NRW – das Vergaberecht eine<br />
geeignete Möglichkeit bietet, dem berechtigten Wunsch nach einer flächendeckenden<br />
Ächtung ausbeuterischer Kinderarbeit zu entsprechen, dürfte mehr als fraglich sein.<br />
Insoweit ist auf folgende Umstände hinzuweisen:<br />
• Im Regelfall wird sich – für den Bieter wie erst recht für die Verwaltung – nicht zweifelsfrei<br />
bis zum letzten Glied der Produktionskette feststellen lassen, unter welchen Bedingungen<br />
und von wem ein Produkt hergestellt wurde.<br />
• Selbst ein Lieferant kann nicht immer wissen, ob sämtliche Einzelteile seines Produktes<br />
unter akzeptablen Bedingungen und ohne Kinderarbeit entstanden sind.<br />
• Es dürfte außerordentlich schwierig sein, Form und Inhalt geeigneter Nachweise zu<br />
bestimmen.<br />
• Eine effektive Kontrolle, ob die ggfs. vorhandenen Nachweise echt sind und der Wahrheit<br />
entsprechen, dürfte nur schwer möglich sein.<br />
• Die Umsetzung der entsprechenden Bestimmungen wäre in der Praxis mit einem nicht<br />
unerheblichen bürokratischen Aufwand für die betroffene Wirtschaft und die zur Anwendung<br />
verpflichteten öffentlichen Auftraggeber verbunden.<br />
2. Aspekte des Umweltschutzes / der Energieeffizienz:<br />
Nach § 97 Abs. 4 Satz 1 GWB werden Aufträge an fachkundige, leistungsfähige sowie<br />
gesetzestreue und zuverlässige Unternehmen vergeben. Umweltschutzgesichtspunkte<br />
können bei den Eignungskriterien nur in bestimmten Grenzen Berücksichtigung finden.<br />
Im Rahmen der Eignungsprüfung dürfen gegenwärtig nach deutscher Rechtslage Bieter<br />
nicht deshalb ausgeschlossen werden, weil sie ein Umweltdelikt begangen haben, da<br />
die entsprechende Bestimmung der EU-Vergaberichtlinie bislang nicht in deutsches<br />
Recht umgesetzt worden ist. Für den Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit<br />
kann der öffentliche Auftraggeber bei öffentlichen Bau- und Dienstleistungsaufträgen<br />
verlangen, dass das Unternehmen bestimmte Normen für das Umweltmanagement erfüllt,<br />
wenn diese für die Ausführung des Auftrags relevant sind. Als Nachweis kann der<br />
Auftraggeber eine Zertifizierung nach EMAS oder nach anderen europäischen oder internationalen<br />
Normen verlangen. Gleichwertige Nachweise müssen jedoch ebenfalls<br />
akzeptiert werden.<br />
Bei der Angebotswertung ist der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen.<br />
Als Zuschlagskriterien kommen verschiedene Aspekte in Betracht, zu denen auch Umwelteigenschaften<br />
und Lebenszykluskosten gehören. Aus Gründen der Transparenz<br />
müssen alle Zuschlagskriterien in der Ausschreibung im Einzelnen genannt und entsprechend<br />
gewichtet werden. Bei der Wertung der Angebote dürfen Kriterien, die in den<br />
Verdingungsunterlagen nicht genannt wurden, keinesfalls herangezogen werden. Umweltaspekte<br />
sind als Zuschlagskriterien zulässig, wenn sie in unmittelbaren Sachzusammenhang<br />
mit dem Auftragsgegenstand stehen, dem Auftraggeber nicht dazu dienen,<br />
eine willkürliche Auswahl zu treffen, in der Bekanntmachung oder den Verdingungsunterlagen<br />
genannt worden sind und nicht gegen das EU-Primärrecht (insbesondere<br />
das Diskriminierungsverbot des EG-Vertrages) verstoßen.