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Niederschrift (pdf) - Regionaler Planungsverband Landshut

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<strong>Regionaler</strong> <strong>Planungsverband</strong><br />

<strong>Landshut</strong><br />

Beginn: 09.35 Uhr<br />

Ende: 11:45 Uhr<br />

1<br />

N i e d e r s c h r i f t<br />

über die 114. Sitzung des Planungsausschusses<br />

am 10.07.2006 in Loiching<br />

Stimmberechtigte Mitglieder laut Anwesenheitsliste: 26<br />

Sie wurde vom Vorsitzenden, Erster Bürgermeister Richard Findl, geleitet.<br />

Tagesordnung<br />

1. Eröffnung und Begrüßung<br />

2. Regionalplan Region <strong>Landshut</strong> (13),<br />

Sechzehnte Änderung;<br />

Fortschreibung von Kapitel B I Natur und Landschaft;<br />

Beratung des Auswertungsergebnisses und<br />

Beschlussfassung<br />

3. Entbürokratisierung für kleinere und mittlere Stromversorger;<br />

Sachstandsbericht und ggf. Verabschiedung einer Resolution<br />

4. Geschäftsordnung für den Regionalen <strong>Planungsverband</strong> <strong>Landshut</strong><br />

5. Bericht über abgeschlossene landesplanerische Überprüfungen und<br />

Stellungnahmen des Verbandes<br />

6. Informationen<br />

7. Wünsche und Anträge<br />

ToP 1: Eröffnung und Begrüßung<br />

Der Verbandsvorsitzende eröffnete die Sitzung und begrüßte die Mitglieder und<br />

Ständigen Gäste des Gremiums sowie die Vertreter der Medien.<br />

Er hieß besonders den Ersten Bürgermeister der Gemeinde Loiching, Reiner<br />

Schachtner, die Landräte Josef Eppeneder und Heinrich Trapp sowie OB Hans<br />

Rampf willkommen. Der Vorsitzende bedankte sich für die Gastfreundschaft.


Als Gäste wurden namentlich begrüßt:<br />

- Von der Regierung von Niederbayern<br />

- Herr RD Dr. Jürgen Weber<br />

- Herr RD Rainer Breu, Regionsbeauftragter der Region <strong>Landshut</strong><br />

- Herr TAR Wolfgang Harlander vom Sachgebiet Naturschutz<br />

- Herr Dipl.-Kfm. Erich Groß, Leiter der Stadtwerke <strong>Landshut</strong><br />

- Herr Dipl.-Ing. Karl Frixeder vom Elektrizitätswerk Simbach a. Inn<br />

2<br />

Der Vorsitzende stellte die form- und fristgerechte Ladung entsprechend der Satzung<br />

und der Geschäftsordnung für den Regionalen <strong>Planungsverband</strong> <strong>Landshut</strong> fest.<br />

Der Vorsitzende gab bekannt, eine nochmalige Überprüfung der Rechtslage habe<br />

ergeben, dass die neue Verbandssatzung eine Anpassung der Geschäftsordnung<br />

nun doch nicht erforderlich mache. Damit könne der Tagesordnungspunkt 4<br />

entfallen. Dagegen und gegen die mit Datum vom 13.06.2006 versandte<br />

Tagesordnung erhob sich kein Einwand.<br />

Weiter stellte der Vorsitzende die Beschlussfähigkeit des Gremiums fest und<br />

informierte, dass zur Erleichterung der Protokollführung ein Tonband mitläuft.<br />

Dagegen erhob sich kein Widerspruch.<br />

Die <strong>Niederschrift</strong> der 113. Sitzung des Planungsausschusses am 19.06.2006 in<br />

Eching, Lkr. <strong>Landshut</strong> wurde ohne Erinnerungen gebilligt.<br />

Der Vorsitzende wies darauf hin, dass eine Reihe von Entschuldigungen<br />

eingegangen sei. Diese würden in der Anwesenheitsliste vermerkt.<br />

Bürgermeister Reiner Schachtner berichtete in seinem Grußwort über die<br />

Gemeinde Loiching, die 2004 als „Golddorf“ ausgezeichnet worden sei. Es habe<br />

eines langen Prozesses bedurft um eine solche Auszeichnung zu erhalten. Die Jury<br />

bewerte u. a. Architektur, Eingrünung und den Bürgerzusammenhalt. Des Weiteren<br />

