Stadt Geretsried Landkreis Bad Tölz - Wolfratshausen ...
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<strong>Stadt</strong> <strong>Geretsried</strong><br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Tölz</strong> - <strong>Wolfratshausen</strong><br />
BEGRÜNDUNG<br />
zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 131 Sondergebiet zwischen<br />
Sudeten- und Jeschkenstraße (Staatliche Feuerwehrschule) im vereinfachten<br />
Verfahren nach §13 BauGB (ersetzt die Begründung des ursprünglichen<br />
Bebauungsplans Nr. 131 vom 01.06.2006).<br />
aufgestellt: 27.07.2010<br />
Planfertiger:<br />
Staatliches Bauamt Weilheim<br />
Pollinger Straße 8<br />
82362 Weilheim<br />
0881 990 0<br />
Auskünfte:<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Geretsried</strong> – <strong>Stadt</strong>bauamt<br />
Karl-Lederer-Platz 1<br />
82538 <strong>Geretsried</strong><br />
08171 6298 31<br />
1. AUSGANGSSITUATION<br />
a) Anlass und Zweck der Planung<br />
Seit 1995 ist die Staatliche Feuerwehrschule <strong>Geretsried</strong> neben den Einrichtungen in<br />
Regensburg und Würzburg die dritte Feuerwehrschule in Bayern. Hervorgegangen<br />
aus der früheren Katastrophenschutzschule ist sie insbesondere entstanden, um den<br />
Ausbildungsbedarf der Feuerwehren in Bayern vor dem Hintergrund steigender<br />
Einsatzzahlen und immer komplexer werdender Einsatzgeschehen auch zukünftig<br />
decken zu können.<br />
Um den notwendigen Erfordernissen einer modernen Aus- und Fortbildung von<br />
Führungs- und Einsatzkräften im Brand- und Katastrophenschutz gerecht zu werden,<br />
hat der Freistaat Bayern nach der Übernahme der Liegenschaft in <strong>Geretsried</strong> ein<br />
Konzept zum Neubau und zur Modernisierung der Schule auf den Weg gebracht. In<br />
mehreren Ausbaustufen werden auf dem bisher zur Verfügung stehenden Gelände<br />
Verwaltungs-, Lehr- und Unterkunftsgebäude sowie Übungsanlagen errichtet und<br />
umgebaut.<br />
Eine Ausweitung des Geländes war aus folgenden Gründen erforderlich:<br />
Einerseits kamen zusätzliche Aufgabenbereiche hinzu (z. B. die Ausbildung für die<br />
künftigen integrierten Leitstellen), andererseits werden vorhandene<br />
Aufgabenschwerpunkte ausgebaut.
Ein besonderer Schwerpunkt der Tätigkeiten der Feuerwehrschule liegt nach wie vor<br />
in der praktischen Ausbildung. Dieser Bereich soll auch in Zukunft noch mehr<br />
Gewicht bekommen.<br />
Die aufgrund dieser zusätzlichen Aufgaben steigenden Teilnehmerzahlen und damit<br />
verbundenen Erhöhung des Lehrpersonals führten zu einem Erweiterungsbedarf bei<br />
Lehreinrichtungen, Parkierungsflächen sowie im Bereich der Unterkünfte und der<br />
Verwaltung.<br />
Im Rahmen der bisherigen Ausbaukonzeption war erkennbar, dass die zur Verfügung<br />
stehenden Flächen auf dem jetzigen Gelände nicht ausreichen. Direkt angrenzend an<br />
das jetzige Gelände befindet sich ein Waldgrundstück, das sich im Besitz des Bundes<br />
befand. Das Bayerische Staatsministerium des Inneren erwarb dieses Grundstück<br />
zweckgebunden für die Belange der Feuerwehrschule. Die Grundstücksflächen<br />
werden ausschließlich für die Aus- und Fortbildung im Brand- und<br />
Katastrophenschutz genutzt.<br />
Die bisherigen Überlegungen sahen vor, dass dort unter anderem, eine<br />
Gleisübungsanlage, ein Übungsdeich für den Sandsackverbau bei Hochwasser und<br />
ein Brandübungshaus, ein Autobahnteilstück und ein Übungsdorf stationiert werden<br />
sollen. Darüber hinaus besteht auf der Erweiterungsfläche die Möglichkeit, künftige<br />
bauliche Erweiterungen für die Aus- und Fortbildung aufzunehmen, so dass mit der<br />
vorgesehenen Erweiterung des Geländes eine hohe Zukunftssicherheit gegeben ist.<br />
Anlass und Zweck der 1.Änderung<br />
Der Bebauungsplan 131 bildet den rechtsverbindlichen, planerischen Rahmen für die<br />
bauliche Entwicklung der Staatlichen Feuerwehrschule <strong>Geretsried</strong>. Die bestehende<br />
Bauleitplanung hat sich bewährt, da sie eine rechtssichere, geordnete und effiziente<br />
städtebauliche Weiterentwicklung der Liegenschaft gewährleistet. Die durch die<br />
Satzung festgesetzten Grundzüge und Ziele der Planung definieren den auferlegten<br />
quantitativen und qualitativen Maßstab der zukünftigen Bebauung.<br />
Es hat sich aber auch herausgestellt, dass eine Projektentwicklung, über einen<br />
längeren Zeitraum, einer großen Dimension, die von vielen Beteiligten begleitet<br />
unterstützt und weiterentwickelt wird auch Veränderungen unterworfen ist, die zu<br />
Beginn oftmals noch nicht absehbar sind.<br />
