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Stadt Geretsried Landkreis Bad Tölz - Wolfratshausen ...

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<strong>Stadt</strong> <strong>Geretsried</strong><br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Tölz</strong> - <strong>Wolfratshausen</strong><br />

BEGRÜNDUNG<br />

zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 131 Sondergebiet zwischen<br />

Sudeten- und Jeschkenstraße (Staatliche Feuerwehrschule) im vereinfachten<br />

Verfahren nach §13 BauGB (ersetzt die Begründung des ursprünglichen<br />

Bebauungsplans Nr. 131 vom 01.06.2006).<br />

aufgestellt: 27.07.2010<br />

Planfertiger:<br />

Staatliches Bauamt Weilheim<br />

Pollinger Straße 8<br />

82362 Weilheim<br />

0881 990 0<br />

Auskünfte:<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Geretsried</strong> – <strong>Stadt</strong>bauamt<br />

Karl-Lederer-Platz 1<br />

82538 <strong>Geretsried</strong><br />

08171 6298 31<br />

1. AUSGANGSSITUATION<br />

a) Anlass und Zweck der Planung<br />

Seit 1995 ist die Staatliche Feuerwehrschule <strong>Geretsried</strong> neben den Einrichtungen in<br />

Regensburg und Würzburg die dritte Feuerwehrschule in Bayern. Hervorgegangen<br />

aus der früheren Katastrophenschutzschule ist sie insbesondere entstanden, um den<br />

Ausbildungsbedarf der Feuerwehren in Bayern vor dem Hintergrund steigender<br />

Einsatzzahlen und immer komplexer werdender Einsatzgeschehen auch zukünftig<br />

decken zu können.<br />

Um den notwendigen Erfordernissen einer modernen Aus- und Fortbildung von<br />

Führungs- und Einsatzkräften im Brand- und Katastrophenschutz gerecht zu werden,<br />

hat der Freistaat Bayern nach der Übernahme der Liegenschaft in <strong>Geretsried</strong> ein<br />

Konzept zum Neubau und zur Modernisierung der Schule auf den Weg gebracht. In<br />

mehreren Ausbaustufen werden auf dem bisher zur Verfügung stehenden Gelände<br />

Verwaltungs-, Lehr- und Unterkunftsgebäude sowie Übungsanlagen errichtet und<br />

umgebaut.<br />

Eine Ausweitung des Geländes war aus folgenden Gründen erforderlich:<br />

Einerseits kamen zusätzliche Aufgabenbereiche hinzu (z. B. die Ausbildung für die<br />

künftigen integrierten Leitstellen), andererseits werden vorhandene<br />

Aufgabenschwerpunkte ausgebaut.


Ein besonderer Schwerpunkt der Tätigkeiten der Feuerwehrschule liegt nach wie vor<br />

in der praktischen Ausbildung. Dieser Bereich soll auch in Zukunft noch mehr<br />

Gewicht bekommen.<br />

Die aufgrund dieser zusätzlichen Aufgaben steigenden Teilnehmerzahlen und damit<br />

verbundenen Erhöhung des Lehrpersonals führten zu einem Erweiterungsbedarf bei<br />

Lehreinrichtungen, Parkierungsflächen sowie im Bereich der Unterkünfte und der<br />

Verwaltung.<br />

Im Rahmen der bisherigen Ausbaukonzeption war erkennbar, dass die zur Verfügung<br />

stehenden Flächen auf dem jetzigen Gelände nicht ausreichen. Direkt angrenzend an<br />

das jetzige Gelände befindet sich ein Waldgrundstück, das sich im Besitz des Bundes<br />

befand. Das Bayerische Staatsministerium des Inneren erwarb dieses Grundstück<br />

zweckgebunden für die Belange der Feuerwehrschule. Die Grundstücksflächen<br />

werden ausschließlich für die Aus- und Fortbildung im Brand- und<br />

Katastrophenschutz genutzt.<br />

Die bisherigen Überlegungen sahen vor, dass dort unter anderem, eine<br />

Gleisübungsanlage, ein Übungsdeich für den Sandsackverbau bei Hochwasser und<br />

ein Brandübungshaus, ein Autobahnteilstück und ein Übungsdorf stationiert werden<br />

sollen. Darüber hinaus besteht auf der Erweiterungsfläche die Möglichkeit, künftige<br />

bauliche Erweiterungen für die Aus- und Fortbildung aufzunehmen, so dass mit der<br />

vorgesehenen Erweiterung des Geländes eine hohe Zukunftssicherheit gegeben ist.<br />

Anlass und Zweck der 1.Änderung<br />

Der Bebauungsplan 131 bildet den rechtsverbindlichen, planerischen Rahmen für die<br />

bauliche Entwicklung der Staatlichen Feuerwehrschule <strong>Geretsried</strong>. Die bestehende<br />

Bauleitplanung hat sich bewährt, da sie eine rechtssichere, geordnete und effiziente<br />

städtebauliche Weiterentwicklung der Liegenschaft gewährleistet. Die durch die<br />

