Protokoll STVV - Stadt Obertshausen
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Die Fraktion B90/DIE GRÜNEN teilte vor den Abstimmungen mit, dass sie sich nicht an den<br />
Abstimmungen über die vorliegenden Änderungsanträge der SPD-Fraktion beteiligen wird.<br />
Änderungsantrag Nr. 1 der SPD-Fraktion zur Drucksache VIII/668 mit folgendem Wortlaut:<br />
Die vorgeschlagene Ergänzung zum Beschlussvorschlag des<br />
Magistrats mit dem Wortlaut<br />
"Mit der Zustimmung zu dem <strong>Stadt</strong>entwicklungskonzept ist nicht bereits die Zustimmung zu<br />
allen darin vorgeschlagenen Projekten enthalten. Vielmehr ist das <strong>Stadt</strong>entwicklungskonzept<br />
ein Leitfaden für den Magistrat der <strong>Stadt</strong> <strong>Obertshausen</strong>.<br />
Ein Projekt kann erst dann konkret umgesetzt werden, wenn die benötigten Gelder im<br />
Haushaltsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Obertshausen</strong> durch die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung bewilligt und<br />
die konkreten Planungen in den zuständigen städtischen Gremien vorgestellt und<br />
beschlossen worden sind."<br />
ist inhaltlich identisch mit dem zweiten Absatz im Beschlussvorschlag des Magistrats in der<br />
Drucksache VIIl/652. Der Beschlussvorschlag des Magistrats ist sprachlich deutlicher und kann auch<br />
von einem unbefangenen Dritten verständlich aufgenommen und nicht umgedeutet werden.<br />
Deshalb ist die vorgeschlagene Ergänzung aus dem Änderungsantrag VIII/668 der<br />
Koalitionsfraktionen zu streichen.<br />
Abstimmungsergebnis: 7 Ja-Stimmen<br />
21 Nein-Stimmen<br />
4 Enthaltungen<br />
Die Fraktion B90/DIE GRÜNEN nahm nicht an der Abstimmung teil.<br />
Die Ablehnung des Änderungsantrages wurde festgestellt.<br />
Änderungsantrag Nr. 2 der SPD-Fraktion zur Drucksache VIII/668 mit folgendem Wortlaut:<br />
Die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung wehrt sich gegen die Unterstellung der Koalitionsfraktionen CDU<br />
und FDP, der Magistrat wolle mit dem von ihm vorgelegten <strong>Stadt</strong>entwicklungskonzept gegen<br />
vorhandene Gesetze verstoßen. Der Hinweis " Bei der Umsetzung des <strong>Stadt</strong>entwicklungskonzepts<br />
sind die bestehenden Eigentumsverhältnisse zu beachten und zu respektieren" ist eine verbale<br />
Entgleisung, die die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung nicht bereit ist, hinzunehmen. Der Satz ist aus<br />
dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zu entfernen.<br />
Abstimmungsergebnis: 7 Ja-Stimmen<br />
21 Nein-Stimmen<br />
4 Enthaltungen<br />
Die Fraktion B90/DIE GRÜNEN nahm nicht an der Abstimmung teil.<br />
Die Ablehnung des Änderungsantrages wurde festgestellt.<br />
Änderungsantrag Nr. 3 der SPD-Fraktion zur Drucksache VIII/668 mit folgendem Wortlaut:<br />
Die vorgeschlagene Änderung der Textpassagen auf der Seite 62 des vom Magistrat vorgelegten<br />
<strong>Stadt</strong>entwicklungskonzepts dient eindeutig der Verschleierung der tatsächlich vorhandenen Situation<br />
in den betroffenen Gebieten und ist deshalb zu unterlassen.<br />
Abstimmungsergebnis: 7 Ja-Stimmen<br />
21 Nein-Stimmen<br />
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