Dieser Sachverhalt macht eine Fortschreibung des Bebauungsplans 131 notwendig.<br />
Die geplante Änderung des Bebauungsplans hat folgendes Ziel:<br />
Der durch Festsetzungen definierte planerische Umgriff wird in dem Maße weiter<br />
gefasst, dass die Grundzüge der Planung erhalten bleiben, eine flexible bauliche<br />
Entwicklung in diesem Rahmen jetzt und in Zukunft aber möglich ist.<br />
b) Planungsrechtliche Voraussetzungen<br />
Der rechtswirksame Flächennutzungsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Geretsried</strong> aus dem Jahr 1995<br />
weist das bisherige Gelände der Feuerwehrschule als Sondergebiet „Katastrophen-<br />
und Feuerwehrschule“ aus. Der nordwestliche, bisher nicht bebaute Bereich ist als<br />
Gewerbegebiet ausgewiesen. Nach Norden hin grenzt Wald an, der großteils als<br />
Bannwald geschützt ist. Östlich der Jeschkenstraße befindet sich ein Sondergebiet<br />
(Kleingartenanlage). Südlich der Sudetenstraße grenzt ebenfalls Gewerbegebiet an.<br />
Da die vorgesehene Erweiterungsfläche als Wald dargestellt ist, wurde der<br />
Flächennutzungsplan mit einer Änderung im Parallelverfahren angepasst. Der<br />
Bebauungsplan Nr. 131 kann aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden.<br />
Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 113 für das westlich angrenzende<br />
Gewerbegebiet umfasste vor Inkrafttreten des Bebauungsplans Nr. 131 einen Anteil<br />
von ca. 4.300 m² des bisherigen Schulgeländes und bezog es in die Festsetzung
Gewerbegebiet ein. Mit dem Bebauungsplan Nr. 131 wurde die Grenzziehung<br />
zwischen Gewerbegebiet und Sondergebiet Feuerwehrschule entsprechend der<br />
tatsächlichen Nutzung korrigiert und der Geltungsbereich des benachbarten<br />
Bebauungsplanes geändert.<br />
d) Geltungsbereich, Lage und Beschaffenheit<br />
Der Geltungsbereich mit einer Fläche von ca. 107.000 qm umfasst das derzeitige<br />
Gelände der Feuerwehrschule <strong>Geretsried</strong> und den nördlich angrenzenden Wald bis<br />
etwa auf Höhe der Schönlinderstraße. Er wird im Osten durch die Jeschkenstraße, im<br />
Süden durch die Sudetenstraße begrenzt.<br />
Das bestehende Schulgelände, Flurnummer 110/175, ist weitgehend bebaut und<br />
erhält derzeit im nordöstlichen Bereich ausgedehnte Übungsanlagen.<br />
Die beiden nördlich angrenzenden Waldgrundstücke, Flurnummer 110 und 110/16,<br />
wurden vom Freistaat erworben. Es handelt sich um einen ca. 60 Jahre alten<br />
Fichtenbestand, der insbesondere im Süden und Westen stark mit Buche durchsetzt<br />
ist.<br />
Der Wald nördlich des Geländes der Feuerwehrschule ist als Bannwald geschützt.<br />
Das Gelände ist eben.<br />
2. PLANUNG<br />
a) Städtebauliches Konzept<br />
Im Bestand gruppieren sich um eine zentrale, offene Grünfläche westlich der<br />
Hauptzufahrt Gebäude für Verwaltung, Versorgung und theoretischen Unterricht. Die<br />
gesamten Flächen im östlichen Bereich sollen vorwiegend dem praktischen Unterricht<br />
und der Unterbringung von Übungsfahrzeugen dienen. In Verlängerung des<br />
Lehrsaalgebäudes befindet sich ein weiteres Lehrgebäude, nordöstlich angrenzend<br />
daran befinden sich Gebäude für Übungszwecke sowie großflächige, weitgehend<br />
versiegelte Übungsflächen.<br />
Südlich davon soll eine Übungshalle (25 m lichte Höhe) mit zugeordneten Gebäuden<br />
und Garagen für die Übungsfahrzeuge entstehen. Die Höhe ist notwendig um<br />
witterungsunabhängig Übungen mit Drehleitern durchführen zu können.<br />
Angebunden an diesen Gebäudekomplex sollen die vergrößerte Verwaltung und<br />
neue Hausmeisterwohnungen sein.<br />
Im nordwestlichen Bereich des Bestandsgeländes befindet sich der<br />
Unterkunftsbereich, für den eine Erweiterungsmöglichkeit vorgesehen ist.<br />
Weitere notwendige und meist flächenintensive Übungsanlagen wie z.B. eine<br />
Gleisanlage, eine Übungsautobahn mit Tunnel, ein Übungsdorf, ein Löschteich mit<br />
Dammanlage sowie ein Brandhaus sind nördlich des Bestandsgeländes vorgesehen<br />
und befinden sich derzeit im Aufbau.<br />
Städtebauliche Anpassungen in der 1. Änderung des Bebauungsplans<br />
Im Jahr 2011 wurde für die drei Staatlichen Feuerwehrschulen in Bayern eine<br />
Masterplanung erstellt, der die bauliche Entwicklung der Schulen fachbezogen<br />
aufeinander abstimmt und für die nächsten Jahre vorgibt.<br />
Entsprechend der geplanten Baumassen des städtebaulichen Konzepts und<br />
baulichen Bedürfnissen, die sich aus der unmittelbaren Lehrtätigkeit ergeben, werden<br />
die durch Baugrenzen definierten Baufenster dieser Entwicklung angepasst.
