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Bartram - Forschungsinstitut für Wirtschaftsverfassung und Wettbewerb

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Arzneimittelmarktneuordnung -<br />

wettbewerblich auf halber Strecke<br />

stecken geblieben?<br />

Statement von Dirk <strong>Bartram</strong>,<br />

Geschäftsführer Recht <strong>und</strong> Internationales,<br />

vfa – Die forschenden Pharma-Unternehmen<br />

anlässlich des Berliner Kolloquiums „<strong>Wettbewerb</strong> im Ges<strong>und</strong>heitssektor“<br />

des <strong>Forschungsinstitut</strong>s <strong>für</strong> <strong>Wirtschaftsverfassung</strong> <strong>und</strong> <strong>Wettbewerb</strong> e.V. (FIW)<br />

am 27.05.2011 in Berlin


Anwendbarkeit des Kartell<strong>und</strong> <strong>Wettbewerb</strong>srechts auf Krankenkassen<br />

� GKV-Ges<strong>und</strong>heitsreformgesetz von 2000:<br />

Seite 2<br />

- Keine Anwendbarkeit von Kartell- <strong>und</strong> <strong>Wettbewerb</strong>srecht auf<br />

gesetzliche Krankenkassen<br />

- Zuständigkeit der Sozialgerichte<br />

� GKV-<strong>Wettbewerb</strong>sstärkungsgesetz (GKV-WSG) von 2007:<br />

- entsprechende Anwendbarkeit der §§ 19 bis 21 GWB auf<br />

freiwillige Einzelverträge der gesetzlichen Krankenkassen<br />

© vfa | Berliner Kolloquium des FIW| 27.05.2011| <strong>Bartram</strong>


Anwendbarkeit des Kartell<strong>und</strong> <strong>Wettbewerb</strong>srechts auf Krankenkassen<br />

� Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) von 2011:<br />

Seite 3<br />

- zusätzlich Anwendbarkeit der §§ 1 bis 3 GWB auf<br />

freiwillige Einzelverträge der gesetzlichen Krankenkassen<br />

- Zuständigkeit der Kartellbehörden <strong>und</strong> Zivilgerichte<br />

© vfa | Berliner Kolloquium des FIW| 27.05.2011| <strong>Bartram</strong>


Vereinbarung von Erstattungsbeträgen<br />

(§ 130b Abs. 1 SGB V)<br />

� Für Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen vereinbart der<br />

Seite 4<br />

GKV-Spitzenverband mit pharmazeutischen Unternehmern auf<br />

Gr<strong>und</strong>lage einer frühen Nutzenbewertung des G-BA mit Wirkung<br />

<strong>für</strong> alle Krankenkassen Erstattungsbeträge<br />

� Der Erstattungsbetrag wird als Rabatt auf den Abgabepreis des<br />

pharmazeutischen Unternehmers gewährt<br />

� Kommt eine Vereinbarung nicht zustande, setzt eine Schiedsstelle<br />

den Vertragsinhalt fest<br />

© vfa | Berliner Kolloquium des FIW| 27.05.2011| <strong>Bartram</strong>


Vereinbarung von Erstattungsbeträgen<br />

(§ 130b Abs. 1 SGB V)<br />

� Nach § 69 Abs. 2 S. 2 SGB V in der Fassung des AMNOG findet das<br />

Seite 5<br />

Kartellrecht bei der Vereinbarung von Erstattungsbeträgen keine<br />

Anwendung auf den GKV-Spitzenverband<br />

� GKV-Spitzenverband muss sich nicht einmal am kartellrechtlichen<br />

Missbrauchs-, Diskriminierungs- <strong>und</strong> Boykottverbot der §§ 19 – 21<br />

GWB messen lassen<br />

� B<strong>und</strong>eskartellamt nicht zuständig<br />

© vfa | Berliner Kolloquium des FIW| 27.05.2011| <strong>Bartram</strong>


PKV-Zwangsrabatt/-Erstattungsbeträge<br />

� Nach § 130a SGB V müssen pharmazeutische Unternehmer den<br />

gesetzlichen Krankenkassen einen Abschlag auf den Abgabepreis<br />

des Arzneimittels zahlen (zur Zeit: 16%)<br />

Seite 6<br />

Nunmehr: Zwangsrabatt auch zugunsten von PKV <strong>und</strong><br />

Beihilfeträgern (§ 1 ARG)<br />

� Nach § 130b SGB V vereinbart der GKV-Spitzenverband mit<br />

pharmazeutischen Unternehmern Erstattungsbeträge mit Wirkung<br />

<strong>für</strong> alle gesetzlichen Krankenkassen<br />

Zusätzlich: Erstattungsbeträge werden „im Benehmen mit“<br />

dem PKV-Verband vereinbart <strong>und</strong> gelten auch <strong>für</strong><br />

Selbstzahler (§ 78 AMG)<br />

© vfa | Berliner Kolloquium des FIW| 27.05.2011| <strong>Bartram</strong>


Zwischenfazit<br />

1.<br />

2.<br />

Seite 7<br />

Der Gesetzgeber ist bei der Neuordnung des Arzneimittelmarktes<br />

in<br />

wettbewerblicher<br />

Hinsicht auf halber Strecke stecken geblieben<br />

Blick nach vorn: Neues System im Einvernehmen mit allen<br />

Beteiligten konstruktiv zum Laufen bringen<br />

© vfa | Berliner Kolloquium des FIW| 27.05.2011| <strong>Bartram</strong>

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