Satzung festgesetzten Grundzüge und Ziele der Planung definieren den auferlegten<br />

quantitativen und qualitativen Maßstab der zukünftigen Bebauung.<br />

Es hat sich aber auch herausgestellt, dass eine Projektentwicklung, über einen<br />

längeren Zeitraum, einer großen Dimension, die von vielen Beteiligten begleitet<br />

unterstützt und weiterentwickelt wird auch Veränderungen unterworfen ist, die zu<br />

Beginn oftmals noch nicht absehbar sind.<br />

Dieser Sachverhalt macht eine Fortschreibung des Bebauungsplans 131 notwendig.<br />

Die geplante Änderung des Bebauungsplans hat folgendes Ziel:<br />

Der durch Festsetzungen definierte planerische Umgriff wird in dem Maße weiter<br />

gefasst, dass die Grundzüge der Planung erhalten bleiben, eine flexible bauliche<br />

Entwicklung in diesem Rahmen jetzt und in Zukunft aber möglich ist.<br />

b) Planungsrechtliche Voraussetzungen<br />

Der rechtswirksame Flächennutzungsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Geretsried</strong> aus dem Jahr 1995<br />

weist das bisherige Gelände der Feuerwehrschule als Sondergebiet „Katastrophen-<br />

und Feuerwehrschule“ aus. Der nordwestliche, bisher nicht bebaute Bereich ist als<br />

Gewerbegebiet ausgewiesen. Nach Norden hin grenzt Wald an, der großteils als<br />

Bannwald geschützt ist. Östlich der Jeschkenstraße befindet sich ein Sondergebiet<br />

(Kleingartenanlage). Südlich der Sudetenstraße grenzt ebenfalls Gewerbegebiet an.<br />

Da die vorgesehene Erweiterungsfläche als Wald dargestellt ist, wurde der<br />

Flächennutzungsplan mit einer Änderung im Parallelverfahren angepasst. Der<br />

Bebauungsplan Nr. 131 kann aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden.<br />

Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 113 für das westlich angrenzende<br />

Gewerbegebiet umfasste vor Inkrafttreten des Bebauungsplans Nr. 131 einen Anteil<br />

von ca. 4.300 m² des bisherigen Schulgeländes und bezog es in die Festsetzung


Gewerbegebiet ein. Mit dem Bebauungsplan Nr. 131 wurde die Grenzziehung<br />

zwischen Gewerbegebiet und Sondergebiet Feuerwehrschule entsprechend der<br />

tatsächlichen Nutzung korrigiert und der Geltungsbereich des benachbarten<br />

Bebauungsplanes geändert.<br />

d) Geltungsbereich, Lage und Beschaffenheit<br />

Der Geltungsbereich mit einer Fläche von ca. 107.000 qm umfasst das derzeitige<br />

Gelände der Feuerwehrschule <strong>Geretsried</strong> und den nördlich angrenzenden Wald bis<br />

etwa auf Höhe der Schönlinderstraße. Er wird im Osten durch die Jeschkenstraße, im<br />

Süden durch die Sudetenstraße begrenzt.<br />

Das bestehende Schulgelände, Flurnummer 110/175, ist weitgehend bebaut und<br />

erhält derzeit im nordöstlichen Bereich ausgedehnte Übungsanlagen.<br />

Die beiden nördlich angrenzenden Waldgrundstücke, Flurnummer 110 und 110/16,<br />

wurden vom Freistaat erworben. Es handelt sich um einen ca. 60 Jahre alten<br />

Fichtenbestand, der insbesondere im Süden und Westen stark mit Buche durchsetzt<br />

ist.<br />

Der Wald nördlich des Geländes der Feuerwehrschule ist als Bannwald geschützt.<br />

Das Gelände ist eben.<br />

2. PLANUNG<br />

a) Städtebauliches Konzept<br />

Im Bestand gruppieren sich um eine zentrale, offene Grünfläche westlich der<br />

Hauptzufahrt Gebäude für Verwaltung, Versorgung und theoretischen Unterricht. Die<br />

gesamten Flächen im östlichen Bereich sollen vorwiegend dem praktischen Unterricht<br />

und der Unterbringung von Übungsfahrzeugen dienen. In Verlängerung des<br />

Lehrsaalgebäudes befindet sich ein weiteres Lehrgebäude, nordöstlich angrenzend<br />

daran befinden sich Gebäude für Übungszwecke sowie großflächige, weitgehend<br />

versiegelte Übungsflächen.<br />

Südlich davon soll eine Übungshalle (25 m lichte Höhe) mit zugeordneten Gebäuden<br />

und Garagen für die Übungsfahrzeuge entstehen. Die Höhe ist notwendig um<br />

witterungsunabhängig Übungen mit Drehleitern durchführen zu können.<br />

Angebunden an diesen Gebäudekomplex sollen die vergrößerte Verwaltung und<br />

neue Hausmeisterwohnungen sein.<br />

Im nordwestlichen Bereich des Bestandsgeländes befindet sich der<br />

Unterkunftsbereich, für den eine Erweiterungsmöglichkeit vorgesehen ist.<br />

Weitere notwendige und meist flächenintensive Übungsanlagen wie z.B. eine<br />

Gleisanlage, eine Übungsautobahn mit Tunnel, ein Übungsdorf, ein Löschteich mit<br />