Die Festsetzungen zu den örtlichen Verkehrsflächen werden stärker differenziert. Als<br />
Private Verkehrsfläche festgesetzt werden nur die Flächen, auf denen kein<br />
Übungsverkehr stattfindet. Auf sämtliche intern von der Schule genutzte Test- und<br />
Übungsstrecken wird im Plan lediglich hingewiesen.<br />
b) Art und Maß der baulichen Nutzung; Festsetzungen<br />
Das Geltungsbereich wird als Sondergebiet „Feuerwehrschule“ festgesetzt.<br />
Das Maß der baulichen Nutzung wird mittels Grundflächen und Wandhöhen<br />
festgesetzt. Dabei wird die Empfehlung des Flächennutzungsplanes einer maximalen<br />
Geschoßflächenzahl von 1,0 für Gewerbegebiete bezogen auf das gesamte Gelände<br />
nicht überschritten.<br />
Die maximalen Wandhöhen sind im zentralen Bereich mit 13 m festgesetzt und<br />
verringern sich nach Norden zur Landschaft hin auf 10 m.<br />
Für den südöstlichen Bauraum mit der dort vorgesehenen Übungshalle wird eine<br />
notwendige maximale Wandhöhe von 32 m festgesetzt. Die lichten Abmessungen der<br />
Halle betragen 45 x 65 m bei einer lichten Höhe von zumindest teilweise 25 m. Die<br />
der Halle zugeordneten Gebäude bleiben niedriger. Im Bauraum ergibt sich eine sehr<br />
hohe Baumassenzahl, die jedoch aufgrund der rel. geringen Baumassen auf dem<br />
Restgrundstück auszugleichen ist, so dass die Obergrenzen aus § 17<br />
Baunutzungsverordnung eingehalten werden können.<br />
Aufgrund der heterogenen Umgebungsbebauung und fehlender Fernwirkung stellt die<br />
dort festgesetzte Wandhöhe städtebaulich keine unvertretbare Beeinträchtigung dar,<br />
zumal eine Höhenstaffelung der Baukörper mit niedrigeren zugeordneten<br />
Gebäudeteilen zu den Grundstücksgrenzen hin vorgesehen ist. Zudem ist darauf<br />
hinzuweisen, dass sich die notwendigen Einrichtungen der Feuerwehrschule auf<br />
öffentlichem Interesse begründen.<br />
Der Bauraum im Bereich der Erweiterungsfläche hält im Norden einen Abstand von 8<br />
Metern zum Wald ein. Zumal die vorgesehenen Gebäude nicht zum dauernden<br />
Aufenthalt, sondern nur Übungszwecken dienen, ist ein größerer Abstand zum Wald<br />
nicht notwendig.<br />
Anpassung von Art und Maß der baulichen Nutzung durch die 1. Änderung<br />
- Vereinfachung der Festsetzung zur Baudichte<br />
Die bisherige Ermittlung der Grundflächenzahl war auf den jeweiligen Baufenstern<br />
spezifisch für die damals geplanten Vorhaben berechnet worden; viele dieser<br />
Planungen wurden und werden in veränderter Form umgesetzt, was diese Art der<br />
konkreten Baudichtenermittlung fragwürdig erscheinen lässt. Über die überbaubare<br />
Grundfläche gesehen ergab sich eine Grundflächenzahl von 0.81, die aber in den<br />
unterschiedlichen Bereichen des Geltungsbereichs variiert hat.<br />
Diese starke Differenzierung wird nicht mehr als notwendig erachtet, da eine<br />
einheitliche Grenze für den Versiegelungsgrad der Flächen genügend bauliche<br />
Flexibilität erlaubt.<br />
Die Planänderung sieht im Hinblick auf eine nachhaltige Funktion der Festsetzung für<br />
jedes Baufenster eine allgemeingültige zulässige Grundfläche vor, die in etwa einer<br />
Grundflächenzahl von 0,8 entspricht. Eine Baudichtedifferenzierung entsprechend<br />
geplanter Nutzungen findet einzig über die Festsetzung zur Höhenentwicklung der<br />
baulichen Anlagen statt. Diese Festsetzung ist leicht umsetzbar und in ihrer<br />
Herleitung verständlich.