führte er aus, in Loiching befinde sich die größte Photovoltaikanlage Bayerns. Sie<br />

erzeuge mehr Strom, als die Gemeinde verbrauchen könne. An Hand von Fotos<br />

erläuterte der Redner die Problematik der Trassenführung des geplanten<br />

Autobahnanschlusses.<br />

ToP 2: Regionalplan Region <strong>Landshut</strong> (13),<br />

Sechzehnte Änderung;<br />

Neufassung von Kapitel B I Natur und Landschaft;<br />

Beschluss über das Anhörungsverfahren und Erlass einer<br />

Verordnung<br />

Der Vorsitzende führte aus, dass in den letzten beide Sitzungen das Kapitel<br />

Rohstoffsicherung beraten und beschlossen wurde. Es sei nun wichtig und<br />

notwendig, sich dem Bereich Natur und Landschaft in gleicher Weise zuzuwenden.<br />

Dieses Beispiel unterstreiche in prägnanter Weise die fachübergreifende


3<br />

Querschnitts-Aufgabe der Regionalplanung. Ökonomie und Ökologie hätten für den<br />

Regionalen <strong>Planungsverband</strong> den selben hohen Stellenwert und seien gleichwertig<br />

zu behandeln. Der Redner schlug zur Beratung die gleiche Vorgehensweise vor, die<br />

sich schon beim Kapitel Rohstoffsicherung bewährt habe. Zunächst werde der<br />

Regionsbeauftragte kurz über den Ablauf der Fortschreibung berichten und in<br />

seinem Vortrag auf die wichtigsten Änderungen der landschaftlichen<br />

Vorbehaltsgebiete eingehen. Es sei zu beachten, dass es sich hier, anders als bei<br />

der Rohstoffsicherung, um gleichartige Gebietstypen handle, die sich meist über<br />

mehrere Gemeinden erstreckten. Im Anschluss würden dann die einzelnen<br />

landschaftlichen Vorbehaltsgebiete einzeln aufgerufen und beraten. Abschließend<br />

erfolge die Beschlussfassung.<br />

Gegen diese Vorgehensweise erhob sich kein Einwand.<br />

Berichterstatter Rainer Breu erläuterte die vorab versandte Vorlage. Im Interesse<br />

einer transparenten Vorgehensweise habe der Verband die Auswertung und den<br />

Beschlussvorschlag an den Planungsausschuss im Internet veröffentlicht. Er<br />

berichtete, es würden 21 landschaftliche Vorbehaltsgebiete in der Region <strong>Landshut</strong><br />

vorgeschlagen. Der Redner erläuterte die Bedeutung und die Auswirkungen<br />

landschaftlicher Vorbehaltsgebiete. In einem solchen komme den Belangen des<br />

Naturschutzes und der Landschaftspflege ein besonderes Gewicht zu. Das<br />

landschaftliche Vorbehaltsgebiet sei kein Instrument des Naturschutzes, sondern der<br />

Regionalplanung. Das den Sitzungsunterlagen beigefügte Arbeitspapier enthalte<br />

sachdienliche Informationen zur Auswirkung landschaftlicher Vorbehaltsgebiete auf<br />

Siedlungstätigkeit und Landwirtschaft. Der Redner führte aus, dass er sich in<br />

Zusammenarbeit mit der Geschäftstelle, den Gemeinden, verschiedenen Verbänden<br />

und Herrn Harlander vom Sachgebiet Naturschutz der Regierung von Niederbayern<br />

in vielen Einzel- und Gruppengesprächen bemüht habe, die aufgetretenen<br />

Problemfälle zu erörtern und nach Lösungen zu suchen. In den allermeisten Fällen<br />

sein Kompromisse gefunden worden. Nur beim landschaftlichen Vorbehaltsgebiet 18<br />

könne den Wünschen des Marktes Pilsting und der Gemeinde Niederaichbach nach<br />

Reduzierung der Fläche nicht oder nur teilweise entsprochen werden, da dieser<br />