Dammanlage sowie ein Brandhaus sind nördlich des Bestandsgeländes vorgesehen<br />

und befinden sich derzeit im Aufbau.<br />

Städtebauliche Anpassungen in der 1. Änderung des Bebauungsplans<br />

Im Jahr 2011 wurde für die drei Staatlichen Feuerwehrschulen in Bayern eine<br />

Masterplanung erstellt, der die bauliche Entwicklung der Schulen fachbezogen<br />

aufeinander abstimmt und für die nächsten Jahre vorgibt.<br />

Entsprechend der geplanten Baumassen des städtebaulichen Konzepts und<br />

baulichen Bedürfnissen, die sich aus der unmittelbaren Lehrtätigkeit ergeben, werden<br />

die durch Baugrenzen definierten Baufenster dieser Entwicklung angepasst.


Die Festsetzungen zu den örtlichen Verkehrsflächen werden stärker differenziert. Als<br />

Private Verkehrsfläche festgesetzt werden nur die Flächen, auf denen kein<br />

Übungsverkehr stattfindet. Auf sämtliche intern von der Schule genutzte Test- und<br />

Übungsstrecken wird im Plan lediglich hingewiesen.<br />

b) Art und Maß der baulichen Nutzung; Festsetzungen<br />

Das Geltungsbereich wird als Sondergebiet „Feuerwehrschule“ festgesetzt.<br />

Das Maß der baulichen Nutzung wird mittels Grundflächen und Wandhöhen<br />

festgesetzt. Dabei wird die Empfehlung des Flächennutzungsplanes einer maximalen<br />

Geschoßflächenzahl von 1,0 für Gewerbegebiete bezogen auf das gesamte Gelände<br />

nicht überschritten.<br />

Die maximalen Wandhöhen sind im zentralen Bereich mit 13 m festgesetzt und<br />

verringern sich nach Norden zur Landschaft hin auf 10 m.<br />

Für den südöstlichen Bauraum mit der dort vorgesehenen Übungshalle wird eine<br />

notwendige maximale Wandhöhe von 32 m festgesetzt. Die lichten Abmessungen der<br />

Halle betragen 45 x 65 m bei einer lichten Höhe von zumindest teilweise 25 m. Die<br />

der Halle zugeordneten Gebäude bleiben niedriger. Im Bauraum ergibt sich eine sehr<br />

hohe Baumassenzahl, die jedoch aufgrund der rel. geringen Baumassen auf dem<br />

Restgrundstück auszugleichen ist, so dass die Obergrenzen aus § 17<br />

Baunutzungsverordnung eingehalten werden können.<br />

Aufgrund der heterogenen Umgebungsbebauung und fehlender Fernwirkung stellt die<br />

dort festgesetzte Wandhöhe städtebaulich keine unvertretbare Beeinträchtigung dar,<br />

zumal eine Höhenstaffelung der Baukörper mit niedrigeren zugeordneten<br />

Gebäudeteilen zu den Grundstücksgrenzen hin vorgesehen ist. Zudem ist darauf<br />

hinzuweisen, dass sich die notwendigen Einrichtungen der Feuerwehrschule auf<br />

öffentlichem Interesse begründen.<br />

Der Bauraum im Bereich der Erweiterungsfläche hält im Norden einen Abstand von 8<br />

Metern zum Wald ein. Zumal die vorgesehenen Gebäude nicht zum dauernden<br />

Aufenthalt, sondern nur Übungszwecken dienen, ist ein größerer Abstand zum Wald<br />

nicht notwendig.<br />

Anpassung von Art und Maß der baulichen Nutzung durch die 1. Änderung<br />

- Vereinfachung der Festsetzung zur Baudichte<br />

Die bisherige Ermittlung der Grundflächenzahl war auf den jeweiligen Baufenstern<br />

spezifisch für die damals geplanten Vorhaben berechnet worden; viele dieser<br />

Planungen wurden und werden in veränderter Form umgesetzt, was diese Art der<br />

konkreten Baudichtenermittlung fragwürdig erscheinen lässt. Über die überbaubare<br />

Grundfläche gesehen ergab sich eine Grundflächenzahl von 0.81, die aber in den<br />

unterschiedlichen Bereichen des Geltungsbereichs variiert hat.<br />

Diese starke Differenzierung wird nicht mehr als notwendig erachtet, da eine<br />

einheitliche Grenze für den Versiegelungsgrad der Flächen genügend bauliche<br />

Flexibilität erlaubt.<br />

Die Planänderung sieht im Hinblick auf eine nachhaltige Funktion der Festsetzung für<br />

jedes Baufenster eine allgemeingültige zulässige Grundfläche vor, die in etwa einer<br />

Grundflächenzahl von 0,8 entspricht. Eine Baudichtedifferenzierung entsprechend<br />

geplanter Nutzungen findet einzig über die Festsetzung zur Höhenentwicklung der<br />

baulichen Anlagen statt. Diese Festsetzung ist leicht umsetzbar und in ihrer<br />

Herleitung verständlich.


