Niederschrift (pdf) - Regionaler Planungsverband Landshut
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<strong>Regionaler</strong> <strong>Planungsverband</strong><br />
<strong>Landshut</strong><br />
Beginn: 09.35 Uhr<br />
Ende: 11:45 Uhr<br />
1<br />
N i e d e r s c h r i f t<br />
über die 114. Sitzung des Planungsausschusses<br />
am 10.07.2006 in Loiching<br />
Stimmberechtigte Mitglieder laut Anwesenheitsliste: 26<br />
Sie wurde vom Vorsitzenden, Erster Bürgermeister Richard Findl, geleitet.<br />
Tagesordnung<br />
1. Eröffnung und Begrüßung<br />
2. Regionalplan Region <strong>Landshut</strong> (13),<br />
Sechzehnte Änderung;<br />
Fortschreibung von Kapitel B I Natur und Landschaft;<br />
Beratung des Auswertungsergebnisses und<br />
Beschlussfassung<br />
3. Entbürokratisierung für kleinere und mittlere Stromversorger;<br />
Sachstandsbericht und ggf. Verabschiedung einer Resolution<br />
4. Geschäftsordnung für den Regionalen <strong>Planungsverband</strong> <strong>Landshut</strong><br />
5. Bericht über abgeschlossene landesplanerische Überprüfungen und<br />
Stellungnahmen des Verbandes<br />
6. Informationen<br />
7. Wünsche und Anträge<br />
ToP 1: Eröffnung und Begrüßung<br />
Der Verbandsvorsitzende eröffnete die Sitzung und begrüßte die Mitglieder und<br />
Ständigen Gäste des Gremiums sowie die Vertreter der Medien.<br />
Er hieß besonders den Ersten Bürgermeister der Gemeinde Loiching, Reiner<br />
Schachtner, die Landräte Josef Eppeneder und Heinrich Trapp sowie OB Hans<br />
Rampf willkommen. Der Vorsitzende bedankte sich für die Gastfreundschaft.
Als Gäste wurden namentlich begrüßt:<br />
- Von der Regierung von Niederbayern<br />
- Herr RD Dr. Jürgen Weber<br />
- Herr RD Rainer Breu, Regionsbeauftragter der Region <strong>Landshut</strong><br />
- Herr TAR Wolfgang Harlander vom Sachgebiet Naturschutz<br />
- Herr Dipl.-Kfm. Erich Groß, Leiter der Stadtwerke <strong>Landshut</strong><br />
- Herr Dipl.-Ing. Karl Frixeder vom Elektrizitätswerk Simbach a. Inn<br />
2<br />
Der Vorsitzende stellte die form- und fristgerechte Ladung entsprechend der Satzung<br />
und der Geschäftsordnung für den Regionalen <strong>Planungsverband</strong> <strong>Landshut</strong> fest.<br />
Der Vorsitzende gab bekannt, eine nochmalige Überprüfung der Rechtslage habe<br />
ergeben, dass die neue Verbandssatzung eine Anpassung der Geschäftsordnung<br />
nun doch nicht erforderlich mache. Damit könne der Tagesordnungspunkt 4<br />
entfallen. Dagegen und gegen die mit Datum vom 13.06.2006 versandte<br />
Tagesordnung erhob sich kein Einwand.<br />
Weiter stellte der Vorsitzende die Beschlussfähigkeit des Gremiums fest und<br />
informierte, dass zur Erleichterung der Protokollführung ein Tonband mitläuft.<br />
Dagegen erhob sich kein Widerspruch.<br />
Die <strong>Niederschrift</strong> der 113. Sitzung des Planungsausschusses am 19.06.2006 in<br />
Eching, Lkr. <strong>Landshut</strong> wurde ohne Erinnerungen gebilligt.<br />
Der Vorsitzende wies darauf hin, dass eine Reihe von Entschuldigungen<br />
eingegangen sei. Diese würden in der Anwesenheitsliste vermerkt.<br />
Bürgermeister Reiner Schachtner berichtete in seinem Grußwort über die<br />
Gemeinde Loiching, die 2004 als „Golddorf“ ausgezeichnet worden sei. Es habe<br />
eines langen Prozesses bedurft um eine solche Auszeichnung zu erhalten. Die Jury<br />