Bereich im Rahmen der Vernetzung zwischen den Feuchtgebieten ungestört erhalten<br />

bleiben solle.<br />

TAR Wolfgang Harlander bestätigte diese Aussage. Das landschaftliche<br />

Vorbehaltsgebiet 18 sei aus Sicht des Naturschutzes besonders bedeutend. Speziell<br />

im Ortsteil Harburg befänden sich FFH-Gebiete mit wertvollen Alt- und<br />

Fließgewässern. Bei der Fläche in der Gemeinde Niederaichbach handle es sich um<br />

einen schmalen Streifen, der Feuchtbiotope, Auwälder und wichtige Lebensräume für<br />

seltene Vogelarten aufweise.<br />

RD Rainer Breu führte aus, das Anhörungsverfahren für die Fortschreibung sei im<br />

Jahr 2003 eingeleitet worden. In der Zwischenzeit hätten sich die gesetzlichen<br />

Rahmenbedingungen geändert. So sei die geplante Ausweisung landschaftlicher<br />

Vorranggebiete nicht möglich. Weiter müsse auf die so genannte Doppelsicherung<br />

verzichtet werden. Somit dürften rechtswirksame Naturschutz- und<br />

Landschaftsschutzgebiete über den Regionalplan nicht mehr geregelt werden. Diese<br />

Gebiete würden jedoch nach wie vor in der Regionalplan-Karte nachrichtlich<br />

dargestellt. Weiter seien im Textteil neben den Zielen auch Grundsätze zu<br />

formulieren. Schließlich müsse man die Fortschreibung in der Rechtsform einer


4<br />

Verordnung abfassen und im Amtsblatt der Regierung von Niederbayern<br />

entsprechend veröffentlichen.<br />

Im weiteren Verlauf seines Vortrages ging der Berichterstatter auf<br />

Änderungsvorschläge ein, die nach Abschluss der Auswertung beim<br />

<strong>Planungsverband</strong> eingegangen seien. Es handle sich um einen Antrag der Stadt<br />

<strong>Landshut</strong>, das landschaftliche Vorbehaltsgebiet 17 im Bereich der geplanten inneren<br />

Erschließungsstraße West zurück zu nehmen. Dazu trug der Regionsbeauftragte<br />

einen Vorschlag zur Ergänzung des Ziel- und Begründungsteils vor.<br />

Der Vorsitzende stellte diesen Antrag zur Abstimmung.<br />

Beschluss: 26 : 0<br />

Das landschaftliche Vorbehaltsgebiet 17 wird gemäß dem<br />

Vorschlag der Stadt <strong>Landshut</strong> im Bereich der geplanten inneren<br />

Erschließungsstraße West zurückgenommen.<br />

Darüber hinaus habe die Firma Karl Mossandl, Dingolfing, betragt, das<br />

landschaftliche Vorbehaltsgebiet 18 im Bereich Rosenau (Gemeinde Mamming) und<br />

das landschaftliche Vorbehaltsgebiet 22 südlich von Oberweilnbach (Gemeinde<br />

Gottfrieding) zurück zu nehmen.<br />

Der Vorsitzende stellte diesen Antrag zur Abstimmung.<br />

Beschluss: 26 : 0<br />

Die landschaftlichen Vorbehaltsgebiete 18 und 22 werden gemäß<br />

dem Vorschlag der Firma Karl Mossandl, Dingolfing,<br />

zurückgenommen.<br />

Erster Bürgermeister Josef Maierhofer schilderte die Situation im Bereich des<br />

Ortsteils Harburg des Marktes Pilsting. Dort sei eine Umgehungsstraße geplant um<br />

die seit 1992 festgestellte Verkehrsgefährdung der Bevölkerung abzuwenden. Der<br />

Markt Pilsting habe bereits einen hohen Anteil an landschaftlichen<br />

Vorbehaltsgebieten. Daher werde beantragt, das landschaftliche Vorbehaltsgebiet<br />

18 im Bereich der geplanten Ortsumfahrung Harburg zurück zu nehmen.<br />

Beschluss: 26 : 0<br />

Das landschaftliche Vorbehaltsgebiet 18 wird gemäß dem<br />

Vorschlag des Marktes Pilsting zurückgenommen.<br />

Anschließend rief der Vorsitzende die geplanten landschaftlichen Vorbehaltsgebiete<br />

in der Region <strong>Landshut</strong> einzeln auf.


