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Protokoll STVV - Stadt Obertshausen

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Die Fraktion B90/DIE GRÜNEN teilte vor den Abstimmungen mit, dass sie sich nicht an den<br />

Abstimmungen über die vorliegenden Änderungsanträge der SPD-Fraktion beteiligen wird.<br />

Änderungsantrag Nr. 1 der SPD-Fraktion zur Drucksache VIII/668 mit folgendem Wortlaut:<br />

Die vorgeschlagene Ergänzung zum Beschlussvorschlag des<br />

Magistrats mit dem Wortlaut<br />

"Mit der Zustimmung zu dem <strong>Stadt</strong>entwicklungskonzept ist nicht bereits die Zustimmung zu<br />

allen darin vorgeschlagenen Projekten enthalten. Vielmehr ist das <strong>Stadt</strong>entwicklungskonzept<br />

ein Leitfaden für den Magistrat der <strong>Stadt</strong> <strong>Obertshausen</strong>.<br />

Ein Projekt kann erst dann konkret umgesetzt werden, wenn die benötigten Gelder im<br />

Haushaltsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Obertshausen</strong> durch die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung bewilligt und<br />

die konkreten Planungen in den zuständigen städtischen Gremien vorgestellt und<br />

beschlossen worden sind."<br />

ist inhaltlich identisch mit dem zweiten Absatz im Beschlussvorschlag des Magistrats in der<br />

Drucksache VIIl/652. Der Beschlussvorschlag des Magistrats ist sprachlich deutlicher und kann auch<br />

von einem unbefangenen Dritten verständlich aufgenommen und nicht umgedeutet werden.<br />

Deshalb ist die vorgeschlagene Ergänzung aus dem Änderungsantrag VIII/668 der<br />

Koalitionsfraktionen zu streichen.<br />

Abstimmungsergebnis: 7 Ja-Stimmen<br />

21 Nein-Stimmen<br />

4 Enthaltungen<br />

Die Fraktion B90/DIE GRÜNEN nahm nicht an der Abstimmung teil.<br />

Die Ablehnung des Änderungsantrages wurde festgestellt.<br />

Änderungsantrag Nr. 2 der SPD-Fraktion zur Drucksache VIII/668 mit folgendem Wortlaut:<br />

Die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung wehrt sich gegen die Unterstellung der Koalitionsfraktionen CDU<br />

und FDP, der Magistrat wolle mit dem von ihm vorgelegten <strong>Stadt</strong>entwicklungskonzept gegen<br />

vorhandene Gesetze verstoßen. Der Hinweis " Bei der Umsetzung des <strong>Stadt</strong>entwicklungskonzepts<br />

sind die bestehenden Eigentumsverhältnisse zu beachten und zu respektieren" ist eine verbale<br />

Entgleisung, die die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung nicht bereit ist, hinzunehmen. Der Satz ist aus<br />

dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zu entfernen.<br />

Abstimmungsergebnis: 7 Ja-Stimmen<br />

21 Nein-Stimmen<br />

4 Enthaltungen<br />

Die Fraktion B90/DIE GRÜNEN nahm nicht an der Abstimmung teil.<br />

Die Ablehnung des Änderungsantrages wurde festgestellt.<br />

Änderungsantrag Nr. 3 der SPD-Fraktion zur Drucksache VIII/668 mit folgendem Wortlaut:<br />

Die vorgeschlagene Änderung der Textpassagen auf der Seite 62 des vom Magistrat vorgelegten<br />

<strong>Stadt</strong>entwicklungskonzepts dient eindeutig der Verschleierung der tatsächlich vorhandenen Situation<br />

in den betroffenen Gebieten und ist deshalb zu unterlassen.<br />

Abstimmungsergebnis: 7 Ja-Stimmen<br />

21 Nein-Stimmen<br />

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