bewerte u. a. Architektur, Eingrünung und den Bürgerzusammenhalt. Des Weiteren<br />
führte er aus, in Loiching befinde sich die größte Photovoltaikanlage Bayerns. Sie<br />
erzeuge mehr Strom, als die Gemeinde verbrauchen könne. An Hand von Fotos<br />
erläuterte der Redner die Problematik der Trassenführung des geplanten<br />
Autobahnanschlusses.<br />
ToP 2: Regionalplan Region <strong>Landshut</strong> (13),<br />
Sechzehnte Änderung;<br />
Neufassung von Kapitel B I Natur und Landschaft;<br />
Beschluss über das Anhörungsverfahren und Erlass einer<br />
Verordnung<br />
Der Vorsitzende führte aus, dass in den letzten beide Sitzungen das Kapitel<br />
Rohstoffsicherung beraten und beschlossen wurde. Es sei nun wichtig und<br />
notwendig, sich dem Bereich Natur und Landschaft in gleicher Weise zuzuwenden.<br />
Dieses Beispiel unterstreiche in prägnanter Weise die fachübergreifende
3<br />
Querschnitts-Aufgabe der Regionalplanung. Ökonomie und Ökologie hätten für den<br />
Regionalen <strong>Planungsverband</strong> den selben hohen Stellenwert und seien gleichwertig<br />
zu behandeln. Der Redner schlug zur Beratung die gleiche Vorgehensweise vor, die<br />
sich schon beim Kapitel Rohstoffsicherung bewährt habe. Zunächst werde der<br />
Regionsbeauftragte kurz über den Ablauf der Fortschreibung berichten und in<br />
seinem Vortrag auf die wichtigsten Änderungen der landschaftlichen<br />
Vorbehaltsgebiete eingehen. Es sei zu beachten, dass es sich hier, anders als bei<br />
der Rohstoffsicherung, um gleichartige Gebietstypen handle, die sich meist über<br />
mehrere Gemeinden erstreckten. Im Anschluss würden dann die einzelnen<br />
landschaftlichen Vorbehaltsgebiete einzeln aufgerufen und beraten. Abschließend<br />
erfolge die Beschlussfassung.<br />
Gegen diese Vorgehensweise erhob sich kein Einwand.<br />
Berichterstatter Rainer Breu erläuterte die vorab versandte Vorlage. Im Interesse<br />
einer transparenten Vorgehensweise habe der Verband die Auswertung und den<br />
Beschlussvorschlag an den Planungsausschuss im Internet veröffentlicht. Er<br />
berichtete, es würden 21 landschaftliche Vorbehaltsgebiete in der Region <strong>Landshut</strong><br />
vorgeschlagen. Der Redner erläuterte die Bedeutung und die Auswirkungen<br />
landschaftlicher Vorbehaltsgebiete. In einem solchen komme den Belangen des<br />
Naturschutzes und der Landschaftspflege ein besonderes Gewicht zu. Das<br />
landschaftliche Vorbehaltsgebiet sei kein Instrument des Naturschutzes, sondern der<br />
Regionalplanung. Das den Sitzungsunterlagen beigefügte Arbeitspapier enthalte<br />
sachdienliche Informationen zur Auswirkung landschaftlicher Vorbehaltsgebiete auf<br />
Siedlungstätigkeit und Landwirtschaft. Der Redner führte aus, dass er sich in<br />
Zusammenarbeit mit der Geschäftstelle, den Gemeinden, verschiedenen Verbänden<br />
und Herrn Harlander vom Sachgebiet Naturschutz der Regierung von Niederbayern<br />
in vielen Einzel- und Gruppengesprächen bemüht habe, die aufgetretenen<br />
Problemfälle zu erörtern und nach Lösungen zu suchen. In den allermeisten Fällen<br />
sein Kompromisse gefunden worden. Nur beim landschaftlichen Vorbehaltsgebiet 18<br />
könne den Wünschen des Marktes Pilsting und der Gemeinde Niederaichbach nach<br />
Reduzierung der Fläche nicht oder nur teilweise entsprochen werden, da dieser<br />
Bereich im Rahmen der Vernetzung zwischen den Feuchtgebieten ungestört erhalten<br />