- Teilung des Baufensters SO1<br />

Der bestehende Bebauungsplan setzt im Süden des Flurstücks ein großes<br />

durchgehendes Baufenster fest. Dies war der ursprünglichen Planung eines<br />

zusammenhängenden Gebäudekomplexes an dieser Stelle geschuldet.<br />

Die Planänderung nimmt die städtebauliche Struktur des Masterplans von 2011 auf,<br />

der die verschiedenen Nutzungen differenzierter in Gebäuden abbildet und dadurch<br />

für wesentlich mehr Orientierung um und in den Gebäuden sorgt. Im Bebauungsplan<br />

wird die bereits jetzt bestehende und für das Gelände Identität stiftende Blickachse<br />

manifestiert.<br />

- Verschiebung der Grünfläche an SO2<br />

Im Zuge einer wirtschaftlicheren einhäusigen Zusammenlegung der geplanten<br />

Erweiterung des Lehrsaalbereichs und der Stabsübungsräume, wird die bisher über<br />

der Hochdruckgasleitung liegende Grünfläche nördlich des neu entstandenen<br />

Gebäudestrangs platziert.<br />

Auf eine Verlegung der Gasleitung in diese Fläche mit einem Abstand von<br />

mindestens 5 Metern zum Gebäude wird hingewiesen.<br />

- Erweiterung der westlichen Baugrenze des SO3 nördlich der Gleisanlage<br />

Die bisher festgesetzte Baugrenze verläuft 8 m innerhalb der Grundstücksgrenze. Ein<br />

Streifen von 3 m Breite entlang der Grundstücksgrenze ist als private Grünfläche mit<br />

Pflanzgebot ausgewiesen, die restliche Fläche außerhalb des Bauraumes als Private<br />

Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung „Parkplatz“.<br />

Aufgrund der Topographie und der Nachbarschaft mit der Gleisanlage wird eine<br />

Ausdehnung des Bauraumes um 3 m nach Westen auf einer Länge von 22 m<br />

erforderlich. Der Grünstreifen kann wie bisher beibehalten werden, soll jedoch nicht<br />

bepflanzt werden.<br />

- Erhöhung der zulässigen Wandhöhe im Übungsgelände durch SO4<br />

Im Übungsbereich des SO3 wird zu Trainingszwecken anstelle der bisher zulässigen<br />

Wandhöhe von 10 Metern ein höheres Gebäude benötigt. Diese Anforderung einer<br />

Wandhöhe von 16 Metern wird im überschaubaren Bereich des neuen SO4<br />

zugelassen.<br />

Die grundsätzliche, für das ganze Gebiet vorgesehene Höhenentwicklung von „Hoch“<br />

im Süden zu „Niedrig“ am Waldrand im Norden wird durch diesen Hochpunkt nicht<br />

beeinträchtigt.<br />

- Bauraum SO5 für ein Parkdeck anstatt eines Parkplatzes beim Unterkunftsgebäude<br />

Der bisher rechtskräftige Bebauungsplan sieht die Anlage eines Parkplatzes mit<br />

gliedernder Gehölzpflanzung und Eingrünung am Rand vor. Die Stellplätze sind in<br />

wasserdurchlässiger Bauweise festgesetzt. Für die Fahrstrassen enthält der bisherige<br />

Bebauungsplan keine Einschränkung, hier wäre eine vollständige Versiegelung zu<br />

erwarten. Für nicht verunreinigtes Niederschlagswasser ist eine Versickerung<br />

festgesetzt. Südlich des Parkplatzes ist bisher ein Bauraum mit einer Grundfläche


von max. 130 qm und einer Wandhöhe von 6 m für die Unterbringung einer<br />

Müllstation festgesetzt.<br />

Für die Anlage eines Parkdecks wird ein Bauraum vorgesehen mit einer max.<br />

Grundfläche von ca. 3.800 m² und einer max. Wandhöhe von 13 m. Festgesetzt, in<br />

der Art, ist hier ausschließlich die Nutzung als Parkgarage zulässig. Ein<br />

Randgrünstreifen kann in geringerer Breite verwirklicht werden, allerdings muss<br />

aufgrund der dort erforderlichen Versickerungsanlagen für Regenwasser und einer<br />

bedarfsweisen rückwärtigen Anfahrbarkeit des Gebäudes (ohne<br />

Flächenversiegelung) eine Bepflanzung zum benachbarten Gewerbegrundstück<br />

sowie zum Bannwald hin entfallen. Dies ist insofern vertretbar, als durch die<br />

benachbarte Bebauung und den Wald eine Einsehbarkeit des Grundstückes von<br />

Westen her nicht gegeben ist. Der gesonderte Bauraum für die Müllstation wie auch<br />

die Durchgrünung mit Bäumen entfällt.<br />

- Begradigung der Baugrenze von SO6<br />

Die Staatliche Feuerwehrschule beabsichtigt für den sportlichen Ausgleich der<br />

