21.01.2013 Aufrufe

Seeliger

Seeliger

Seeliger

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Beteiligte Unternehmen (2)<br />

Verbundene Unternehmen sind als einheitliches Unternehmen<br />

anzusehen.<br />

><br />

><br />

><br />

><br />

><br />

><br />

Verweis des GWB auf §§<br />

§<br />

§<br />

17, 18 AktG<br />

18 AktG: Konzernunternehmen –<br />

einheitliche Leitung<br />

17 AktG: abhängige und herrschende Unternehmen<br />

Beherrschungsmöglichkeit ausreichend<br />

vermutet bei Mehrheitsbeteiligung an Kapital oder Stimmrechten<br />

auch rein faktische Vermittlung der Beherrschungsmöglichkeit (z.B.<br />

gesicherte HV-Mehrheit aufgrund niedriger Präsenz)<br />

31

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!