bleiben solle.<br />
TAR Wolfgang Harlander bestätigte diese Aussage. Das landschaftliche<br />
Vorbehaltsgebiet 18 sei aus Sicht des Naturschutzes besonders bedeutend. Speziell<br />
im Ortsteil Harburg befänden sich FFH-Gebiete mit wertvollen Alt- und<br />
Fließgewässern. Bei der Fläche in der Gemeinde Niederaichbach handle es sich um<br />
einen schmalen Streifen, der Feuchtbiotope, Auwälder und wichtige Lebensräume für<br />
seltene Vogelarten aufweise.<br />
RD Rainer Breu führte aus, das Anhörungsverfahren für die Fortschreibung sei im<br />
Jahr 2003 eingeleitet worden. In der Zwischenzeit hätten sich die gesetzlichen<br />
Rahmenbedingungen geändert. So sei die geplante Ausweisung landschaftlicher<br />
Vorranggebiete nicht möglich. Weiter müsse auf die so genannte Doppelsicherung<br />
verzichtet werden. Somit dürften rechtswirksame Naturschutz- und<br />
Landschaftsschutzgebiete über den Regionalplan nicht mehr geregelt werden. Diese<br />
Gebiete würden jedoch nach wie vor in der Regionalplan-Karte nachrichtlich<br />
dargestellt. Weiter seien im Textteil neben den Zielen auch Grundsätze zu<br />
formulieren. Schließlich müsse man die Fortschreibung in der Rechtsform einer
4<br />
Verordnung abfassen und im Amtsblatt der Regierung von Niederbayern<br />
entsprechend veröffentlichen.<br />
Im weiteren Verlauf seines Vortrages ging der Berichterstatter auf<br />
Änderungsvorschläge ein, die nach Abschluss der Auswertung beim<br />
<strong>Planungsverband</strong> eingegangen seien. Es handle sich um einen Antrag der Stadt<br />
<strong>Landshut</strong>, das landschaftliche Vorbehaltsgebiet 17 im Bereich der geplanten inneren<br />
Erschließungsstraße West zurück zu nehmen. Dazu trug der Regionsbeauftragte<br />
einen Vorschlag zur Ergänzung des Ziel- und Begründungsteils vor.<br />
Der Vorsitzende stellte diesen Antrag zur Abstimmung.<br />
Beschluss: 26 : 0<br />
Das landschaftliche Vorbehaltsgebiet 17 wird gemäß dem<br />
Vorschlag der Stadt <strong>Landshut</strong> im Bereich der geplanten inneren<br />
Erschließungsstraße West zurückgenommen.<br />
Darüber hinaus habe die Firma Karl Mossandl, Dingolfing, betragt, das<br />
landschaftliche Vorbehaltsgebiet 18 im Bereich Rosenau (Gemeinde Mamming) und<br />
das landschaftliche Vorbehaltsgebiet 22 südlich von Oberweilnbach (Gemeinde<br />
Gottfrieding) zurück zu nehmen.<br />
Der Vorsitzende stellte diesen Antrag zur Abstimmung.<br />
Beschluss: 26 : 0<br />
Die landschaftlichen Vorbehaltsgebiete 18 und 22 werden gemäß<br />
dem Vorschlag der Firma Karl Mossandl, Dingolfing,<br />
zurückgenommen.<br />
Erster Bürgermeister Josef Maierhofer schilderte die Situation im Bereich des<br />
Ortsteils Harburg des Marktes Pilsting. Dort sei eine Umgehungsstraße geplant um<br />
die seit 1992 festgestellte Verkehrsgefährdung der Bevölkerung abzuwenden. Der<br />
Markt Pilsting habe bereits einen hohen Anteil an landschaftlichen<br />
Vorbehaltsgebieten. Daher werde beantragt, das landschaftliche Vorbehaltsgebiet<br />
18 im Bereich der geplanten Ortsumfahrung Harburg zurück zu nehmen.<br />
Beschluss: 26 : 0<br />
Das landschaftliche Vorbehaltsgebiet 18 wird gemäß dem<br />
Vorschlag des Marktes Pilsting zurückgenommen.<br />
Anschließend rief der Vorsitzende die geplanten landschaftlichen Vorbehaltsgebiete<br />
in der Region <strong>Landshut</strong> einzeln auf.