Teilnehmer nördlich des Unterkunftsgebäudes ein Fußballkleinfeld anzulegen. Hierfür<br />

wird ein Teil der festgesetzten privaten Grünfläche in Anspruch genommen, der aber<br />

im östlichen Bereich dieser Grünfläche in größerem Maße wieder ausgeglichen wird.<br />

Ebenso werden die gefällten Bäume an dieser neuen Stelle ersetzt. Im Resultat wird<br />

die Grünfläche aufgewertet, weil nicht mehr zerklüftet, sondern kompakter gestaltet.<br />

- Verschiedene kleine Korrekturen der Baugrenzen<br />

Aus Gründen der Zweckmäßigkeit werden die Geometrien, der durch Baugrenzen<br />

definierten Baufenster vereinfacht. Einige Radien, die durch vormalige<br />

Erschließungsplanungen entstanden sind werden begradigt. Die Flächenveränderung<br />

der überbaubaren Grundstücksfläche ist durch diese Korrekturen marginal.<br />

- Erhöhung der Einfriedungen<br />

Die Einfriedungen können anstatt vormals bis 2.10 m jetzt bis zu einer Höhe von 2.30<br />

m erstellt werden. Sie sind als Maschendrahtzaun oder Metallkonstruktion<br />

gegebenenfalls mit Steinfüllung auszuführen. Der Grund für die geringfügige<br />

Erhöhung ist ein erhöhter Sicht- und Immissionsschutz zur Nachbarschaft.<br />

Von dieser Festsetzung unberührt bleibt eine Befreiung der Einfriedungshöhe zum<br />

Nachbarflurstück mit der Flurnummer 110/171.<br />

- Kunstwerk innerhalb der privaten Grünfläche südlich Lehrsaalgebäude/ östlich<br />

Wirtschaftsgebäude<br />

Nach bisheriger Festsetzung ist in diesem Bereich eine private Grünfläche ohne<br />

Ausnahmen enthalten.<br />

Es wird die Errichtung einer künstlerisch gestalteten Brunnenanlage innerhalb der<br />

privaten Grünfläche mit einer Ausdehnung von max. 45 qm zugelassen.<br />

Die Planänderung zieht kaum nennenswerte nachteilige Auswirkungen auf Natur und<br />

Umwelt nach sich.


c) Erschließung<br />

Die Erschließung erfolgt derzeit über die Hauptzufahrt von der Sudetenstraße aus, es<br />

existiert eine weitere Zu- und Ausfahrt von der Jeschkenstraße, die allerdings nur<br />

bedarfsweise genutzt werden kann.<br />

Die Feuerwehrschule strebt aus sicherheitstechnischen Gründen eine Trennung des<br />

Übungs- und des Teilnehmerverkehrs an. Deswegen wird eine zweite Zufahrt von der<br />

Sudetenstraße in das Gelände angelegt, die den externen Verkehr aufnimmt. Der<br />

Übungsverkehr, welcher teilweise unter Einsatzbedingungen erfolgt, kann damit auf<br />

der bisherigen Haupterschließungsachse uneingeschränkt stattfinden.<br />

Die 1. Änderung des Bebauungsplans sieht anstelle des bisher geplanten<br />

Teilnehmerparkplatzes in unmittelbarer Nähe zum Unterkunftsgebäude entlang der<br />

Westgrenze des Geltungsbereiches die bauliche Realisierung einer Parkgarage für<br />

Teilnehmer und Dauergäste der Feuerwehrschule vor.<br />

Das Übungsgelände im Norden ist an die vorhandene Haupterschließungsachse<br />

angebunden. Eine weitere Notaus- und -einfahrt zur Jeschkenstraße ist für den Fall<br />

von Baumaßnahmen vorgesehen.<br />

An der Sudetenstraße befindet sich in unmittelbarer Nähe zur Schule eine<br />

Bushaltestelle, so dass eine Erschließung durch den öffentlichen Nahverkehr<br />

gegeben ist.<br />

Grundsätzlich sind in der 1. Planänderung de Bebauungsplans nur noch<br />

Erschließungen als private Verkehrsflächen festgesetzt, die öffentlich befahrbar sind<br />

und auf denen kein Übungsverkehr stattfindet. Auf interne Erschließungen, Fußwege<br />

und Übungsstraßen wird die vormalige Verkehrsflächenfestsetzung aufgehoben und<br />

lediglich zeichnerisch hingewiesen.<br />

d) Immissionsschutz<br />

Durch den Betrieb der Feuerwehrschule verursachte Lärmemissionen sind<br />

folgendermaßen zu beschreiben:<br />

Der Einsatz von Rettungs- und Übungsfahrzeugen auf dem Freigelände<br />

(insbesondere auf den nordöstlichen Übungsflächen des Bestandsgeländes und im<br />

nördlich angrenzenden Erweiterungsbereich) erzeugt Fahrzeuglärm. Weiterer<br />

lärmintensiver Maschineneinsatz im Außenbereich findet nur vereinzelt statt<br />