- Teilung des Baufensters SO1<br />
Der bestehende Bebauungsplan setzt im Süden des Flurstücks ein großes<br />
durchgehendes Baufenster fest. Dies war der ursprünglichen Planung eines<br />
zusammenhängenden Gebäudekomplexes an dieser Stelle geschuldet.<br />
Die Planänderung nimmt die städtebauliche Struktur des Masterplans von 2011 auf,<br />
der die verschiedenen Nutzungen differenzierter in Gebäuden abbildet und dadurch<br />
für wesentlich mehr Orientierung um und in den Gebäuden sorgt. Im Bebauungsplan<br />
wird die bereits jetzt bestehende und für das Gelände Identität stiftende Blickachse<br />
manifestiert.<br />
- Verschiebung der Grünfläche an SO2<br />
Im Zuge einer wirtschaftlicheren einhäusigen Zusammenlegung der geplanten<br />
Erweiterung des Lehrsaalbereichs und der Stabsübungsräume, wird die bisher über<br />
der Hochdruckgasleitung liegende Grünfläche nördlich des neu entstandenen<br />
Gebäudestrangs platziert.<br />
Auf eine Verlegung der Gasleitung in diese Fläche mit einem Abstand von<br />
mindestens 5 Metern zum Gebäude wird hingewiesen.<br />
- Erweiterung der westlichen Baugrenze des SO3 nördlich der Gleisanlage<br />
Die bisher festgesetzte Baugrenze verläuft 8 m innerhalb der Grundstücksgrenze. Ein<br />
Streifen von 3 m Breite entlang der Grundstücksgrenze ist als private Grünfläche mit<br />
Pflanzgebot ausgewiesen, die restliche Fläche außerhalb des Bauraumes als Private<br />
Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung „Parkplatz“.<br />
Aufgrund der Topographie und der Nachbarschaft mit der Gleisanlage wird eine<br />
Ausdehnung des Bauraumes um 3 m nach Westen auf einer Länge von 22 m<br />
erforderlich. Der Grünstreifen kann wie bisher beibehalten werden, soll jedoch nicht<br />
bepflanzt werden.<br />
- Erhöhung der zulässigen Wandhöhe im Übungsgelände durch SO4<br />
Im Übungsbereich des SO3 wird zu Trainingszwecken anstelle der bisher zulässigen<br />
Wandhöhe von 10 Metern ein höheres Gebäude benötigt. Diese Anforderung einer<br />
Wandhöhe von 16 Metern wird im überschaubaren Bereich des neuen SO4<br />
zugelassen.<br />
Die grundsätzliche, für das ganze Gebiet vorgesehene Höhenentwicklung von „Hoch“<br />
im Süden zu „Niedrig“ am Waldrand im Norden wird durch diesen Hochpunkt nicht<br />
beeinträchtigt.<br />
- Bauraum SO5 für ein Parkdeck anstatt eines Parkplatzes beim Unterkunftsgebäude<br />
Der bisher rechtskräftige Bebauungsplan sieht die Anlage eines Parkplatzes mit<br />
gliedernder Gehölzpflanzung und Eingrünung am Rand vor. Die Stellplätze sind in<br />
wasserdurchlässiger Bauweise festgesetzt. Für die Fahrstrassen enthält der bisherige<br />
Bebauungsplan keine Einschränkung, hier wäre eine vollständige Versiegelung zu<br />
erwarten. Für nicht verunreinigtes Niederschlagswasser ist eine Versickerung<br />
festgesetzt. Südlich des Parkplatzes ist bisher ein Bauraum mit einer Grundfläche
von max. 130 qm und einer Wandhöhe von 6 m für die Unterbringung einer<br />
Müllstation festgesetzt.<br />
Für die Anlage eines Parkdecks wird ein Bauraum vorgesehen mit einer max.<br />
Grundfläche von ca. 3.800 m² und einer max. Wandhöhe von 13 m. Festgesetzt, in<br />
der Art, ist hier ausschließlich die Nutzung als Parkgarage zulässig. Ein<br />
Randgrünstreifen kann in geringerer Breite verwirklicht werden, allerdings muss<br />
aufgrund der dort erforderlichen Versickerungsanlagen für Regenwasser und einer<br />
bedarfsweisen rückwärtigen Anfahrbarkeit des Gebäudes (ohne<br />
Flächenversiegelung) eine Bepflanzung zum benachbarten Gewerbegrundstück<br />
sowie zum Bannwald hin entfallen. Dies ist insofern vertretbar, als durch die<br />
benachbarte Bebauung und den Wald eine Einsehbarkeit des Grundstückes von<br />
Westen her nicht gegeben ist. Der gesonderte Bauraum für die Müllstation wie auch<br />
die Durchgrünung mit Bäumen entfällt.<br />
- Begradigung der Baugrenze von SO6<br />