5<br />
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorlagen, rief der Vorsitzende die<br />
Schlussabstimmung auf.<br />
Beschluss: 26 : 0<br />
1. Der Planungsausschuss nimmt die Ergebnisse des<br />
Anhörungsverfahrens zur Sechzehnten Änderung des<br />
Regionalplans <strong>Landshut</strong>, Fortschreibung (Neufassung) von<br />
Kapitel B I Natur und Landschaft zur Kenntnis und stimmt der<br />
vom Regionsbeauftragten getroffenen Abwägung<br />
entsprechend der vorgelegten Drucksache sowie des heutigen<br />
Sitzungsergebnisses zu.<br />
2. Der Planungsausschuss stimmt insbesondere der Aufhebung<br />
der ursprünglich geplanten landschaftlichen Vorranggebiete<br />
sowie der Zuordnung der von diesen überdeckten<br />
Teilbereichen zu landschaftlichen Vorbehaltsgebieten ebenso<br />
zu, wie der Darstellung der naturschutzrechtlich gesicherten<br />
Teilbereiche (bestehende Naturschutz- und<br />
Landschaftsschutzgebiete).<br />
3. Der Planungsausschuss beschließt, dass der südliche<br />
Restbereich des weitgehend von einem bestehenden<br />
Landschaftsschutzgebiet überdeckten landschaftlichen<br />
Vorbehaltsgebiets 10 dem landschaftlichen Vorbehaltsgebiet<br />
15 zugeordnet wird.<br />
4. Der Planungsausschuss beschließt das Kapitel B I des<br />
Regionalplans Region <strong>Landshut</strong> (13) einschließlich der in den<br />
Punkten 2 und 3 genannten Detailänderungen als Verordnung<br />
gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 des Bayerischen<br />
Landesplanungsgesetz (BayLplG). Grundlage des Beschlusses<br />
ist die Auswertung des Anhörungsverfahrens.<br />
5. Der Verbandsvorsitzende wird beauftragt, für die o. g.<br />
Verordnung zur Neufassung des Kapitels B I Natur und<br />
Landschaft des Regionalplans die Verbindlicherklärung zu<br />
beantragen.<br />
6. Der Regionsbeauftragte wird ermächtigt, soweit erforderlich,<br />
noch redaktionelle Veränderungen am vorgelegten<br />
Fortschreibungs-Entwurf vorzunehmen.<br />
ToP 3: Entbürokratisierung für kleinere und mittlere<br />
Stromversorger;<br />
Sachstandsbericht und ggf. Verabschiedung einer<br />
Resolution
6<br />
Dipl.-Kfm. Erich Groß von den Stadtwerken <strong>Landshut</strong> stellte in einem Vortrag die<br />
Problematik dar.<br />
Erster Bürgermeister Georg Riedl bekräftigte die Aussagen des Berichterstatters. Es<br />
drohe der Wegfall von 70.000 Arbeitsplätzen bei den lokalen Stromversorgern.<br />
Darüber hinaus bestehe die Gefahr, der Übernahme kleiner Versorger durch die<br />
Großkonzerne. Dadurch entstünden Oligopole mit Markt beherrschender Stellung.<br />
Der Vorsitzende trug den Entwurfs-Text der Resolution vor.<br />
Kreisrat Josef Pongratz schlug vor, am Ende des ersten Absatzes das Wort<br />
„können“ durch den Begriff „werden“ zu ersetzen.<br />
Dagegen erhob sich kein Einwand.<br />
Dipl.-Ing. Karl Frixeder bestätigte noch einmal die Brisanz der Lage. Bedauerlicher<br />
Weise verstünden die Entscheidungsträger das Problem nicht. Wenn das<br />
Positionspapier der Bundesnetzagentur durchgehe, reduziere sich der Gewinn der<br />
kleinen und mittleren Stromversorger um bis zu 70 Prozent. Das wirke sich Existenz<br />
bedrohend aus. Bayernweit seien 250 mittelständische Unternehmen, bundesweit<br />
950 Unternehmen betroffen. Es würden bestehende, funktionierende<br />
Unternehmensstrukturen zerschlagen.<br />
Der Vorsitzende stellte die Resolution zur Abstimmung. Sie ist dieser <strong>Niederschrift</strong><br />
als Anlage angefügt.<br />
Beschluss: 26 : 0<br />
Der Planungsausschuss nimmt den Sachstandsbericht zu Kenntnis.<br />
Er beschließt die in der Sitzungsvorlage enthaltene Resolution<br />
gemäß dem heutigen Sitzungsergebnis und beauftragt den<br />