(Motorsägen, oder ähnliches). Es wird im Sinne des Gesundheits- und<br />

Arbeitsschutzes darauf geachtet, möglichst wenig Lärm zu verursachen (z.B. wird das<br />

Martinshorn auf dem Gelände nicht verwendet). Auch wird darauf geachtet, dass<br />

Mitarbeiter und Lehrgangsteilnehmer keinen schädlichen Stoffen ausgesetzt werden,<br />

Rauchsimulation wird z.B. ausschließlich mit Theaternebel erzeugt. Der<br />

Übungsbetrieb findet ausschließlich tagsüber statt und weist eine geringe Frequenz<br />

auf.<br />

Durch die vorgesehene Erweiterung des Übungsbetriebes der Feuerwehrschule und<br />

die zusätzlichen Übungsangebote ist eine geringfügige quantitative, allerdings keine<br />

qualitative Erhöhung der Emissionen zu erwarten. Insbesondere durch Konzentration<br />

der Übungsanlagen im nördlichen Bereich sind schädliche Auswirkungen auf die<br />

benachbarten Baugebiete ausgeschlossen. Auch im bisher bestehenden Gelände<br />

ergeben sich keine kritischen Lärm-Emissionen, zumal nach Westen und Süden<br />

Gewerbegebiet angrenzt, nach Osten die vielbefahrene Jeschkenstraße. Für das<br />

östlich der Jeschkenstraße gelegene Sondergebiet Kleingartenanlage sind<br />

bauplanungsrechtlich keine Immissions-Grenzwerte festgelegt, hier dürften die<br />

Auswirkungen der Straße weitaus spürbarer sein.


Immissionsschutz Parkgarage SO4, 1. Änderung des Bebauungsplans<br />

Die immissionsschutzrechtliche Überprüfung der Baumaßnahme Parkgarage wurde<br />

in Amtshilfe durch das Sachgebiet 50 – Technischer Umweltschutz, der Regierung<br />

von Oberbayern durchgeführt.<br />

Das Parkhaus wird nur für die Feuerwehrschule genutzt. Die Frequentierung erfolgt<br />

entsprechend der Beschreibung der SFS <strong>Geretsried</strong> 26.05.2010 zur<br />

Betriebsauslastung.<br />

Die südlich angrenzende Bebauung (Flurnummern 110/53, 110/62, 110/33) liegt im<br />

Geltungsbereich des Bebauungsplanes 113, der Gewerbegebiet festsetzt. Die<br />

Schutzwürdigkeit entspricht somit dem eines Gewerbegebiets.<br />

Maßgebliche Beurteilungsgrundlagen sind die DIN 18005 und die TA Lärm; die<br />

zulässigen Orientierungs- bzw. Immissionsrichtwerte im Gewerbegebiet betragen 65<br />

dB(A) tags und 50 dB(A) nachts.<br />

Die Zu- und Abfahrt zum geplanten Parkhaus soll nunmehr von der Sudetenstraße<br />

aus über die private Zufahrt östlich der o. g. Anwesen und westlich des Verwaltungs-<br />

und Wirtschaftsgebäudes erfolgen.<br />

Bei den Stellplätzen zwischen der Wohnbebauung und der neuen Zufahrt handelt es<br />

sich um die Stellplätze für die Bediensteten der Feuerwehrschule.<br />

Das nordöstliche Grenzgebäude auf Fl.Nr. 110/53 ist ein Neben- bzw.<br />

Garagengebäude.<br />

Eine überschlägige Lärmberechnung wurde von der Regierung von Oberbayern<br />

durchgeführt. Aus immissionsschutzfachlicher Sicht kann dem Vorhaben zugestimmt<br />

werden, wenn zum Schutz der angrenzenden Wohnbebauung vor unzulässigen<br />

Lärm- und Lichteinwirkungen folgende Maßnahmen vorgesehen werden:<br />

- Im Bereich der Abfahrtspindel sind die gesamte südliche Stirnseite und ein Teil der<br />

angrenzenden östlichen Breitseite des Parkhauses (bis zu dem geplanten Fahrrad-<br />

bzw. Müllbereich) vollständig geschlossen mit einem Flächengewicht von mindestens<br />

