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Ausschreibungsheft 2011 - Schwimmbezirk Nordwestfalen

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Neuausbildungen für Kampfrichter Schwimmen Wettkampfrichter<br />

24<br />

Personenkreis: Vereinsmitglieder, die an einer Ausbildung zum Wettkampfrichter<br />

(Zeitnehmer, Wenderichter, Zielrichter, Schwimmrichter) interessiert sind.<br />

Das Mindestalter beträgt 14 Jahre. Die Teilnehmer sollten die<br />

Wettkampfumgebung und die Schwimmlagen kennen gelernt haben. Es<br />

ist sehr hilfreich, sich vorher mit dem Regelwerk vertraut zu machen.<br />

Dieses steht im Internet als Download bereit.<br />

Zu jedem Lehrgang steht nur eine begrenzte Anzahl von Plätzen zur<br />

Verfügung. Die theoretische Ausbildungen werden circa sechs Stunden<br />

dauern und mit einem schriftlichen Test beendet.<br />

Lehrg.-Gebühr: 45,00 € pro Teilnehmer. Eingeschlossen sind ein Mittagessen, die<br />

Lehrgangsunterlagen, die WB und die Lizenz.<br />

Die Lehrgangsgebühren sind vor Lehrgangsbeginn zu begleichen. Bei<br />

Nichtteilnahme wird diese nicht zurück erstattet.<br />

<strong>Schwimmbezirk</strong> <strong>Nordwestfalen</strong><br />

Konto: 8721433400 bei der Volksbank Waltrop BLZ: 42661717<br />

Meldungen: sind durch den Verein mittels des Formulars „Anmelden leicht<br />

gemacht“ von der SB-NW Homepage durchzuführen.<br />

Alternativ sind sie durch die Vereine unter Angabe von Name, Vorname,<br />

Geb.-Datum, Anschrift, Tel.-Nr. E-Mail-Adresse, gerne in Form von einer<br />

Exel Tabelle zu melden.<br />

Zwei aktuellen Lichtbilder (mit Namen versehen) sind abzugeben.<br />

Es wird eine Einladung an die Vereine geschickt.<br />

Meldeanschrift: Susanne Golaschewski, Cäcilienhöhe 64, 45657 Recklinghausen<br />

Telefon: 02361-14804 Email: kari@sb-nw.de<br />

Durchführung: Laut DSV-Kampfrichter-Ordnung ist die Ausbildung in einen<br />

theoretischen und einen praktischen Teil gegliedert (nicht bei<br />

Fortbildungslehrgängen). Jeder Kampfrichter muss dafür mindestens<br />

sechs Abschnitte in der Praxis gearbeitet haben. Hierzu erhält jeder<br />

Teilnehmer eine gelbe Karte, wo die Einsätze, möglichst alle Positionen<br />

der Kampfrichterlizenz, protokolliert werden.<br />

Zwei Abschnitte davon sind als Prüfung bei einer Veranstaltung des<br />

Bezirkes im laufenden Kalenderjahr abzulegen. Die anderen vier<br />

Abschnitte können auf allen Vergleichswettkämpfen absolviert werden<br />

Der Termin zur Prüfung wird den Vereinen unmittelbar nach Einteilung<br />

durch den Sachbearbeiter schriftlich mitgeteilt.<br />

Kampfrichter-Lehrgänge

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