Verbandsvorsitzenden, diese an die entscheidenden Politiker und<br />
Stellen in Bund und Land zu richten.<br />
ToP 4: Geschäftsordnung für den Regionalen <strong>Planungsverband</strong><br />
<strong>Landshut</strong><br />
Entfällt<br />
ToP 5: Bericht über abgeschlossene landesplanerische<br />
Überprüfungen und Stellungnahmen des Verbandes
Renate Landesberger berichtete über die wichtigsten Details der abgeschlossenen<br />
Verfahren.<br />
Wortmeldungen ergaben sich dazu nicht.<br />
Beschluss: 26 : 0<br />
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht ohne Einwände zur<br />
Kenntnis.<br />
ToP 6: Informationen<br />
7<br />
Der Vorsitzende gab den nächsten Sitzungstermin bekannt: Die 115. Sitzung des<br />
Planungsausschusses finde am 23.10.2006 in Gangkofen statt. Im Mittelpunkt<br />
stünden die ersten Ergebnisse der hydrogeologischen Landesaufnahme und<br />
Verkehrsfragen in der Region <strong>Landshut</strong>.<br />
Der Vorsitzender informierte, der Antrag des Bund Naturschutz bezüglich Gentechnik<br />
werde in die Fortschreibung des Kapitels B V Gewerbliche Wirtschaft einfließen. Ein<br />
Zeitpunkt für die Beratung könne noch nicht angegeben werden. Mit dieser Aussage<br />
zeigte sich Paul Riederer einverstanden.<br />
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorlagen, schloss der Verbandsvorsitzende<br />
die Sitzung.<br />
Aufgestellt am 13.07.2006 Genehmigt am 13.07.2006<br />
Peter Barteit Richard Findl<br />
Geschäftsführer Erster Bürgermeister<br />
Verbandsvorsitzender
Anlage<br />
<strong>Regionaler</strong> <strong>Planungsverband</strong><br />
<strong>Landshut</strong><br />
8<br />
Resolution<br />
verabschiedet in der<br />
Sitzung des Planungsausschusses<br />
am 10. Juli 2006 in Loiching<br />
Bundesnetzagentur und Landesregulierungsbehörden sind mit der Umsetzung des<br />
Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) sowie der Netzentgeltverordnungen beauftragt.<br />
Die Behörden haben in einem Positionspapier vom 7. März 2006 ihre Auffassungen<br />
zur Auslegung des EnWG und der Netzentgeltverordnung Strom veröffentlicht.<br />
Werden diese Vorstellungen zu den Positionen<br />
· Abschreibungen bei der Restwerteermittlung<br />
· Bewertung des Sachanlagevermögens<br />
· Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Eigenkapitalverzinsung<br />
· Verzinsung des „übersteigenden Eigenkapitals“<br />
· Berücksichtigung der Gewerbesteuer<br />
· Ansatz von Tagesneuwerten bei Grundstücken<br />
bei Entscheidungen über Anträge der kleinen und mittleren Energieversorger<br />
umgesetzt, entstehen den Betrieben hohe Einbußen, die sich in vielen Fällen<br />
existenzgefährdend auswirken werden.<br />
Die meisten kommunalen Energieversorger sind typische Querverbundbetriebe und<br />
bieten ihren Bürgern und der örtlichen Wirtschaft neben der Versorgung mit Gas und<br />
Strom weitere Leistungen der Daseinsvorsorge wie den öffentlichen Nahverkehr und<br />
den Betrieb von Bädern anbieten. Die Gefahr einer Verteuerung dieser Leistungen<br />
und nachfolgender geringerer Akzeptanz bis hin zu ihrem völligen Wegfall steht im<br />
Raum.<br />
Die Kommunen in der Region <strong>Landshut</strong> (13) fordern daher von der Bundes- und<br />
Landespolitik:<br />
· Den Regulierungsbehörden ist die Anwendung des o. g. Positionspapiers zu<br />
untersagen.<br />
· Die Regulierungsbehörden dürfen nicht unter kurzfristigen politischen<br />
Erfolgsdruck geraten, der Gefahren für die Versorgungssicherheit und die<br />
Verletzung langfristiger Verbraucherinteressen verursachen würde.<br />
· Überzogene bürokratische Anforderungen der Bundesnetzagentur stellen für<br />
kleinere und mittlere Unternehmen eine existenzielle Bedrohung dar und sind<br />
daher zu vermeiden.