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(9,46 MB) - .PDF - Rohr im Kremstal

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Amtliches<br />

Seite 3<br />

Änderungen in der<br />

Passgesetznovelle<br />

Neue Kindermiteintragungen sind nicht<br />

mehr möglich (Eine Person - ein Pass)<br />

Bestehende Kindermiteintragungen sind<br />

noch bis einschließlich 14.06.2012 gültig.<br />

Der Pass, in dem sich die Kindermiteintragung<br />

befi ndet behält jedoch die bis<br />

zum Ablaufdatum vorgesehene Gültigkeit.<br />

Jeder Reisepass für Minderjährige unter<br />

12 Jahren enthält einen Datenträger, d.h.<br />

der so genannte Kinderpass (ohne Chip)<br />

ist nicht mehr vorgesehen.<br />

Kosten:<br />

Gewöhnlicher Reispass: 69,90 Euro<br />

Expresspass: 100,00 Euro<br />

Kinderpass: 30,00 Euro<br />

Grundstückspflege<br />

Im Sinne einer guten Nachbarschaft ersuchen<br />

wir alle Grundeigentümer, um<br />

ordnungsgemäße Pfl ege Ihrer Grundstücke.<br />

Dies umfasst neben dem Rasenmähen<br />

auch das Zurückschneiden von Bäumen<br />

und Sträuchern entlang der Grundstücksgrenzen.<br />

Danke für Ihr Verständnis!<br />

Feuerwerke - Auszug aus dem Pyrotechnikgesetz<br />

Bewilligung eines Mittel-<br />

oder Großfeuerwerkes<br />

- §§ 5 u. 6 Pyrotechnikgesetz<br />

:<br />

Weiters ist es notwendig,<br />

ein Ansuchen zur Bewilligung<br />

eines Mittel- und<br />

Großfeuerwerkes der<br />

Klassen III und IV mindestens<br />

4 Wochen vor<br />

Durchführung des Feuerwerkes<br />

zu stellen. Dies<br />

auch wiederum zur terminlichen<br />

Abst<strong>im</strong>mung<br />

mit dem Amtssachverständigen<br />

für einen fast<br />

<strong>im</strong>mer notwendigen Ortsaugenschein.<br />

Böllerschießen - § 26 Pyrotechnikgesetz:<br />

Ebenso kommt es <strong>im</strong>mer wieder zu Beschwerden aufgrund der Lärmbelästigung<br />

durch Böllerschüsse in Nachtstunden (01.00, 02.00 Uhr) . In diesem Zusammenhang<br />

dürfen wir auf die Bewilligungspfl icht für das Böllerschießen hinweisen.<br />

Ein entsprechendes formloses Ansuchen ist bei der Bezirkshauptmannschaft Steyr-<br />

Land, Abteilung Sich/Pol, rechtzeitig einzureichen.<br />

Wie <strong>im</strong> § 26 Abs. 1 Pyrotechnikgesetz normiert, ist das Böllerschießen nur aufgrund<br />

einer besonderen Bewilligung zulässig.<br />

Im Abs. 2 ist weiters angeführt, dass die Bewilligung nach Abs. 1 zu feierlichen oder<br />

festlichen Anlässen, bei denen das Böllerschießen Brauchtum darstellt, auf Antrag<br />

Personen zu erteilen ist, die<br />

a) das 18. Lebensjahr vollendet haben und<br />

b) die hiezu erforderlichen schießtechnischen Kenntnisse besitzen, sofern unter Bedachtnahme<br />

auf Ort und Zeit des beabsichtigten Böllerschießens gewährleistet ist,<br />

dass Sicherheitsgefährdungen und unzumutbare Lärmbelästigungen vermieden werden.<br />

Seniorentag 2009<br />

Der diesjährige Seniorentag wird am<br />

Sonntag, 18. Oktober <strong>im</strong> Gasthaus Stehrer<br />

abgehalten. Alle <strong>Rohr</strong>er Senioren, die<br />

<strong>im</strong> Jahr 2009 das 70ste Lebensjahr (oder<br />

älter) vollenden, werden an diesem Tag<br />

von der Gemeinde zu einem gemütlichen<br />

Mittagessen und ein paar Stunden in geselliger<br />

Runde eingeladen<br />

Zeitumstellung<br />

Am Sonntag, den 25. Oktober 2009 endet<br />

die Sommerzeit. Um 3.00 Uhr werden<br />

die Uhren wieder um eine Stunde<br />

zurück gestellt.<br />

Info - Oktober 2009

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