Die Staatliche Feuerwehrschule beabsichtigt für den sportlichen Ausgleich der<br />
Teilnehmer nördlich des Unterkunftsgebäudes ein Fußballkleinfeld anzulegen. Hierfür<br />
wird ein Teil der festgesetzten privaten Grünfläche in Anspruch genommen, der aber<br />
im östlichen Bereich dieser Grünfläche in größerem Maße wieder ausgeglichen wird.<br />
Ebenso werden die gefällten Bäume an dieser neuen Stelle ersetzt. Im Resultat wird<br />
die Grünfläche aufgewertet, weil nicht mehr zerklüftet, sondern kompakter gestaltet.<br />
- Verschiedene kleine Korrekturen der Baugrenzen<br />
Aus Gründen der Zweckmäßigkeit werden die Geometrien, der durch Baugrenzen<br />
definierten Baufenster vereinfacht. Einige Radien, die durch vormalige<br />
Erschließungsplanungen entstanden sind werden begradigt. Die Flächenveränderung<br />
der überbaubaren Grundstücksfläche ist durch diese Korrekturen marginal.<br />
- Erhöhung der Einfriedungen<br />
Die Einfriedungen können anstatt vormals bis 2.10 m jetzt bis zu einer Höhe von 2.30<br />
m erstellt werden. Sie sind als Maschendrahtzaun oder Metallkonstruktion<br />
gegebenenfalls mit Steinfüllung auszuführen. Der Grund für die geringfügige<br />
Erhöhung ist ein erhöhter Sicht- und Immissionsschutz zur Nachbarschaft.<br />
Von dieser Festsetzung unberührt bleibt eine Befreiung der Einfriedungshöhe zum<br />
Nachbarflurstück mit der Flurnummer 110/171.<br />
- Kunstwerk innerhalb der privaten Grünfläche südlich Lehrsaalgebäude/ östlich<br />
Wirtschaftsgebäude<br />
Nach bisheriger Festsetzung ist in diesem Bereich eine private Grünfläche ohne<br />
Ausnahmen enthalten.<br />
Es wird die Errichtung einer künstlerisch gestalteten Brunnenanlage innerhalb der<br />
privaten Grünfläche mit einer Ausdehnung von max. 45 qm zugelassen.<br />
Die Planänderung zieht kaum nennenswerte nachteilige Auswirkungen auf Natur und<br />
Umwelt nach sich.
c) Erschließung<br />
Die Erschließung erfolgt derzeit über die Hauptzufahrt von der Sudetenstraße aus, es<br />
existiert eine weitere Zu- und Ausfahrt von der Jeschkenstraße, die allerdings nur<br />
bedarfsweise genutzt werden kann.<br />
Die Feuerwehrschule strebt aus sicherheitstechnischen Gründen eine Trennung des<br />
Übungs- und des Teilnehmerverkehrs an. Deswegen wird eine zweite Zufahrt von der<br />
Sudetenstraße in das Gelände angelegt, die den externen Verkehr aufnimmt. Der<br />
Übungsverkehr, welcher teilweise unter Einsatzbedingungen erfolgt, kann damit auf<br />
der bisherigen Haupterschließungsachse uneingeschränkt stattfinden.<br />
Die 1. Änderung des Bebauungsplans sieht anstelle des bisher geplanten<br />
Teilnehmerparkplatzes in unmittelbarer Nähe zum Unterkunftsgebäude entlang der<br />
Westgrenze des Geltungsbereiches die bauliche Realisierung einer Parkgarage für<br />
Teilnehmer und Dauergäste der Feuerwehrschule vor.<br />
Das Übungsgelände im Norden ist an die vorhandene Haupterschließungsachse<br />
angebunden. Eine weitere Notaus- und -einfahrt zur Jeschkenstraße ist für den Fall<br />
von Baumaßnahmen vorgesehen.<br />
An der Sudetenstraße befindet sich in unmittelbarer Nähe zur Schule eine<br />
Bushaltestelle, so dass eine Erschließung durch den öffentlichen Nahverkehr<br />
gegeben ist.<br />
Grundsätzlich sind in der 1. Planänderung de Bebauungsplans nur noch<br />
Erschließungen als private Verkehrsflächen festgesetzt, die öffentlich befahrbar sind<br />
und auf denen kein Übungsverkehr stattfindet. Auf interne Erschließungen, Fußwege<br />
und Übungsstraßen wird die vormalige Verkehrsflächenfestsetzung aufgehoben und<br />
lediglich zeichnerisch hingewiesen.<br />
d) Immissionsschutz<br />
Durch den Betrieb der Feuerwehrschule verursachte Lärmemissionen sind<br />
folgendermaßen zu beschreiben:<br />
Der Einsatz von Rettungs- und Übungsfahrzeugen auf dem Freigelände<br />
(insbesondere auf den nordöstlichen Übungsflächen des Bestandsgeländes und im<br />