5<br />

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorlagen, rief der Vorsitzende die<br />

Schlussabstimmung auf.<br />

Beschluss: 26 : 0<br />

1. Der Planungsausschuss nimmt die Ergebnisse des<br />

Anhörungsverfahrens zur Sechzehnten Änderung des<br />

Regionalplans <strong>Landshut</strong>, Fortschreibung (Neufassung) von<br />

Kapitel B I Natur und Landschaft zur Kenntnis und stimmt der<br />

vom Regionsbeauftragten getroffenen Abwägung<br />

entsprechend der vorgelegten Drucksache sowie des heutigen<br />

Sitzungsergebnisses zu.<br />

2. Der Planungsausschuss stimmt insbesondere der Aufhebung<br />

der ursprünglich geplanten landschaftlichen Vorranggebiete<br />

sowie der Zuordnung der von diesen überdeckten<br />

Teilbereichen zu landschaftlichen Vorbehaltsgebieten ebenso<br />

zu, wie der Darstellung der naturschutzrechtlich gesicherten<br />

Teilbereiche (bestehende Naturschutz- und<br />

Landschaftsschutzgebiete).<br />

3. Der Planungsausschuss beschließt, dass der südliche<br />

Restbereich des weitgehend von einem bestehenden<br />

Landschaftsschutzgebiet überdeckten landschaftlichen<br />

Vorbehaltsgebiets 10 dem landschaftlichen Vorbehaltsgebiet<br />

15 zugeordnet wird.<br />

4. Der Planungsausschuss beschließt das Kapitel B I des<br />

Regionalplans Region <strong>Landshut</strong> (13) einschließlich der in den<br />

Punkten 2 und 3 genannten Detailänderungen als Verordnung<br />

gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 des Bayerischen<br />

Landesplanungsgesetz (BayLplG). Grundlage des Beschlusses<br />

ist die Auswertung des Anhörungsverfahrens.<br />

5. Der Verbandsvorsitzende wird beauftragt, für die o. g.<br />

Verordnung zur Neufassung des Kapitels B I Natur und<br />

Landschaft des Regionalplans die Verbindlicherklärung zu<br />

beantragen.<br />

6. Der Regionsbeauftragte wird ermächtigt, soweit erforderlich,<br />

noch redaktionelle Veränderungen am vorgelegten<br />

Fortschreibungs-Entwurf vorzunehmen.<br />

ToP 3: Entbürokratisierung für kleinere und mittlere<br />

Stromversorger;<br />

Sachstandsbericht und ggf. Verabschiedung einer<br />

Resolution


6<br />

Dipl.-Kfm. Erich Groß von den Stadtwerken <strong>Landshut</strong> stellte in einem Vortrag die<br />

Problematik dar.<br />

Erster Bürgermeister Georg Riedl bekräftigte die Aussagen des Berichterstatters. Es<br />

drohe der Wegfall von 70.000 Arbeitsplätzen bei den lokalen Stromversorgern.<br />

Darüber hinaus bestehe die Gefahr, der Übernahme kleiner Versorger durch die<br />

Großkonzerne. Dadurch entstünden Oligopole mit Markt beherrschender Stellung.<br />

Der Vorsitzende trug den Entwurfs-Text der Resolution vor.<br />

Kreisrat Josef Pongratz schlug vor, am Ende des ersten Absatzes das Wort<br />

„können“ durch den Begriff „werden“ zu ersetzen.<br />

Dagegen erhob sich kein Einwand.<br />

Dipl.-Ing. Karl Frixeder bestätigte noch einmal die Brisanz der Lage. Bedauerlicher<br />

Weise verstünden die Entscheidungsträger das Problem nicht. Wenn das<br />

Positionspapier der Bundesnetzagentur durchgehe, reduziere sich der Gewinn der<br />

kleinen und mittleren Stromversorger um bis zu 70 Prozent. Das wirke sich Existenz<br />

bedrohend aus. Bayernweit seien 250 mittelständische Unternehmen, bundesweit<br />

950 Unternehmen betroffen. Es würden bestehende, funktionierende<br />

Unternehmensstrukturen zerschlagen.<br />

Der Vorsitzende stellte die Resolution zur Abstimmung. Sie ist dieser <strong>Niederschrift</strong><br />

als Anlage angefügt.<br />

Beschluss: 26 : 0<br />

Der Planungsausschuss nimmt den Sachstandsbericht zu Kenntnis.<br />

Er beschließt die in der Sitzungsvorlage enthaltene Resolution<br />

gemäß dem heutigen Sitzungsergebnis und beauftragt den<br />

Verbandsvorsitzenden, diese an die entscheidenden Politiker und<br />

Stellen in Bund und Land zu richten.<br />

ToP 4: Geschäftsordnung für den Regionalen <strong>Planungsverband</strong><br />

