Ausschreibungsheft 2011 - Schwimmbezirk Nordwestfalen
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Neuausbildungen für Kampfrichter Schwimmen Wettkampfrichter<br />
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Personenkreis: Vereinsmitglieder, die an einer Ausbildung zum Wettkampfrichter<br />
(Zeitnehmer, Wenderichter, Zielrichter, Schwimmrichter) interessiert sind.<br />
Das Mindestalter beträgt 14 Jahre. Die Teilnehmer sollten die<br />
Wettkampfumgebung und die Schwimmlagen kennen gelernt haben. Es<br />
ist sehr hilfreich, sich vorher mit dem Regelwerk vertraut zu machen.<br />
Dieses steht im Internet als Download bereit.<br />
Zu jedem Lehrgang steht nur eine begrenzte Anzahl von Plätzen zur<br />
Verfügung. Die theoretische Ausbildungen werden circa sechs Stunden<br />
dauern und mit einem schriftlichen Test beendet.<br />
Lehrg.-Gebühr: 45,00 € pro Teilnehmer. Eingeschlossen sind ein Mittagessen, die<br />
Lehrgangsunterlagen, die WB und die Lizenz.<br />
Die Lehrgangsgebühren sind vor Lehrgangsbeginn zu begleichen. Bei<br />
Nichtteilnahme wird diese nicht zurück erstattet.<br />
<strong>Schwimmbezirk</strong> <strong>Nordwestfalen</strong><br />
Konto: 8721433400 bei der Volksbank Waltrop BLZ: 42661717<br />
Meldungen: sind durch den Verein mittels des Formulars „Anmelden leicht<br />
gemacht“ von der SB-NW Homepage durchzuführen.<br />
Alternativ sind sie durch die Vereine unter Angabe von Name, Vorname,<br />
Geb.-Datum, Anschrift, Tel.-Nr. E-Mail-Adresse, gerne in Form von einer<br />
Exel Tabelle zu melden.<br />
Zwei aktuellen Lichtbilder (mit Namen versehen) sind abzugeben.<br />
Es wird eine Einladung an die Vereine geschickt.<br />
Meldeanschrift: Susanne Golaschewski, Cäcilienhöhe 64, 45657 Recklinghausen<br />
Telefon: 02361-14804 Email: kari@sb-nw.de<br />
Durchführung: Laut DSV-Kampfrichter-Ordnung ist die Ausbildung in einen<br />
theoretischen und einen praktischen Teil gegliedert (nicht bei<br />
Fortbildungslehrgängen). Jeder Kampfrichter muss dafür mindestens<br />
sechs Abschnitte in der Praxis gearbeitet haben. Hierzu erhält jeder<br />
Teilnehmer eine gelbe Karte, wo die Einsätze, möglichst alle Positionen<br />
der Kampfrichterlizenz, protokolliert werden.<br />
Zwei Abschnitte davon sind als Prüfung bei einer Veranstaltung des<br />
Bezirkes im laufenden Kalenderjahr abzulegen. Die anderen vier<br />
Abschnitte können auf allen Vergleichswettkämpfen absolviert werden<br />
Der Termin zur Prüfung wird den Vereinen unmittelbar nach Einteilung<br />
durch den Sachbearbeiter schriftlich mitgeteilt.<br />
Kampfrichter-Lehrgänge