nördlich angrenzenden Erweiterungsbereich) erzeugt Fahrzeuglärm. Weiterer<br />
lärmintensiver Maschineneinsatz im Außenbereich findet nur vereinzelt statt<br />
(Motorsägen, oder ähnliches). Es wird im Sinne des Gesundheits- und<br />
Arbeitsschutzes darauf geachtet, möglichst wenig Lärm zu verursachen (z.B. wird das<br />
Martinshorn auf dem Gelände nicht verwendet). Auch wird darauf geachtet, dass<br />
Mitarbeiter und Lehrgangsteilnehmer keinen schädlichen Stoffen ausgesetzt werden,<br />
Rauchsimulation wird z.B. ausschließlich mit Theaternebel erzeugt. Der<br />
Übungsbetrieb findet ausschließlich tagsüber statt und weist eine geringe Frequenz<br />
auf.<br />
Durch die vorgesehene Erweiterung des Übungsbetriebes der Feuerwehrschule und<br />
die zusätzlichen Übungsangebote ist eine geringfügige quantitative, allerdings keine<br />
qualitative Erhöhung der Emissionen zu erwarten. Insbesondere durch Konzentration<br />
der Übungsanlagen im nördlichen Bereich sind schädliche Auswirkungen auf die<br />
benachbarten Baugebiete ausgeschlossen. Auch im bisher bestehenden Gelände<br />
ergeben sich keine kritischen Lärm-Emissionen, zumal nach Westen und Süden<br />
Gewerbegebiet angrenzt, nach Osten die vielbefahrene Jeschkenstraße. Für das<br />
östlich der Jeschkenstraße gelegene Sondergebiet Kleingartenanlage sind<br />
bauplanungsrechtlich keine Immissions-Grenzwerte festgelegt, hier dürften die<br />
Auswirkungen der Straße weitaus spürbarer sein.
Immissionsschutz Parkgarage SO4, 1. Änderung des Bebauungsplans<br />
Die immissionsschutzrechtliche Überprüfung der Baumaßnahme Parkgarage wurde<br />
in Amtshilfe durch das Sachgebiet 50 – Technischer Umweltschutz, der Regierung<br />
von Oberbayern durchgeführt.<br />
Das Parkhaus wird nur für die Feuerwehrschule genutzt. Die Frequentierung erfolgt<br />
entsprechend der Beschreibung der SFS <strong>Geretsried</strong> 26.05.2010 zur<br />
Betriebsauslastung.<br />
Die südlich angrenzende Bebauung (Flurnummern 110/53, 110/62, 110/33) liegt im<br />
Geltungsbereich des Bebauungsplanes 113, der Gewerbegebiet festsetzt. Die<br />
Schutzwürdigkeit entspricht somit dem eines Gewerbegebiets.<br />
Maßgebliche Beurteilungsgrundlagen sind die DIN 18005 und die TA Lärm; die<br />
zulässigen Orientierungs- bzw. Immissionsrichtwerte im Gewerbegebiet betragen 65<br />
dB(A) tags und 50 dB(A) nachts.<br />
Die Zu- und Abfahrt zum geplanten Parkhaus soll nunmehr von der Sudetenstraße<br />
aus über die private Zufahrt östlich der o. g. Anwesen und westlich des Verwaltungs-<br />
und Wirtschaftsgebäudes erfolgen.<br />
Bei den Stellplätzen zwischen der Wohnbebauung und der neuen Zufahrt handelt es<br />
sich um die Stellplätze für die Bediensteten der Feuerwehrschule.<br />
Das nordöstliche Grenzgebäude auf Fl.Nr. 110/53 ist ein Neben- bzw.<br />
Garagengebäude.<br />
Eine überschlägige Lärmberechnung wurde von der Regierung von Oberbayern<br />
durchgeführt. Aus immissionsschutzfachlicher Sicht kann dem Vorhaben zugestimmt<br />
werden, wenn zum Schutz der angrenzenden Wohnbebauung vor unzulässigen<br />
Lärm- und Lichteinwirkungen folgende Maßnahmen vorgesehen werden:<br />
- Im Bereich der Abfahrtspindel sind die gesamte südliche Stirnseite und ein Teil der<br />
angrenzenden östlichen Breitseite des Parkhauses (bis zu dem geplanten Fahrrad-<br />
bzw. Müllbereich) vollständig geschlossen mit einem Flächengewicht von mindestens<br />
10 kg/qm auszuführen. Bei der Wahl des Materials ist darauf zu achten, dass neben<br />
dem Lärmschutz auch ein ausreichender Schutz vor Licht- und Blendeinwirkungen<br />
gewährleistet ist.<br />
- Die gesamte neue Zufahrt zum Parkhaus ist mit einem bituminösen Belag zu<br />
versehen.<br />
- Die zulässige Fahrgeschwindigkeit auf der Zufahrt zum Parkhaus ist auf 30 km/h zu<br />
beschränken; ein entsprechendes Hinweisschild ist aufzustellen.<br />
e) Grünordnung<br />
Aussagen des Bebauungsplanes zur Grünordnung beziehen sich einerseits auf die<br />