10 kg/qm auszuführen. Bei der Wahl des Materials ist darauf zu achten, dass neben<br />

dem Lärmschutz auch ein ausreichender Schutz vor Licht- und Blendeinwirkungen<br />

gewährleistet ist.<br />

- Die gesamte neue Zufahrt zum Parkhaus ist mit einem bituminösen Belag zu<br />

versehen.<br />

- Die zulässige Fahrgeschwindigkeit auf der Zufahrt zum Parkhaus ist auf 30 km/h zu<br />

beschränken; ein entsprechendes Hinweisschild ist aufzustellen.<br />

e) Grünordnung<br />

Aussagen des Bebauungsplanes zur Grünordnung beziehen sich einerseits auf die<br />

Eingrünung des Geländes zu den öffentlichen Flächen und benachbarten<br />

Grundstücken hin, andererseits auf die Sicherung von Grünflächen und<br />

erhaltenswertem Baumbestand im Gelände.<br />

Die Erweiterungsflächen nehmen bisher bestehenden Wald in Anspruch, der<br />

teilweise als Bannwald geschützt ist. Der waldrechtlich notwendige Ersatz von durch<br />

die Planung entfallendem Bannwald wurde erbracht, indem der nordwestlich<br />

angrenzende Waldbereich, der bisher nicht in der Bannwaldverordnung erfasst war,<br />

vor Eingriffen geschützt und in die Verordnung aufgenommen wurde. Hierzu wird auf<br />

den bestehenden Umweltbericht zu verwiesen.<br />

Die Planung nimmt zudem Rücksicht auf die wertvolleren Buchenbestände im Süden<br />

des derzeitigen Waldes. Sie sind als private Grünfläche mit Erhalt des<br />

Baumbestandes festgesetzt und bilden damit einen Grünzug innerhalb des Geländes


zur Trennung von Unterkunftsbereich und Übungsgelände bzw. dem intensiven<br />

Übungsbereich auf dem bisherigen Gelände und den Übungsanlagen im Bereich der<br />

Erweiterung.<br />

Südlich des neuen Bannwaldrandes ist ein Strauchsaum aus standortgerechten<br />

Gehölzen vorgesehen (z.B. Hasel, Pfaffenhütchen, Gemeiner Schneeball, Weißdorn).<br />

Der ökologische Ausgleich für die Rodung von Wald und die geplanten<br />

Baumaßnahmen wurde außerhalb des Geltungsbereiches auf Flächen der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Geretsried</strong> erbracht. Auch hierzu sind weiterführende Angaben im Umweltbericht<br />

enthalten.<br />

Im Zuge der 1. Planungsänderung wurde mit dem Umweltamt der <strong>Stadt</strong> <strong>Geretsried</strong><br />

nochmals eine Bestandsaufnahme der festgesetzten Bäume im Geltungsbereich<br />

gemacht. Kranke, die Verkehrssicherheit gefährdende oder nicht schützenswerte<br />

Exemplare wurden aus der Festsetzung herausgenommen. Für die bestehenden<br />

Bäume, die aufgrund baulicher Maßnahmen entfernt werden müssen, werden in<br />

verträglichem und sinnvollem Maße Ersatzpflanzungen im Bebauungsplan<br />

festgesetzt.<br />

Wenn im Bebauungsplan als zu erhalten gekennzeichnete Bäume gefällt werden,<br />

müssen ihrer Wuchsklasse entsprechend an dieser oder anderer Stelle der<br />

Liegenschaft Ersatzbäume gepflanzt werden.<br />

- Verschiedene kleinere Korrekturen der Grünflächen<br />

Unabhängig von den größeren Anpassungen der Grünflächen, die sich aus den<br />

Veränderungen der Baugrenzen wie in Punkt b) beschrieben ergeben sind auch<br />

folgende kleinere Korrekturen nötig:<br />

An der Zufahrt Nordost sowie im Bereich der Baumfällsimulationsanlage müssen die<br />

Grünflächen aus technischen Gründen um insgesamt etwa 100 m² zurückgenommen<br />

werden.<br />

Der Eingrünungsstreifen zur Jeschkenstraße hin wird im Bereich des<br />

Übungsgeländes aufgrund der dort erforderlichen Änderungen korrigiert. Im Bereich<br />

der Gleisanlage kann der Grünstreifen ergänzt werden, südlich davon muss die<br />

Eingrünung etwas zurückgenommen werden. In der Summe ergibt sich nahezu keine<br />

Flächenveränderung bei den festgesetzten privaten Grünflächen.<br />

Im Süden, im Bereich der Betriebseinfahrt kann die Randeingrünung ergänzt werden.<br />

Die Planänderungen ziehen keine nachteiligen Auswirkungen auf Natur und Umwelt<br />

nach sich.<br />

f) Spezieller Artenschutz in der 1. Änderung des Bebauungsplans<br />

Für den bisher rechtskräftigen Bebauungsplan wurde entsprechend der damals<br />

geltenden Rechtslage keine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung erstellt. Für das<br />

Änderungsverfahren ist diese jedoch zu erbringen. Vom Ingenieurbüro Narr- Rist-<br />

Türk wurde die „Unterlage zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung“ erstellt und<br />

wird hier als Textteil in die Begründung integriert.<br />

Ein Teil des Änderungsbereiches erstreckt sich auf ein kleines Wäldchen, das in der<br />