<strong>Landshut</strong><br />

Entfällt<br />

ToP 5: Bericht über abgeschlossene landesplanerische<br />

Überprüfungen und Stellungnahmen des Verbandes


Renate Landesberger berichtete über die wichtigsten Details der abgeschlossenen<br />

Verfahren.<br />

Wortmeldungen ergaben sich dazu nicht.<br />

Beschluss: 26 : 0<br />

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht ohne Einwände zur<br />

Kenntnis.<br />

ToP 6: Informationen<br />

7<br />

Der Vorsitzende gab den nächsten Sitzungstermin bekannt: Die 115. Sitzung des<br />

Planungsausschusses finde am 23.10.2006 in Gangkofen statt. Im Mittelpunkt<br />

stünden die ersten Ergebnisse der hydrogeologischen Landesaufnahme und<br />

Verkehrsfragen in der Region <strong>Landshut</strong>.<br />

Der Vorsitzender informierte, der Antrag des Bund Naturschutz bezüglich Gentechnik<br />

werde in die Fortschreibung des Kapitels B V Gewerbliche Wirtschaft einfließen. Ein<br />

Zeitpunkt für die Beratung könne noch nicht angegeben werden. Mit dieser Aussage<br />

zeigte sich Paul Riederer einverstanden.<br />

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorlagen, schloss der Verbandsvorsitzende<br />

die Sitzung.<br />

Aufgestellt am 13.07.2006 Genehmigt am 13.07.2006<br />

Peter Barteit Richard Findl<br />

Geschäftsführer Erster Bürgermeister<br />

Verbandsvorsitzender


Anlage<br />

<strong>Regionaler</strong> <strong>Planungsverband</strong><br />

<strong>Landshut</strong><br />

8<br />

Resolution<br />

verabschiedet in der<br />

Sitzung des Planungsausschusses<br />

am 10. Juli 2006 in Loiching<br />

Bundesnetzagentur und Landesregulierungsbehörden sind mit der Umsetzung des<br />

Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) sowie der Netzentgeltverordnungen beauftragt.<br />

Die Behörden haben in einem Positionspapier vom 7. März 2006 ihre Auffassungen<br />

zur Auslegung des EnWG und der Netzentgeltverordnung Strom veröffentlicht.<br />

Werden diese Vorstellungen zu den Positionen<br />

· Abschreibungen bei der Restwerteermittlung<br />

· Bewertung des Sachanlagevermögens<br />

· Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Eigenkapitalverzinsung<br />

· Verzinsung des „übersteigenden Eigenkapitals“<br />

· Berücksichtigung der Gewerbesteuer<br />

· Ansatz von Tagesneuwerten bei Grundstücken<br />

bei Entscheidungen über Anträge der kleinen und mittleren Energieversorger<br />

umgesetzt, entstehen den Betrieben hohe Einbußen, die sich in vielen Fällen<br />

existenzgefährdend auswirken werden.<br />

Die meisten kommunalen Energieversorger sind typische Querverbundbetriebe und<br />

bieten ihren Bürgern und der örtlichen Wirtschaft neben der Versorgung mit Gas und<br />

Strom weitere Leistungen der Daseinsvorsorge wie den öffentlichen Nahverkehr und<br />

den Betrieb von Bädern anbieten. Die Gefahr einer Verteuerung dieser Leistungen<br />

und nachfolgender geringerer Akzeptanz bis hin zu ihrem völligen Wegfall steht im<br />

Raum.<br />

Die Kommunen in der Region <strong>Landshut</strong> (13) fordern daher von der Bundes- und<br />

Landespolitik:<br />

· Den Regulierungsbehörden ist die Anwendung des o. g. Positionspapiers zu<br />

untersagen.<br />

· Die Regulierungsbehörden dürfen nicht unter kurzfristigen politischen<br />

Erfolgsdruck geraten, der Gefahren für die Versorgungssicherheit und die<br />

Verletzung langfristiger Verbraucherinteressen verursachen würde.<br />

· Überzogene bürokratische Anforderungen der Bundesnetzagentur stellen für<br />

kleinere und mittlere Unternehmen eine existenzielle Bedrohung dar und sind<br />

daher zu vermeiden.

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