Eingrünung des Geländes zu den öffentlichen Flächen und benachbarten<br />
Grundstücken hin, andererseits auf die Sicherung von Grünflächen und<br />
erhaltenswertem Baumbestand im Gelände.<br />
Die Erweiterungsflächen nehmen bisher bestehenden Wald in Anspruch, der<br />
teilweise als Bannwald geschützt ist. Der waldrechtlich notwendige Ersatz von durch<br />
die Planung entfallendem Bannwald wurde erbracht, indem der nordwestlich<br />
angrenzende Waldbereich, der bisher nicht in der Bannwaldverordnung erfasst war,<br />
vor Eingriffen geschützt und in die Verordnung aufgenommen wurde. Hierzu wird auf<br />
den bestehenden Umweltbericht zu verwiesen.<br />
Die Planung nimmt zudem Rücksicht auf die wertvolleren Buchenbestände im Süden<br />
des derzeitigen Waldes. Sie sind als private Grünfläche mit Erhalt des<br />
Baumbestandes festgesetzt und bilden damit einen Grünzug innerhalb des Geländes
zur Trennung von Unterkunftsbereich und Übungsgelände bzw. dem intensiven<br />
Übungsbereich auf dem bisherigen Gelände und den Übungsanlagen im Bereich der<br />
Erweiterung.<br />
Südlich des neuen Bannwaldrandes ist ein Strauchsaum aus standortgerechten<br />
Gehölzen vorgesehen (z.B. Hasel, Pfaffenhütchen, Gemeiner Schneeball, Weißdorn).<br />
Der ökologische Ausgleich für die Rodung von Wald und die geplanten<br />
Baumaßnahmen wurde außerhalb des Geltungsbereiches auf Flächen der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Geretsried</strong> erbracht. Auch hierzu sind weiterführende Angaben im Umweltbericht<br />
enthalten.<br />
Im Zuge der 1. Planungsänderung wurde mit dem Umweltamt der <strong>Stadt</strong> <strong>Geretsried</strong><br />
nochmals eine Bestandsaufnahme der festgesetzten Bäume im Geltungsbereich<br />
gemacht. Kranke, die Verkehrssicherheit gefährdende oder nicht schützenswerte<br />
Exemplare wurden aus der Festsetzung herausgenommen. Für die bestehenden<br />
Bäume, die aufgrund baulicher Maßnahmen entfernt werden müssen, werden in<br />
verträglichem und sinnvollem Maße Ersatzpflanzungen im Bebauungsplan<br />
festgesetzt.<br />
Wenn im Bebauungsplan als zu erhalten gekennzeichnete Bäume gefällt werden,<br />
müssen ihrer Wuchsklasse entsprechend an dieser oder anderer Stelle der<br />
Liegenschaft Ersatzbäume gepflanzt werden.<br />
- Verschiedene kleinere Korrekturen der Grünflächen<br />
Unabhängig von den größeren Anpassungen der Grünflächen, die sich aus den<br />
Veränderungen der Baugrenzen wie in Punkt b) beschrieben ergeben sind auch<br />
folgende kleinere Korrekturen nötig:<br />
An der Zufahrt Nordost sowie im Bereich der Baumfällsimulationsanlage müssen die<br />
Grünflächen aus technischen Gründen um insgesamt etwa 100 m² zurückgenommen<br />
werden.<br />
Der Eingrünungsstreifen zur Jeschkenstraße hin wird im Bereich des<br />
Übungsgeländes aufgrund der dort erforderlichen Änderungen korrigiert. Im Bereich<br />
der Gleisanlage kann der Grünstreifen ergänzt werden, südlich davon muss die<br />
Eingrünung etwas zurückgenommen werden. In der Summe ergibt sich nahezu keine<br />
Flächenveränderung bei den festgesetzten privaten Grünflächen.<br />
Im Süden, im Bereich der Betriebseinfahrt kann die Randeingrünung ergänzt werden.<br />
Die Planänderungen ziehen keine nachteiligen Auswirkungen auf Natur und Umwelt<br />
nach sich.<br />
f) Spezieller Artenschutz in der 1. Änderung des Bebauungsplans<br />
Für den bisher rechtskräftigen Bebauungsplan wurde entsprechend der damals<br />
geltenden Rechtslage keine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung erstellt. Für das<br />
Änderungsverfahren ist diese jedoch zu erbringen. Vom Ingenieurbüro Narr- Rist-<br />
Türk wurde die „Unterlage zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung“ erstellt und<br />
wird hier als Textteil in die Begründung integriert.<br />
Ein Teil des Änderungsbereiches erstreckt sich auf ein kleines Wäldchen, das in der<br />