Zeit von 01.10.2011 bis 28.02. 2012 gerodet wurde, da der Parkplatz auf der Fläche<br />

des künftigen Parkdecks als Provisorium realisiert wird. Der restliche durch die<br />

Änderung betroffene Bereich wurde vor 3 Jahren gerodet und weist eine junge<br />

Sukzessionsflur auf.<br />

Für folgende Tierarten kann eine potentielle Betroffenheit durch die Planung nicht<br />

ausgeschlossen werden:


- Baumhöhlen und -Spalten bewohnende Fledermausarten<br />

- Diverse Vogelarten, insbesondere die Baumhöhlen- bewohnenden Vogelarten<br />

Feldsperling und Gartenrotschwanz<br />

- Zauneidechse und Schlingnatter im Bereich der bereits gerodeten Flächen<br />

Zur Schonung der betroffenen Arten sind folgende Vermeidungsmaßnahmen<br />

erforderlich:<br />

- Rodung des Gehölzbestandes in der Zeit von 01.10. bis 28.02., Verzicht auf<br />

nächtliche Baumaßnahmen im Sommerhalbjahr<br />

- Erdarbeiten im Bereich der Sukzessionsflächen außerhalb der Winterstarre der<br />

Reptilien (Temperaturen über 5 Grad)<br />

- Kontrolle der Höhlenbäume im Winter vor Baubeginn auf überwinternde<br />

Fledermäuse, ggf. Umsiedlung in künstliche Ersatzquartiere<br />

- Schutz von Rückzugsräumen während der Bauzeit (Grünflächen mit Baumbestand)<br />

Darüber hinaus sind folgende vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-<br />

Maßnahmen) erforderlich:<br />

- Anbringen von Nistkästen für höhlenbewohnende Vogelarten und Fledermäuse vor<br />

Beginn der Baumaßnahmen im Umfeld des bisherigen Lebensraumes: je 6 Stück<br />

Nisthöhlen für Feldsperling und Gartenrotschwanz sowie Flachkästen isoliert für<br />

Fledermäuse.<br />

Auf Umweltprüfung und Umweltbericht kann im Vereinfachten Verfahren nach §13<br />

BauGB verzichtet werden.<br />

g) Versorgung/ Entsorgung<br />

Die Versorgung der Feuerwehrschule mit Trinkwasser, Erdgas, Strom sowie die<br />

Entsorgung des Schmutzwassers ist gegeben. Ein Abwasserkanal der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Geretsried</strong> befindet sich im Süden der Flurnummer 110.<br />

Das Regenwasser wird bereits in dem Teil des Bestandes, der seit 1995 in Form von<br />

Neubauten erstellt wurde, über Schächte und Rigolen an Ort und Stelle versickert.<br />

Dies ist auch bei künftigen Baumaßnahmen sicherzustellen. Einer flächigen<br />

Versickerung über die bewachsene Bodenzone ist dabei der Vorzug zu geben.<br />

h) Altlasten<br />

Die gesprengten Bunker in der Erweiterungsfläche dienten während des 2.<br />

Weltkrieges als Munitionslager. Es bestand hier ein ernsthafter Verdacht auf<br />

Altlasten, der im Rahmen eines Gutachtens im Auftrag der Regierung von<br />

Oberbayern aus dem Jahr 1995 insofern erhärtet wurde, als im Umfeld der beiden<br />

östlichen Bunker erhöhte PAK- Konzentrationen festgestellt wurden.<br />

Im Juli/ August 2005 wurden detaillierte Boden- und Bausubstanzuntersuchungen<br />

durch die Firma mplan eG durchgeführt. Als Ergebnis ist festzuhalten, dass keine<br />

Überschreitungen der Prüfwerte für die Nutzung als Industrie und<br />

Gewerbegrundstücke, also keine schädlichen Bodenverunreinigungen gemäß<br />

Bundesbodenschutzgesetz vorliegen. Im Altlastenkataster war die Fläche nicht<br />

enthalten.


3. STÄDTEBAULICHE DATEN<br />

2006 1. Änderung 2012<br />

Fläche des Geltungsbereichs: 107.054 m² 107.054 m²<br />

Von Hauptgebäuden überbaubare<br />

Grundstücksfläche (Baufenster): 57.110 m² 60.538 m²<br />

Zulässige Grundfläche (GR): 49.630 m² 48.500 m²<br />

festgesetzte Verkehrsflächen: 9.766 m² 1.186 m²<br />

Private Grünflächen: 10.421 m² 10.721, m²<br />

Waldflächen: 25.947 m² 25.947 m²<br />

Max. zulässige Wohneinheiten: 4 4<br />

Diese Begründung wurde jeweils zusammen mit dem Bebauungsplan (textliche<br />

Festsetzungen und Planzeichnungen) öffentlich ausgelegt.<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Geretsried</strong><br />

Cornelia Irmer<br />

Erste Bürgermeisterin

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