Zeit von 01.10.2011 bis 28.02. 2012 gerodet wurde, da der Parkplatz auf der Fläche<br />
des künftigen Parkdecks als Provisorium realisiert wird. Der restliche durch die<br />
Änderung betroffene Bereich wurde vor 3 Jahren gerodet und weist eine junge<br />
Sukzessionsflur auf.<br />
Für folgende Tierarten kann eine potentielle Betroffenheit durch die Planung nicht<br />
ausgeschlossen werden:
- Baumhöhlen und -Spalten bewohnende Fledermausarten<br />
- Diverse Vogelarten, insbesondere die Baumhöhlen- bewohnenden Vogelarten<br />
Feldsperling und Gartenrotschwanz<br />
- Zauneidechse und Schlingnatter im Bereich der bereits gerodeten Flächen<br />
Zur Schonung der betroffenen Arten sind folgende Vermeidungsmaßnahmen<br />
erforderlich:<br />
- Rodung des Gehölzbestandes in der Zeit von 01.10. bis 28.02., Verzicht auf<br />
nächtliche Baumaßnahmen im Sommerhalbjahr<br />
- Erdarbeiten im Bereich der Sukzessionsflächen außerhalb der Winterstarre der<br />
Reptilien (Temperaturen über 5 Grad)<br />
- Kontrolle der Höhlenbäume im Winter vor Baubeginn auf überwinternde<br />
Fledermäuse, ggf. Umsiedlung in künstliche Ersatzquartiere<br />
- Schutz von Rückzugsräumen während der Bauzeit (Grünflächen mit Baumbestand)<br />
Darüber hinaus sind folgende vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-<br />
Maßnahmen) erforderlich:<br />
- Anbringen von Nistkästen für höhlenbewohnende Vogelarten und Fledermäuse vor<br />
Beginn der Baumaßnahmen im Umfeld des bisherigen Lebensraumes: je 6 Stück<br />
Nisthöhlen für Feldsperling und Gartenrotschwanz sowie Flachkästen isoliert für<br />
Fledermäuse.<br />
Auf Umweltprüfung und Umweltbericht kann im Vereinfachten Verfahren nach §13<br />
BauGB verzichtet werden.<br />
g) Versorgung/ Entsorgung<br />
Die Versorgung der Feuerwehrschule mit Trinkwasser, Erdgas, Strom sowie die<br />
Entsorgung des Schmutzwassers ist gegeben. Ein Abwasserkanal der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Geretsried</strong> befindet sich im Süden der Flurnummer 110.<br />
Das Regenwasser wird bereits in dem Teil des Bestandes, der seit 1995 in Form von<br />
Neubauten erstellt wurde, über Schächte und Rigolen an Ort und Stelle versickert.<br />
Dies ist auch bei künftigen Baumaßnahmen sicherzustellen. Einer flächigen<br />
Versickerung über die bewachsene Bodenzone ist dabei der Vorzug zu geben.<br />
h) Altlasten<br />
Die gesprengten Bunker in der Erweiterungsfläche dienten während des 2.<br />
Weltkrieges als Munitionslager. Es bestand hier ein ernsthafter Verdacht auf<br />
Altlasten, der im Rahmen eines Gutachtens im Auftrag der Regierung von<br />
Oberbayern aus dem Jahr 1995 insofern erhärtet wurde, als im Umfeld der beiden<br />
östlichen Bunker erhöhte PAK- Konzentrationen festgestellt wurden.<br />
Im Juli/ August 2005 wurden detaillierte Boden- und Bausubstanzuntersuchungen<br />
durch die Firma mplan eG durchgeführt. Als Ergebnis ist festzuhalten, dass keine<br />
Überschreitungen der Prüfwerte für die Nutzung als Industrie und<br />
Gewerbegrundstücke, also keine schädlichen Bodenverunreinigungen gemäß<br />
Bundesbodenschutzgesetz vorliegen. Im Altlastenkataster war die Fläche nicht<br />
enthalten.
3. STÄDTEBAULICHE DATEN<br />
2006 1. Änderung 2012<br />
Fläche des Geltungsbereichs: 107.054 m² 107.054 m²<br />
Von Hauptgebäuden überbaubare<br />
Grundstücksfläche (Baufenster): 57.110 m² 60.538 m²<br />
Zulässige Grundfläche (GR): 49.630 m² 48.500 m²<br />
festgesetzte Verkehrsflächen: 9.766 m² 1.186 m²<br />
Private Grünflächen: 10.421 m² 10.721, m²<br />
Waldflächen: 25.947 m² 25.947 m²<br />
Max. zulässige Wohneinheiten: 4 4<br />
Diese Begründung wurde jeweils zusammen mit dem Bebauungsplan (textliche<br />
Festsetzungen und Planzeichnungen) öffentlich ausgelegt.<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Geretsried</strong><br />
Cornelia Irmer<br />
Erste Bürgermeisterin